Hessische Steuerfahnder-Affäre: ABC der Ausgegrenzten und der Whistleblower

Der "Banken-Koordinator"

der richtige Name ist uns bekannt, wir nennen ihn aber aus Rücksicht auf jenen Umstand nicht, weil er der einzige aus den Reihen der Amtsverfügungs-Kritiker ist, der noch mehrere Jahre im Finanzbehörden-Apparat verbleiben muss.
Wurde als allererster umgesetzt, weil er als Sachgebietsleiter, zuständig für die Koordination aller Bankenverfahren bei der Steufa im Finanzamt Frankfurt/M. V, sehr dezidiert seine Vorbehalte und seine Kritik schriftlich geäußert hat: in einem 11-seitigen Schreiben "An den Herrn Vorsteher im Hause" vom 14. September 2001.
Wurde daraufhin Ende Oktober zum Oberfinanzpräsidenten PFISTER zitiert, Termin 29. Oktober. Wiederum drei Tage drauf, ab 1. November, hatte der (inzwischen ehemalige) "Banken-Koordinator" einen neuen Arbeitsplatz - er wurde zu einem anderen Finanzamt abkommandiert. Begründung: er würde "zum Kreis der angehenden Führungskräfte gehören", die in "mehreren Bereichen der Finanzverwaltung Erfahrungen sammeln und eingesetzt werden sollten".
Tatsächlich geschah dies nicht - er blieb bisher auf seiner neuen Arbeitsstelle 'sitzen', seine Kollegen werden seither an ihm 'vorbeibefördert'.
Kurz nach seiner Umsetzung gegen seinen Willen nahm sich nochmals der Personalrat seiner Angelegenheit an und schrieb an den Finanzminister WEIMAR "persönlich":

Für den persönlich angeschriebenen Finanzminister WEIMAR antwortete dessen Staatssekretär Bernd ABELN: 

Der Staatssekretär, Stellvertreter des Ministers, gab dabei offiziell erstmals zu, dass es für die "Abordnung" an ein anderes Finanzamt aus der Sicht der Verwaltungshierarchie "gute Gründe" gegeben hatte: 
"Die Art und Weise, in der sich" der Banken-Koordinator "in die Sache eingebracht hat, war dazu geeignet, das beiderseitige Vertrauensverhältnis nachhaltig zu beeinträchtigen. Unter dieser Voraussetzung bestand Grund zu der Annahme, dass die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Amtsleitung nicht mehr gewährleistet war."


DEMANT, Werner

bis 1998 offiziell Bankangestellter bei der Commerzbank in Frankfurt/Main; fristlos gekündigt 1996; hatte mit zunehmendem Stirnrunzeln beobachtet, wie seit 1993, dem Jahr der Einführung einer Zinsabschlagssteuer, immer mehr Kunden anonym Wertpapiere etc auf anonyme Konten bei den Commerzbank-Filialen in Luxemburg und der Schweiz transferierten; machte darauf Meldung bei seinem Vorgesetzten, weil er illegale Kapital- und Vermögensstransfers befürchtete; wurde darauf mit "Das geht Sie nichts an!" angeschnauzt; auch ein Hinweis auf "Unregelmäßigkeiten" in einer anderen Sache lief ins Leere, woraufhin ihn die Bank loszuwerden versuchte, was (ersteinmal) nicht gelang, weil DEMANT aufgrund seiner Akzeptanz durch seine Kollegen gleichzeitig Betriebsrat war. 
Weil er in einer Zeit, "wo Sozialleistungen gekürzt werden, nicht zusehen konnte, wie bestimmte Leute sich mit Hilfe meiner Bank bereichern", erstattete er 1995 bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Beihilfe zur Steuerflucht. Ende Februar 1996 ließ diese zusammen mit rund 250 Steuerfahndern die Commerzbank in Frankfurt/Main durchsuchen: Die Ermittler wurden an allen Ecken und Enden fündig, weshalb im Finanzamt Frankfurt/Main V dann im Hauptsachgebiet "Steuerfahndung" das so genannte Bankenteam installiert wurde, das die nächsten Jahre rund 60.000 Fälle von Steuerbetrug aufarbeitete.

Als DEMANT auch öffentlich über die Vorgänge in den Medien Auskunft gab (z.B. stern Nr. 48/1996;heute journal am 6.12.1996), weil er nach der Razzia keinen Grund mehr sah, nicht darüber zu reden, wurde er vom Dienst freigestellt - man versuchte, ihn fristlos zu kündigen. Beim Arbeitsgerichtsprozess 1998 kam ihm ein Urteil des Thüringer Oberlandesgericht zu Hilfe. Dort hatten die Richter ein inzwischen typisches Rechtsgeschäft einer Commerzbank-Filiale mit einem ihrer Kunden für Null und Nichtig erklärt. Grund: "Die Art des Geschäfts, die Umständen seines Abschlusses und das anschließende Verhalten der Parteien zwingen zu dem Schluss, dass hier einvernehmlich eine Steuerhinterziehung vorbereitet, d.h. bewusst und gezielt die Möglichkeit zu einer risikolosen Steuerhinterziehung geschaffen wurde" (Az: 5 U/823/94 v. 6.6.1995). 
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber wegen einer Straftat (Steuerhinterziehung) anzeigt, wird das bei Arbeitsgerichtsprozessen nicht unbedingt als Kündigungsgrund bewertet. Folglich waren die Richter nicht bereit, dem fristlosen Kündigungsbegehren der Großbank nachzukommen. Die Commerzbank bot DEMANT daraufhin einen akzeptablen Vergleich (Vorruhestandsregelung) an 


FESER, Tina und Heiko

sind verheiratet und waren mit Anfang 30 die jüngsten bei den Steuerfahndern; beide haben die Petition an den Hessischen Landtag 2003 unterschrieben. Er wird als eine Art 'Hilfskraft' in der Körperschaftssteuerabteilung eingesetzt: er verliert seine Zeichnungsberechtigung und hat keinen eigenen Zuständigkeitsbereich; stattdessen soll er andere Kollegen bei einfachen Steuereklärungen unterstützen - ein Job, den sonst so genannte Frischlinge machen, die gerade von der Verwaltungshochschule kommen; er hat auch keinen eigenen Schreibtisch mehr, er ist im wahrsten Sinne kaltgestellt.
Seine Frau, vormals selbst Steuerfahnderin, arbeitete in der Bußgeld- und Strafsachenstelle, sie war gleichzeitig im Personalrat, wo sie engagiert 'Tacheles' mit der anderen Seite redete; sie wird in die neu geschaffene "Servicestelle Recht" abkommandiert.
Wenn zwei Partner das gleiche Schicksal erleiden, wird es schwierig, weil keiner den anderen auffangen kann: weder mental noch finanziell. Das Ehepaar versucht, in anderen Verwaltungen unterzukommen, bei der Justiz und im Lehrbereich, da Hessen gerade mit einem groß aufgelegten Programm Lehrer sucht uz.B. sind es die Leberwerte, die ins Unermessliche steigen.
Die beiden FESER's müssen zum medizinischen Gutachter: Dr. med. Thomas HOLZMANN. Der Psychiater (vgl. Fälle Rudolf SCHMENGER, Marco WEHNER) erklärt die beiden für den Rest ihres Lebens für "dienstunfähig" 


FÖRSTERLING, Sven

hatte ebenfalls 2003 die Petition an den Hessischen Landtag mit unterschrieben; wurde nach der Auflösung der Steuerfahndung bzw. Neustrukturierung in die neu geschaffene "Servicestelle Recht" zwangsversetzt; bewarb sich mehrfach erfolglos auf ausgeschriebenen Stellen in diversen Finanzämtern.
Zog relativ schnell einen Schlussstrich unter seine Erfahrungen bei der hessischen Finanzverwaltung bzw. zog daraus Konsequenzen: er bewarb sich beim Zoll. Dort heißt der Dienstherr "Bund".
Beim Zoll wird FÖRSTERLING 'mit Kusshand' genommen - ein derartiger Experte ist dort ausgesprochen willkommen. FÖRSTERLING macht jetzt seine Karriere dort.
Zwischenzeitlich wurde ihm der Tipp gegeben, er solle doch mal seine Personalakte checken, die der ehemalige Dienstherr an den neuen übergeben hatte. Dort fehlen viele originale Seiten, was man sofort nicht nur an der Paginierung erkennen kann, sondern auch an den Vermerken auf weißen und ansonsten leeren Papierbögen: "entnommen am" Soundsovielten. Kein Hinweis, wer die fraglichen Seiten entnommen hatte.
Auf Nachfrage signalisiert man Sven FÖRSTERLING, dessen Engagament und dessen Know-how beim Zoll ausgesprochen hochgeschätzt wird, dies sei "zu seinem Schutz" beim neuen Dienstherrn geschehen


Dr. KIMPEL, Torsten

war beim Finanzamt Frankfurt/Main V einer der Sachgebietsleiter in der Steufa; engagierte sich aufgrund seiner Akzeptanz unter den Kollegen in der Funktion als Vorsitzender des Personalrats; hielt die ganzen Vorgänge, sprich die Amtsverfügung und die amtliche Reaktion im Umgang mit der Kritik daran bzw. den Umgang mit den Kritikern für skandalös, ging aber davon aus, dass sich dieser Sturm auch wieder legen werde. Schrieb deshalb an Finanzminister WEIMAR "persönlich":

Bekam auf dieses Schreiben nie eine Antwort. Musste stattdessen ebenfalls die Steuerfahndung verlassen und wurde an ein anderes Finanzamt gegen seinen Willen zwangsversetzt, sprich kaltgestellt; da seine Ehefrau ein Richteramt bekleidet (und damit das Haushaltseinkommen gesichert ist), kommt der ehemalige Personratsvorsitzende mit seiner 'Strafversetzung', die auch den Verlust von (finanziellen) Aufstiegsmöglichkeiten bedeutet, finanziell und mental zurecht 


REIMANN, Dieter

ist der einzige, der am Finanzamt Frankfurt/M. verblieben ist, allerdings nicht mehr in der Steuerfahndung, sondern jetzt als Sachbearbeiter in einer Körperschaftssteuerabteilung. War seit 1992 bei der Steufa. Hatte 2003 sowohl den Brief an MP Roland KOCH als auch an den Finanzminister Karlheinz WEIMAR mit unterzeichnet als auch die Petition an den Hessischen Landtag geschrieben


SCHAD, Wolfgang

war im Hauptberuf Beamter in der Steuerfahndung, amtierte im Neben-'Beruf' als Präsident des Hessischen Leichtathletikverbandes HLV; wurde als Zeuge vor den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) geladen; hatte zuvor einen Termin im Finanzministerium beim Abteilungsleiter Mario VITTORIO (der später Oberfinanzpräsident wurde).
Nach diesem Gespräch wollte SCHAD im PUA einige Fragen nur in "nicht-öffentlicher" Sitzung beantworten, woraufhin die Zeugenvernehmung unterbrochen wurde, um die anwesende Öffentlichkeit auszuschließen. Im Publikum saßen u.a. auch einige interessierte Kollegen aus der Steufa, die darauf gesetzt hatten, dass er 'Tacheles reden' würde.
In "nicht-öffentlicher" Sitzung erklärte daraufhin SCHAD, dass er keinen kausalen Zusammenhang zwischen der mit von ihm unterschriebenen Petition an des Hessischen Landtag vom 23.11.2004 und dem Gegenstand des PUA sehen könne.
Tags drauf von seinen Kollegen angesprochen, die von seiner (Nicht)Aussage unmittelbar danach erfahren hatten, meinte er, er habe wohl einen "Blackout" gehabt. Die Kollegen baten ihn daraufhin, dann wenigstens beim Wortprotokoll, das man ihm zum Unterschreiben zuschicken würde, entsprechende Korrekturen zu machen bzw. den Zusammenhang bei dieser Gelegenheit dann richtig zu stellen. Dies geschah nicht.
Seiner weitereren Karriere tat dies keinen Abbruch. SCHAD wechselte den Arbeitsplatz. Er wurde ins "Ministerium des Inneren und für Sport" berufen, Referat Sport und Sportförderung. Nun konnte er sein Hobby zum Beruf machen.
SCHAD ist inzwischen pensioniert.
Über Wolfgang SCHAD konnte man bereits 1997 im SPIEGEL lesen: Steuerhinterziehung: Panne bei der Fahndung


SCHMENGER, Rudolf

zuletzt Amtsrat (AR); sein beruflicher 'Werdegang' ist in der Detaillierten Chronologie aller Ereignisse ausführlich dargestellt. Und in kürzerer Form unter Die Menschen hinter der Geschichte


WEHNER, Marco

gehört zu den jüngsten Steuerfahndern, die noch vor Vollendung ihres 40. Lebensjahres zwangspensioniert werden; kam 1998 zur Steuerfahndung, hatte vorher erst eine Ausbildung zum Dipl. Finanzwirt gemacht, dann Sachbearbeiter im Finanzamt Offenbach Land; bei den Steuerfahndern wird Rudolf SCHMENGER sein Mentor bzw. Ausbildungssachbearbeiter;
nach der "Amtsverfügung 2001/18" wird dem Steueramtmann (StAM) WEHNER eine so genannte Rückversetzung ans Finanzamt Lauterbach (Nähe Fulda) angeboten - er würde jeden Tag rund 2 1/2 Stunden Fahrzeit sparen, weil er 'um die Ecke' wohnt. WEHNER lehnt ab, er möchte bei den Steuerfahndern in Frankfurt/M. bleiben: "Da kann man wenigstens etwas bewegen", wie er sagt. 
Solche Gradlinigkeit und solches Engagement wird nicht belohnt - er arbeitet schließlich mit Rudolf SCHMENGER zusammen. In Frankfurt wird er fortan unter Druck gesetzt. Er muss z.B. den Fall eines Frankfurter Großunternehmens bearbeiten, der eigentlich verjährt ist. Das darf er allerdings nicht der Staatsanwaltschaft melden, die zwar Herrin des Verfahrens, aber auf das fachliche Know-how der Steuerfahndungsexperten angewiesen ist - seine Vorgesetzte, die den "Bankenkoordinator" abgelöst hat, untersagte es ihm.
WEHNER gehörte deshalb zu den Unterzeichnern des ersten Briefes an MP KOCH und Finanzminister WEIMAR. Er unterzeichnete auch die Petition an den Hessischen Landtag 2003. Wurde nach Umstrukturierung des Finanzamt Frankfurt/M. V in den Bereich Körperschaftssteuer versetzt; bewarb sich auf andere ausgeschriebene Steuerfahndungs-Stellen wie andere ausgegrenzte Kollegen auch. Seltsamerweise wurden diese Ausschreibungen entweder aufgehoben oder nachträglich so verändert, dass er sich dort nicht mehr bewerben konnte.
Legte gegen seine Zwangsversetzung Widerspruch bei der OFD ein;
bewarb sich 2006 auf eine offene Dienststelle in der Abteilung Betriebsprüfung, einem Sachgebiet, dass der Abteilung Steuerfahndung recht nahe kommt. Finanzamtsvorsteher SCHNEIDER-LUDORFF lehnt dies ab: er würde das fachliche Anforderungsprofil nicht erfüllen. 
WEHNER flüchtete in die Elternteilzeit. Bei Wiederaufnahme des Dienstbeginns im Juni 2006 spürt er die allgemeine Ablehnung: hinter seinem Rücken wird getuschelt, sein Diensttelefon ist nicht freigeschaltet, sein Büro wird nicht gereinigt, wenn er Gespräche mit anderen arrangieren wollte, hatte niemand Zeit. WEHNER wird ob solchen Mobbings krank, leider unter Schlafstörungen - die Ärzte ziehen die Notbremse und schreiben ihn krank. Ein mehrwöchiger Aufenthalt in einer Psychosomatischen Klinik bringt keine nennenswerten Erfolge, er wird 2007 zu 50% als Schwerbehinderter eingestuft. 
Als er seine Personalakte einsehen will, kann er das. Allerdings eine Vollständigkeitserklärung wird ihm verwehrt.
WEHNER muss sich bei einem Gutachter melden, der schon öfters tätig geworden ist (siehe Fall Rudolf SCHMENGER, Tina und Heiko FESER): Der Nervenarzt Dr. med Thomas HOLZMANN erklärt ihn für den Rest seines Lebens für "dienstunfähig":

Marco WEHNER wird im Alter von 39 Jahren zwangspensioniert


WEHRHEIM, Frank

zuletzt Oberamtsrat (OR), aus dem Dienst endgültig entfernt 2009. 
"Der Fahnder genießt bei seinesgleichen ein hohes Ansehen und wird auch von Bankmanagern als Gesprächspartner akzeptiert. Wehrheim und seine Leute sind ganz offenkundig mit besonderem Eifer bei der Sache: Die scheinbar eintönige Kärnerarbeit erweist sich als höchst einträglich für ihren Arbeitgeber, den Staat", schrieb das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL 1998 über ihn - Titel der Story war damals ein Zitat von ihm: 

WEHRHEIM ist seit 1975 bei der Steuerfahndung am Finanzamt Frankfurt/M. V und hatte Ende der 70er Jahre mit Klaus FÖRSTER zu tun, jenem Steuerfahnder, der Mitte der 70er Jahre mit seinen unermüdlichen und beharrlichen Ermittlungen erst der illegalen Parteienfinanzierung von CDU/SCU, SPD und FDP hinterher war, und damit dann auch die so genannte Flick-Affäre auslöste. Als FÖRSTER die Parteispendengeber - große Firmen und erste Adressen - zu durchsuchen begann, geschah dies u.a. auch in Frankfurt/M., z.B. bei einigen Banken. WEHRHEIM war dabei und hatte damals auch die aufgefundenen Informationen und Belege als Fälle weiter vor Ort bearbeitet. 
Im Zusammenhang mit den Liechtensteingeldern und den illegalen Kapitaltransfers war er der Kopf des "Bankenteam", auch Coba-Team genannt (nicht zu verwechseln mit dem Banken-Koordinator, der die vielen damit befassten Sachgebiete innerhalb der Steufa koordinierte). 
Am 6. Oktober 2003 verwendet er sich in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenbeauftragter für seinen Kollegen Rudolf SCHMENGER, der in die Abteilung Großbetriebsprüfung umgesetzt werden soll, beim Finanzamtsvorsteher SCHNEIDER-LUDORFF. Ergebnis: Jetzt wird auch WEHRHEIM umgesetzt: in die Abteilung "Servicestelle Recht". SCHNEIDER-LUDORF teilt ihm dies am 3. Dezember mit.
WEHRHEIM verzichtet auf eine Einstweilige Anordnung und setzt seine Hoffnungen auf den Landesbeauftragten für Schwerbehinderte - auch WEHRHEIM ist schwerbehindert. Der Landesbeauftragte verhandelt mit dem Ministerium und signalisiert am Ende, er könne nicht helfen, im Ministerium betrachte man den ganzen Vorgang als "politisches Minenfeld", auf das sich niemand höheren Orts zwecks Schonung der eigenen Karriere begeben möchte.
WEHRHEIM klagt vor dem Verwaltungsgericht, weil es ganz offenbar keine sachlichen Gründe für eine Umsetzung gibt. Jemand der 28 Jahre Steuerfahndungspraxis hat, ist auf einer "Servicestelle Recht" nicht wirklich ausgelastet oder effizient eingesetzt. Den Verwaltungsapparat stört das nicht - die ungenutzten bzw. verschwendeten Ressourcen sind ja nur "other people' money" bzw. Steuergelder von anderen.
Die Richter sehen das anders: der Dienstherr hierzulande kann seine Beamten einsetzen, wo es ihm nützlich dünkt. WEHRHEIM verliert diesen Prozess. Er geht daraufhin Ende 2006 in Altersteilzeit. Offiziell scheidet er aus dem Dienst aus am 30. April 2009.