Contergan. Eine Katastrophe, die nicht hätte passieren müssen

Eine kurze Darstellung eines riesengroßen Desasters:

Wie vor 60 Jahren der schlimmste Arzneimittelskandal der Nachkriegszeit aufflog. Welche Rolle ein Unternehmen aus Aachen und staatliche Behörden spielten. Und wie ein Hamburger Arzt und ein Anwalt aus dem Sauerland mit Wut und Mut einen gesellschaftlichen Wandel einleiteten.

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Geheimsache "K 17"

Karl-Hermann SCHULTE-HILLEN und seine Frau werden im Frühjahr 1961 Eltern. Sie bekommen einen Sohn. Doch das eigentlich freudige Ereignis versetzt beiden einen Schock. Dem Neugeborenen fehlen die Schultergelenke, zwei Drittel der Armlängen und die Daumen an den nur dreifingrigen Händchen. Er sei „wie besinnungslos“ herumgelaufen, erzählte der Vater später. Tagelang. Die Beunruhigung wächst, als in der Familie des Anwalts aus dem sauerländischen Menden zeitnah ein zweiter ähnlicher Fall auftritt, beim Säugling der Schwägerin. Wo ist die Ursache, fragt sich der Mendener Jurist. Er beginnt eine private Fahndung, die ihn auf die Spur des bis dahin größten Arzneimittelskandals der Nachkriegszeit führt.

Nicht nur Viren wie heute bei Covid 19 oder der spanischen Grippe vor einhundert Jahren lösen medizinische Katastrophen aus mit viel Leid und tausenden, hunderttausenden oder Millionen Toten. Auch menschliches Versagen von Politik und Behörden, in Wirtschaft und Wissenschaft kann dafür Ursache sein, so, wie es im Fall des Schlafmittels Contergan war. Die Aufklärung der zunächst unerklärlichen Fehlbildungen bei Neugeborenen hat Elemente einer wahren Kriminalgeschichte.

Der Anruf

Menden im Sauerland, 1961. Gibt es mehr Betroffene? Karl-Hermann SCHULTE-HILLEN telefoniert sich durch die Region. Auf seiner stecknadelgespickten Landkarte wächst die Schicksalsgemeinschaft sichtbar schnell. Ein befreundeter Mediziner gibt ihm den Namen eines Kinderarztes in Hamburg, den das interessieren wird: Dr. Widukind LENZ. Er könnte ein möglicher Verbündeter werden. SCHULTE-HILLREN ruft ihn an. LENZ zögert zunächst. Dann vergräbt auch er sich in die Akten und findet alleine in der Hansestadt 50 Fälle angeborener Dysmelien zwischen September 1960 und Oktober 1961 – eine unerklärliche, drastische Steigerung. LENZ beginnt, betroffene Familien nach ihremVerhalten zu befragen und gleicht die Antworten ab. Eine Medikations-Gewohnheit junger Frauen stimmt merkwürdig überein. Im Spätherbst 1961 befällt ihn deshalb eine Ahnung.

Der Verdacht

Seit 1957 ist ein populäres Schlaf- und Beruhigungsmittel auf dem Markt. Werdende Mütter nutzen es gerne in den ersten Wochen der Schwangerschaft. Äußerst wirksam. Rezeptfrei für 3,90 D-Mark pro 30er-Packung und „absolut unschädlich“, wie die Werbung verspricht: "Contergan". Der Hersteller Grünenthal produziert das Medikament keine 200 Kilometer entfernt von Menden in Stolberg bei Aachen. Für das Unternehmen, das kurz nach dem Krieg als erster deutscher Anbieter Penicillin geliefert hat, gerät Contergan mit dem Wirkstoff "Thalidomid" zum nächsten Kassenschlager. Monat für Monat steigen Verkäufe und Einahmen.

Auch die Ehefrau von Karl-Hermann SCHULTE-HILLEN hat zu Beginn ihrer Schwangerschaft einmal so eine Tablette geschluckt. Könnte es einen Zusammenhang zwischen diesem durchweg erfolgreichen Medikament und den fürchterlichen Fehlbildungen der Neugeborenen geben? Klar ist: Das Leid der SCHULTE-HILLEN's ist kein Einzelfall.

Ein Klimawandel

Niklas LENHARD-SCHRAMM ist heute Geschichtswissenschaftler an der Universität Hamburg. 2013 erhielt er den Auftrag des Düsseldorfer Gesundheitsministeriums, die dramatische Geschichte des Contergan-Skandals zu durchleuchten und aufzuschreiben. Seit 2016 liegt seine fast 700 Seiten schwere und auf teils unbekannte Dokumente gestützte Arbeit vor. Sie beschäftigt sich mit den „langen 1960er Jahren“, den Zeiten eines großen Umbruchs. Moralisch. Politisch. Gesellschaftlich. LENHARD-SCHRAMM: „Wir hatten vorher eine Gesellschaft, die sehr stark von Autoritäten und Experten geprägt war. Aber in diesem Jahrzehnt enstand eine kritische Medienöffentlichkeit“ - eine, in der auch Mediziner ihre Macht als „Halbgötter in Weiß“ hätten einbüßen mussten. Niklas LENHARD-SCHRAMM ist heute überzeugt: „Der Fall Contergan hat da eine große Rolle gespielt“.

Der Historiker beschreibt, was die Katastrophe der Föten-Fehlbildungen möglich machte: In den 1950er bis in die 1960er Jahre hinein habe es „einen Grundkonsens unter Beteiligten gegeben, dass sich der Staat aus der Arzneimittelkontrolle mehr oder weniger heraushalten sollte. Er durfte die Arzneien registrieren, aber Prüfung und Überwachung war dem staatlichen Einfluss entzogen“. Kontrolle und Regulierung sollten in jener Zeit der privaten und fachlichen Ebene überlassen werden. In Nordrhein-Westfalen, wo die Folgen von Contergan am härtesten wirken sollten, gab es nicht einmal ein Gesundheitsministerium. Die Gesundheitspflege war hier dem Innenministerium zugeordnet, wo eine kleine Gruppe von Beamten und Angestellten gegenüber den großen Pharmafirmen eher verunsichert und vorsichtig auftrat - wenn sie überhaupt ausreichend informiert wurde.

Die Enthüllung

Herbst 1961. Fast täglich kommt es zu Totgeburten. Säuglinge sterben kurz nach der Entbindung. Eltern von schwerstbehinderten Neugeborenen verzweifeln und die Menschen im Land wissen von alledem wenig, schon gar keine Ursache. Solche beängstigenden Vorgänge sind bis zu diesem Zeitpunkt eine Art Geheimsache von Experten. Bis zum Samstag, dem 18. November. Wieder so eine interne Fachtagung. Die Rheinisch-Westfälische Gesellschaft für Pädiatrie hat nach Düsseldorf eingeladen. Professor Wilhelm KOSENOW und Dr. Rudolf Arthur PFEIFER von der Uni-Klinik Münster würden sich „zur Frage der exogenen Entstehung schwerer Extremitätenmissbildungen“ äußern. In der Fachwelt ist inzwischen die Zunahme rätselhafter Fehlbildungen bei Säuglingen ein Thema. Lag es an den strahlenden Atomtests der Supermächte? Waren kürzere Arme und Beine irgendwie genetisch verursacht? „Ungesundes Erbgut“, der Begriff aus der NS-“Rassenhygiene“, war immer noch eine gebräuchliche Ableitung.

Dr. LENZ, der Kinderarzt aus Hamburg, sitzt im Publikum. Wenige Tage zuvor hatte er die Firmenchefs von Grünenthal in Stolberg über seinen Verdacht informiert und gefordert, man müsse das Präparat vom Markt nehmen. Sofort. Die Reaktion war abweisend ausgefallen, mit der Drohung der Schadenersatzklage gegen den Staat im Fall eines Verbots. 

LENZ meldet sich zu Wort. Es sei „denkbar“, sagt er, dass ein Zusammenhang bestehe zwischen der in der letzten Zeit sich häufenden Zahl der Missbildungen und einem Medikament. „14 Mütter von Kindern mit schweren Extremitätenmissbildungen hatten in der Frühschwangerschaft eine bestimmte Substanz genommen“, fasst er seine persönlichen Erkenntnisse zusammen. Er nennt die verdächtigte Arznei-Marke nicht. Nichts sei bewiesen, doch „jeder Monat Verzögerung in der Aufklärung bedeutet die Geburt von 50 bis 100 entsetzlich verstümmelten Kindern“. Deshalb: „Als Mensch und Staatsbürger kann ich es nicht verantworten, meine Beobachtung zu verschweigen“.

Das Fachpublikum begreift: LENZ meint Thalidomid, das unter dem Verkaufsnamen Contergan angeboten wird. Ein Kollege des Hamburger Doktors hat Verbindungen zum Journalisten Gerhard PRAUSE. Viel spricht dafür, dass über diesen Mann die brisante Äußerung weitergegeben wird. Nur eine Woche danach titelt die Zeitung „Welt am Sonntag“ über einem Bericht Prauses: „Mißgeburten durch Tabletten?“. Das Medikament, obwohl wieder nicht genannt, wird über Nacht Gesprächsthema im Westen Deutschlands. Millionen Contergan-Käufer sind schockiert.

Die Schlagzeile geht in die Medizingeschichte ein. 24 Stunden später, vor mehr als 60 Jahren am 27. November 1961, nimmt die Firma Grünenthal Contergan vom Markt.

Die Hilflosigkeit

In den Wochen, die folgen, häufen sich Beschwerden, Eingaben und Strafanzeigen von Betroffenen aus ganz Westdeutschland und dem Ausland. Die Landesbehörden in Düsseldorf, aber auch das sich für unzuständig erklärende Bundesgesundheitsministerium in Bonn reagieren nicht auf die wachsende Empörung der Bürger. Der Staat zuckt mit den Schultern. Dabei hatte der Chefarzt Hans-Rudolf WIEDEMANN aus Krefeld in einer Fachzeitschrift schon im September beschrieben, dass in seiner Städtischen Kinderklinik seit Januar mindestens 13 Fälle registriert worden waren. 900 werden ein halbes Jahr später der Gesundheitsabteilung im NRW-Innenministerium gemeldet sein. Eine Behördenkonferenz jagt die andere - mit Grünenthal-Leuten am Tisch, die jegliche Schuld bestreiten und aggressiv auftreten.

Das NRW-Innenministerium setzt eine Fachkommission ein. Sie bestätigt den Verdacht des Dr. LENZ: Thalidomid kann Fehlbildungen hervorrufen. Doch das Land meidet immer noch den Klartext. „Es lässt sich nicht ausschließen, dass mindestens in ungünstigen Fällen nachteilige Wirkungen auf die kindliche Entwicklung eintreten könnten“, heißt es in einer Presseerklärung reichlich verhuscht.

Ein staatliches Verbot, weitergehend als die Marktrücknahme durch Grünenthal selbst? Nicht nötig. Eine verheerende Einschätzung, wie sich Ende 1962 herausstellen wird: Kunden können bis dahin in Apotheken alte Bestände des Medikaments in einigen Bundesländern erhalten. Nordrhein-Westfalen mit seinen 18 Millionen Einwohnern gehört dazu.

Ermittlungen

  • Was wurde falsch gemacht bei der Entwicklung von Contergan?
  • Was vertuscht?
  • Haben sich die Grünenthal-Manager strafbar gemacht?

Vier Wochen nach der Kinderärzte-Konferenz von Düsseldorf legt die für Stolberg zuständige Staatsanwaltschaft in Aachen ein Aktenzeichen an. 4 Js 987/61. Gegen die Grünenthal GmbH wird jetzt ermittelt. Die Recherche der Anklagebehörde reicht acht Jahre zurück, in die Zeit, in der die Forschungsabteilung 1954 die Wirksamkeit der Substanz Thalidomid entdeckte und das Produkt aus der Taufe hob. In der klinischen Prüfung wurde "K 17", so die interne Bezeichnung, Ärzten wie Hermann JUNG aus Köln vorgelegt. JUNG war schon öfter als Prüfer bei Grünenthal tätig gewesen, bezog als solcher ein festes Monatsgehalt von 200 D-Mark. Am 10. Juni 1955 urteilte er über die Neuentwicklung: „Reif für den Handel“.

Am 1. Juni 1962 übernimmt Staatsanwalt Josef HAVERTZ den Job des Chefermittlers. Contergan-Biograf Niklas LENHARD-SCHRAMM schreibt: „Havertz, ein tatkräftiger, mit großem Gerechtigkeitssinn ausgestatteter Jurist, prägte das gesamte Verfahren“. Ein schwieriger Charakter, sicher, aber schnell im Handeln. Keine zwei Wochen nach Amtsantritt besorgt sich der Staatsanwalt Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahmeverfügung für alle im Firmenbesitz befindlichen Contergan-Unterlagen. Am 4. Juli klingeln Staatsanwälte am Werkstor von Grünenthal.

Sie nehmen an diesem Tag 335 Aktenordner mit. Weitere Razzien folgen, auch wenn die Herausgabe durch die Firma meist „freiwillig“ erfolgt. Einmal durchforsten die Ermittler bis ein Uhr nachts die Firmenzentrale. Irgendwann meldet sich ein anonymer „Dr. O.“: Grünenthal habe belastende Akten in einer Anwaltskanzlei versteckt. Ein anderer Tipp nennt einen Bunker als Versteck. Solche Hinweise gehen ins Leere. Dennoch: Bald liegen HAVERTZ alleine 106 Strafanzeigen vor. Er schreibt in einem Bericht an das NRW-Justizministerium, als Geschädigte kämen „möglicherweise mehrere tausend sogenannte 'Contergan-Babys' in Frage“.

Das Sündenregister erscheint lang: Das Medikament wurde vor seiner klinischen Prüfung an Nagern, nie an Menschen auf schädliche Wirkungen getestet wurde. Nie wurde eine fruchtschädigende Eigenschaft geprüft. 1957 misslang der Selbsttest der Familie eines Grünenthal-Mitarbeiters, die Ehefrau gebar ein Kind mit Fehlbildungen. Hätte das nicht ein Warnsignal sein müssen?

Es kommt heraus, dass bereits 1959 Ärzte und Apotheker aus Düsseldorf, Dormagen, Essen, Iserlohn und Schwelm wegen anderer schwererer Nebenwirkungen in der Unternehmenszentrale Krach geschlagen haben. Patienten hatten ihnen von Schwindel, Herz- und Kreislaufbeschwerden und Gedächtnisstörungen nach der Einnahme berichtet. Andere Mediziner listeten schwere Nervenstörungen auf. Hinweise gab es genug, Grünenthals Antwort blieb oft flach: Beschwerdeführer könnten doch Allergiker oder Alkoholiker sein und deshalb das Präparat nicht vertragen haben. Mehr noch: Das Unternehmen nutzte „Netzwerke und private Kontakte“, um kritische Stimmen in Fachzeitschriften verstummen zu lassen, sagt Autor LENHARD-SCHRAMM. Bei den Behörden in NRW dagegen schlugen ganze zwei Beschwerden auf.

Der Prozess

1967. Nach fünfjährigen Ermittlungen geht es für Grünenthal ums Ganze. Die Staatsanwaltschaft klagt den Gesellschafter Hermann WIRTZ, den wissenschaftlichen Direktor Heinrich MÜCKTER und sieben weitere Führungskräfte an. Sie wirft ihnen Körperverletzung, fahrlässige Tötung und schweren Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor.

Im Casino „Anna“ in Alsdorf bei Aachen beginnt am 18. Januar 1968 der Prozess vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts. 312 Nebenkläger. 120 Zeugen. 283 Verhandlungstage. Ein Mammutereignis. Und für die Ankläger juristisch glattes Parkett. Ein Embryo ist strafrechtlich keine Person, der Unrecht geschehen kann. Und viele der Tests, die die Ermittler bei der Contergan-Einführung vermisst haben, waren vom Staat gar nicht vorgeschrieben.

Nicht einmal die persönlichen Verstrickungen der Angeklagten sind näher untersucht, als die Bombe platzt. Am 18. Dezember 1970 wird das Strafverfahren wegen „geringfügiger Schuld und mangelnden öffentlichen Interesses“ eingestellt.

Was wie eine Klatsche für Opfer und Staatsanwälte aussieht, ist aber auch aus der Sicht der Anklage die „bestmögliche Lösung“. Die Beteiligten haben sich hinter den Kulissen auf diesen Abschluss geeinigt. „Es lässt sich nachweisen“, sagt der Historiker LENHARD-SCHRAMM unserer Redaktion, „dass es in Verhandlungen passierte, an denen die Staatsanwaltschaft wie die Verteidiger genau so wie ein Großteil der Nebenkläger beteiligt waren“. Denn: „Grünenthal war nur bereit, Entschädigung an die Opfer zu zahlen, wenn das Verfahren eingestellt wird“.

Der Entschädigungsfonds in Form einer Stiftung wurde vom Unternehmen mit 100 Millionen D-Mark gefüttert. Einige weitere Leistungen erbringen die Stolberger bis in die Gegenwart. Das Niveau der heutigen finanziellen Versorgung aber mussten sich die Opfer mit vielen Protesten und Initiativen erkämpfen. Die Contergan-Renten zahlt heute der Staat.

Wie viele Opfer?

Im Prozess ist Widukind LENZals Sachverständiger gefragt worden, Karl-Hermann SCHULTE-HILLEN wirkte als Rechtsvertreter der Nebenklage mit. Sein Sohn, dessen Geburt im Frühjahr 1961 den Contergan-Skandal ins Rollen gebracht hatte, wurde später Mediziner und engagierte sich in der Unterstützung für die Opfer des Medikaments. Wie viele es davon gab und gibt?

Das ist nur zu schätzen, meint Niklas LENHARD-SCHRAMM: „In der frühen Bundesrepublik hatte man sich bewusst gegen eine Meldepflicht entschieden“- auch aus Gründen, die mit Verbrechen im Nationalsozialismus zu tun hatten. „Nicht wenige Personen haben sich aber auch geschämt und geschwiegen“. 4000 bis 5000 Kinder seien mit den typischen Schädigungen in Deutschland geboren worden, zudem eine unbekannte Zahl an Fehl- und Totgeburten. Rund 40 Prozent der Contergan-Kinder hätten überlebt, ein Drittel davon wohnen in Nordrhein-Westfalen. Sie sind heute um die 60 Jahre alt. Tausende weitere, schwerstbetroffen von Nervenschäden, mussten sich mit deutlich geringeren Abfindungen begnügen. „Nur die wenigsten werden überdies wissen, dass ihre Krankheiten durch Contergan ausgelöst wurden“.

(Dietmar SEHER)

Whistleblower

Dies ist die Geschichte eines Whistleblowers