Beschäftigungsverbot von Familienangehörigen in anderen Bundesländern


Beschäftigungsverbot
KontrolleAltfallregelung
Baden WürttembergJaErklärung der/des AbgeordnetenNein
BerlinJa, gilt aber nicht für LebensgefährtinnenErklärung der/des AbgeordnetenNein
BrandenburgJaErklärung der/des AbgeordnetenNein
BremenJaErklärung der/des AbgeordnetenKein Kommentar
HamburgJaErklärung der/des AbgeordnetenNein
HessenJa---keine Antwort---Nein
Mecklenburg-VorpommernJaLandtagsverwaltung macht die AbrechnungNein
NiedersachsenJaAuffälligkeiten wird nachgegangen. (z.B. Identische Adressen)Nein
Nordrhein-WestfalenJaErklärung der/des AbgeordnetenNein
Rheinland-PfalzKein KommentarKein KommentarKein Kommentar
SaarlandMitarbeiter werden von den Fraktionen gestellt, deshalb keine RegelungErklärung der/des AbgeordnetenNein
SachsenJaErklärung der/des AbgeordnetenNein
Sachen-AnhaltNein, aber verwandte Mitarbeiter werden nicht vom Land bezahltErklärung der/des AbgeordnetenNein
Schleswig-HolsteinNein, aber verwandte Mitarbeiter werden nicht vom Land bezahltErklärung der/des AbgeordnetenNein
ThüringenJaErklärung der/des AbgeordnetenNein

Die originale Quelle finden Sie unter https://www.abgeordnetenwatch.de/2013/05/07/amigo-affare-das-durfen-abgeordnete-in-anderen-bundeslandern