Auskunftsansprüche der Medien

Um ihrer „öffentlichen Aufgabe“ nachgehen zu können, müssen sich die Medien ausreichend informieren (können). Grundsätzlich ist es Medien – wie jedem anderen Bürger auch – gestattet, sich aus „allgemein zugänglichen Quellen“, wie es im Grundgesetz heißt, zu informieren. Dazu gehören beispielsweise öffentliche Register (Handelsregister, Telefonbücher, öffentliche Sitzungen der Parlamente usw.).

In vielen Fällen reicht das nicht aus. Je nachdem, wie wichtig ein Medium seine Informationsvermittlungsaufgabe begreift und abhängig davon, wie intensiv dies dann geschehen soll, nutzt die Presse auch andere, zusätzliche Wege. Insbesondere dann, wenn es um brisante Informationen und Nachrichten geht, die eigentlich nicht das Tageslicht erblicken sollen. Hier beginnt die Technik des Recherchierens, in die wir im Zusammenhang mit den jeweils präsentierten Storys Einblick gewähren, indem die Journalisten beschreiben, wie sie vorgegangen sind und wer ihnen dabei geholfen hat.

Da alles, was mit Staat und Politik zu tun hat (Regierung oder Rathaus, Gerichte, Polizei und sonstige Behörden usw.) einen großen Teil unseres Lebens bestimmt und dies ja demokratisch kontrolliert werden soll, haben die Medien staatlichen Institutionen, Behörden usw. gegenüber einen gesonderten Auskunftsanspruch. Dieser ist in der Regel in den so genannten Landespressegesetzen niedergelegt, die jedes Bundesland im Prinzip zwar einheitlich, im Detail jedoch ein wenig anders regelt.

Dies betraf auch die konkrete Situation in Zell am Main, wo der Bürgermeister Geheimhaltungsvorschriften geltend gemacht hatte. Diese gibt es, sie müssen aber – nach geltender Rechtsprechung – abgewogen werden gegenüber dem Interesse der allgemeinen Öffentlichkeit auf Information. Dazu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München glasklare Worte gesprochen.

Der Auskunftsanspruch der Medien gilt jedoch nur im Verhältnis gegenüber staatlichen Stellen und Behörden. Für die freie Wirtschaft und andere Bereiche gilt dies nicht.

In den USA gibt es seit mehreren Jahrzehnten den Freedom of Information Act. Danach hat jeder Bürger dieser Welt, nicht nur US-Amerikaner, das Recht, Einblick in fast sämtliche Behördenunterlagen, Dokumente usw. zu nehmen.

Auch in den allermeisten europäischen Ländern gibt es solche Transparenzgesetze. Deutschland gehört hier – aufgrund seiner politischen Vergangenheit und seiner ausgespochen verbürokratisierten Strukturen in fast allen Bereichen - noch nicht ganz zu den fortschrittlichsten Ländern Europas.

Unter www.ansTageslicht.de/IFG können Sie nachlesen, wo es in Deutschland bereits Informationsfreiheitsgesetze gibt und unter www.ansTageslicht.de/noIFG, wo es noch keine gibt bzw. wo solche in Vorbereitung sind.

Wer wissen möchte, wie es um die Informationsfreiheit weltweit bestellt ist, der schaue nach unter www.freedominfo.org.