Plagiate: Wie alles aufflog. Und was danach passierte an der Uni Leipzig. Chronologie der Ereignisse
Dieser Text ist Bestandteil der Geschichte über ein Plagiatssystem bei Dissertationen, das sich an der Fakultät Physik und Erdsystem-Wissenschaften an der Universität Leipzig - möglicherweise - etabliert hat. Jedenfalls zeugen davon 5 Dissertationen.
Die fragliche und renommierte Fakultät hatte sie sich bis Anfang November 2023 "Fakultät für Physik und Geowissenschaften" genannt. "Erdsystem-Wissenschaften" klingt anspruchsvoller, hat einen breiteren Blick auf unsere Welt.
Die Vorfälle, die wir hier dokumentieren, lassen sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Plagiate-Uni-Leipzig.
2021 / 2022
Erste Gerüchte machen die Runde, dass mit Dissertationen an der Fakultät für Physik und Erdsystem-Wissenschaften der Universität Leipzig "etwas nicht stimme". Von "Gefälligkeitspromotionen" ist die Rede. Es ist Hörensagen.
27. Februar 2023
Mit Erstaunen reagieren Fakultätsangehörige auf die Nachricht, dass der Doktorand Daniel GEIß seine Promotion erfolgreich abgeschlossen hat und nun den Titel "Dr. rer. nat" in seinem Namen führen darf. Sein Doktorvater: Prof. Dr. Klaus-Dieter KROY, der am Institut für Theoretische Physik lehrt und forscht.
KROY leitet dort die "Soft Condensed Matter Theory Group". Deren Leitmotto: “I would rather have questions that can’t be answered than answers that can’t be questioned”. Dieser Satz stammt von einem US-amerikanischen Physiker und Nobelpreisträger (1965): Richard FEYNMAN.
Der bisherige Doktorand, jetzt "Dr. rer.nat." war den meisten unter dem Synonym "FeynDan" - in Anlehnung an den berühmten Physiker - bekannt. Unter diesem Namen schaltete er Anzeigen im JOYclub, einer "sexpositiven Community für ein lustvolles Leben", wie es dort auf der Website heißt. In den Anzeigen stellte er sich offen als "Doktorand" vor, der "sehr experimentierfreudig" und "für (fast) jedes Abenteuer zu haben" sei und seine sexuellen Wünsche auch sehr detailliert zum Ausdruck brachte.
Niemand nimmt daran Anstoß. Jung sein heißt auch: Erfahrungen sammeln, Neues ausprobieren, den Horizont erweitern. Auf welchen Gebieten auch immer.
Wundern tun sich viele aber darüber, dass er es geschafft hat, auf dem Gebiet der Physik seine Dissertation zu Ende zu bringen. Denn in der 'Community für ein wissenschaftliches Leben' hat man nicht sehr viel gehört oder gesehen von ihm. In einer späteren Auswertung seiner Dissertation wird auf S. 166 dies zu lesen sein:
Daniel GEIß "wird von seinen Fachbereichskollegen als wenig leistungsorientiert und desinteressiert beschrieben. Er habe nicht an fachspezifischen Veranstaltungen teilgenommen und lediglich halbtags am Institut gearbeitet. Oft sei er monatelang krankgeschrieben gewesen, insbesondere im Zeitraum 2018 bis 2020."
So ist das Erstaunen groß.
März 2023
Die Verwunderung bringt mehrere Fakultätsangehörige zusammen. Sie wollen die fragliche Dissertation mit dem anspruchsvollen Titel "Effects of Time Delay in Motile Active Manner - from microscopic to collective behavior" unter die Lupe nehmen. Konkret: auf die wissenschaftlichen Inhalte hin überprüfen.
Weil der Doktorgrad nach allen deutschen Regeln, Gesetzen und Promotionsordnungen nur dann einem Anwärter verliehen werden darf, wenn die Dissertation eine selbstständig verfasste wissenschaftliche Arbeit ist und fremde Gedanken und/oder Texte deutlich erkennbar als Zitate gekennzeichnet sind, ziehen die inoffiziellen 'Prüfer' Kollegen aus der Juristenfakultät hinzu. Und weihen einen bekannten Plagiatsexperten ein: Martin HEIDINGSFELDER, Gründer des Unternehmens VroniPlag. Später wird sich noch ein Verwaltungsrichter a.D. hinzugesellen.
Plagiieren, also abschreiben von anderen, ohne dies auszuweisen, ist - aus Sicht des Hochschulrechts - Betrug. Davon abgesehen: Betrug auch an der Wissenschaft.
die nächsten 8 Wochen
Zwei Monate sitzen die Mitglieder der informellen Arbeitsgruppe über der Dissertation von Daniel GEIß. Sie gleichen Seite für Seite mit der veröffentlichten und internationalen Literatur auf Ähnlichkeiten und/oder identische Passagen und Abschnitte ab.
Das Ergebnis ist ernüchternd:
Auf 90 von insgesamt 145 Seiten finden sich nicht gekennzeichnete Übernahmen aus anderen Veröffentlichungen. Auf 74 dieser 90 Seiten (rot markiert) besteht der Text zu mehr als 50%, in der Regel sogar meist zu 100% aus anderen Publikationen. In rosa: Seiten, auf denen (nur) zu weniger als 50% plagiiert wurde.
Insgesamt besteht die Dissertation aus (mindestens) 65% nicht gekennzeichneten Veröffentlichungen - eine Dissertation, die sich aus Plagiaten zusammensetzt.
Das Plagiatssystem
Die informelle Arbeitsgruppe gibt sich einen Namen: "AG Gemeinschafts-Doktorarbeit".Die Bezeichnung bezieht sich auf das Plagiatssystem, das beim Auswerten zum Vorschein kommt:
Die Übernahme der nicht gekennzeichneten Abschnitte entstammen Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Journalen, bei denen Daniel GEIß als Mitautor genannt ist. Mal zusammen mit seinem Doktorvater Prof. Klaus-Dieter KROY, mal mit dessen ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. Victor HOLUBEC, mal mit einem anderen Professor am Institut, Prof. Dr. Frank CICHOS und anderen Wissenschaftlern. Mal in einer Zweier-, mal in Dreier-, mal in Viererkombination. Mal steht der Name Daniel GEIß an erster Stelle, ein anderes Mal an zweiter.
Insgesamt 6 Fachartikel als Gemeinschaftsproduktion machen die inoffiziellen Prüfer aus. Sie gehen entweder auszugsweise und/oder mehr oder weniger vollständig in die Promotionsarbeit ein. Allerdings: Ohne die vielen wörtlichen Übernahmen aus den Gemeinschaftspublikationen ordnungsgemäß als Zitate zu kennzeichnen. Übernommen hat GEIß außerdem Kapitelstrukturen, Quellen, Anhänge, Abbildungen und Grafiken mitsamt Bildunterschriften - alles ohne jegliche Kennzeichnung.
Die Prüfer schreiben hierzu in ihrer Auswertung:
„Hierbei zeigt sich eine große Diversität bei der Vorgehensweise. Mal wurden nur einzelne Sätze oder Absätze übernommen, mal wurden Übernahmen umformuliert und mal wurden ganze Kapitel zusammenhängend abgeschrieben.“
Stutzig werden die AG-Mitglieder auch über den Umstand, dass die erste Fachveröffentlichung, bei der der Name Daniel GEIß an erster Stelle steht, vor Beginn seines Promotionsstudiums an der Uni Leipzig entstanden ist. Hat er da überhaupt mitgeschrieben?
Just diese Gemeinschaftspublikation geht in vollständiger Form, sprich Wort für Wort und Satz für Satz als Kapitel 3 in die Doktorarbeit ein: Seiten 44 bis 84.
Nicht minder seltsam empfinden die AG-Mitglieder die Danksagung von Daniel GEIß am Ende seiner Promotionsarbeit: „By far the biggest thanks go to my mentor and friend Viktor Holubec, without whose support this work would not have been possible in its present form.“
Offiziell hat HOLUBEC die Dissertation nicht betreut, Doktorvater war Prof. KROY, der Vorgesetzte von HOLUBEC. Hat HOLUBEC gar die Dissertation in Teilen selbst verfasst? Und wenn ja, warum? Einfach so - pro bono?
Daniel GEIß war absoluter Neuling in dem Fachgebiet. An seiner vorherigen Uni Heidelberg hatte er sich mit Astrophysik beschäftigt. Kann sich jemand so schnell in ein völlig anderes Themenfeld einarbeiten? Zumal wenn dieser jemand nicht als der Leistungsorientierteste gilt?
15. Mai 2023
Rechtlich ist die Sachlage eindeutig.
Bereits die Promotionsordnung stellt klar, dass eine Dissertation als selbstständig erstellte wissenschaftliche Leistung vorzulegen ist. Verwendet man fremde Gedanken oder Texte anderer, so müssen diese eindeutig gekennzeichnet sein. Und auf die Quelle verwiesen werden.
Auch die Verwendung von Gemeinschaftspublikationen ist in der Promotionsordnung klipp und klar geregelt (§ 11 Abs. 3):
„Werden bei monographischen Einzelschriften eigene wissenschaftliche Veröffentlichungen einbezogen, so sind diese anzugeben und ein elektronisches Exemplar bei der Einreichung abzugeben. Bei Veröffentlichungen mit mehreren Autoren ist der eigene Anteil darzustellen.“
So hat es auch das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss Jahr 2017 entschieden (Az: 6 C 3/16): "Eine Dissertation kann nicht als eigenständige Leistung und wissenschaftlicher Befähigungsnachweis gelten, wenn sie quantitativ oder qualitativ durch verschleierte Übernahmen aus fremden Texten (Plagiatsstellen) geprägt ist."
Bedeutet: Bei Bezugnahmen auf eigene Gemeinschaftsveröffentlichungen müssen diese als solche gekennzeichnet sein. Überdies muss deutlich werden, welche Abschnitte oder Teile daraus in die wissenschaftliche Eigenverantwortung des Promovenden fallen.
Nichts von dem ist hier geschehen.
Auch die Verwaltungsgerichte, die sich auf den unteren Ebenen ab und an mit solchen Fällen befassen müssen, wenn ge-outete Wissenschaftsbetrüger vor Gericht ziehen, weil sie nicht einverstanden sind, wenn ihnen der Doktorgrad nachträglich entzogen wird, sprechen in ihren Urteilen eine unmissverständliche Sprache.
Zu einem ähnlichen Fall hatte das Verwaltungsgericht Halle bereits 2015 entschieden (Az: 6 A 241/12):
„Die Promotionsordnung der beklagten Universität schließt zwar die Verwendung von wissenschaftlichen Gemeinschaftsarbeiten als Dissertation nicht grundsätzlich aus. Dies gilt aber nur für einen eigenständigen, klar abgrenzbaren und mit dem Namen der Bewerberin oder des Bewerbers gekennzeichneten Anteil daran (...). Vor diesem Hintergrund hätte der Kläger aus der Broschüre wie bei jeder gänzlich fremden Quelle auch ordnungsgemäß zitieren müssen und nicht deren Inhalte über erhebliche Passagen als ausschließlich eigene Leistung ohne Offenlegung der Entnahmequelle darstellen dürfen.“
Zitieren bedeutet nicht, irgendwo mal die Quelle zu nennen und dann auf 90 Seiten wörtlich daraus abzuschreiben, sondern es ist stets korrekt zu zitieren:
„Ohne klare Kenntlichmachung als Zitat erweckt der Kläger somit durch den Verweis auf das fremde Werk lediglich in einer Fußnote den Eindruck, er habe dessen Aussagen als Teil der eigenen Argumentation verarbeitet, anstatt deutlich zu machen, dass es sich um eine reine Wiedergabe der bereits erbrachten gedanklichen Leistung anderer handelt.“
Und so stellt der Plagiatsexperte HEIDINGSFELDER eine Plagiatsanzeige bei der Rektorin der Universität Leipzig. In "cc": die "Ombudskommission", die sich der "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" verschrieben hat, wie es auf deren Website zu lesen ist.
danach
Eine Ombudskommission oder eine Ombudsperson "steht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unserer Universität zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung." So ist es auf der Website zu lesen. Die Uni Leipzig hat ihrer "Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" erst ein Jahr zuvor eine Neufassung gegeben. Weiter heißt es beispielsweise auf der Website, dass die Universität Leipzig "jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten ohne Ansehen der Person nachgeht" (Hervorhebung im Original).
Zunächst geschieht nichts. Jedenfalls nicht auf Seiten der Universität. Dafür aber bei der Plagiats-AG. Dort wird man erneut fündig.
Mai + Juni 2023
Auch in diesem Fall ist das Prinzip das Gleiche:
- "Dr. Sven AUSCHRA" hat seine 116-seitige Dissertation auf 85 Seiten aus 5 vorherigen Veröffentlichungen zusammengebastelt, die teilweise von bis zu 5 Autoren verfasst wurden, darunter vor allem bzw. insbesondere sein Doktorvater Prof. Klaus KROY.
- Auf 72 dieser Seiten besteht der Text zu mehr als 50% (rot markiert), meist zu 100% aus nicht gekennzeichneten Übernahmen:
Selbst die übliche Danksagung ist - bis auf die Namen - aus einer anderen Dissertation entnommen (gelb markiert):
15. Juli 2023
Und so geht nach einer zweiten Plagiatsanzeige noch eine Mail von "Angehörigen der Fakultät für Physik und Geowissenschaften und der Juristenfakultät" an die Rektorin Prof. Dr. Eva Inés OBERGFELL.
Die Forderungen der AG:
- Untersuchung durch die Ständige Kommission oder eine anderweitige unabhängige Untersuchungskommission und eine lückenlose Aufklärung;
- Überprüfung sämtlicher Dissertationen der letzten fünf Jahre der gesamten Fakultät, sollten sich Hinweise auf ein organisiertes Vorgehen bzw. eine Mitwirkung von Fakultätspersonal ergeben;
- Zeitnahe Einleitung von Verfahren zum Entzug des Doktorgrades.
Die Reaktion der Hochschulleitung: Die Unterlagen werden an "eine Ombudsperson zur Prüfung und Bearbeitung" weitergeleitet.
Eine Reaktion seitens "einer Ombudsperson" gibt es - zunächst - nicht.
danach im August
Es ist eine altbekannte Erfahrungstatsache: Wenn man einmal mit Graben beginnt, kommt meist mehr zum Vorschein als ursprünglich vermutet.
Und so gerät eine weitere Dissertation ins Visier der inoffiziellen fleißigen Prüfer: Die eines sogenannten Edel-Promovenden. "Edel" deswegen, weil Stefano STEFFENONI Stipendiat der International Max Planck Research School "Mathematics in the Sciences" (IMPRS MiS) in Leipzig war, die zum gleichnamigen Max-Planck-Institut MPI MiS gehört. Auch "Dr. Daniel GEIß" war Max-Planck-Stipendiat. In ein solches Finanzierungsprogramm kommt nicht jeder rein.
Diesesmal steht im Mittelpunkt eine Gemeinschaftspublikation zweier Doktoranden und deren gemeinsamer Doktorvater aus dem Jahr 2016: Dr. Stefano STEFFENONI und Dr. Gianmaria FALASCO sowie Prof. Klaus KROY: "Interacting Brownian dynamics in a nonequilibrium particle bath".
"Dr. Stefano STEFFENONI" nutzte dieses gemeinsame Werk für die Kapitel 3 und 4 seiner Dissertation "Active Brownian Dynamics".Es bildet den Kern seiner wissenschaftlichen Arbeit.
21. August 2023
Allerdings: Die Hauptautorenschaft an dieser Gemeinschaftspublikation hatte bereits ein anderer Doktorand 2 Jahre früher geltend gemacht: Gianmaria FALASCO in seiner Dissertation mit dem Titel "Four out-of-equilibrium stories". Dort schrieb er auf S. 123: "I inspired and advised S. Steffenoni in working out the general theory in [56], helped in designing the model examples and interpreting the results, as well as drafted the core parts of the paper.“ Mit anderen Worten: Das was STEFFENONI in seiner Promotion breit auswalzt, stammt nicht wirklich von ihm.
Und so bietet sich für die informelle Arbeitsgruppe in Sachen "Dr. Stefano STEFFENONI" ein ähnliches Bild wie bei den beiden vorangegangenen Promotionen von "Dr. GEIß" und "Dr. AUSCHRA" (siehe Grafik).
Die Universität bestätigt auch den Eingang dieser Verdachtsanzeige. Und weist darauf hin, dass diese "an eine Ombudsperson zur Prüfung und Bearbeitung" weitergeleitet werde.
Wenige Tage später
Die "Ombudsperson", die jetzt 3 Verdachtsanzeigen auf dem Tisch hat, erklärt sich für befangen. Wer diese befangene "Ombudsperson" ist, gibt die Universitätsleitung nicht bekannt. Bekannt ist nur, dass sie aus der Reihe der insgesamt 9 Personen umfassenden "Ombudskommission" stammt, deren Mitglieder auf der Website der Ombudskommission namentlich gelistet sind.
Aber jetzt wird zumindest bekannt, dass Frau Prof. Dr. Katrin LIEBERS von der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät die Prüfung übernehmen wird. Prof. Dr. Jürgen VOLLMER, ein Team-Kollege des Doktorvaters Prof. KROY aus der "Soft Condensed Matter Theory Group" und ebenfalls Mitglied er Ombudskommission, wird nicht damit beauftragt. Möglicherweise war er es, der sich aus Kollegialitätsgründen für befangen erklärt hat. Gegen Kollegen ermitteln macht nicht so viel Freude. Und Freunde schafft man sich damit auch nicht.
September 2023
Die informelle Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Fakultät Physik- und Geowissenschaften sowie der Juristenfakultät nimmt sich als nächstes jene Promotion vor, in der derselbe Fachartikel Eingang gefunden hat, den auch Doktorand STEFFENONI für seine beiden Kapitel 3 und 4 benutzt hatte: Die Doktorarbeit mit dem Titel "Four out-of-equilibrium stories" aus dem Jahr 2017 von Gianmaria FALASCO.
Sie weist eine Besonderheit aus: Sie ist als "kumulative" Dissertation verfasst. Konkret: Sie besteht vornehmlich aus insgesamt 11 Fachveröffentlichungen, an denen FALASCO laut Autorenausweis mitgeschrieben hat. Insgesamt waren daran 14 Autoren beteiligt. Bedeutet: An der FALASCO-Dissertation haben eben jene 14 Wissenschaftler mitgeschrieben.
Gianmaria FALASCO hatte es sich recht einfach gemacht. Er hat diese 11 Fachveröffentlichungen einfach in die Dissertation nacheinander einkopiert - so wie sie im Original aussehen. Nur auf 19 von insgesamt 125 Seiten hat er eigenständig getextet, vor allem die Rahmenhandlung. Das sind 15% des Umfangs. Zudem: Für keine der 11 Gemeinschaftsveröffentlichungen hat "Dr. FALASCO" die in der Promotionsordnung vorgeschriebene Erklärung abgegeben, worin eigentlich sein eigener Beitrag an den Texten bestand:
Zu der Autorenschaft des ehemaligen Doktoranden hält die informelle AG "Gemeinschafts-Doktorarbeit" fest:
"Es ist kaum davon auszugehen, dass in Autorengruppen mit habilitierten und promovierten Autoren einem Doktoranden eine maßgebliche, über den Arbeitsanteil der anderen Autoren hinausgehende Rolle bei der Abfassung von Artikeln für internationale Fachjournale zukommt. Auch werden Beiträge des Doktoranden umso unauthentischer, je mehr erfahrene Autoren an dem Artikel mitschreiben und diesen redigieren.
Obwohl auf Qualitätskriterien mangels promotionsrechtlicher Relevanz hier nicht ausführlich eingegangen werden soll, so drängt sich doch der Eindruck auf, dass an der Fakultät für Physik und Geowissenschaften das schnelle und möglichst häufige Publizieren absolute Priorität genießt und andere Kriterien bei der Erstellung der Dissertationen völlig in den Hintergrund treten."
Es ist dies das allgemeine Problem: Quantität beeinträchtigt meistens die Qualität. Und verleitet schnell zum wissenschaftlichen Hudeln.
23. Oktober 2023
Noch bevor die Ombudsfrau Prof. LIEBERS ihre Vorprüfung abschließen kann, liegt eine 5. Verdachtsanzeige auf ihrem Tisch.
Und wieder handelt es sich um eine kumulative Dissertation, dieses Mal von Dr. rer. nat. Marc LÄMMEL, und wieder heißt der Doktorvater Prof. Klaus KROY. Dieses Mal sind es (nur) 6 gemeinschaftlich verfasste Fachpublikationen von insgesamt 10 verschiedenen Wissenschaftlern. Eine sticht besonders hervor, für die die Stabsstelle Universitätskommunikation eine Pressemitteilung herausgibt:
Zusammen mit 3 israelischen Wissenschaftlern der Ben-Gurion University of Negev haben 3 Autoren der Uni Leipzig erforscht, wie es dazu kommt, dass sich bei Wind in der Wüste zwischen zentimeterkleinen Rippeln und großen Dünenbergen sogenannte Megarippel bilden (können): "Zwergdünen schreiben Klimageschichte" ist die Meldung übertitelt. Der Aufsatz ist in der renommierte Zeitschrift "Nature Physics" (14/2018: 759-765) erschienen.
Als "federführender Autor der Veröffentlichung" nennt die Pressemitteilung Prof. Dr. Klaus KROY. Auf der Publikation selbst steht an erster Stelle der Name des Doktoranden.
Die AG "Gemeinschafts-Doktorarbeit" schreibt dazu in ihrer Verdachtsanzeige:
"Wie aus der Untersuchung anderer Dissertationen bereits bekannt ist, werden an der Fakultät für Physik und Geowissenschaften oftmals Doktorand:innen als Erstautor:innen platziert, obwohl in Wirklichkeit erfahrenere Personen federführend sind. Diese Vorgehensweise wird hier erneut belegt.
Dies wäre weit weniger gravierend, würden die Publikationen nicht später für die Dissertationen der Doktorand:innen verwendet und zum Befähigungsnachweis zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten erklärt."
Heißt umgekehrt: Auch in diesem fünften Fall wird nirgendwo der eigene Anteil des Doktoranden an der schriftlichen Abfassung der Manuskripte zu den gemeinschaftlichen Fachartikeln erklärt oder belegt.
In Fachartikeln, an denen mehrere Autoren (mit)schreiben, ist dies nicht notwendig. Setzt sich aber eine Promotion vor allem aus solchen Publikationen zusammen, dann muss aber eben jenes genau ausgewiesen werden - für jede einzelne Publikation. Ganz offenbar herrschen an der Leipziger Physik-Fakultät andere Gebräuche.
Die Ombudsperson übergibt zwei Tage später die ersten 4 Fälle an die "Ständige Kommission" der Universität Leipzig, die nun ein förmliches Untersuchungsverfahren einleiten muss.
November 2023
Auf der Website von Prof. KROY's "Soft Condensed Matter Theory Group" werden Informationen von jenem Tag gelöscht, an dem Daniel GEIß seine Doktorarbeit verteidigen musste ("Disputation"): 17. Februar 2023.
Heute findet sich dort (nur noch) diese Information:
Zuvor war dies zu lesen:
Zwei Male hintereinander das gleiche Thema "Effects of Time Delay in Motile Active Matter - From microscopic to collective behavior".
- 10 Uhr: zunächst in Form eines "in-person Talk" (persönliches Gespräch) durch Wilhelm WITZLEB, einem Acroyoga-Trainer.
- 11 Uhr: jetzt als "PhD Defense" durch den Doktorenanwärter Daniel GEIß.
Wir fragen die Universität Leipzig:
- Was waren die Unterschiede zwischen beiden Veranstaltungen?
- Hat Daniel GEIß die Verteidigung seiner Dissertation selbst vorgenommen?
- Wie lange hat diese "Disputation" gedauert?
- Und warum wurde die erste Veranstaltung (10 Uhr) gelöscht, wo doch sonst solche Termine bis ins Jahr 2005 zurück zu finden sind?
Dazu hat uns die Pressestelle nun mitgeteilt, dass sie sich um die Klärung dieser 4 Fragen "bemühe".
Bereits in einer Runde zuvor hatten wir wissen wollen, in welcher personellen Zusammensetzung der Promotionsausschuss bei der „öffentlichen Verteidigung“ von Herrn Geiß am 17.02.2023 zusammengetreten war. Die Pressestelle hatte eine Auskunft mit der Begründung verweigert, dass man „Persönlichkeitsrechte“ schützen wolle. Und dass man nur damit eine „sachgemäße Durchführung des Prüfverfahrens“ (Ständige Kommission ist wohl gemeint) sicherstellen könne. Dazu hatten wir dann dies konkret nachgefragt:
a) Wenn nach § 41 Abs. 6 Satz 3 SächsHSG der Doktorgrad „öffentlich“ verteidigt werden muss, wie können dann die Teilnehmer einer solchen „öffentlichen Sitzung“ geheim sein?
b) Worin besteht der Zusammenhang zu „Persönlichkeitsrechten“ und welche Personen sollen geschützt werden (Herr Geiß oder die Mitglieder des Promotionsausschusses)?
c) Weil Sie die Notwendigkeit einer „sachgemäßen Durchführung“ betonen: Welches „Prüfverfahren“ genau könnte durch eine Namensnennung beeinträchtigt werden. Und in welcher Hinsicht?
Antwort der Pressestelle:
“Zu a): Die Zusammensetzung ist nicht 'geheim', wir sehen es aber im derzeitigen Stand des Verfahrens nicht als unsere Aufgabe an, Dritten diese Information aufzubereiten. Zu b): Jegliche Person soll geschützt werden. Zu c): Es handelt sich um ein vorrauschauende Maßnahme, bei der wir nicht jegliche Eventualität auf ihre Wahrscheinlichkeit und Wirksamkeit detailliert geprüft haben.”
Januar 2024
Am 10. Tag des neuen Jahres gehen wir - zusammen mit der Redaktion “Exakt” des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) - online mit dieser Geschichte.
Das Thema macht schnell die Runde, das öffentliche Interesse ist groß. Nachdem die Presseagentur dpa die MDR-Pressemeldung aufgegriffen hat, übernehmen ZEIT ONLINE, die Leipziger Volkszeitung und andere die Nachrichten. Sogar die BILD-Zeitung, Ausgabe Leipzig, berichtet.
Februar 2024
Einen Monat später, nachdem wir - zusammen mit dem MDR - mit der Frage “Plagiate an der Uni Leipzig?” online gegangen sind und sich unmittelbar danach auf der Kommentarseite des MDR mehrere Personen zur Wort gemeldet haben, meldet sich auch Dr. Viktor HOLUBEC - erst beim MDR, dann bei uns. Er betont, dass „in den meisten Fällen die Studenten von Arbeiten abgeschrieben haben, bei denen sie Erstautoren und damit nach den Gepflogenheiten der Physik die Hauptautoren waren.“ Und dass dies in der Physik so üblich sei.
Wir antworten ihm, dass diese Gepflogenheiten in Widerspruch zu allen Regularien stehen und insbesondere auch zur gängigen Rechtsprechung. Insbesondere stutzen wir über seine Erläuterung, dass die Doktoranden, die er betreut habe, unter Aufsicht sozusagen für die gemeinschaftlichen Veröffentlichungen die Berechnungen und Simualtionen durchgeführt und erste Versionen getextet hätten. Diese hätten dann er und sein damaliger Chef, Prof. KROY, “aufpoliert”. Seine detaillierten Erklärungen lesen Sie hier.
13. Februar 2024
Die Leipziger Volkszeitung (LVZ) legt nach. Sie hat bei der Universität Leipzig nachgefragt. Dort ist die “Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens” mit den Fällen befasst. Allerdings: Die Prüfung befindet sich offenbar immer noch in der Phase einer “Vorprüfung”. Wann ein Ergebnis vorliege, sei “derzeit nicht terminierbar”, so ein Uni-Sprecher.
Und jetzt (18.Februar) meldet sich jemand unter dem Pseudonym “BoomerProf” auf der Kommentarseite des MDR und bestätigt, dass diese Art der Promotionsproduktion eine “Kollaboration” darstellt, “mit Machtgefälle, da der Prof. Weisungsrecht hat und Hauptgutachter ist. Aus der Rohversion werden dann Veröffentlichungen ’geschnitten'. Diese Vorveröffentlichung der Forschungsresultate ist aufgrund des hohen Innovationsdruckes notwendig und von den geldgebenden Institutionen erwünscht. Nach einigen Jahren werden die Fachartikel in eine Dissertation ‘umgegossen’".
“Umgegossen” kann eigentlich nur heißen: Inhaltlich ist es dasselbe, nur die Form eine andere, die am Institut für Theoretische Physik (ITP) dann “Doktorarbeit” genannt wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Universität Leipzig diese Praktiken sehen wird.
nach den Veröffentlichungen in den Medien
Noch während die “Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens” die Doktorarbeiten prüft, wird einem weiteren Doktoranden aus der Gruppe um Prof. KROY ein Doktorgrad verliehen, Zhuolin YE.
Und wieder handelt es sich um eine kumulative Dissertation bestehend aus Gemeinschaftspublikationen ohne die in der Promotionsordnung vorgeschriebene Ausweisung des Eigenanteils. Auch dieser Dissertation lässt sich nicht entnehmen, welche Teile der insgesamt 5 Fachartikel mit 5 promovierten Mitautoren aus verschiedenen Ländern Europas „Dr. rer. nat. Zhuolin YE“ selbst geschrieben hat.
Unter den Mitautoren fällt ein Name auf, der bereits aus den anderen Fällen bekannt ist: Dr. Viktor HOLUBEC, der nach eigener Aussage gemeinsam mit Prof. KROY die Rohentwürfe zumindest zweier Doktoranden zu wissenschaftlichen Werken „aufpoliert“ hat.
Die AG „Gemeinschafts-Doktorarbeit“ bemerkt hierzu in ihrer Auswertung:
„Es kann davon ausgegangen werden, dass die geschilderte Vorgehensweise bei allen Doktoranden gleich war. Demnach haben die Doktoranden Laborarbeiten und Simulationen unter Aufsicht durchgeführt und Rohentwürfe für die Fachartikel angefertigt. Diese Rohentwürfe wurden von Prof. Kroy und Dr. Holubec zu respektablen Artikeln für internationale Fachjournale „aufpoliert“. Dies mag durchaus den üblichen Gepflogenheiten bei der Erstellung von Veröffentlichungen entsprechen, stellt jedoch keine schriftliche Promotionsleistung des Promovenden im Sinne von § 41 Abs. 6 Satz 1 SächsHSG dar. Das „Aufpolieren“ von Textentwürfen durch Dritte ist vielmehr als Ghostwriting einzustufen.“
Und so erstattet Martin HEIDINGSFELDER, der sich diesem Votum anschließt, am 07.03.2024 die mittlerweile sechste Verdachtsanzeige an die Universität Leipzig, in der er schreibt:
„Besonders empörend ist die Verleihung des Doktorgrades während der laufenden Untersuchung gleichgelagerter Fälle (Falasco, Lämmel) durch die Ständige Kommission. Augenscheinlich setzt sich die Fakultät für Physik und Erdsystemwissenschaften ganz bewusst über die Ständige Kommission hinweg, indem erneut eine Dissertation angenommen wurde, deren fehlende Eigenständigkeit bereits auf den ersten Blick erkennbar ist.“
Und fügt hinzu:
„Am ITP scheint die irrige Vorstellung zu herrschen, dass bereits die Mitarbeit in einer Forschergruppe einen Anspruch auf Verleihung eines Doktorgrades begründet.“
Wir haben “Dr. YE” schriftlich gefragt, ob ihm bekannt war, dass diese spezielle Machart von Doktorarbeiten gerade in der Kritik steht und ob er sich deswegen beispielsweise von einer Ombudsperson hat beraten lassen. Antworten bekommen wir nicht.
14. März 2024
Die Universität Leipzig, offiziell vertreten durch ihre Pressestelle, teilt uns im Rahmen der Beantwortung von weiteren Nachfragen unsererseits mit, dass die Ständige Kommission "in dieser Woche bei einem Verfahren, bei dem es um eine kumulative Promotion ging, das Vorprüfungsverfahren eingestellt hat, weil sich der Verdacht nicht hinreichend bestätigt hat. In einem weiteren Verdachtsfall, bei dem es ebenfalls um eine kumulative Promotion ging, wurde der Verdacht bereits durch die Ombudsperson im Rahmen der Vorprüfung ausgeräumt. Die Ständige Kommission hat in drei Fällen das Vorprüfungsverfahren in ein förmliches Untersuchungsverfahren überführt. Hierzu wird nun die Rektorin informiert und dann ein Gutachten eingeholt. Nach dessen Eingang berät die Kommission weiter, gegebenenfalls werden die Beschuldigten erneut um Stellungnahme gebeten. "
Damit sind die Doktoren “Dr. rer. nat. Gianmaria FALASCO” sowie “Dr. rer. nat. Marc LÄMMEL” offiziell durch die Universität vom Verdacht eines Verstoßes gegen die geltende Promotionsordnung freigesprochen.
Über die Begründung will uns die Universität nichts mitteilen. Daraus lässt sich nur schließen, dass es neuerdings neue Standards in Sachen Ausweis des wissenschaftlichen Eigenanteils bei Promotionen an dieser Universität gibt. Folgerungen haben wir thematisiert unter Dissertationsstandards in Leipzig: “Leipziger Allerlei”?
unmittelbar danach
Der Plagiatsexperte Martin HEIDINGSFELDER und die AG Gemeinschafts-Doktorarbeit legen Widerspruch gegen die Einstellung der Vorprüfung in den Fällen FALASCO und LÄMMEL ein. Die Ständige Kommission muss sich nun erneut mit beiden Fällen befassen.
Die anderen Verfahren (GEIß, AUSCHRA, STEFFENONI) sind nach Angabe der Uni Leipzig jetzt in ein förmliches Untersuchungsverfahren übergeleitet worden.
Aber das alles dauert, dauert, dauert.
August 2024
Inzwischen ist auch der sächsische Wissenschaftsminister Sebastian GEMKOW (CDU) involviert. Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen teilt sein Ministerium auf eine Bürgeranfrage auf Facebook mit, dass die Überprüfung der Verdachtsfälle durch die Universität noch andauere.
Auch das dauert, dauert, dauert. Im August 2024 bereits seit 15 Monaten.
(JL)
Online am: 15.09.2023
Aktualisiert am: 28.08.2024
Inhalt:
- Plagiate: Wie alles aufflog. Und was danach passierte an der Uni Leipzig
- ABC der Verantwortlich(keit)en
- Die Recherchen der AG "Gemeinschafts-Doktorarbeit" an der Uni Leipzig
- Dissertationsstandards in Leipzig: "Leipziger Allerlei"?