Chronologie: ein faktenbasiertes Erzählformat

Vorbemerkung

Dieser Text - bzw. dieses "Kapitel"  wie wir es nennen - ist für alle gedacht, die eine - im Zweifel komplizierte - Geschichte erzählen, sprich: anderen vermitteln wollen. Das können Blogger oder Journalisten sein, aber auch Menschen, die sich an Blogger, Journalisten, Rechtsanwälte oder andere wenden wollen, wenn sie Unterstützung suchen.

Wir geben dazu Hinweise & Tipps: Wie Sie Ihre Informationen so präsentieren, damit Sie jeder schnell versteht. Wir erklären hier, wie man das am besten schriftlich machen kann.

Wie beginnen mit einer wichtigen Klarstellung vorab, die sich auf den Unterschied zwischen wertender Meinungsfreiheit und der Behauptung von Tatsachen bezieht. Dieser Unterschied ist deshalb wichtig, weil die beiden Kategorien unterschiedliche Ansprüche an die Beweisbarkeit dessen stellen, was man sagen, schreiben oder veröffentlichen möchte.


Subjektive Meinungsäußerung ("Werturteil") versus Tatsachenbehauptung

Wenn jemand sagt oder schreibt, dies oder jenes sei "ungerecht" oder auch "beschissen", dann ist das eine subjektive Meinungsäußerung. Gleiches gilt, wenn jemand über jemand anderen behauptet, der oder die sei "doof". Auch das ist eine rechtliche zulässige Meinungsäußerung oder rechtlich gesprochen: ein Werturteil. Die Meinungsfreiheit hierzulande geht weit. Sie endet erst da, wo es um "Beleidigung", "üble Nachrede" oder "Verleumdung" geht. So geregelt in den §§ 185-187 des Strafgesetzbuches (StGB). Aber auch da sind die Grenzen weit gezogen. Anders gesagt: Man muss schon ziemlich drastisch werden, bevor man mit negativen Meinungsäußerungen in den Bereich einer strafbaren Handlung kommt. Die Meinungsfreiheit hat einen sehr hohen Stellenwert in Deutschland.

Wenn jemand über jemand anderen sagt oder schreibt, er oder sie sei "korrupt", dann ist das natürlich ebenfalls eine Meinungsäußerung, aber rechtlich gesehen ist das vor allem eine Tatsachenbehauptung, in dem Fall sogar negativen Charakters. Denn Korruption bzw. Bestechlichkeit ist selbst ein Straftatbestand und wenn man jemandem eine strafbare Handlung andichtet, dann ist damit die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten. Das fällt dann unter die Rubrik "üble Nachrede", ggf.s auch "Verleumdung". "Doof" sein ist im Gegensatz dazu nicht strafbar.

Wenn jemand tatsächlich korrupt oder bestechlich ist und man kann das beweisen, dann darf man das auch sagen, schreiben und veröffentlichen. ABER: Man muss es im Zweifel vor Gericht nachweisen können.

Denn dies ist der relevante Unterschied zwischen einer "Meinungäußerung" bzw. "Werturteil" und einer "Tatsachenbehauptung": Mit einer Meinung bringt man seine persönliche Sicht der Dinge zum Ausdruck (Werturteil), mit allem anderen gibt man vor, dass es objektiv, also tatsächlich so sei. Aber das muss man dann belegen können.

Zusammengefasst: Es geht immer um die beiden unterschiedlichen Kategorien

  • Meinung/Werturteil

versus

  • Tatsachenbehauptung

Das sollte man im Hinterkopf behalten. Denn es ist wichtig, wenn Sie sich schriftlich (oder auch mündlich) gegenüber anderen äußern, die Ihnen vielleicht nicht wohlgesonnen sind. Und deswegen nur auf einen Lapsus warten, um Sie mundtot/schreibtot zu machen.

Eine Geschichte erzählen, einen Fall darstellen, das eigene Schicksal schildern

Dafür gibt es einige nützliche Hinweise, die die Kommunikation erleichtern - unabhängig von dem, was wir gerade erklärt haben. Wir erklären sie hier.

Problem 1: die Menge der Informationen und die Schnelligkeit, in der sie auf jemanden einprasseln

Wenn jemand einen großen Drang verspürt, anderen etwas mitzuteilen oder zu erklären, was dieser jemand, der es erzählen will, "aus dem ff" kennt, die andere Person aber nicht, kann es schnell zu Verwirrung und/oder Unverständnis kommen: Es geht einfach zu schnell. Man kann die vielen Informationen und die in rascher Abfolge gar nicht so schnell im Kopf aufnehmen, geschweige denn verarbeiten.

Problem 2: Wertungen bzw. Werturteile, die zu allgemein und deshalb unklar sind

Wenn man sich von jemand anderem, z.B. einer Person, einer Institution (Beispiel Behörde) oder einer Firma "über den Tisch gezogen", "ungerecht behandelt" oder gar "betrogen" fühlt, kann man das beispielsweise mit eben diesen drei Begriffen zu erklären versuchen. Jener, der zuhört oder lesen soll, weiß dann, was der andere denkt, nämlich dass er sich "über den Tisch gezogen", "ungerecht behandelt" oder "betrogen" fühlt. Warum das so ist, weiß er nicht. Denn unter diesen drei Formulierungen kann man sich viel vorstellen, genauer: viel Unterschiedliches.

Und weil dies dann im Konkreten unklar ist, weil zu allgemein geschildert, und weil so etwas auch nicht gerade selten vorkommt, kann beim Zuhörer/Leser auch schnell das Interesse am weiteren Zuhören/Lesen verloren gehen.

Besonders dann, wenn beide Situationen (Kommunikationsprobleme 1 und 2) zusammenfallen. Ein Zuhörer oder Leser kennt nämlich solche Fälle zur Genüge. Und er fragt sich dann, warum er ausgerechnet jetzt hier weiter zuhören oder lesen soll.

Eine Lösung für beide Probleme: chronologisches Erzählen von Fakten

Statt zu sagen oder schreiben, man selbst oder jemand anderes sei "über den Tisch gezogen", "ungerecht behandelt" oder gar "betrogen" worden, gibt es die Möglichkeit, exakt zu schildern, was vorgefallen ist. Also anhand von Tatsachen/Fakten: indem man die konkreten Abäufe in zeitlicher Abfolge zu beschreibt. Aus denen kann sich dann für den Leser oder User klar das (eigene) Bild ergeben, dass jemand "über den Tisch gezogen", "ungerecht behandelt" oder gar "betrogen" wurde.

Dieses Bild, was sich ein Leser machen kann, konkret die Einschätzung, dass da jemand "über den Tisch gezogen", "ungerecht behandelt" oder gar "betrogen" worden ist, wird ihm dann nicht mit diesen drei Begriffen aufoktroyiert, sondern er kommt selbst zu diesem Schluss. Und dieser Eindruck ist dann viel nachhaltiger. Man kann dies als "implizite" Meinungsbildung bezeichnen. Im Gegensatz zur "expliziten", bei der dem Leser die Bewertung "über den Tisch gezogen", "ungerecht behandelt", "betrogen" vom Erzähler quasi vorgegeben wird, mit der der Leser aber nicht viel anfangen kann, weil er die Details nicht kennt.

Genau deswegen empfehlen wir in solchen Fällen das chronologische Erzählen. Und zwar anhand der Fakten!

Textformat "Chronologie". Bzw. chronologisches Dokumentieren

Wenn Sie jemandem eine längere Geschichte, ein Schicksal oder eine Auseinandersetzung vermitteln wollen, und zwar anhand von Fakten, dann geht es - zunächst - nicht ums elegante Formulieren und eine schöne Wortwahl, sondern nur um die Fakten. Und die feinsäuberlich nacheinander aufgelistet.

Und idealerweise geben Sie für jeden Fakt an, wie man eben diese Tatsache belegen kann: also einen Nachweis, eine Quelle.

Wir nutzen dafür eine Art Formular, eine Tabelle aus 3 Spalten:

In die linke Spalte kommt das Datum. In die mittlere, was passiert ist: also der einzelne Vorgang, das einzelne Ereignis, das sich an diesem Tag oder Zeitraum abgespielt hat. Rechts dann die Quelle bzw. ein Hinweis darauf.

Was Sie hier sehen, ist nur eine Abbildung. Mit dem Link jetzt gleich hier können Sie die Tabelle "Chronologie" öffnen und/oder gleich downloaden. Sie ist als Word-Dokument formatiert. Bedeutet: Sie können diese Tabelle beliebig verlängern oder zwischen einzelne Zeilen jetzt oder später neue Zeilen dazwischen setzen. Zum Beispiel wenn sich eine neue Information ergibt und die dann - chronologisch korrekt - eingeordnet werden soll.

Hier jetzt der Link: tabellarisches Formulat "Chronologie".

Hinweise zu den einzelnen Spalten

Datum

Idealerweise können Sie das genaue Datum nennen. Das wird nicht immer der Fall sein. Aber dann kann man sich behelfen, indem man z.B.

  • danach
  • zwischen Monat April und Juni bzw. irgendwann im Mai
  • oder ähnliches notiert.

Wichtig ist, dass die chronologische Abfolge aller Geschehnisse deutlich wird.

Die wichtigste Mittelspalte: was ist geschehen

Schreiben Sie dort keine allzulangen Sätze. Notieren Sie nur die Fakten! Also nur kurze Sätze, im Zweifel nur Stichworte. Aber möglichst präzise beschreiben, was passiert ist: nüchtern und trocken.

Wenn sich an 1 Tag mehreres ereignet hat, dann bitte für jeden Vorgang eine eigene Zeile benutzen. Das ist schon deswegen wichtig, damit die Belege/Quellen nicht durcheinander geraten und für jedes Ereignis die jeweils korrekte Quelle in der richtigen Zeile notiert ist.

Spalte 3: Belege, Quellen, Fundstellen usw.

Diese Angaben sind wichtig, damit jeder alles übeprüfen kann. Rechtsanwälte müssen das tun, ebenso Journalisten. Je genauer eine Quelle beschrieben ist, umso schneller funktioniert so ein Arbeitsschritt.

Quellen können beispielsweise sein:

  • Schreiben eines RA. Das ist allerdings dann kein gerichtsverwertbarer Beweis, sondern nur eine Stellungnahme eines Anwalts, der eine Partei (Kläger, Beklager, Beschuldigter, Angeklagter) vor Gericht vertritt. Aber darin können sich beispielsweise konkrete Informationen mit Angaben von spezifischen Beweisen finden. Da Schriftsätze in der Regel lang sind: Seitenzahl angeben!
  • Strafanzeigen bzw. der Text einer solchen. Beweiskraft hat eine solche Anzeige natürlich nicht, sondern die Information bzw. der Beleg besteht (nur) darin, dass eine solche gestellt wurde.
  • Eidesstattliche Versicherungen von Zeugen, z.B. in schriftlicher Form.
  • Urteil eines Gerichts
  • Schreiben von Behörden, Unternehmen oder sonstigen Institutionen

Letzten Endes geht es ersteinmal darum, mit Hinweisen auf Belegen die Authentizität dessen zu untermauern, was Sie in der mittleren Zeile zu Papier gebracht haben.

Wenn Sie externe Quellen angeben, also etwa

  • Infos aus Zeitungen, Zeitschriften oder Websites,

dann muss die genaue Bezeichnung angegeben werden, die Überschrift, wenn es geht auch den Namen des Journalisten und die Seitenangabe.

Gibt es die Information in digitaler Form:

  • dann den kompletten Link und dazu die Angabe, an welchem Tag genau Sie diesen Link benutzt haben.

Letzteres ist wichtig, weil manchmal Infos, die man am Tag X aufrufen kann, einen Tag später wieder verschwunden sind.

Archivieren der Informationen und Belege

Im Idealfall haben Sie die in Spalte 3 angeführten Dokumente oder sonstigen Belege längst eingescannt und beispielsweise als PDF auf Ihrem PC. Sind des viele, so macht es Sinn, diese zu sortieren: so, dass man sie schnell findet, wenn sie benötigt werden.

Als hilfreich hat sich herausgestellt, solche PDF's so zu bezeichnen: mit Datum, das sich am Datum in der Chronologie orientiert, und einem aussagekräftigen Stichwort. Beispiel:

  • 13August23_Brief4 RA an Gericht.pdf

Das würde dann dafür stehen, dass es um den 4. Brief bzw. Schriftsatz eines RA an das Gericht geht, der am 13. August 2023 verfasst wurde. Als Beispiel.

Mit diesem Archivierungsprinzip und der Chronologie werden Sie immer alles rasch finden können.

Weil digitales Kopieren einfach ist, können Sie alles dann nochmals nach einem anderen Kriterium in einem anderen Ordner archivieren. Den Möglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt.

Einscannen von Dokumenten u.ä.

Wenn Sie Unterlagen, die Sie als Beleg digital mitverschicken wollen und Sie diese erst einscannen müssen, beachten Sie bitte dies:

Wie eben unter "Archivieren" beschrieben: Bitte die digitalen Dateien übersichtlich bezeichnen und die einzelnen eingescannten files bzw. eingescannten Seiten durchnummerieren. Also wenn Sie keine Software haben, die mehrere eingescannte Seiten gleich in eine einheitliche Datei zusammenbinden kann und Sie das dem Empfänger überlassen müssen, dann jeden scan so bezeichnen:

A-1, A-2, A-3, ... usw. Dann weiß man, dass all diese Seiten nur zusammen einen Sinn ergeben.

Ein weiteres Dokument, das in Form einzelner Seiten eingescannt wird, wird dann einzeln so bezeichnet:

B-1, B-2, B-3, ... usw.

Das erleichert das Lesen und die Arbeit damit ungemein! Ob Sie das dann als jpg, png oder pdf machen, ist egal. Und noch besser ist es für den Empfänger, wenn statt "A" jeweils ein einheitliches Stichwort steht:

Beispiel: "Gerichtsurteil-1", "Gerichtsurteil-2", "Gerichtsurteil-3" usw. Beziehungsweise "Gerichtsurteil2021-1", "Gerichtsurteil2021-2" usw, wenn es mehrere solcher Urteile gibt. Dann könnte man das nächste mit "Gerichtsurteil2022-1". "Gerichtsurteil2022-2" usw. benennen.

Wichtig ist, dass die laufende Nummerierung möglichst weit vorne steht, damit derjenige, der das dann zusammenbauen muss, möglichst wenig Arbeit damit hat. Er soll seine Zeitkapazitäten ja anderen, nämlich den inhaltlichen Dingen widmen.

Alles klar?

Sicherheitskopien

Alles ist vergänglich: Ihr Auto, der Urlaub und das Leben, und ebenso vergänglich sind digital gespeicherte Informationen. Besonders dann, wenn Ihr PC den Geist aufgibt oder verloren geht oder ein sonstiges Drama seinen Lauf nimmt.

Deswegen sollten Sie regelmäßig backups machen. Und diese Sicherheitskopien ganz woanders aufbewahren. Am besten Sie machen immer 2 backups. Eines bleibt im Haus, aber nicht da, wo Ihr Computer steht, sondern an einer anderen Stelle. Und die zweite Sicherheitskopien bewahren Sie nochmals ganz woanders auf: bei Ihrem Nachbarn, Freund onder sonstwo. Das mag übertrieben klingen, aber wenn alles 'dumm läuft', dann werden Sie froh sein, sich immer noch auf eine zweite Sicherheitskopie verlassen zu können. Das wäre jedenfalls unsere Empfehlung.

Wer ganz auf 'Nummer sicher' gehen will, dem empfehlen wir Hinweise, die sich auf einer Website befinden, die eine digitale Ergänzung des Buchs "Investigatives Recherchieren" darstellen: auf www.investigativ.org, dort im Kapitel Nr. 6 (ist hier direkt verlinkt). Aber das ist dann schon eher für Spezialisten relevant.

Weitere Vorteile einer "Chronologie"

Sie werden, wenn Sie einmal begonnen haben, schnell merken, dass es einfacher ist als es vielleicht auf den ersten Blick zu sein schien. Einmal angefangen ist man schnell drin in diesem Format.

Und so baut sich ebenso schnell alles auf, was Sie anderen vermitteln wollen: anhand der Fakten. Und jeder kann sich schnell ein Bild davon machen, was eigentlich geschehen ist.

Weil alles digital ist, kann jemand, wenn ihm etwas doch (noch) nicht klar ist, nachfragen, indem er in der entsprechenden Zeile eine Frage stellt, z.B. in roter Farbe und Ihnen schickt. Sie beantworten dann die Frage, indem Sie den Sachverhalt klarer fassen. Und auf diese Weise wird die Chronologie mit jeder neuen Ausgabe präziser.

Damit nicht alles durcheinander gerät und Sie aus Versehen etwas überschreiben, was nicht sein soll, empfiehlt es sich, jede neue Version der Datei zu nummerieren. Und zusätzlich mit dem Bearbeitungsdatum versehen. Beispiel:

  • Chrono3_3.4.2022
  • Chrono4_1.5.2022
  • usw.

Wenn Sie möchten, können Sie dann noch mit 2 Buchstaben als Namenskürzel am Ende erkennen, wer zuletzt die Chronologie bearbeitet hat. Beispiel:

  • Chrono3_3.4.2022_KL
  • Chrono4_1.5.2022_MJ
  • usw.

So kann es nie passieren, dass eine bereits vorhandene Datei verwechselt oder im schlechtesten Fall sogar versehentlich gelöscht wird. Und Sie das erst sehr viel später bemerken; dann, wenn es zu spät ist, weil der Papierkorb längst geleert wurde.

Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Vorteil: einen juristischen bzw. presserechtlichen. Weil Sie dann nicht mehr explizit schreiben müssen, dass dies oder jenes, dieser oder jene "beschissen" oder "korrupt" oder sonstwas sei, weil sich das ja aus der Abfolge der Fakten quasi von selbst dem Leser aufdrängt, laufen Sie auch nicht Gefahr, deswegen angegriffen werden zu können. Sie haben ja nur Tatsachen dokumentiert (die Sie natürlich belegen können).

2 Beispiele, wie Chronologien aussehen:

Beispiel 1

Ein Betroffener hat sich bei uns gemeldet. weil er in seinem Gartenbaubetrieb hochgiftigen und deshalb illegalen Pestiziden ausgesetzt war. Und daran erkrankt ist.

Hier ein Ausriss aus seiner ersten Version der Chronologie und rot von uns eingetragen die Nachfragen, mit denen wir Genaueres erfahren wollten, also mehr Fakten und Details: Chrono Version01. Durch ständiges Nachfragen und neue Informationen haben sich nach und nach insgesamt 9 Versionen entwickelt. Hier die Version 09: aus der Seite 4 der ersten Version wurden 5 1/2 Seiten mit jetzt vielen Details. Daraus kann man jetzt erkennen, was genau sich abgespielt hat. Und worin die kriminellen Geschäftspraktiken bestanden haben. Ohne dass man das Wort "kriminell" oder "korrupt" in den Mund nehmen, sprich schreiben muss.

Da die Geschichte von uns (bisher noch) nicht veröffentlicht wurde, sind die Namen alle geschwärzt.

Beispiel 2

betrifft einen fiktiven von uns ausgedachten Vorfall, anhand dem man sehen und lernen kann, wie sich eine Ausgangsinformation durch weitere Informationen und Recherchen zu einer (Kleinen) Geschichte ausweiten kann. In diesem Fall müssen die jeweils neuen Informationen nachträglich korrekt in die chronologische Anordnung einsortiert werden. Und erst dadurch wird ein roter Faden erkennbar.

Dieses Beispiel haben wir regelmäßig genutzt, um Studierende mit dem Informationssammlungs- und Erzählformat vertraut zu machen. Es ist daher einfach und kurz gehalten.

  • Die erste Datei enthält die ersten Informationen: "Kleine Geschichte für Uebungszwecke.pdf"
  • Datei Nr. 2 ist die chronologische Vorlage, in der die Informationen der Reihe nach eingetragen werden können/sollen. Da sich nach dem ersten Eintrag, den man machen kann, weitere Infos ergeben, die sich zeitlich davor abgespielt haben, macht es Sinn, mit dem ersten Eintrag in Zeile 10 zu beginnen, da wo in der allerersten Spalte eine "1" steht. Diese Spalte braucht man sonst nicht. Wir haben sie hier davorgesetzt, damit man zum Schluss besser sehen kann, dass sich Informationen über Fakten usw. in einem zeitlichen Mosaik ergeben (können). Die Vorlage ist als Word-Datei formatiert: Chronologie zur kleinen Geschichte zu Uebungszwecken.doc.
  • In Datei ist die Musterlösung enthalten, mit der jeder kontrollieren kann, was man selbst geschrieben und ggfs. nicht korrekt eingetragen hat: "Musterlösung zur kleinen Geschichte zu Uebungszwecken.pdf".

In rot sind weitere Fragen notiert, denen man nachgehen könnte. Aber hier endet das Übungsbeispiel.

Damit ist bereits alles Wesentliche zum Format "Chronologie" gesagt bzw. geschrieben. Jetzt kommt es darauf an, dass Sie Zuhörer bzw. Menschen ansprechen, die das lesen (sollen). Dazu mehr im nächsten Abschnitt:

Kommunikation bzw. Informationsvermittlung von komplizierten Dingen in mehreren Schritten

Auch das kann eine wesentliche Hilfe sein. Insbesondere wenn es sich um Kompliziertes und/oder um eine Menge von Informationen und größere Zusammenhänge handelt: das Erzählen in Raten.

Als Schritt 1

empfehlen wir, den Fall in maximal 5 bis 7, allerhöchstens in 10 Sätzen zu erklären. Selbst wenn es hoch kompliziert ist. Und selbst, wenn Sie denken, das geht nicht.

Es geht! Und zwar immer!

Natürlich können Sie da nicht alles unterbringen, was Sie jemand anderem vermitteln wollen. Aber Sie sollten im ersten Schritt den Kern des Sachverhalts schildern: ganz grob. Und das in wenigen Sätzen.

Es kommt dabei darauf an, statt "über den Tisch gezogen" oder "betrogen" zu schreiben, ganz kurz zu erklären, worin z.B. der "Betrug" bestanden hat. Versetzen Sie sich - soweit das gedanklich geht - in die Situation des Zuhörers/Lesers und fragen Sie sich selbst, ob der Leser, den Sie ja nicht kennen, beim Lesen dann den Eindruck haben muss, den Sie ihm vermitteln wollen. Das mag jetzt etwas (zu) anspruchsvoll klingen, aber versuchen Sie es einfach. Allein der Umstand, dass Sie das versuchen, bringt Sie vermutlich dazu, den Sachverhalt besser auf den Punkt bringen zu können.

Damit kann man am besten Verständnis und Interesse bei jenen wecken, die da zuhören oder lesen sollen. Leser wissen dann grob, worum es geht und interessieren sich dann auch für die Details. Und die liefern Sie dann in

Schritt 2:

Da geht es dann ans "Eingemachte". Und da kommt dann das chronologische Erzählen aller Fakten ins Spiel.

Nochmals zu Schritt 1:

Heutzutage läuft der größte Teil der Kommunikation über Emails. Aber selbst, wenn Sie auf die (Schnecken)Post zurückgreifen, ist Schritt 1 ganz wichtig. Und zwar deswegen,

  • damit jener, der das lesen soll, überhaupt merkt, dass er angesprochen wird
  • nicht gleich abgeschreckt wird
  • und er/sie gleich sieht, worum es geht, und dann entscheiden kann, ob er das lesen möchte. Also ob es interessant genug ist.

Bei Emails ist dafür vor allem die Betreffzeile von Bedeutung. Weil viele Menschen eine Unmenge an Mails bekommen, die sie meist gar nicht alle lesen können oder wollen, kommt es darauf an, dass Sie mit der Betreffzeile die Aufmerksamkeit generieren können. Sonst wandert sie vermutlich gleich in den elektronischen Papierkorb.

Deswegen müssen Sie sich etwas überlegen, was Sie da hineinschreiben.

Je nachdem, wen Sie ansprechen wollen, sollten Sie sich in dessen Lage versetzen und überlegen, mit welchen Stichworten oder welcher Formulierung Sie seine Aufmerksamkeit wecken möchten.

Mit inhaltlich leeren Begriffen wie z.B. "Korruption" oder Plattitüden à la "Die Demokratie geht unter" oder ähnlichem wird das nicht funktionieren. Wenn Sie aber beispielsweise dahinter ein Fragezeichen setzen ("Korruption auch hier?" bzw. "Geht jetzt die Demokratie unter?") stellen Sie eine Frage an den Adressaten, der möglicherweise jetzt wissen will, ob Sie ihm eine Antwort geben oder ob er selbst herausgefordert ist. Und deswegen weiterliest.

Ein Fragezeichen gibt daher Ihrem Anliegen einen ganz anderen "drive". Aber das ist nur eine erste Anregung. Alles weitere müssen Sie selbst machen, denn nur Sie kennen das, was Sie kommunizieren möchten, und warum, und an wen Sie sich wenden (wollen).

Im Schritt 2

servieren Sie dann alles ausführlich.

Bei Email empfiehlt es sich daher,

  1. sich eine ansprechende Betreffzeile zu überlegen
  2. im Haupttext ("Body") dann die Kurzfassung hineinzuschreiben
  3. und als Anhang dann die Chronologie.

Und nicht vergessen:

Schreiben Sie im Haupttextfeld nach der Kurzfassung, a) weshalb Sie sich an jemanden wenden und b) was Sie von ihm erwarten und c) natürlich Ihre persönlichen Koordinaten (Name, Adresse, Telefonnummer).

Weitere Schritte

ergeben sich, wenn der Adressat 'anbeißt', dadurch, dass eine wechselseitige Kommunikation in Gang kommt.

Viel Erfolg!

Den wünschen wir Ihnen!

Falls Sie Anregungen haben, was wir in diesem Kapitel noch zusätzlich und/oder deutlicher erklären könnten, dann lassen Sie uns dies wissen.

Letzter Hinweis: Sie können diesen ganzen Text ("Kapitel") direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Chronologie.

(JL)