Erich SCHÖNDORF - ein Staatsanwalt wird zum Whistleblower

Hintergrund

Die Lügen der Experten“ heißt ein Essay, den der ehemalige Staatsanwalt Erich SCHÖNDORF über seine Erfahrungen in einem der größten Giftstoffprozesse im SPIEGEL 1999 verfasst hatte. Von „Wissenschaftskriminalität“ sprach SCHÖNDORF, der zu diesem Zeitpunkt bereits aufgegeben, sprich gekündigt hatte. Seit 1997 bereitete er jetzt als Professor für „Öffentliches Recht und Umweltrecht“ an der FH  Frankfurt/Main Studenten darauf vor, dass viele Sachverständige vor Gericht nicht irren, sondern bewusst „lügen“. Und zwar „mit Kalkül, immer zugunsten des am Verfahren beteiligten wirtschaftlich Mächtigen, des Unternehmens, des Konzerns, des Herstellers. Nie zum Vorteil der kranken Kläger. Sie bestreiten den Zusammenhang zwischen Schadstoff und Schaden, setzen zumindest entsprechende Zweifel in die Welt. Und die genügen, um den Prozesserfolg des Opfers zu vereiteln.“ 

Dieses Problem ist eines der Schwerpunktthemen von ansTageslicht: www.ansTageslicht.de/Gutachter.

Die Geschichte

Der 37 Jahre junge Staatsanwalt hatte 1984 begonnen, Anzeigen von Betroffenen nachzugehen: heimwerkenden Familien, die ihr Mobiliar oder ihren Wohnungsausbau mit dem Holzschutzmittel „Xyladecor“ oder „Xylamon“ bearbeitet hatten, einem bekannten und beliebten Heimwerkerprodukt. Das Problem: Beides war hochgradig giftig, nur die Hersteller wussten es. Insgesamt 2.300 Anzeigen von Kranken und Langzeitgeschädigten war SCHÖNDORF nachgegangen, hatte sich in die Chlorchemie eingearbeitet, die neuesten Forschungsergebnisse studiert, Statistiken zusammengestellt und zusammen mit dem Bundeskriminalamt recherchiert. Nach 5 Jahren war die 645seitige Anklageschrift fertig: u.a. gegen die Verantwortlichen der Tochterfirma DESOWAG des auch in Frankfurt/Main ansässigen Chemiegiganten Bayer AG, Leverkusen.

Kein einfaches Unterfangen.

Zunächst gewährt ihm sein direkt vorgesetzter Abteilungsleiter Rückendeckung. Das ist zu Zeiten der rot-grünen Koalition in Hessen. 1987 dann der politische Wechsel: Jetzt geben CDU und FDP den Ton an. Und die Hierarchie, d.h. die Dienstwege bei Staatsanwälten sind kurz: Staatsanwalt > Oberstaatsanwalt/Abteilungsleiter > Behördenleiter > Generalstaatsanwalt > Justizminister.

b.R.“ lauteten die Anmerkungen auf den internen Berichten, die SCHÖNDORF anfertigen muss: „bitte Rücksprache“ – befiehlt der Generalstaatsanwalt:

  • Worin denn der konkrete Straftatbestand liege, den der junge Staatsanwalt sehe?
  • Ob er denn auch an die Arbeitsplätze denke, die der Konzern vorhält? U
  • und ob er sich im Klaren über die Höhe der Steuereinnahmen für die Kommune sei?

SCHÖNDORF merkt, dass er unter Druck gerät, dass die staatsanwaltschaftliche und politische Obrigkeit seine Ermittlungen deckeln, das absehbare Strafverfahren torpedieren will. Er remonstriert, schreibt Aktenvermerke und hält mit seinen guten Argumenten dagegen. Und er hat - potenziell - Verbündete: Das Gesetz, u.a. das Strafgesetzbuch, stehen auf seiner Seite.

In demokratisch organisierten Ländern, die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit für sich beanspruchen, ist dies nicht immer ausreichend. SCHÖNDORF weiß das. Er beginnt daher, regelmäßig die Presse zu informieren. Vor allem dann, wenn es in der eigenen Behörde eng wird. Die Medien, Zeitungen und Fernsehen, werden zum wichtigsten Verbündeten. Sie halten das Problem auf der öffentlichen Tagesordnung, lenken den Fokus auf die Dinge, die nach und nach ans Tageslicht kommen.

Zum Beispiel, dass die Chemiemanager schon lange um die potenzielle Giftigkeit ihrer Produkte wissen. Dass sie in „streng vertraulichen“ Protokollen festhalten, weder die Rezeptur zu ändern, noch die Öffentlichkeit zu informieren. Und weil die staatliche Genehmigung durch das Bundesgesundheitsamt noch vier weitere Jahre Gültigkeit hat, vereinbaren die Verantwortlichen: „Vorzeitig kündigen wir den Prüfbescheid nicht, solange noch die alte Ware auf dem Markt ist.“

Von sich aus darf SCHÖNDORF nicht mit der Presse reden, jedenfalls nicht offiziell. Dafür gibt es Pressesprecher, über die eine Behörde den Kommunikationsfluss steuern kann. Aber SCHÖNDORF muss auch nicht lügen. Wenn also ein Journalist gezielt Fragen stellt, erhält er auch eine zutreffende Antwort.

Der informelle Informationsfluss mit der Presse zeigt Wirkung: SCHÖNDORF kann seine Ermittlungen und die Anklageschrift zu Ende bringen. Allerdings: Das zuständige Landgericht braucht 13 Monate, um über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Die Richter lehnen ab: Die Kausalität zwischen Produktnutzung und Schaden sei „nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung zu fordernden Sicherheit zu erbringen.“

SCHÖNDORFf bemüht das Oberlandesgericht. Dessen Richter benötigen 18 Monate, bevor sie SCHÖNDORF's Beschwerde Recht geben. 1993 – zehn Jahre nach Beginn der Ermittlungen – kann der Prozess beginnen. SCHÖNDORF ist jetzt 45 Jahre alt. Seine neuen Widersacher: Gutachter, die „lügen“, weil sie auf der Pay-roll von Chemie- und Pharmafirmen stehen.

Nach 1 Jahr ist alles zu Ende: 1 Jahr auf Bewährung und eine Geldbuße (50.000 €) für die Verantwortlichen. Ein Erfolg – noch nie wurden Chemiemanager für schuldig befunden. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil 1995 auf, verweist das Verfahren an das Landgericht zurück.

Diesesmal fassen sich die Richter kurz: Es sei bereits alles gesagt, keine neuen Zeugen notwendig. Es kommt 1996 zu einem Deal: 2 Millionen Euro muss die BAYER-Tochter berappen – für Forschungszwecke an die Universität Gießen. Die Geschädigten gehen leer au, bekommen keine Entschädigung, müssen sich lebenslang mit den gesundheitlichen Folgen abfinden. Tausende sind davon betroffen.

Die Bilanz

Folgen für die Gesellschaft:

Der sogenannte Holzschutzmittelprozess und sein endgültiger Ausgang sowie die 'Pressearbeit" von Erich SCHÖNDORF hatte nicht nur bundesweit die Gemüter erregt, sondern auch die Politik auf den Plan gerufen. Der neue Umweltminister Klaus TÖPFER (CDU) hatte - noch während die gerichtlichen Auseinandersetzungen liefen - den relevanten Gefahrstoff in den Holzschutzmitteln, das PCP ("Pentachlorphenol"), 1989 verboten. PCP darf hierzulande nicht mehr hergestellt und schon garnicht in irgendeiner Form in den Handel gebracht werden. PCP ist tabu.

Folgen für den Whistleblower:

Staatsanwalt Dr. Erich SCHÖNDORF gibt nach 13 Jahren Ermittlungen und Prozessen "müde und zermürbt" (DIE ZEIT) auf. Und quittiert den Staatsdienst in der Justiz. Er sieht eine neue Lebensaufgabe: als "Professor für Öffentliches Recht und Umweltrecht" an der Fachhochschule Frankfurt kann er die Studierenden darauf vorbereiten, dass man bei Gutachtern und Experten aufpassen muss. Viele fangen schnell an zu lügen.

Inzwischen ist SCHÖNDORF pensioniert. Seine Erfahrungen in seinem Buch "Von Menschen und Ratten. Über das Scheitern der Justiz im Holzschutzmittelskandal" bleiben.


Hinweis:

Diesen Text können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Schoendorf. Die ausführliche Geschichte finden Sie unter www.ansTageslicht.de/Erich-Schoendorf, identisch mit www.ansTageslicht.de/Holzschutzmittel.

(JL)

 

Online am: 15.10.2018
Aktualisiert am: 24.08.2019


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Erich SCHÖNDORF - ein Staatsanwalt wird zum Whistleblower


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