Passauer Neue Presse, 07.01.2016

von Jörg KLOTZEK, Martin RIEDLAICHER

Die Akte Huber: Was der Prüfer kritisiert

Passauer Neue Presse , 18.06.2005

Die Dinge haben sich seit Donnerstag überschlagen beim Berufsschulverband Passau. Verbandsvorsitzender Klaus Huber hat seine Amtsgeschäfte an Stellvertreter Albert Zankl übergeben und lässt sein Amt ruhen. Zankl hatte darauf bestanden, nachdem weitere und schwerwiegende Vorwürfe gegen Huber aufgetaucht waren. Die Regierung als Aufsichtsbehörde und die Staatsanwaltschaft sind eingeschaltet.

Die neuen Vorwürfe, die zum Huber-Rückzug führten, gehen zum Teil über die viel diskutierten Feststellungen im Prüfbericht des Kommunalen Prüfungsverbandes hinaus. Der Schlussbericht soll in etwa 14 Tagen veröffentlicht werden.

Die PNP dokumentiert im Folgenden wesentliche Passagen aus dem Entwurf des Prüfberichts des Kommunalen Prüfungsverbandes, in dem die Vorwürfe gegen den Verbandsvorsitzenden auf 35 Seiten im Detail belegt sind. Es geht, wie bereits berichtet, um illegale Selbstvergaben, überzogene Entschädigungen, Tagegelder und Kilometer-Gelder sowie um überzogene Stundensätze (direkte Zitate in Kursivschrift).

 

Selbstvergaben 


Vom Verbandsvorsitzenden wurden mehrfach in nicht unerheblichem Umfang Aufträge vergeben, obwohl er hierzu nach Art. 38 Abs. 1 KWBG (Interessenkollision) nicht befugt war.

Der Verbandsvorsitzende sei zugleich Geschäftsführer der „IT & Handels GmbH“, stellt der Prüfer fest. Dieses Unternehmen erhalte vom Berufsschulverband regelmäßig Dienstleistungsaufträge, insbesondere für den EDV-Betrieb. Außerdem habe das Unternehmen (das kein anerkannter Elektro-Fachbetrieb sei) den Auftrag zum Umbau und zur Sanierung der Elektroinstallation im ehemaligen Gebäude der Berufsschule 1 Passau in der Spitalhofstraße bekommen.

Folgende Auszahlung habe die Huber-Firma vom Verband erhalten:

  • 14 065 Euro im Jahr 2002,
  • 23 684,35 Euro im Jahr 2003
  • 39 673,71 Euro für 2004
  • gesamt: 77 423,06 Euro.


Die Auftragsvergabe erfolgte nach unseren Feststellungen ausschließlich durch freihändige Vergabe und mündliche Vereinbarung. (...) Aus den eingesehenen Unterlagen ließ sich aber erkennen, dass ein wesentlicher Teil unmittelbar vom Verbandsvorsitzenden erteilt und zur Auszahlung angeordnet wurde. 

 

Zwei Jobs für den Sohn 


Die Leistungen bei der IT-Firma habe der Sohn von Huber ausgeführt. Letzterer sei zusätzlich seit 1. Januar 2004 neben seiner Arbeit für die „IT & Handels GmbH“ noch in einem 400-Euro-Job beim Berufsschulverband angestellt. Dafür arbeitet er 15 Stunden im Monat, was einem Stundenlohn von 26,66 Euro entspricht.

Der Prüfer verweist auf eine verbotene Interessenkollision. Danach darf der Verbandsvorsitzende keine Amtshandlung vornehmen, welche ihm selbst, einem Angehörigen oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts unmittelbar Vor- oder Nachteile verschafft. (...)

Das Gleiche gelte auch beim Arbeitsvertrag des Sohnes.

 

Personal-Rochade 


Ein weiterer Problemfall: Huber hatte einem ausgebildeten Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker dessen Arbeitsvertrag entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Schulen nicht verlängert. Monate später wurde dieser Mann neben dem Huber-Sohn und einem weiteren Arbeitnehmer lediglich als geringfügig Beschäftigter angestellt. Die Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses mit dem Informations- und Telekommunikations-Elektroniker über den 31. 12. 2003 hinaus führte dazu, dass die Inanspruchnahme der „IT & Handels GmbH“ stetig zunahm.

 

Hoher Zeitaufwand


Kritisch fiel dem Prüfer auch der hohe abgerechnete Zeitaufwand für Leistungen der Huber-Firma ins Auge. So seien zum Beispiel im März 2004 zwei Stunden abgerechnet worden für das Einsetzen einer Patrone und eines Datenkabels zur Patronensteuerung an einen Drucker.

Nachträglich lässt sich allerdings kaum nachvollziehen, welche besonderen technischen Probleme einen möglicherweise erhöhten Zeitaufwand verursacht haben könnten. (...) Der vom Verbandsvorsitzenden geltend gemachte niedrige Stundensatz der „IT & Handels GmbH“ relativiert sich aufgrund der Dauer der Arbeitszeit. 

Weiterer Kritikpunkt: Die Huber-Firma habe für den Verband auch Elektroinstallationsarbeiten übertragen bekommen und dafür offenbar nicht die Sachkunde gehabt. Nach den vor Ort erlangten Erkenntnissen und den erhaltenen Auskünften ist davon auszugehen, dass es sich bei der vom Verbandsvorsitzenden vertretenen Firma um keinen anerkannten Fachbetrieb des Elektrohandwerks handelt. Nach § 2 Nr. 1 und § 8 Nr. 2 VOB/A sind nur solche Bewerber an Baumaßnahmen zu beteiligen, die sich gewerbsmäßig mit den betreffenden Leistungen befassen und hierfür die Fachkunde (Berufsabschlüsse) mitbringen.

Der Prüfer empfiehlt, den Personalbedarf für den IT-Bereich zu überprüfen und die Zahl der 400-Euro-Jobs zu begrenzen.

 

48 000 € fürs Ehrenamt 


Zum Reizthema Aufwandsentschädigung für Huber. Das Urteil des Prüfers ist dazu klar und eindeutig: Die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit des Verbandsvorsitzenden überschreitet bei weitem die Grenzen der Angemessenheit.

Der Prüfer hat am Beispiel des Jahres 2004 die Bezüge Hubers zusammengestellt: aufgerundet 48 000 Euro, inklusive Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung. Als monatliche Pauschale bekam Huber 905,77 Euro, für Einsätze bis zu fünf Stunden 121,46 Euro pro Einsatz, für Einsätze ab fünf Stunden 21,93 Euro je zusätzliche Stunde.
Klaus Huber machte im letzten Jahr 180 Einsätze bis fünf Stunden geltend (x 121,46 Euro), dazu 281 Stunden extra drüber hinaus (x 21,93 Euro). Das macht in Summe für Grundentschädigung (10 869,24 Euro) plus Fünf-Stunden-Einsätze (21 862,80 Euro) plus Zusatzstunden (6162,33 Euro) plus 675,43 Euro Sitzungsgeld plus einer geringen Nachzahlung aus 2003 insgesamt 39 741,53 Euro, die Huber im Jahr 2004 ausgezahlt erhielt.

Dazu die Bemerkungen: Ehrenamtliche Tätigkeit bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, dass hierfür - abgesehen vom Ersatz der Aufwendungen - grundsätzlich keine Vergütung verlangt werden kann. Lediglich der aus der besonderen Inanspruchnahme entstehende zeitliche und materielle Aufwand soll angemessen abgegolten werden. Dies bedeutet folglich, dass keineswegs jede Inanspruchnahme des Verbandsvorsitzenden einen Entschädigungsanspruch auslösen kann und soll. (...) Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist stets davon auszugehen, dass der Betroffene seinen Lebensunterhalt durch einen anderen Beruf bestreitet und keinen Anspruch auf Alimentation aus seinem Ehrenamt erwirbt.

Die Entschädigung an kommunale Mandatsträger sei nicht als zusätzliches Einkommen für den Lebensunterhalt gedacht. Fazit: Jährliche Zahlungen an den Verbandsvorsitzenden von rund 40 000 Euro haben aber eindeutig den Charakter der „Entschädigung“ für die Inanspruchnahme aus ehrenamtlicher Tätigkeit verloren. 

Zu den von der Verbandsversammlung beschlossenen „Tagegeldern“ für Huber über die Monatspauschale hinaus schreibt der Prüfer: Hierzu ist festzustellen, dass der Zweckverband einen hauptamtlichen Geschäftsleiter beschäftigt. Schon deshalb ist es nicht nachvollziehbar, welche Umstände es erforderlich gemacht haben könnten, dass der Verbandsvorsitzende an insgesamt 180 Tagen für sein Ehrenamt tätig werden und dadurch Einkommensnachteile erleiden musste.

Nach den derzeitigen Regeln habe Huber die Höhe seiner Vergütung zum großen Teil selbst bestimmen können. Die Entschädigungssatzung wäre hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für den Verbandsvorsitzenden umgehend zu ändern. Man müsse sicherstellen, dass Einsatz und Verdienstausfall-Entschädigungen nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden können. Der hauptamtliche Geschäftsleiter sollte außerdem zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden mit erweiterten Befugnissen ausgestattet werden.

 

Geld für Fahrt ins Büro 


Nächster Punkt: das Kilometergeld, das sich Huber auszahlen ließ. 3400 Euro waren es im letzten Jahr, für 11 300 Kilometer.

Bei der Durchsicht der Wegstreckennachweise haben wir festgestellt, dass der überwiegende Teil der Erstattungsbeträge auf Fahrten zwischen Wohnung und Geschäftsstelle des Zweck-verbandes fällt.“ Die Entschädigung dafür sei schon in der Monatspauschale abgegolten, meint der Prüfer.

 

Bedenkliche GmbH 


Kritik übte der Prüfer auch an der EYQ-NOW gGmbH für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, an der der Verband beteiligt ist.