ABC der (wichtigsten) Richter von Lisa HASE am Göttinger Landgericht

Vorbemerkung vor allem für Nicht-Juristen, die aber auch von Juristen zur Kenntnis genommen werden sollte:

Dass die gängige Floskel "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", die offenbar einen gängigen Erfahrungstatbestand wiedergeben soll, im Grunde genommen ein Armutszeugnis für das ist, was sich in den Gerichten abspielt, haben wir bereits im Überblick angemerkt. Hier dokumentieren wir zusammenfassend, wie sich die elf wichtigsten Richter im Fall Lisa HASE verhalten (haben): Wie sie streitigen Widersprüchen im fraglichen Zivilverfahren nicht auf den Grund gehen (wollen) und wie sie ihre Prozessstrategie durchsetzen (können), die klar gegen die Regeln der Zivilprozessordnung verstößt.

Wir hatten vor, hier die Antworten und Erklärungen der Richter:innen auf unsere konkreten Fragen zu diesen vielen Ungereimtheiten zu dokumentieren. Aber sie haben sich allesamt verweigert. Einer, der heute Präsident des Amtsgerichts Braunschweig ist, hat seine Pressestelle vorgeschoben. Zwei andere überhaupt nicht reagiert. Alle anderen hatten uns über die Pressestelle des LG Göttingen wissen lassen, dass für die individuellen Nachfragen an die Richter a) "ausschließlich die Pressestelle zuständig ist", dass b) diese nur an die "Presse" Auskünfte erteilen dürfe, und dass c) zu diesem Behufe zunächst der Nachweis eines Presseausweises vonnöten sei, so die Pressesprecherin RiinLG Natascha CZETTO. Mit dem Fall von Lisa HASE war sie schon mehrmals befasst.

Nun ist es so, dass es eines Nachweises nicht bedarf, dass man "Presse" verkörpert, etwa mit HIlfe eines Presseausweises. Auch gibt es seit Ende des "Tausendjähriges Reiches" im Jahr 1945 kein "Schriftleitergesetz" mehr und auch keine "Reichspressekammer", die darüber entscheidet, ob man "Presse" ist oder nicht. Das hängt heutzutage ausschließlich von der Art und Regelmäßigkeit der Kommunikation mit und für die Öffentlichkeit ab. Das ist - eigentlich - juristisches Standardwissen. Offenbar aber nicht am Landgericht Göttingen.

Wir haben daher der Pressesprecherin Natascha CZETTO empfohlen, "sich hierzu der Lektüre eines Standardwerkes (z.B. Udo BRANAHL, Medienrecht, 8. Aufl.) zu befleißigen." Daraufhin kam keine Reaktion mehr.

Und so machen die Göttinger Landrichter das, was eines der Probleme der Justiz ausmacht: Alle verschanzen sich hinter der Anonymität des Justizapparats. Bzw. einer Pressestelle, die im besten Fall mit ausweichenden Antworten oder den üblichen Plattitüden daherkommt, dass man zu diesem und jenem "keine Auskunft erteilen" dürfe. Ohne natürlich zu begründen, weshalb man das "nicht dürfe".

Anders gesagt: Ignoranz und richterliche Arroganz scheinen am Landgericht Göttingen unendlich zu sein. Niemand will für irgendetwas verantwortlich sein. Es dominiert das Prinzip einer organisierten juristischen Nicht-Verantwortlichkeit.

Dass es mit Transparenz im Gerichtswesen nicht weit her ist, lässt sich auch daran erkennen, dass Außenstehende nie erfahren dürfen, wie einzelne Beschlüsse einer Kammer eines Gerichts zustande kommen. Also ob alle drei Richter einer Kammer einstimmig entscheiden oder zwei den dritten überstimmen. In Deutschland gilt das sogenannte "Beratungsgeheimnis". Eine Verletzung steht sogar unter Strafe (§ 353b StGB). Deshalb bleibt uns nichts anderes übrig als jedem Mitglied einer Kammer eine Mitverantwortung zuzuschreiben, egal ob jemand - möglicherweise - anderer Meinung ist bzw. war.

Weiter wollen wir darauf hinweisen, dass die offizielle Amtsbezeichnung eines Richters bzw. Richterin an einem Landgericht "RiLG" bzw. "RiinLG" lautet. Die einfache Bezeichnung "Richter" bezieht sich auf solche, die noch nicht als Richter bzw. Beamter auf Lebenszeit ernannt sind: sogenannte Proberichter. Für uns spielt diese beamtenrechtliche Unterscheidung keine Rolle, deshalb machen wir sie auch nicht.

Aber: Die Ernennung eines Richters auf Lebenszeit repräsentiert genau das Problem: einmal Lebenszeitrichter, immer Lebenszeitrichter. Da sich diese Gattung von Beamten auf die "Unabhängigkeit" der Justiz berufen kann und sich von niemandem in irgendeiner Form kritisieren, geschweige denn 'kontrollieren' lassen muss, ist ihre Macht unendlich. Bis hin zur (richterlichen) Willkür.

"Weder Verfahrensverstöße noch sonstige Rechtsfehler eines Richters sind für sich betrachtet ein Ablehnungsgrund", um einen Richter aus Gründen der "Besorgnis der Befangenheit" ablehnen zu können, hat der Ex-Präsident des OLG Braunschweig, "Prof. Karl-Helge HUPKA", zu Papier gegeben. Und er hat Recht: Er gibt nur die herrschende Rechtsmeinung wieder - die Meinung und Praxis jener, bei denen man sich nolens, volens "in Gottes Hand" befindet, wenn man es mit ihnen zu tun bekommt.

Dieses Kapitel können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/RichterABC, die ganze Geschichte mit all ihren 12 Kapiteln unter www.ansTageslicht.de/LandgerichtGoettingen.

"RiinLG" AHRENS

Wie gerade eben erwähnt: "RiinLG" ist die offizielle Titulierung eines Richters/Richterin an einem Landgericht und RiinLG AHRENS hat - bisher (Stand 2023) - insgesamt drei Male mit dem Fall Lisa HASE zu tun gehabt.

Als Lisa HASE nach dem Beschluss ihrer "gesetzlichen Richter" (VorsRiLG von HUGO, RiLG AMTHAUER und RiinLG APORIUS), sie auf ihre "Prozessfähigkeit" hin, sprich psychiatrisch untersuchen zu lassen, einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter:innen gestellt hatte, war u.a. "RiinLG" AHRENS als Kammervertreterin zuständig, über diesen Antrag wegen der "Besorgnis der Befangenheit" zu befinden.

Natürlich lehnte auch sie - so wie ihre beiden Kollegen RiLG Dr. WINTGEN und RiinLG Dr. WEINRICH - dieses Ansinnen in einem offiziellen Beschluss ab. Ihre Begründung, die sich nicht mit den Argumenten von Lisa HASE auseinandersetzt, sondern nur auf das Formale eingeht:

„Es handelt sich mithin um ein prozessual zulässiges Vorgehen, das sich nicht außerhalb der Grenzen des Gesetzes bewegt. Dabei ist auch nicht entscheidend, ob die Kammer [gemeint: RiLG von HUGO, AMTHAUER, APORIUS, Anm.d.Red.] den Vortrag der Parteien in richtiger Weise als unstreitig oder streitig behandelt hat. Entscheidend ist, dass die Kammer lediglich nachvollziehbar darstellen muss,warum sie zu der Annahme kommt, dass eine Begutachtung erforderlich ist. Dies ist hier geschehen.“

Bemerkenswerterweise war "RiinLG" AHRENS ebenfalls Mitglied in jener Kammer, die über den von Lisa HASE selbst gestellten Antrag auf "Betreuung" entscheiden musste, mit dem Lisa HASE einer psychiatrischen Untersuchung durch den berühmt-berüchtigten Gutachter RUTETZKI zuvor kommen wollte. HASE hatte diesen Antrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt, das keinerlei Notwendigkeit gesehen hatte, sie unter Betreuung zu stellen. Um auf 'Nummer sicher' zu gehen, hatte HASE dann Widerspruch beim Landgericht eingelegt. Und auch hier mussten die Richter:innen, darunter "RiinLG" AHRENS, den Kollegen vom Amtsgericht zustimmen: Lisa HASE ist imstande, Prozesse führen zu können, weil das psychiatrische Gutachten des Gesundheitsamts zu dem Ergebnis gekommen war, dass Lisa HASE geistig gesund ist: "Die Fähigkeit zur freien Willensbildung ist bei Frau Hase uneingeschränkt gegeben", hatte man dort konstatiert.

Aber das scheint "RiinLG" AHRENS nicht zu stören, dass sie auf der einen Seite keine Gründe zu erkennen vermag, Lisa HASE selbstständiges Handeln abzusprechen, auf der anderen aber anderen Kollegen, die behaupten, solche Gründe gäbe es, nicht zu widersprechen.

Aber wie schon der ehemalige Richter am OLG Köln, Dr. Egon SCHNEIDER, in seinem Buch Befangenheitsablehnung im Zivilprozess auf S. 6 erklärt hatte, weshalb solche Befangenheitsanträge so gut wie nie durchkommen: "Kameraderie".

Riin AHRENS sieht sich offenbar ebenfalls als eine der "Kamerad:innen" der Richter von HUGO, AMTHAUER und APORIUS.

Wir fragen RiinLG AHRENS, ob sie darin einen Widerspruch oder Interessenskonflikt sieht? Oder ob das für sie ein völlig normales richterliches Verhalten ist?

RiinLG AHRENS antwortet darauf nicht. Sie möchte nicht. Vielleicht darf sie auch nicht. Sie kann sich hinter der Anonymität des Gerichtsapparats verschanzen.

Ebenso bei unserem anderen Vorhalt: 

Im  Jahr 2022, d.h. im 18. Jahr des ersten bzw. 14. Jahr des zweiten Verfahrens von Lisa HASE war sie wiederum mit ihr befasst: jetzt dem Vorsitzenden Richter Marc EGGERT als stellvertretende Vorsitzende beigestellt. Die neue Kammerbesetzung macht das gleiche, was alle anderen Richter vorher gemacht haben: Lisa HASE's Verfahren zu verschleppen, auf Fragen ihrer Anwältin beispielsweise entweder überhaupt nicht zu reagieren oder Hinweise einfach zu negieren, dass die Kammer nun endlich mal in die Gänge kommen müsse. Beispielsweise dass der beauftragte Gutachter seit Jahren noch immer keine konkreten Kostenvoranschläge vorgelegt hat: für das "Vorgutachten", wie die Richter:innen das nennen. Der Gutachter wird, wie er schreibt, nicht vor 2024 damit beginnen. Also (erst) im 20. Jahr seit Beginn des ersten Verfahrens.

Wir fragen "RiinLG AHRENS" daher ganz konkret: Will sie das Verfahren deshalb verschleppen, um auf eine 'biologische' Lösung im Fall von Lisa HASE zu setzen?

Wie oben vermerkt: keine Antwort. Sie ignoriert unsere Fragen.

Frank AMTHAUER, VorsRiLG

Frank AMTHAUER (nicht zu verwechseln mit Staatsanwalt Dirk A.) war beisitzender Richter in jener Kammer am LG Göttingen unter dem Vorsitzenden Richter Gerhard von HUGO, die Lisa HASE auf ihre "Prozessfähigkeit" hin überprüfen lassen wollte. Er hatte den Beweisbeschluss aus dem Jahr 2009 mit unterzeichnet, mit dem der berühmt-berüchtigte Psychiater Dr. U.-Christian RUTZETZKI beauftragt worden war. Allerdings kam es anders. Lisa HASE war clever - beschrieben im Kapitel Lisa HASE's Odyssee Teil II: Versuch der Psychiatrisierung durch die Richter am Göttinger Landgericht, dort gleich zu Beginn.

In dem fraglichen Beweisbeschluss heißt es auf Seite 2: Es könnten "auch psychologische Aspekte und echte psychische Erkrankungen anderweitig die Ursache in einer Okklusionsneurose oder einer psychosomatischen Schmerzkrankheit haben." Als Vorlage für diesen Beschluss diente ganz offensichtlich eine juristische Fachpublikation mit dem Titel "Die Prozessfähigkeit eines Querulanten im Verfahren", in der zu lesen ist, dass "hinsichtlich der Krankhaftigkeit der historische Gesetzgeber zwar wohl zunächst nur psychische Erkrankungen im medizinisch-psychiatrischen Sinne angesehen hatte. Heute fallen aber auch Psychopathien und Neurosen u.U. darunter." Diesen Aufsatz hatten die Richter zu ihren Akten genommen.

Deshalb haben wir "RiLG AMTHAUER" gefragt - ebenso wie seine Kolleg:innen Gerhard von HUGO und Doreen APORIUS - was denn die Kriterien waren, den "Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychoanalyse" Dr. Christian U.-RUTZETZKI als "Sachverständigen" auszuwählen, der wie die "Kreiszeitung" aus Buchholz berichtet, wegen mehrere fragwürdiger Entscheidungen bekannt geworden war (bei uns nachzulesen unter www.ansTageslicht.de/Rutetzki).

Seine Antwort: keine. Auch RiLG Frank AMTHAUER verweigert sich unseren Nachfragen.

Inzwischen ist Frank AMTHAUER nicht mehr nur beisitzender Richter, sondern Vorsitzender Richter der 12. und 14. Zivilkammer am LG Göttingen (Stand 2023).

Doreen APORIUS, RiinLG

Auch sie fungierte als beisitzende Richterin in jener Kammer am LG Göttingen unter dem Vorsitz von Richter Gerhard von HUGO, die Lisa HASE unbedingt psychiatrisch untersuchen lassen wollte: "um klären zu können, ob das 'Zahnärztehopping' Ausfluss einer psychosomatischen Störung ist", wie sie es in einem Schreiben an Lisa HASE's Anwältin formuliert hatte.

Lisa HASE hatte zuvor in einer persönlichen Anhörung den Richtern Rede und Antwort gestanden und erklärt, warum sie so viele Zahnärzte aufgesucht hat. Allerdings war dies nicht in das Protokoll aufgenommen worden. Nicht einmal, nachdem ihre Anwältin ausdrücklich die Ergänzung des Protokolls beantragt hatte. 

Wir fragen sie und ihre damaligen Kollegen Gerhard von HUGO und  Frank AMTHAUER:

  1. Warum wurde der Psychiater Dr. RUTZETZKI ausgewählt, die Ursache der vielen Zahnarztbesuche von HASE zu klären, ihre Aussage zu den Gründen der Zahnarztbesuche  aber nicht einmal in das Protokoll aufgenommen?
  2. Was waren die Kriterien für die Auswahl dieses Gutachters?
  3. In wieviel anderen Fällen hat Richterin Doreen APORIUS im Rahmen ihrer richterlichen Tätigkeiten diesen Gutachter ebenfalls mitbeauftragt?
  4. Und war Ihr bekannt, dass die „Kreiszeitung / Wochenblatt“ aus Winsen/Luhe über diesen psychiatrischen Sachverständigen bereits mehrmals berichtet hatte?

Zusätzlich fragen wir RiinLG Doreen APORIUS auch dies direkt, weil sie nämlich der Klägerin Lisa HASE bzw. ihrer Anwältin als Grund für diese Überprüfung u.a. dies angegeben hatte: "um klären zu können, ob das 'Zahnärztehopping' Ausfluss einer psychosomatischen Störung ist".

Dazu wollen wir dies direkt von ihr erfahren:

5. Können Sie sich als Mitglied einer Kammer für Arzthaftungssachen vorstellen, dass es ganz schnell gehen kann, dass man mehrere Ärzte (hintereinander) aufsucht bzw. aufsuchen muss, wenn die vorangehenden – aus welchen Gründen auch immer – versagen und/oder Fehler machen?

6. Was hat die 'Prozessfähigkeit' eines Menschen mit einer 'psychosomatischen Störung' zu tun?

7. Haben Sie diese Argumentation dem Fachaufsatz „Die Prozessfähigkeit eines Querulanten im Verfahren“ in der „Monatszeitschrift für Deutsches Recht“ (Ausgabe 2/2009) entnommen?

8. War etwa beabsichtigt oder bestand eventuell die Hoffnung, mit Hilfe des beauftragten Gutachters das (offenbar unangenehme) Verfahren schnell beenden zu können, so dass das Gericht „einer harten Entscheidung aus dem Weg gehen“ könnte, wie dies der Autor des fraglichen Aufsatzes den Gerichten anheim stellt?

9. Ist Ihnen aufgefallen, dass ein bereits vorhandenes Gutachten eines bekannten Hochschullehrers für Medizinische Soziologie und anerkannter Psychoanalytiker und Psychotherapeut, Prof. Dr. Hannes FRIEDRICH, der Klägerin attestiert hatte, dass ihre Zahnprobleme psychosomatische Folgen verursachten? Und nicht umgekehrt?

10. Da Ihnen dieses ‚Gutachten‘ vorgelegen hatte: Warum hat es bei Ihrer Entscheidung (siehe oben) keine Rolle gespielt?"

Leider bekommen wir auch von RiinLG Doreen APORIUS keinerlei Antworten oder Erklärungen. Auch sie ignoriert alle unsere Fragen.

Marc EGGERT, VorsRiLG

RiLG Marc EGGERT ist seit 2022 Vorsitzender jener Kammer (9. Zivilkammer am LG Göttingen), wo seit nunmehr 15 bzw. 19 Jahren die beiden Verfahren von Lisa HASE gegen 1) die Zahnklinik der UMG u.a. und 2) gegen Zahnarzt Nr. 12 u.a. aus Göttingen schmoren. Jetzt ist er es, der als Vorsitzender darüber entscheidet, ob und wie es damit weitergehen könnte.

In Lisa HASE's Fall war/ist er bereits zum dritten Mal involviert:

Erste Befassung:

Im Jahr 2018 hatte er als Richter am OLG Braunschweig über HASE's Beschwerde zu befinden, nachdem die Kammervertreter am LG Göttingen einen Befangenheitsantrag von ihr abgelehnt hatten.

Darin hatte HASE's Anwältin moniert, dass die gesetzlichen Richter der 9. Kammer unter Vorsitz von David KÜTTLER in keinster Weise auf Lisa HASE's Argumente eingegangen sind. Und beispielsweise dem Gutachter vorgegeben hatten, er solle davon ausgehen, dass Zahnarzt Nr. 12 die Behandlung von Lisa HASE im August 2004 beendet hat; also vor dem - wie wir es nennen - zahnmedizinischen Katastrophenmonat im Oktober 2004. De facto hatte Zahnarzt Nr. 12 noch einen Monat später, im September 2004, schriftlich erklärt, Lisa HASE sei "bei ihm in Behandlung". Nur eine von vielen Ungereimtheiten, auf die Lisa HASE's Anwältin aufmerksam gemacht hatte. Den gesetzlichen Richtern der damaligen 9. Zivilkammer war dieser Widerspruch egal. Ebenso den Kammervertretern am LG Göttingen unter dessen Präsidentin Gabriele IMMEN.

Richter Marc EGGERT zu dieser Zeit am OLG Braunschweig war dort einer jener Richter, die den Umgang ihrer Richterkolleg:innen am LG Göttingen mit den strittigen Tatsachen für rechtens erklärten. Die von HASE's Anwältin eingelegte Gehörsrüge, die einer Verfassungsbeschwerde vorausgehen muss, wies er als "missbräuchlich" zurück.

Zweite Befassung:

Zwei Jahre später hatte Richter Marc EGGERT erneut mit dem Fall zu tun, als es um zwei weitere Befangenheitsanträge ging, die wieder von den Kammervertreter:innen am LG Göttingen entschieden werden mussten: u.a. von Marc EGGERT, inzwischen wieder am LG zugange, und zwar in der Kammer der Landgerichtspräsidentin Gabriele IMMEN. In diesen beiden Fällen machten es sich die Richter einfach: Sie lehnten beide Anträge kurzerhand ab: wegen (angeblicher) Verfristung.

Dritte Befassung:

Seit 2022 ist Richter Marc EGGERT nun der zuständige "Vorsitzende" in Lisa HASE's Verfahren, nebenher "Pressesprecher" des LG Göttingen. Er müsste den Fall - eigentlich - aus dem ff kennen.

Wir stellen ihm daher diese Fragen:

  1. Wieso glaubt er, dass eine weitere Verzögerung der Tatsachenklärung (wir reden inzwischen ja von Jahren) keinen Einfluss darauf hat, dass Zeugen sich nicht mehr erinnern können? Bzw. glaubhaft vorgeben können, dies nicht mehr zu können?
  2. Wieso gibt er dem Gutachter Prof. Ralph LUTHARDT vor, dass er von einem Ende der Behandlung durch Zahnarzt Nr. 12 im August 2004 auszugehen habe, obgleich Zahnarzt Nr. 12 einen Monat später schriftlich attestiert hat, dass Lisa HASE (immer noch) bei ihm "in Behandlung" ist"?
  3. Vermag Richter Marc EGGERT darin keinen Widerspruch zu sehen?
  4. Will Richter Marc EGGERT damit bezwecken, dass sich der Gutachter nicht zu Lisa HASE's "zahnmedizinischem Katastrophenmonat" äußern muss?
  5. Ist er etwa selbst Patient bei Zahnarzt Nr. 12?
  6. Ist Richter Marc EGGERT bekannt, dass § 404a Abs. 3 der ZPO vorgibt, dass man einem Gutachter die Anschlusstatsachen vorgeben muss, damit der nicht seine Aussagen auf  sogenannten Vermutungsbrücken aufbauen muss?
  7. Auf welche Zeiträume hat Richter EGGERT denn die beiden Verfahren angelegt, wenn das "Vorgutachten" erst im 20. Jahr erstellt werden soll? 
  8. Setzt er etwa auf eine 'biologische' Lösung der Verfahren, um nicht mehr entscheiden zu müssen?

Dies sind die Antworten des derzeitigen (Stand März 2023) Vorsitzenden Richters Marc EGGERT: Er gibt keine. Auch er hat es offenbar nicht nötig, Unklarheiten aufzuklären oder sich zu Widersprüchen zu äußern - juristische Ignoranz in Reinkultur.  

Gerhard von HUGO, Direktor AG

Als Vorsitzender Richter der damals 2. Kammer für Zivilsachen/Arzthaftungssachen am LG Göttingen (heute: 9. Kammer) war er - sozusagen als 'Chef' - mitverantwortlich für den Beschluss, Lisa HASE auf ihre "Prozessfähigkeit" hin überprüfen zu lassen. Dazu lag der gerade erschienene Fachaufsatz "Die Prozessfähigkeit eines Querulanten im Verfahren" von Sebastian LUBE in der "Monatszeitschrift für Deutsches Recht", Ausgabe 2/2009 in den Akten, in dem Hinweise und Tipps gegeben werden, wie man mit "Querulanten" umgehen kann, wenn man als Richter ganz schnell ein unliebsames Verfahren zu Ende bringen möchte.

Möglicherweise hatte Gerhard von HUGO sich den berühmt-berüchtigten Gutachter und Psychiater Dr. U.-Christian RUTETZKI aus Winsen/Luhe ausgesucht, weil der bekanntermaßen in seinen Gutachten regelmäßig das geschrieben hatte, was die Richter hören bzw. lesen wollten. Diesem "Sachverständigen" haben wir zwei Kapitel gewidmet, eines mit 2 kurzen Beispielen, eines ausführlich. Lisa HASE gelang es, diese Absicht von Gerhard von HUGO zu unterlaufen. Details im Kapitel Versuch der Psychiatrisierung durch die Richter am Göttinger Landgericht.

Da das Bundesverfassungsgericht für solche psychiatrischen Untersuchungen strenge Maßstäbe aufgestellt hat, kam Gerhard von HUGO nicht umhin, eine persönliche Anhörung von Lisa HASE anzusetzen. Begründung: Da "jedenfalls Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Klägerin möglicherweise aufgrund einer psychischen Erkrankung in ihrer Fähigkeit eingeschränkt ist, die Realität des Gerichtsverfahrens ausreichend und adäquat wahrzunehmen." So hatte es der Vorsitzende Richter in seinem Vermerk festgehalten.

Die Anhörung endete damit, dass Lisa HASE die Richter gefragt hatte, warum sie Zweifel an ihrer "Prozessfähigkeit" hätten. Gerhard von HUGO nannte einige Aspekte. Als Lisa HASE daraufhin bat, hierzu etwas sagen und erklären zu dürfen, hatte Gerhard von HUGO ihr das untersagt. Sie dürfe allenfalls Fragen stellen.

Wir haben Gerhard von HUGO - ebenso wie seine damaligen Kolleg:innen, Richter Frank AMTHAUER und Doreen APORIUS - gefragt,

  1. was denn die Kriterien für die Auswahl des Gutachters RUTETZKI waren und
  2. ob, und wenn ja, in wievielen anderen Verfahren dieser Gutachter von einem der drei Richter bereits beauftragt worden war?
  3. Und ob er bereits in seiner Zeit am Landgericht Lüneburg mit dem Psychiater RUTETZKI zusammengearbeitet hat.

Auch der Direktor des Duderstädter Amtsgerichts Gerhard von HUGO, der inzwischen weit weg ist vom laufenden Verfahren am LG Göttingen, sieht sich nicht bemüßigt, uns zu antworten.

Es dauerte 3 (in Worten: drei) ganz Jahre, bis die "Zweifel" an der Prozessfähigkeit und der Beschluss der psychiatrischen Begutachtung vom Tisch waren. Danach hätten die Richter mit dem eigentlichen Verfahren, konkret mit der Beweisaufnahme beginnen können. Bzw. müssen.

Es lagen zwei Gutachten und fünf Ergänzungsgutachten sowie 9 Patientenakten auf dem Tisch, aber nach wie vor war streitig, ob die vorgelegten Patientendokumentationen die Originale waren und/oder ob daran nachträglich 'gefingert' worden war. Darüber hätte - eigentlich - Beweis erhoben werden müssen, bevor Gerhard vom HUGO einen (inzwischen dritten) Gutachter beauftragte. So jedenfalls sieht es die vom Gesetzgeber kodifizierte Zivilprozessordnung in § 404a Abs. 3 vor: Erst die Tatsachen klären, dann die sog. Anschlusstatsachen für den Sachverständigen benennen, von denen dieser in seinem Gutachten ausgehen muss.

Gerhard von HUGO machte das nicht. Eine Vorgehensweise, die nicht nur gegen § 404 a, Absatz 3 der ZPO verstößt, sondern die auch im Gegensatz zu den Meinungen in allen juristischen Kommentaren steht.

Jetzt kann der Gutachter nur spekulieren, was passiert ist und was nicht. Oder würfeln.

Wir haben Richter Gerhard von HUGO gefragt,

  1. warum er das gesetzlich verankerte Vorgehen für unpassend hält, konkret warum er es dem Gutachter überlässt, was er als "wahr" ansehen und in seiner Begutachtung zugrunde legen möchte und was nicht?
  2. Ob er seine Sicht der Dinge etwa im Rahmen einer Veröffentlichung in der juristischen Fachwelt zur Diskussion gestellt hat?
  3. Wie diese Diskussion dann verlaufen ist?
  4. Und ob er heute noch seine Meinung vertritt, die im Gegensatz zur Zivilprozessordnung steht?

Und auch darauf verweigert Gerhard von HUGO jegliche Erklärung.

Lisa HASE hatte wegen der Missachtung eben dieses Paragraphen 404a Absatz 3 ZPO einen Befangenheitsantrag gegen ihn und seine Kolleg:innen gestellt. 

Gerhard von HUGO musste daraufhin eine "Dienstliche Stellungnahme" abgeben, in der er schrieb, dass "nach bisherigen Erkenntnissen" und nach seinem "Dafürhalten gewichtige Gründe" dafür sprächen, "dass jedenfalls in einem Verfahren von einem Arzt relevante Behandlungsunterlagen nachträglich verändert worden sind."

Soll wohl heißen, dass hier manipuliert worden ist.

Aber das hatte er zu Protokoll gegeben, nachdem er das LG Göttingen bereits verlassen hatte, um kurz danach in Duderstadt die Stelle des Direktors des Amtsgerichts Duderstadt anzutreten.

Wir haben ihn deshalb gefragt,

  1. ob er diese Einschätzung (nach seinem "Dafürhalten") zur Authentizität der fraglichen Behandlungsunterlagen, die von erheblicher Bedeutung sind (Manipulationsvorwurf) nicht bereits vorher hätte äußern können, nämlich als er noch Vorsitzender der Kammer am LG Göttingen war und
  2. ob er diese Äußerung erst jetzt deswegen mache, weil seine dortigen Kollegen 'weit weg' sind,
  3. und ihn deswegen nicht mehr kritisieren können?

Und auch das mag uns Richter Gerhard von HUGO nicht beantworten. Richter leben in abgehobenen Sphäre, in der Effizienzprinzipien wie Transparenz und/oder Fehlerkultur keinerlei Rolle spielen.

Karl-Helge HUPKA, PräsOLG a.D.

Von 2009 bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2015 war Karl-Helge HUPKA Präsident des OLG Braunschweig. Dort wurde er als "Prof. HUPKA" geführt: Honorarprofessor (ehrenamtlich) an der Universität Hildesheim. Es handelt sich dabei um jene Hochschule, an der auch "Dr. h.c. Carsten MASCHMEYER" einen Ehrentitel erworben hat, der mit seinem Finanzberatungsdienst "AWD" vielen Menschen als "Abzocker" (panorama) oder "Drückerkönig" (ARD) in Erinnerung ist.

Seit 1990 fungierte "Prof. HUPKA" erst als Mitglied des niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes, später wurde er dessen Präsident.

Im Fall Lisa HASE musste er im Jahr 2011 aktiv werden. Nachdem Lisa HASE's Antrag auf Erklärung der Befangenheit ihrer "gesetzlichen Richter" wegen ihres Plans, sie psychiatrisch begutachten zu lassen, abgeschmettert worden war, hatte sie Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht eingelegt. Natürlich wurde auch die zurückgewiesen. Im dem von ihm mitunterzeichneten Beschluss heißt es:

"Die Klägerin mag die angeführten Anhaltspunkte als nicht ausreichend dafür ansehen, ihre Prozessfähigkeit einer Prüfung zu unterziehen , und aus ihrer Sicht gute Gründe für die Inanspruchnahme auffällig zahlreicher Zahnärzte sehen, ebenso für den Anwaltswechsel. Dass die Kammer dies anders sieht,  kann die Klägerin indes auch aus  ihrer Sicht bei vernünftiger Betrachtung nicht zum Anlass nehmen, die abgelehnten Richter für befangen zu halten.“

Und auf Seite 6 ist zu lesen:

"Weder Verfahrensverstöße noch sonstige Rechtsfehler eines Richters sind für sich betrachtet ein Ablehnungsgrund."

Wir fragen den ehemaligen OLG-Präsidenten,

  • was es denn überhaupt für Folgen hätte, wenn ein Richter "Verfahrensverstöße" begeht oder zulässt oder ihm "sonstige Rechtsfehler" unterlaufen? Und zwar einerseits für den Richter, andererseits für den davon negativ Betroffenen?

Uns darauf zu antworten, dazu sieht er sich ganz offenbar nicht bemüßigt.

Gabriele IMMEN, PräsLG

Sie steht/sitzt seit 2016 dem Landgericht Göttingen als Präsidentin vor. Sie ist in dieser Funktion verantwortlich für das, was sich an ihrem Gericht abspielt. Bzw. was ggfs. nicht funktioniert.

Gerichtspräsidentin Gabriele IMMEN war aber gleichzeitig auch als "Kammervertreterin" dafür zuständig, über die Befangenheitsanträge Nr. 5, 6 und 7 von Lisa HASE zu entscheiden.

Der fünfte Befangenheitsantrag beispielsweise basierte auf dieser Besorgnis: Dass sich die Richter kontinuierlich weigerten, allen voran Richter David KÜTTLER, den Widerspruch zur Kenntnis zu nehmen, dass der von Lisa HASE verklagte Zahnarzt Nr. 12 seine Behandlung von Lisa HASE im August (2004) nicht beendet haben konnte, wenn er vier Wochen später eine "Ärztliche Bescheinigung" ausstellte, nach der Lisa HASE bei ihm "in Behandlung" ist.

Kammervertreterin Gabriele IMMEN in ihrer ablehnenden Begründung dazu: Die Kolleg:innen hätten "ausgeführt, dass die Schriftsätze der Klägerin ….keinen Anlass geben, die in dem Beschluss …..geäußerten Auffassungen zu ändern." Die Kolleg:innen hätten sich "sehr wohl mit den eingereichten Stellungnahmen auseinandergesetzt."

Wir bitten die Präsidentin des LG Göttingen, Gabriele IMMEN, uns zu erklären, wie das zusammenpasst? Konkret wie es sein kann, dass dieser offensichtliche Widerspruch nicht geeignet ist, eben diesen "zu überdenken"? Sprich, dass Tatsachenbehauptungen (Behandlungsende im August) vom Gericht als "wahr" angenommen werden, die in eklatantem Widerspruch zu unstreitigen Beweismitteln stehen (Bescheinigung "in Behandlung" im September)?

Dies ist ihre Antwort: Als 'Chefin' des Landgerichts, für das sie die Gerichtskultur vorgibt, gibt sie keine Antwort.

Und wir haben weiter gefragt,

  • ob die Zurückweisung des Befangenheitsantrags aus Gründen der "Kameraderie" geschah, wie das der frühere Kölner OLG-Richter Dr. Egon SCHNEIDER einst formuliert hatte?
  • Weiter fragen wir, ob dies der Normalfall ist am LG Göttingen, dass Widersprüche nicht aufgelöst werden?
  • Und wie sich jemand darauf verlassen kann, dass im LG Göttingen alles 'mit rechten Dingen zugeht'?

Reaktion: keine Antwort.

Wir wollten weiter wissen, wie viele Zivilverfahren an ihrem Gericht in der 1. Instanz

  • länger als 5 Jahre
  • länger als 10 Jahre
  • länger als 15 Jahre andauern?

Auch darauf erhalten wir von Landgerichtspräsidentin Gabriele IMMEN Null Feedback. Aber wir haben ja auch keinen "Presseausweis" als "Nachweis" vorgelegt.

David KÜTTLER, VorsRiLG

Dass ein "Gutachten auf unvollständiger Tatsachengrundlage" die "Aufklärungsmöglichkeit eines Falles endgültig zerstört", hatte eine ehemalige Richterin am OLG Köln, Dr. Pia RUMLER-DETZEL in der Fachzeitschrift "Versicherungsrecht" 1999 (S. 1210) zu Papier gebracht. Sie muss es wissen, sie war lange Jahre Vorsitzende der Gutachterkommission für Ärztliche Behandlungsfehler bei der "Ärztekammer Nordrhein". Ein "Gutachten auf unvollständiger Tatsachengrundlage, bei dem vielleicht fehlende Sachverhaltsteile" dann auch noch "durch Vermutungen ersetzt werden", ist dann endgültig geeignet, umstrittene Sachverhalte in eine völlig andere, im Zweifel völlig falsche Richtung zu verschieben. Unabhängig davon, aus welchen Gründen oder Motiven dies geschieht.

Aus diesem Grund sieht auch § 404a Absatz 3 vor, dass "bei streitigem Sachverhalt" das Gericht bestimmt, "welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll." Dies ist so unmissverständlich formuliert, dass alle gängigen juristischen Kommentare das genau so auslegen, wie es einst vom Gesetzgeber schriftlich kodifiziert wurde.

Für Richter David KÜTTLER am Landgericht Göttingen offenbar kein (ausreichender) Grund, sich daran zu halten.

Bereits als beisitzender Richter hatte er seinem Vorsitzenden Richter Gerhard von HUGO im Sommer 2012 bedingungslos beigepflichtet, als der die Meinung vertrat, dass man es im Fall von Lisa HASE besser umgekehrt mache: Erst einen Gutachter zu beauftragen und dann zu klären, was überhaupt passiert ist, nachdem das Gutachten fertig ist.

Es sei eine "bewährte Vorgehensweise", wie David KÜTTLER schon damals meinte. Nachdem Gerhard von HUGO seine neue Stelle als "Direktor" des Amtsgerichts Duderstadt angetreten hatte, rückte David KÜTTLER als Nachfolger zum Vorsitzenden der (inzwischen) 9. Kammer für Zivilsachen/Arzthaftungsrecht am LG Göttingen auf. Und verantwortete die beiden Gerichtsverfahren von Lisa HASE gegen 1) die Zahnklinik der UMG und 2) gegen Zahnarzt Nr. 12 u.a. bis zum Jahr 2021. Also fast neun Jahre lang.

Was da passierte - bzw. nicht passierte - in den beiden Verfahren, die zum Ende von David KÜTTLER's Amtszeit in dieser Funktion bereits 17 bzw. 13 Jahre andauerten, und dies ausschließlich immer noch in der 1. Instanz, haben wir detailliert dokumentiert im Teil III von Lisa HASE's Chronologie: Die Göttinger Landrichter und ihr Gutachter. Oder: Wie man mit (überflüssigen) Gutachten die Beweisführung eines Klägers für immer unmöglich macht.

Wir haben David KÜTTLER - ähnlich wie seine "Beisitzenden" - dies gefragt:

  1. Aus welchen Gründen genau meint er, dass die von § 404 a vorgesehene Vorgehensweise - zumindest im Fall von Lisa HASE - "unpraktikabel und kaum zielführend" ist?
  2. Hat Richter David KÜTTLER seine abweichende Meinung und deren Begründung im Rahmen einer Veröffentlichung in der juristischen Fachwelt zur Diskussion gestellt?
  3. Und wie ist diese Diskussion dann verlaufen, mit welchem Ergebnis?
  4. Ist er noch heute der Meinung, dass die Anwendung von Recht und Gesetz, in diesem Fall des § 404 a Abs. 3 ZPO, "unpraktikabel und kaum zielführend" ist?

Antworten gibt es keine von Richter David KÜTTLER:

Und wir haben weitere Fragen an den "Vorsitzenden" gerichtet:

Im Jahr 2017 - also im neunten Jahr des Verfahrens gegen Zahnarzt Nr. 12 - hat Richter KÜTTLER in einem Beschluss dem Gutachter (Nummero 3) aufgegeben, er solle davon ausgehen, dass Zahnarzt Nr. 12 die Behandlung von Lisa HASE im August 2004 beendet habe. Wir fragen:

  1. Wie kann eine Behandlung im August 2004 beendet sein, wenn eben dieser Zahnarzt vier Wochen später Lisa HASE eine "Ärztliche Bescheinigung" ausstellt, nach der sie bei ihm "in Behandlung" ist?
  2. Und warum hat er diesen Widerspruch die ganze Zeit nicht zur Kenntnis genommen, obwohl ihn Lisa HASE's Anwältin mehrfach darauf aufmerksam gemacht hatte?
  3. Dient die Vorgabe der (angeblichen) Behandlungsbeendigung dem Zweck, auszuschließen, dass der Gutachter Behandlungsfehler von Zahnarzt Nr. 12 im Oktober 2004 feststellen kann, den wir als „zahnmedizinischen Katastrophenmonat“ für Lisa HASE bezeichnet haben?
  4.  Etwa um Zahnarzt Nr. 12 zu schonen?

Auch darauf antwortet Richter David KÜTTLER nicht.

Und noch eine Ungereimtheit versuchen wir mit Hilfe einer Antwort des Richters zu klären: Streitig ist u.a. die Frage, ob die Patientenakte von Zahnarzt Nr. 12, gegen den Lisa HASE klagt, nachträglich neu geschrieben und 'manipuliert' worden ist. Der Zahnarzt bestreitet das (natürlich). Aber es gibt eine Reihe von Indizien, die genau dafür sprechen. So gibt es z.B. einen Behandlungstermin im Januar 2005, der bei der Krankenkasse abgerechnet wurde. Allerdings: In keiner der Patientendokumentationen findet sich ein solcher Termin.

Deshalb fragen wir Richter David KÜTTLER: Wie kann es sein, dass auch dieses Indiz keinen Anlass bietet, "die Authentizität der als Originale eingereichten Behandlungsunterlagen anzuzweifeln", wie David KÜTTLER dies in dem eben erwähnten Hinweisbeschluss auf S. 4 vorgegeben hat?

Seine Antwort: ebenfalls Null. Keinerlei Feedback.

Carolin SCHNEIDEWIND, RiinLG

Schon merkwürdig, was am LG Göttingen offenbar Praxis ist: Richter:inen prüfen als Kammervertreter:innen, ob das zuvor von ihnen selbst mit beschlossene prozessuale Vorgehen eine "Besorgnis der Befangenheit" begründet.

Konkret: Riin Carolin SCHNEIDEWIND hatte die Hinweis- und Beweisbeschlüsse vom 06.03.2012 und 11.05.2012 mit zu verantworten, in denen dem Gutachter faktisch übertragen wurde, das gerügte Behandlungsgeschehen zu werten und selbst zu entscheiden, welche der streitigen Behandlungsverlaufsschilderungen er als „wahr“ ansehen und seiner Begutachtung zu Grunde legen möchte. Und was er lieber übersehen möchte.

Genau auf dieses prozessuale Vorgehen, konkret: auf diesen Verstoß gegen § 404a Abs. 3 ZPO, stützte sich Lisa HASE’s Befangenheitsantrag: die Beauftragung des Gutachters auf der Grundlage streitiger Tatsachen und von Lisa HASE vermuteter manipulierter Patientenakten.

Und genau über diese Frage, ob das von ihr mit beschlossene prozessuale Vorgehen die „Besorgnis der Befangenheit" begründet, hatte Richterin SCHNEIDEWIND - zu dieser Zeit gerade Vertreterin ihrer eigenen Kammer – zu entscheiden. Sie entschied:  Negativ. Konkret: Sie hielt diese Begründung für "unbegründet".

Danach wechselte Riin SCHNEIDEWIND wieder in die ursprüngliche Kammer zurück, der Lisa HASE's Verfahren obliegt.

Wir fragen Riin Carolin SCHNEIDEWIND daher

  1. ob Sie darin einen Interessenkonflikt sieht?
  2. Und falls nein, warum nicht?
  3. Bzw. wenn doch, ob sie sich dann selbst für "befangen" hätte erklären müssen?

Keine Antwort.

Patrick WIEMANN, RiLG

Richter Patrick WIEMANN ist seit Dezember 2019 bis heute (Stand Februar 2023) Berichterstatter in den beiden Verfahren von Lisa HASE, nach  eigenen Worten „zum Zwecke der Förderung des Verfahrens“.

Seinerzeit hatte die Anwältin von HASE gerade Stellung zu einem Hinweisbeschluss der Kammer genommen. Sie hatte darin erheblich neuen Sachverhalt vorgetragen, u.a. die Sachverhalte, deren Fehlen die Kammer in ihrem Hinweisbeschluss einfach behauptet hatte.

Offensichtlich war eine solche Stellungnahme seitens der Richter nicht erwünscht. Die "Verfahrensförderung" jedenfalls sah so aus:

Das Gericht teilte ihr mit, dass „aus Sicht der Kammer eine Bezugnahme auf Vortrag aus einem oder mehrerer Parallelverfahren (zumal mit anderen Beklagten bzw. Beklagtenvertretern) nicht zulässig sein dürfte. Es wird deshalb darum gebeten, den Schriftsatz vom ….um den aus Sicht der Klägerpartei relevanten Sachvortrag aus den Parallelverfahren binnen einer Frist von 4 Wochen zu ergänzen."

Die Folge: eine wochenlange Fleißarbeit für Lisa HASE und ihre Anwältin. Sowohl die Richter, als auch Beklagtenvertreter hatten in den zurückliegenden Jahren wiederholt auf das andere Parallelverfahren von Lisa HASE Bezug genommen, ohne dass das Gericht sich daran gestört hatte.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung der Kammer mit der Stellungnahme erfolgte - wie so oft - nicht. Die Richter der Kammer ignorierten und ignorieren sie bis heute ohne Begründung. Seit drei Jahren. Das Ganze eine richterliche Schikane?

"Verfahrensförderung" auch hier:

Seit langem, konkret seit dem Jahr 2014, erbitten Lisa HASE und ihre Anwältin Informationen über eine nachvollziehnare Kostenschätzung für das Gutachten von Prof. Ralph LUTHARDT. Sie bekommen sie nicht. Zuletzt Richter WIEMANN Ende Juni 2022 dazu:

"Aufgrund der derzeit laufenden Begutachtung wird davon abgesehen, den Sachverständigen um Beantwortung der im Schreiben vom 19.06.2022 aufgeworfenen Fragen zu bitten. Nach Erstattung des Gutachtens wird Gelegenheit eingeräumt werden, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen und dann noch offene Fragen zu stellen."

Das wird dann wohl erst nach 2024 möglich sein, also frühestens ab dem 16. bzw. 20. Jahr seit Verfahrensbeginn, weil der Gutachter mit seinem Gutachten erst im Jahr 2024 beginnen möchte. Und dann wird auch erst ein "Vorgutachten" auf dem Tisch liegen. Und dann erst können weitere Gutachten bzw. das Hauptgutachten in Auftrag gegeben werden, nachdem weitere Zeugen einvernommen und/oder weitere Beweise erhoben wurden.

Wir fragen Richter Patrick WIEMANN,

  1. ob und warum er dieses Vorgehen tatsächlich als "Verfahrensförderung" betrachtet? Kann er uns das erläutern?
  2. Und warum er nicht die Zeit nutzen möchte, um in der Zwischenzeit über strittige Tatsachen Beweis erheben zu können?
  3. Und ob er gar auf eine 'biologische Lösung' setzt?
    Einer der Beklagten ist mittlerweise verstorben, einige Zeugen hochbetagt oder im Ruhestand. Auch die Klägerin lebt nicht ewig

RiLG Patrick WIEMANN verweigert sich. Es entspricht der Kultur am Landgericht Göttingen.

Alexander WIEMERSLAGE, VorsRiOLG, jetzt Präsident des AG Braunschweig

Er war beisitzender Richter der Kammer für Zivilsachen (seinerzeit 2., heute: 9. Kammer) am LG Göttingen, bei der die beiden Arzthaftungsklagen von Lisa HASE gegen 1) die Zahnklinik der UMG u.a. seit 2004 und 2) das Verfahren gegen Zahnarzt Nr. 12 u.a. seit 2008 behandelt wurden. Und noch heute (2023) werden.

Alexander WIEMERSLAGE hatte im Jahr 2009, nachdem die Kammer auf die Idee gekommen war, die "Prozessfähigkeit" von Lisa HASE feststellen zu wollen und nachdem wohl auch er den Fachaufsatz "Die Prozessfähigkeit eines Querulanten im Verfahren" gelesen hatte, Lisa HASE's Anwältin angerufen, um ihr mitzuteilen, dass die Kammer eine psychiatrische Begutachtung durchzuführen gedenke. Und ob die Anwältin auf einer persönlichen Anhörung zuvor bestehen würde, so wie es das höchste deutsche Gericht vorgeschrieben hat. 

Wir fragen Richter Alexander WIEMERSLAGE deshalb,

  1. ob die persönliche Anhörung von Lisa HASE als "Alibi"-Termin geplant war, nur um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts Genüge zu tun?
  2. Was genau eigentlich Sinn und Zweck der Anhörung gewesen sein sollte, wenn sich Lisa HASE nicht einmal zu den Gründen äußern durfte, ihre "Prozessfähigkeit" anzuzweifeln?

Seine Antwort:

Er schiebt seine Pressestelle (AG Braunschweig) vor: "Eine Stellungnahme zu laufenden Verfahren des Landgerichts Göttingen ist uns nicht möglich." Wir mögen uns an die Pressestelle des LG Göttingen wenden. Wir haken nach, warum es Richter Alexander WIEMERSAGE "nicht möglich ist"? Er sei doch gar nicht mehr in das "laufende Verfahren involviert"?

In einer neuerlichen Antwort verweist uns die Pressedame erneut an das LG Göttingen. Und als wir ein drittes Mal nachhaken: Die gleiche Antwort.

WIEMERSLAGE machte nach seinem Ausscheiden 2012 aus dem LG Göttingen Karriere: Erst wurde er ins Niedersächsische Justizministerium abgeordnet und dort zum Ministerialrat ernannt, dann kehrte er in die Gerichtsbarkeit zurück: Richter am OLG Braunschweig und zugleich Pressesprecher, dann Leiter des richterlichen Personalreferats als "Präsidialrat", seit 2021 Vorsitzender des 4. Zivilsenats, zuständig jetzt für Bank- und Finanzierungsgeschäfte.

Inzwischen hat Alexander WIEMERSLAGE seine Karriereleiter weiter erklommen: Jetzt ist er Präsident des Amtsgerichts Braunschweig. Dort heißt es auf seiner Website: "Unsere Arbeit ist transparent."

(JL)