Kölner Stadtanzeiger, 17.01.2013

von Peter BERGER

Wer hilft, bekommt die Kündigung

Köln. Diese Sprechstunde wird Irmgard Maiworm so schnell nicht vergessen. Es ist Samstag, der 15. Dezember 2012, als die Allgemeinmedizinerin in den Räumen des KV Notdienstes Köln-Nord e.V. in Nippes Besuch bekommt. Eine junge Frau in Begleitung ihrer Mutter betritt die Praxis an der Kempener Straße und berichtet, sie sei am Freitag auf den Kölner Ringen unterwegs gewesen und erst am Samstagnachmittag auf einer Bank in einer Seitenstraße in Kalk zu sich gekommen. Sie könne sich weder daran erinnern, wie sie dort hingekommen sei, noch was sich in der Zwischenzeit ereignet habe.

 "Ich hatte sofort den Verdacht, dass die junge Frau mit K.o.-Tropfen betäubt worden sein könnte, so dass eine Vergewaltigung nicht auszuschließen war", sagt die 54-jährige Ärztin. Im Einverständnis mit dem Opfer ruft sie die Polizei, die den Sachverhalt aufnimmt. Anschließend soll zur Sicherung von Spuren eine gynäkologische Untersuchung erfolgen. "Ich habe das mit der Frau besprochen, sie auf das Risiko einer Schwangerschaft hingewiesen und ihr nach eingehender Beratung ein Rezept für die Pille danach ausgestellt." Um der 25-Jährigen weitere Fragen und Wartezeiten zu ersparen, ruft ein Mitarbeiter des Notdiensts in der Gynäkologie des benachbarten St. Vinzenz-Krankenhauses an, schildert der diensthabenden Ärztin die Situation. "Man hat ihm mitgeteilt, dass eine solche Untersuchung nicht möglich sei." Die Ethik-Kommission des Krankenhauses habe sich in dieser Frage mit Joachim Kardinal Meisner zusammengesetzt.

Am Ende der Beratungen sei man übereingekommen, dass eine Untersuchung nach einem sexuellen Übergriff nicht möglich sei, weil man in einem Arzt-Patienten-Gespräch auch auf eine ungewollte Schwangerschaft, deren Abbruch und die Pille danach zu sprechen kommen müsse. Ein solches Aufklärungsgespräch sei mit dem katholischen Gedankengut unvereinbar, so dass man in solchen Fällen auch die rein gynäkologische Untersuchung ablehnen müsse.

"Die Ärztin hat auch nicht eingelenkt, als wir ihr sagten, dass das Beratungsgespräch schon erfolgt und die Pille danach bereits verschrieben sei", sagt Maiworm. "Einer Kollegin sei wegen des Übergehens dieser Dienstanweisung bereits gekündigt worden." Sie habe einfach nicht glauben können, dass "eine Kollegin in dieser Notsituation die Hilfe verweigert" und deshalb noch einmal selbst angerufen. "Sie hat mir das alles bestätigt und betont, die Regelung sei erst seit zwei Monaten in Kraft." Parallel dazu ruft der Mitarbeiter die Gynäkologie des Heilig-Geist-Krankenhauses in Longerich an, das wie das Vinzenz-Hospital einem katholischen Träger, der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria, gehört. "Dort hat er die gleiche Auskunft bekommen. Beweissicherung und gynäkologische Untersuchung seien unter Androhung der fristlosen Kündigung untersagt. "Ein Beamter der Kripo hat sich bemüht, ein Krankenhaus für eine Untersuchung zur Spurensicherung zu finden. Beim Evangelischen Krankenhaus in Kalk ist ihm das endlich gelungen."

Man habe im November 2012 nach langen Beratungen des klinischen Ethik-Komitees eine Stellungnahme verabschiedet und den Chefärzten der gynäkologischen Abteilungen der betroffenen Kliniken vorgestellt, sagt Silvia Klauser, Ethik-Beauftragte der Hospitalvereinigung der Cellitinnen. "Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Chefarztes, sie seinem Team weiterzugeben und den Mitarbeitern zu sagen, wie sie sich zu verhalten haben." Es handele sich um eine Stellungnahme und keine Dienstanweisung. Ein Arzt habe "immer die eigene Verantwortung voranzustellen und muss nach seinem Gewissen handeln". Als katholische Häuser dürfe man keine Notfallkontrazeption, also die Pille danach, ausgeben und entsprechende Beratungen durchführen. Gegen die Spurensicherung zur Beweissicherung sei dagegen nichts einzuwenden.

Diese Regelung gilt nach Angaben des Erzbistumssprechers Christoph Heckeley für alle Kliniken in katholischer Trägerschaft. Für die Ethik-Beauftragte der Cellitinnen stellt sie aber auch kein Problem dar: "Wenn eine Frau weiß, dass sie bei uns keine Notfallkontrazeption bekommt, steht es ihr frei, ein anderes Krankenhaus aufzusuchen." Es sei ein bedauerliches Versehen, dass man die Notdienste über die Stellungnahme bisher nicht informiert habe.