Die Berichte der Kölnischen Rundschau, 21.05.2016

Neun Täter der Silvesternacht wurden verurteilt

Insgesamt liegen 1171 Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht vor. Sexuelle Übergriffe liegen in 491 Fällen zugrunde. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsverfahren gegen 159 Personen eingeleitet. 50 von ihnen stammen aus Algerien, 49 aus Marokko, 19 aus dem Irak, 11 aus Syrien und acht aus Deutschland. Diesen acht Beschuldigten wird vor allem Hehlerei mit Handys vorgeworfen.

1257 Opfer haben sich bei der Polizei gemeldet. Diese Zahl liegt höher als die der Strafanzeigen, weil teilweise mehrere Frauen einen sexuellen Übergriff zusammen angezeigt haben. 640 Opfer solcher Übergriffe sind der Polizei bekannt. In Untersuchungshaft sitzen derzeit zehn Beschuldigte. Zwei von ihnen wird eine Straftat mit sexuellem Hintergrund vorgeworfen. Außerdem muss sich ein 19-Jähriger verantworten, der kürzlich am Bodensee festgenommen wurde. Der aus Marokko stammende Mann gilt als einer der Hauptakteure. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer steht er unter dringendem Verdacht der sexuellen Nötigung in einem besonders schweren Fall und des gemeinschaftlichen Raubes. Er soll zu einer Gruppe von 20 bis 30 Männern gehört haben, aus der heraus eine Frau sexuell belästigt und ein Mann bestohlen worden war. Der Beschuldigte soll den Opfern den Fluchtweg versperrt haben.

Verurteilt wurden bislang neun Angeklagte. Es ging in diesen Fällen um Diebstahl von Handys oder Bargeld oder Widerstand gegen die Polizeigewalt. Im bislang einzigen Verfahren wegen sexueller Nötigung musste sich ein 26 Jahre alter Algerier verantworten. Er soll mit anderen Männern eine 54-Jährige umzingelt und belästigt haben. Zudem wurde ihr Handy entwendet, später fand man es bei dem Angeklagten wieder. Weil die Frau und eine weitere Zeugin den Beschuldigten nicht zweifelsfrei wiedererkannt haben, wurde der Mann freigesprochen.

Eine weitere Anklage wegen gemeinschaftlicher sexueller Nötigung richtet sich gegen zwei Beschuldigte (21 und 26 Jahre alt). Sie sollen zwei Frauen mehrere Minuten lang am Gesäß und im Schritt begrapscht haben. (mft) 

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