Kölner Stadtanzeiger, 02.02.2013

von Joachim FRANK

Wenn Kardinäle Türen öffnen

Ich habe mich geirrt. Es tut mir leid. Wie schwer fällt dieses Eingeständnis schon zwischenmenschlich! Um wie viel mehr in der Öffentlichkeit, in der Politik und erst recht in der Religion, wo beim Rechthaben stets etwas Metaphysisches mitschwingt. Schon darum verdient Kardinal Joachim Meisners Abkehr vom Verbot der "Pille danach" Respekt. Besserwisser tun sich leicht, die Entscheidung auf eine minimal-invasive Not-OP in eigener Sache zu reduzieren: Der Erzbischof versuche in aller Hast, eine weitere Wunde zu nähen, die der Kölner Klinikenskandal dem Image seiner Kirche geschlagen hat.

Richtig daran ist, dass Meisner die "Pille danach" nur dann für zulässig erklärt, wenn sie nicht abtreibend wirkt, sondern rein verhütend. Er schließt damit an eine Direktive der US-Bischöfe an. Schon seit 1995 ist Katholiken in den USA erlaubt, was sie jetzt auch im Erzbistum Köln tun dürfen, um eine "verbrecherische Befruchtung" zu verhindern. Die seltsam sperrige Formulierung hebt eine Vergewaltigung vom einvernehmlichen Sex ab, der nach kirchlicher Lehre nur zwischen Eheleuten statthaft ist. Sie aber sollen die "Pille danach" nicht anwenden dürfen, weil es beim Sex in der Ehe "um die Ganzheitlichkeit eines liebenden Aktes" geht.

Die Chaostheorie spricht trotz alledem gegen ein achselzuckendes "Ach, was soll´s" als Reaktion auf Meisners Positionswechsel: Eine winzige Bewegung kann ein gewaltiges Beben nach sich ziehen. Und: Die wesentlichen Folgen einer Handlung können komplett andere sein als beabsichtigt. Der Kölner Fall ist schon jetzt ein Lehrstück dafür. Es waren rechtslastige pseudokatholische Spitzel, die 2011 kirchliche Kliniken mit Scheinpatientinnen des laxen Umgangs mit der "Pille danach" überführen wollten.

Ergebnis - Stand Februar

2013: Die "Pille danach" ist nicht länger geächtet. Hätten die Denunzianten das geahnt! Es ist übrigens kein Zufall, dass gerade Meisner sich vom Klinikenskandal so sehr hat berühren lassen, emotional und argumentativ. Schon im Missbrauchsskandal war seine Betroffenheit besonders tief, weil die Untaten von Priestern für ihn das geistliche Amt und den kirchlichen Heiligungsdienst pervertieren. Jetzt offenbarte die Weigerung, ein Vergewaltigungsopfer zu behandeln, eine Perversion des Heilungsdienstes der Kirche. Wieder war der Kölner Kardinal erschüttert - und hat Konsequenzen gezogen.

Das Wegweisende ist, dass die Revision seines ethischen Urteils auf einer Güterabwägung beruht. Im Grundsatz verbietet die katholische Kirche künstliche Verhütung, aber es gibt legitime Ausnahmen. So dürfen auch Nonnen die Pille nehmen, wenn ihnen eine Vergewaltigung droht.

Insgesamt sind damit Räume erschlossen, für die nach landläufiger Ansicht gilt: "Halt! Prinzip! Betreten streng verboten!" Wenn aber die Kirche selbst - für alle sichtbar - dieses Stoppschild entfernt, hat das Folgen. Als Erstes wird sie sich nämlich mit der Frage konfrontiert sehen, wie sie es mit Vergewaltigungen in der Ehe hält. Hier noch die "Ganzheitlichkeit des liebenden Aktes" zu behaupten, ist schlechterdings unmöglich. Eine Frau, von ihrem Ehemann vergewaltigt, sollte dann auch dasselbe Recht haben, eine "verbrecherische Befruchtung" zu vermeiden, wie andere Opfer.

Den Wechselfällen des Lebens gerecht zu werden ist immer komplizierter und anstrengender, als abstrakt ein Prinzip zu verteidigen. Das ist die eigentliche Lehre aus dem Klinikenskandal. Die katholische Kirche tut gut daran, der vom Kölner Kardinal gelegten Spur zu folgen - am besten, ohne vom nächsten Skandal dazu getrieben zu werden, sondern aus freien Stücken.