Widersprüche: in Kurzform

Widersprüche bedeuten: Es gibt ungelöste Fragen und Probleme. Man kann dann alles beim Alten belassen. Oder sich für Veränderung(en) einsetzen.

Wir wollen bewegen. Und stellen deshalb Ungereimtheiten und Widersprüche aus unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbereichen vor. Auf dieser Site in Kurzform. Sie sind alle verlinkt mit einer etwas ausführlicheren Darstellung auf einer anderen Site.

Wir beginnen mit Whistleblowing, einem unverzichtbaren Instrument, wenn man wirklich Verbesserungen möchte und Dinge abstellen will, die schief laufen.


Whistleblowing: Alarmschlagen für die Lebensqualität

Die Grafik zeigt: Wer Hinweise auf ungelöste Probleme gibt, auf Missstände, Risiken und Gefahren, illegales Verhalten oder Kriminalität in jeglicher Form hinweist, leistet unmittelbar einen Beitrag für den Fortschritt: in sozialer, technischer oder auch beispielsweise medizinischer Hinsicht. All das verbessert die Lebensqualität der Menschen:


Aber nicht überall wird das akzeptiert. Und schon gar nicht praktiziert. Was dann passieren kann, zeigen wir beispielhaft in anderem Zusammenhang: Vorkommnisse, bei denen es keine Whistleblower gab und die deshalb im Desaster endeten.

Hier folgen jetzt Widersprüche:

  • Wer Misstände oder potenzielle Gefahren Journalisten und Medien mitteilt, ist als "Informant" geschützt, denn was er berichtet, fällt unter das Redaktionsgeheminis. Aber nicht immer ist man damit erfolgreich - dann, wenn den Medien solche Hinweise nicht aktuell oder exklusiv genug sind oder mit zu viel Recherchearbeit verbunden sind. Geht der Hinweisgeber damit dann an die Öffentlichkeit, ist er nicht geschützt. Eine zielführende Konstruktion im derzeitigen Rechtssystem?
     
  • Wenn niemand auf Probleme oder Gefahren aufmerksam gemacht hat und dann der 'Ernstfall' eingetreten ist, versucht man - nachträglich - zu rekonstruieren, was und warum es passiert ist. Dann kommen Zeugen zum Zug. Sie erklären hinterher, was sie wissen. Ein Whistleblower macht vorher, also bevor etwas passiert, darauf aufmerksam.
    Ein Zeuge kann im Zweifel Zeugenschutz beantragen. Ein Whistleblower ist - nach derzeitigem Stand der Dinge - weitgehend ungeschützt und kann von seinem Arbeitgeber bestraft werden.
    Eine sinnvolle Regelung?
     
  • Seit April 2019 gibt es ein (neues) "Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen", das die u.a. die Fraktion DIE GRÜNEN im EU-Parlament durchgesetzt haben. Es dient dem fairen Wettbewerb und somit dem technischen Fortschritt. Wer aber "Geschäftsgeheimnisse" öffentlich macht, die "zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung" oder "Fehlverhalten" offen legen und damit das "öffentlichen Interesse schützen", wird nicht bestraft. Ein erster Fortschritt, um Whistlebower zu schützen. Die EU-Kommission hat will deshalb ein weiteres Gesetz durchsetzen, das Whistleblower generell schützt, wenn es um Verstöße gegen EU-Recht geht. GRÜNE, SPD und LINKE wollen weitergehen und Whistleblower immer schützen. CDU/CSU, FDP und AfD sind dagegen. Deshalb gilt derzeit:
    • Wenn beispielsweise ein Angestellter einer Kneipe merkt, dass im Hinterzimmer Geld gewaschen wird und dies meldet, ist das nach EU-Vorgabe geschützt. Der Arbeitgeber darf seinen Angestellten nicht später bestrafen - mit Mobbing oder Kündigung zum Beispiel.
    •  Geht es jedoch um Pornographie, etwa Kindesmissbrauch, gibt es keinen Schutz für einen Hinweisgeber. Und dann wird er es möglicherweise nicht melden. Und der Missbrauch geht weiter. Stichwort 'Campingplatz Lügde'.

    Sollte man das nicht ändern?
    stellt das Whistleblower-Netzwerk zur Diskussion.

Justiz und Rechtsstaat: "Geheimjustiz" in Deutschland?

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