Die Berichte der Abendzeitung zum Thema Familienwirtschaft, 12.07.2013
Ganz fix: Neue Regeln für Abgeordnete
Abendzeitung , 12.07.2013
Erst wollte die CSU gar nicht. Dann musste es ganz schnell gehen. Auf den letzten Drücker hat gestern der Rechtsausschuss des Landtags verschärfte Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen. Alles unter dem Druck der Verwandtenaffäre. Das ging so fix, dass manche Mitglieder der Regierungskoalition die Formulierung der Regeln selber noch nicht verstanden haben.
Sämtliche Nebeneinkünfte ab einer Summe von 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr müssen künftig nach dem Muster des Bundestags in zehn Stufen bis 250 000 Euro veröffentlicht werden. Das ist noch einfach.
Schwieriger wird's bei der Bestechung. Die soll in jeder Form verboten werden. Spenden aber sollen die Abgeordneten auch künftig annehmen dürfen. "Mir will nicht in den Kopf, was der Unterschied zwischen einer Geldzuwendung und einer persönlichen Spende ist", kritisierte der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) die von FDP und CSU aufgestellten Regeln. "Warum sollte ich denn einem Abgeordneten was zukommen lassen, wenn ich nichts von ihm will?"
Die Frage konnte auch nach der Sitzung der FDP-Rechtsexperte Andreas Fischer der AZ nicht beantworten. Die hakte nach, wo denn nun der Unterschied sei, ob ein Abgeordneter Geld annehme - oder eine Spende. Fischer: "Kein Kommentar!" Allerdings räumte er ein, dass alles mit heißer Nadel gestrickt sei.
Der CSU-Abgeordnete Ernst Weidenbusch verteidigte die Spende, dass sie keinesfalls Bestechung sei, mit einem Beispiel einer Lebensmitteltafel. "Da such' ich mir jemanden, der mir das Geld gibt, um Joghurt zu kaufen. Das dürfte ich dann nicht mehr." Grünen-Rechtsexpertin Susanna Tausendfreund konterte: "Das Geld kann er doch gleich der Tafel spenden."
Alles auf den Kopf aber stellt beim Bestechungsverbot folgende Formulierung: "Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen, wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Landtags gewährt wird." Da war auch Ausschussvize Petra Guttenberger verunsichert. "Das muss ich nochmal in der Fraktion klären", sagte die Juristin der AZ. Gemeint sein soll jedenfalls, dass Abgeordnete einem Nebenjob nachgehen dürfen.
Angst um seine Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke hatte Bernard Pohl von den Freien Wählern: "Darf mir meine Schwester jetzt nichts mehr schenken?", fragte der Jurist entsetzt. Sie darf. SPD und Grünen gehen die Regeln nicht weit genug.
Online am: 12.07.2013
Aktualisiert am: 01.01.1970
Inhalt:
- Die "Familien-Wirtschaft" der CSU im Überblick
- Die Chronologie der bayerischen Selbstbediener
- Eine kurze Fassung der Chronologie
- Das Making-of der Geschichte
- ABC der Selbstbediener
- Beschäftigungsverbot von Familienangehörigen in anderen Bundesländern
- Der Monarch von Miesbach:"Dr. Jakob KREIDL"
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