Süddeutschen Zeitung 2014/2015, 10.05.2014
von Bastian OBERMAYER, Uwe RITZER
KORREKTUREN
→ In „Das Doppelspiel der ADAC-Anwälte“ im Wirtschaftsteil vom 26. April auf Seite 25 wurde der Verdacht geäußert, eine Vereinbarung zur Abrechnung vertragsanwaltlicher Tätigkeiten zwischen der ADAC-Rechtsschutzversicherung und der AWW-Group würde für andere ADAC-Vertragsanwälte nicht gelten. Dieser Verdacht war falsch. Alle ADAC-Vertragsanwälte dürfen in bestimmten Fällen pauschal höhere Gebühren als üblich abrechnen. Außen vor sind nur Anwälte, die nicht den ADAC-Vertragsstatus besitzen.
In "Das Doppelspiel der ADAC-Anwälte" im Wirtschaftsteil vom 26. April auf Seite 25 wurde der Verdacht geäußert, eine Vereinbarung zur Abrechnung vertragsanwaltlicher Tätigkeiten zwischen der ADAC-Rechtsschutzversicherung und der AWW-Group würde für andere ADAC-Vertragsanwälte nicht gelten. ... Alle ADAC-Vertragsanwälte dürfen in bestimmten Fällen pauschal höhere Gebühren als üblich abrechnen. Außen vor sind nur Anwälte, die nicht den ADAC-Vertragsstatus besitzen.
Online am: 10.05.2014
Aktualisiert am: 30.01.2016
Inhalt:
- Der große GAU des ADAC: die Manipulation im Überblick
- Die Manipulationen des ADAC: Chronologie eines GAU's
- Making-of "ADAC"
- Die publizistische Festung ADAC
- Vom Verein zum Großkonzern ADAC
- ABC der Akteure
Tags:
Statistik | München | Betrug | Missmanagement | Bayern | Süddeutsche Zeitung
Auszeichnungen:
"Wächterpreis der Tagespresse" 2015