"Schüsse auf der Wache". Und was daraus wurde - eine Chronologie

4. September 2010

An diesem Wochenende haben im westfälischen Hamm mehrere Menschen Dienst. Darunter

  • in der Lokalredaktion des Westfälischen Anzeiger, der seinen Stammsitz in Hamm hat, Frank LAHME, einer von drei Redaktionsleitern
  • in der Hauptwache der Polizei an der Hohen Strasse der Polizeioberkommissar Markus KLISCHAT. 

Es ist ein schöner Spätsommersamstag, 20 Grad, und viele Menschen freuen sich auf das Wochenende. Für Polizeioberkommissar Markus KLISCHAT wird es kein schöner Tag.

Was an diesem Tag passiert, wird Redaktionsleiter Frank LAHME zwei Tage später in der Montagsausgabe so beschreiben:

"Der spektakuläre Übergriff begann in den frühen Nachmittagsstunden. Der 41-jährige Hammer war gegen 14.45 Uhr auf der Wache erschienen und hatte vorgegeben, endlich mit einem Verantwortlichen über seine Situation reden zu wollen. Diesen Verantwortlichen fand er in Person des 48-jährigen Polizeioberkommissars. Der Beamte stand ihm allein im Wachraum gegenüber.

Mit einem Mal brannten dann bei dem bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Besucher alle Sicherungen durch. „Er ist plötzlich über den Tresen gesprungen und hat dem Beamten mehrfach ins Gesicht geschossen. Alles geschah völlig unvermittelt", sagte Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel.

Die Tatwaffe hatte der Hammer offensichtlich selbst mit aufs Revier gebracht. Die Situation spitzte sich jedoch weiter zu, als er dem schwer verletzten Beamten dessen Dienstwaffe abnahm.

Kollegen aus dem hinteren, durch eine Glasscheibe abgetrennten Teil des Wachraums versuchten, den Mann übers Telefon zur Aufgabe zu bewegen. Auch die Ehefrau des 41-Jährigen stand in Telefonkontakt mit ihrem Mann. Draußen wurde die Hohestraße abgesperrt und nahmen Beamte mit schusssicheren Westen Position ein. Der Durchbruch gelang schließlich einer Polizeibeamtin, die den Täter zur Aufgabe bewegen konnte."

Markus KLISCHAT ist erheblich verletzt, insbesondere am Kopf, lebt aber, ist traumatisiert. Sein Trommelfell: geplatzt. Er wird krank geschrieben. Was auf ihn alles zukommt, weiß er noch nicht.

Der Täter wird in die Psychiatrie eines JVA-Krankenhauses eingeliefert


45 Tage danach

Polizeioberkommissar Markus KLISCHAT geht es immer noch nicht gut, er ist traumatisiert. Nachts kann er kaum schlafen, träumt, wenn er mal kurz eingenickt ist, von russischen Stimmen, ist nervös, wird unruhig, wenn er einen Raum mit anderen Menschen teilen muss wie etwa im Supermarkt. Und er bekommt öfters Angstzustände.

Am 19. Oktober kapituliert sein Organismus. Der 48jährige, der bisher nie ernsthaft krank gewesen ist, erleidet einen Schlaganfall.

Nach einem Monat geht es ihm wieder besser, er hat seine Sprachstörungen überwunden und auch die Lähmung der linken Gesichtshälfte ist verschwunden. Krank ist er noch immer geschrieben  


Ende Januar 2011

Die 36. Große Strafkammer am Landgericht Dortmund beendet den Prozess gegen den, der Markus KLISCHAT viereinhalb Monate zuvor in Geiselhaft genommen, bedroht und erheblich verletzt hat.

Die Richter verurteilen ihn nicht. Weder wegen „Gefährlicher Körperverletzung“ noch wegen „Freiheitsberaubung“. Der Täter verlässt den Gerichtssaal als freier Mann.

Konkret hatte er den Richtern offenbar vermitteln können, dass er – kurz gefasst – ganz grundsätzlich nicht zurechnungsfähig sei. Er habe sich an allen Ecken und Enden verfolgt gesehen: „Ich habe in jedem Menschen einen Verbrecher gesehen“, hatte er den Richtern erklärt.

Die Richter am Dortmunder Strafgericht lassen sich überzeugen. Der Täter ist in ihren Augen „schuldunfähig“. Damit kann er nicht bestraft werden.

Das wird noch Folgen für Polizeioberkommissar Markus KLISCHAT haben


2012 - 2013

Für Markus KLISCHAT beginnt eine Tortour. Von Amts wegen wird ein "PDU"-Verfahren eingeleitet: "Polizeidienstunfähigkeitsverfahren." Er muss zu mehreren Gutachtern, die sich teilweise widersprechen: je nachdem, ob es polizeieigene Gutachter sind oder neutrale Unabhängige. 

KLISCHAT will in den Dienst zurück - es ist sein Leben. Aber er darf nicht. Und er kann auch nicht. Er leidet immer noch ganz erheblich an den Folgen des Überfalls. Auch wenn der nur 40 Minuten gedauert hat. Für ihn war das eine gefühlte Ewigkeit.

Natürlich wird Polizeioberkommissar KLISCHAT "dienstunfähig" geschrieben, der Vorfall vom 4. September 2010 als "Dienstunfall" angesehen.

Aber:

Es gibt zwei Arten von "Dienstunfall" (DU): den 'normalen' und den "qualifizierten Dienstunfall".

Nach einem 'normalen' DU erhält man, wenn man dienstunfähig geschrieben ist, nur noch 75% seiner letzten Bezüge. Wenn das mitten im normalen Berufsleben geschieht, ist dies - schon finanziell gesehen - ein herber Einschnitt. Vor allem dann, wenn man - wie das meist üblich ist, finanzielle Verpflichtungen hat und/oder eine Familie ernähren muss.

Bei einem qualifizierter Dienstunfall funktioniert es finanziell etwas anders: Der Betroffene wird 2 Gehaltsstufen nach oben befördert (z.B. von A 10 auf A 12) und davon berechnen sich dann 80% der Rentenzahlung. Dann reicht alles fürs weitere Leben.

Ein "qualifizierter DU" setzt voraus, dass man 

  • eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von (mindestens) 50% attestiert bekommt und dass 
  • entweder eine lebensgefährliche Diensthandlung vorlag oder ein rechtswidriger Angriff.

Der Überfall auf Markus KLISCHAT wird – ersteinmal – als ‚normaler‘ Dienstunfall gewertet - mit einer "MdE" (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von 30%. Und das bedeutet: Markus KLISCHAT hat – aufgrund seines ‚normalen‘ Dienstunfalls - ab Juni 2013 von heute auf morgen rund 1.200 Euro weniger in der Haushaltskasse.

Dagegen geht er nun gerichtlich vor: vor dem Verwaltungsgericht 


Herbst 2014

Das für KLISCHAT zuständige Verwaltungsgericht in Arnsberg hat noch nicht entschieden.

Derweil versucht der inzwischen pensionierte Polizeioberkommissar - unabhängig von der Frage, wie hoch KLISCHAT’s Erwerbsminderung ist - vom Täter Schadensersatz bzw. ein Schmerzensgeld zu erhalten. Dazu ist jeder gesetzlich verpflichtet, der z.B. jemanden verletzt oder der Freiheit beraubt. Das Schmerzensgeld nimmt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine „Ausgleichs- und Genugtuungsfunktions“ wahr. Niemand möchte sich zusammenschlagen oder gesundheitlich schädigen lassen. Und manchmal lassen sich derlei Schäden überhaupt nicht mehr rückgängig machen. Eine (kleine) finanzielle Entschädigung ist da nur recht und billig.

Allerdings: In KLISCHAT’s Fall läuft der zivilrechtliche Anspruch fehl. Eine Schadensersatzpflicht, die einen Schmerzensgeldanspruch auslösen kann, tritt nach den Regularien des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), konkret nach § 823, Satz 1 nur dann ein, wenn jemand „vorsätzlich“ oder „fahrlässig“ gehandelt hat. In Satz 2 ist dann die Ausnahme von dieser Verpflichtung kodifiziert:

Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.“

Bedeutet: Da der Täter seinen (Straf)Richtern Unzurechnungsfähigkeit vermitteln konnte und diese ihn deswegen nicht verurteilten, konnte er nicht „schuldhaft“, also weder „vorsätzlich“ noch „fahrlässig“ handeln. Und in diesen Fällen greift die gesetzliche Verpflichtung auf Schadensersatz  schlicht und ergreifend nicht.

Ob der Schädiger über ausreichende Mittel verfügt, einen Schaden zu ersetzen oder nicht, spielt dann keine Rolle mehr. Im konkreten Fall wäre der Täter dazu im Stande gewesen. Er und seine Frau hatten eine feste Arbeit, ein eigenes Haus und zwei Autos.

Das OLG in Hamm, bei dem diese Klage nun landet,  entscheidet nach Maßgabe der Vorschrift, will keine besonderen Umstände walten lassen: KLISCHAT hat nach § 823 Satz 2 BGB keinen Anspruch gegen seinen Schädiger.

Und auch in einem anderen Verfahren wird das OLG Hamm streng nach Vorschrift, konkret den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entscheiden. Markus KLISCHAT hat vor Jahren eine Unfallversicherung abgeschlossen. In der sind jegliche Leistungen für psychische Schäden ausgeschlossen. Allerdings entscheiden Gerichte ab und an dann doch zugunsten der Versicherer, wenn sich die psychischen Schäden aufgrund eines Körperschadens ergeben. Eigentlich eine klare Sache für Markus KLISCHAT.

Jedoch: Die Richter lassen sich nicht von dem Zusammenhang zwischen Schuss - Trommelfell kaputt - Tinnitus - Postraumatische Belastung überzeugen. Sie lehnen eine Leistung des Versicherungsunternehmens ab


22. April 2015

Die für Markus KLISCHAT zuständige Richterin vom Verwaltungsgericht Arnsberg weiß ganz offenbar zwischen Gutachten zu unterscheiden: jenen, die im Auftrag eines Arbeitsgebers bzw. Dienstherrn erstellt wurden, und solchen, die neutrale Gutachter anfertigen. Deshalb hat sie selbst einen Gutachter beauftragt. Und der kommt zu dem Ergebnis, dass das, was Markus KLISCHAT erleben musste, einen "qualifizierten DU" darstellt und dass die Erwerbsminderung 70% beträgt.

Die Richterin übernimmt diese Einschätzung. Und entscheidet auf eine 70%ige Dienstfähigkeitsminderung.

Damit wird KLISCHAT vor dem Verwaltungsgericht so gestellt, als hätte er bis zu seiner Pensionierung gearbeitet, so dass sich die Rentenhöhe auf seine letzte Gehaltsstufe berechnet: auf A 12. Damit kann KLISCHAT nun auskömmlich leben, wenngleich er im anderen Fall noch über viele Jahre ein deutlich höheres Gehalt bezogen hätte. Zum Beispiel um ein eigenes Haus abzubezahlen, das dann, wenn die reguläre Rentenzahlung mit 65 + X eintritt, abbezahlt ist. So ist der Zustand einer eingeschränkten Dienstfähigkeit bzw. überwiegender Dienstunfähigkeit kein sonderlich erstrebenswerter Zustand. Und ein „krankhaftes Pensionierungsbegehren“, wie von Gutachter Nummero 2 attestiert, kann die Richterin bei KLISCHAT ebenfalls nicht sehen.

Alles in allem stellt das Verwaltungsgericht den ehemaligen Polizeioberkommissar finanziell so, als hätte es den Vorfall nicht gegeben und der Rentenfall wäre eingetreten. Mehr steht nicht in der Macht dieses Gerichts.

Alles andere müssen Zivilgerichte klären 


Sommer 2015

Nach mehrmaligen Kontakten über den Anwalt, der KLISCHAT’s Interessen vertritt, gelingt es Frank LAHME vom Westfälischen Anzeiger mit dem Polizisten direkten Kontakt aufzunehmen. KLISCHAT erklärt sich bereit, mit dem Redakteur zu reden. Von ihm erfährt Frank LAHME nun viele Details. Und KLISCHAT ist bereit, dass sein Fall öffentlich wird. Er will dazu beitragen, dass andere verstehen, was ein solches Ereignis auslösen kann. Und wie man dem anschließenden Bürokraten-Hick-hack besser begegnen kann.

KLISCHAT möchte vor allem, dass es anderen Kollegen, die Opfer von Gewalt werden, besser geht als ihm


31. Oktober 2015

Eigentlich will Frank LAHME, Redaktionsleiter beim Westfälischen Anzeiger, anlässlich des 5. ‚Jahrestages‘ des Überfalls auf Markus KLISCHAT eine große Geschichte veröffentlichen. Doch das hektische Tagesgeschäft einer Lokalredaktion lässt dies nicht zu. So erscheint der zweiseitige Bericht erst an diesem letzten Oktobertag:


danach

Die Reaktionen lassen nicht auf sich warten. In vielen Polizeiwachen hängt der Artikel am Schwarzen Brett – er hat den Nagel auf den Kopf getroffen.

Und es melden sich in der Redaktion viele andere Polizisten und Ex-Polizisten. Letztere klagen ebenfalls über psychische Probleme als Folge von Dienstunfällen und Problemen mit dem Dienstherrn, wenn es darum geht, eine vorzeitige Pensionierung mit einem Dienstunfall in Zusammenhang zu bringen.

Darunter ist auch Herbert Ö. Auf seine Geschichte gehen wir - ebenso wie nochmals auf Markus KLISCHAT - an anderer Stelle ein: Die Leiden der Polizisten


Dezember 2015

Jetzt sieht sich der oppositionelle CDU-Abgeordnete Gregor GOLLAND bemüßigt, im Düsseldorfer Landtag, eine „Kleine Anfrage“ an die von SPD und GRÜNEN geführte Landesregierung zu stellen. Bei ihm hat sich auch Herbert Ö. gemeldet.

Minister hat keine Zeit für Ex-Polizisten – Spärliche Antworten im Fall Klischat“, titelt Frank LAHME am 18. Dezember und zitiert aus der Antwort des Innenministers Ralf JÄGER (SPD) an den CDU-Abgeordneten GOLLAND:

Erstens lägen, was die Häufigkeit solcher Fälle beträfe, auf Landesebene „die erbetenen Daten … nicht automatisiert abrufbar vor. Eine Erhebung dieser Daten wäre nur mit hohem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung … zur Verfügung stehenden Zeit war eine solche Datenauswertung nicht möglich“.

Und auf die Frage, wie sich die Landesregierung erkläre, „dass polizeiinterne Ärzte zu anderen Ergebnissen bei Untersuchungen über die Diensttauglichkeit kommen als neutrale Gutachter?“ hat Innenminister JÄGER diese Antwort bereit:

Einem amtsärztlichen Gutachten kommt nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG vom 23.03.2006, Az.: 2 A 12/04) in der Regel ein besonderer Beweiswert zu, weil ein Amtsarzt aus seiner Kenntnis der Belange der Verwaltung den erhobenen medizinischen Befund besser zu der von ihm zu beurteilenden Frage in Beziehung zu setzen vermag. Der amtsärztlichen Untersuchung kommt deshalb auch ein höherer Beweiswert zu, weil der Amtsarzt seine Feststellungen nur unter ärztlichen Gesichtspunkten, wahrheitsgemäß und unparteiisch treffen muss. Neben dem speziellen Sachverstand bei der Beurteilung dienstlicher Anforderungen verleiht diese Neutralität und Unabhängigkeit der Beurteilung durch den Amtsarzt ein höheres Gewicht.“

Hier lässt sich die gesamte Antwort der Landesregierung nachlesen


November 2016 – ein Jahr nach der ersten großen Berichterstattung

Nachdem die öffentliche Diskussion über den Fall KLISCHAT, Herbert Ö. und andere ins Laufen gekommen ist, die Polizeigewerkschaften ebenfalls Verbesserungen fordern, reagiert die Ministerpräsidentin von NRW, Hannelore KRAFT (SPD), und kündigt an, dass sich der Staat in solchen Fällen nicht aus der Verantwortung stehlen dürfe. Konkret plant sie die staatliche Übernahme von Schmerzensgeldzahlungen in den Fällen, wenn ein Täter, der Polizisten im Amt verletzt, mittellos ist 


10. Dezember 2016

Frank LAHME vom Westfälischen Anzeiger, der beobachtet, was auf politischer Ebene diskutiert wird, merkt, dass die gut gemeinte Änderung, die Hannelore KRAFT vorgeschlagen hat, Fälle wie die von Markus KLISCHAT nicht abdeckt. Hier ist der Täter nicht mittellos, sondern vom Gericht als "schuldunfähig" eingestuft worden. 

Frank LAHME veröffentlicht einen neuen großen Artikel, in dem er nochmals auf Markus KLISCHAT eingeht, aber auch den Fall von Herbert Ö. erklärt:


danach

Die neuerliche Berichterstattung von Frank LAHME, insbesondere der vergleichbare Fall des (Ex-)Polizisten Herbert Ö., beflügelt die Diskussion auf politischer Ebene erneut. Jetzt überlegt sich die SPD eine Regelung, nach der es keinen Unterschied machen soll, ob ein Täter, der Gewalt gegen Polizisten ausübt, dies „schuldhaft“ bzw. nicht, sprich unzurechnungsfähig macht.

Aber jetzt wird auch diese Regelung als nicht ausreichend angesehen. Der neu geplante § 82a des Landesbeamtengesetzes soll jetzt immer helfen – egal, ob ein Täter, der mittellosist, fahrlässig oder schuldunfähig gehandelt hat. Für die Klärung im Einzelfall ist eine Ombudsstelle vorgesehen.

Halbwegs vergleichbare Regelungen gibt es – bisher – nur in Bayern und in Schleswig-Holstein, ebenso seit Herbst 2016 auf Bundesebene. Aber sie greifen nur, wenn beides zusammenkommt:

  • der Täter muss vorsätzlich gehandelt haben
  • und mittellos sein.

In NRW soll die Verantwortung durch Vater Staat jetzt weitergehen. Er soll seine Diener nicht mehr im Regen stehen lassen, wenn ein Täter mittelllos ist, egal ob er schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Und dies trotz der restriktiven Regelung des § 823 BGB, die – genau genommen – anachronistisch ist


29. März 2017

Ein Martyrium mit Folgen". So lautet die Überschrift eines weiteren Berichts. Jetzt erklärt Frank LAHME seinen Lesern, dass die politische Diskussion Erfolg gezeitigt hat. Für Diener des Staates in derlei Fällen gibt es künftig eine Regelung. Über alles soll eine Onbudsstelle wachen.

Für Markus KLISCHAT kommt das alles zu spät. Sein Fall liegt inzwischen fast sieben Jahre zurück. Aber: „Immerhin ist nicht alles umsonst gewesen. Wenn es Kollegen künftig besser ergeht, dann will ich auch damit zufrieden sein“, erklärt er dem Westfälischen Anzeiger


7 Tage später

Am 5. April 2017 wird der neue § 82a des Landesbeamtengesetzes von NRW mit Mehrheit im Düsseldorfer Landtag angenommen


(JL)