Kölner Stadtanzeiger, 23.01.2013

von Joachim FRANK

Meisner beharrt auf unbedingtem Schutz menschlichen Lebens

Köln. Kardinal Joachim Meisner hat sich tief beschämt über die Abweisung einer vergewaltigten Frau durch zwei katholische Kliniken in Köln gezeigt. Was der jungen Frau widerfahren sei, "hätte nie geschehen dürfen", schreibt der Kölner Erzbischof in einer persönlichen Erklärung am Dienstag. Das Opfer "suchte Hilfe in großer Not und fand keine Aufnahme". Dies widerspreche christlichem Auftrag und Selbstverständnis. "Es gab und gibt auch keine kirchliche Anweisung, Vergewaltigungsopfer anders zu behandeln oder gar abzuweisen", betont der Erzbischof. Warum dies im Dezember 2012 trotzdem geschehen sei, müsse "jetzt genau erforscht" werden. "So etwas darf sich auf keinen Fall wiederholen."

Lebensschutz von Anfang an

Ausgenommen von der umfassenden Hilfe bei einem "schlimmen Verbrechen" wie Vergewaltigung seien allerdings "alle Maßnahmen, welche die Tötung eines möglicherweise schon gezeugten Kindes bedeuten". Diese ethische Grundhaltung werde "schnell als überholt und realitätsfern bezeichnet". Realität sei aber die grundsätzliche und bedrängende moralische Entscheidung. Hierzu stellt Meisner die Position der Kirche klar: Der Schutz des menschlichen Lebens gelte vom Moment der Zeugung an. Dies sei "auch nach meiner festen Gewissensüberzeugung eine unüberschreitbare Grenze", bekräftigt der Kardinal. Er sei sich bewusst, dass dies etwa im Fall einer Vergewaltigung "in geradezu unerträgliche Entscheidungssituationen führt". Der Lebensschutz und die Menschenwürde duldeten aber keine Relativierung. Darauf beruhe nicht zuletzt die freiheitliche Gesellschaft. "Der Ruf unseres Gewissens verpflichtet uns, alles zu tun, dass die Entscheidung immer zugunsten des Lebens ausfällt."

Ein Aufsichtsratsmitglied katholischer Kliniken, das zum Schutz der Häuser nicht genannt werden will, warf der Bistumsleitung vor, Ärzte zu gängeln. "Statt ihnen zu vertrauen und in ohnehin schwierigen Notsituationen einen Ermessensspielraum für gewissenhaftes Handeln im Einzelfall zu geben, baut die Kirche mit ihrem Alles-oder-nichts-Prinzip zusätzlich Druck auf." Das führe zu "Kurzschluss-Reaktionen" wie in dem Kölner Fall. Fachlich fundierte Richtlinien müssten auch auf die Wirkung der "Pille danach" eingehen. Je früher sie verabreicht werde, desto wahrscheinlicher sei, dass das Präparat lediglich eine mögliche Empfängnis verhüte.

Wie der Chef der Kölner Universitäts-Frauenklinik, Professor Peter Mallmann, erläuterte, verhindere die "Pille danach" den Eisprung und sei dann "eine ganz normale Empfängnisverhütung". Im Fall von Geschlechtsverkehr nach bereits erfolgtem Eisprung aber könne das Präparat auch die Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter verhindern. Diese "abortive Wirkung" im frühesten embryonalen Stadium sei zwar keine Abtreibung im juristischen Sinne. Wohl aber werde menschliches Leben beendet, wenn man dessen Beginn bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ansetze.

NRW-Grünen-Chef Sven Lehmann forderte das Erzbistum auf, "sich von seinen mittelalterlichen Dogmen zu verabschieden". Dies würde den Frauen mehr nützen als "warme Worte". Der Vorwurf eines "frauenfeindlichen Systems" lasse sich nicht mehr von der Hand weisen. Er begrüßte, dass Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) den Vorfall in Köln rechtlich prüfen lassen will. Heute debattiert der Landtag darüber.