Das (verwässerte) Bundesdatenschutz-Gesetz

Von der ursprünglichen Ankündigung auf dem so genannten Datengipfel im September 2008, u.a. durch den Bundesinnenminister Wolfgang SCHÄUBLE, CDU, nämlich z.B. auch eine Einwilligungspflicht für Adresshändler und andere einzuführen, ist letztlich nichts übrig geblieben. Im novellierten Bundesdatenschutzgesetz, das der Deutsche Bundestag am 3. Juli 2009 beschlossen hatte und das ab April 2010 Geltung erlangen soll, ist nunmehr geregelt, dass ein Verbraucher nur darauf hingewiesen wird, aus welcher Quelle seine ureigenen Daten stammen, mit denen andere handeln dürfen).

Hier geht es zur aktuellen Textfassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dieses Gesetz lässt sich - wie andere Gesetze auch - unter www.gesetze-im-internet.de in der aktuellsten Fassung downloaden.