Was der Parlamentarische Untersuchungs-Ausschuss nicht klären konnte (bzw. nicht wollte)

Oder: Was dabei (nicht) herauskommt, wenn man den Bock zum Gärtner macht. Analyse und Anmerkungen von Annegret FALTER


Am 27.06.2012 fand im Hessischen Landtag die Debatte zum Abschlussbericht (Drucksache 18/5800) des Untersuchungsausschusses zur Steuerfahnderaffäre (UNA 18/1) statt. Neben dem Mehrheitsbericht der Regierungskoalition von CDU und FDP gibt es getrennte Minderheitsvoten der Oppositionsfraktionen und insoweit kein gemeinsames Ergebnis.

Wie auch:

  • Die Mehrheit im Ausschuss wurde von der Hessischen Regierungskoalition aus CDU und FDP gestellt
  • Die Leitung lag fast bis zum Ende in den Händen von FDP-Mann Leif BLUM. Gegen ihn wird inzwischen wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt.. Die einschlägige Erfahrung der CDU mit Steuerhinterziehung gehört schon zur Hessischen Folklore.
  • Und: Beide Parteien waren mit ihrem Führungspersonal in die Affäre verwickelt, lange bevor diese mit der Zwangspensionierung der vier Beamten ihr scheinbares Ende fand.

Folge: Es schlug einmal mehr der „Webfehler“ aller parlamentarischen Untersuchungsausschüsse durch:

  • Die zu kontrollierende Exekutive stellt im Kontrollgremium die Mehrheit und den Ausschussvorsitzenden, der noch dazu durch ein uneingeschränktes Fragerecht zu Beginn der Vernehmung Zeugen nachhaltig verunsichern kann.
  • Die Opposition muss den Schutz ihrer Minderheitenrechte im Zweifelsfall erkämpfen - im vorliegenden Fall vor dem Hessischen Staatsgerichtshof. Dieser verhinderte auf Antrag von SPD und DIE GRÜNEN mit Urteil vom 13.4.2011 die Aufblähung des Untersuchungsauftrages durch Erweiterungsanträge der Mehrheitsfraktionen.

Und darum ging es dabei:


1. Lebenslang dienstunfähig?

Das wichtigste Ergebnis des PUA förderte der oft rücksichtlose Umgang mit den Zeugen zutage: Die öffentliche Befragung der vier zwangspensionierten Fahnder, die zeitweise über Stunden ohne Pause ging – im Falle von Rudolf SCHMENGER waren es insgesamt 12 Stunden bis gegen Mitternacht – präsentierte den erstaunten Zuhörern vier voll konzentrierte, fokussierte, geistesgegenwärtig antwortende Menschen im besten Lebens- und Arbeitsalter - keine irreversibel dienstuntauglichen psychischen Wracks.

Dass CDU und FDP im Übrigen immer noch die Chuzpe haben zu behaupten, „die fachärztlichen Gutachten des Dr. HOLZMANN litten an formellen Fehlern, welche die Diagnosen jedoch unberührt ließen“ (S. 268), legt einen bemerkenswerten Mangel an Sachkenntnis nahe: Die Validität (Gültigkeit) einer Diagnose kann nur festgestellt werden, wenn die Methode nachvollziehbar ist, mit der sie erlangt wurde. Andernfalls mag eine Diagnose beliebig richtig oder auch falsch sein. Hierin sind sich DIE LINKE (S.8) und DIE GRÜNEN mit der SPD einig.

2. Rechtmäßige Verwaltungspraxis bei der Prüfung der Gutachten?

Auch in diesem Punkt beharrt die Regierungskoalition auf ihrer Sichtweise. Die fachärztlichen Gutachten hätten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Oberfinanzdirektion und dem Ministeriums der Finanzen seitens des Versorgungsamtes (HAVS) nicht vorgelegt werden dürfen und seien auch tatsächlich nicht vorgelegt worden: „Einzig die Ergebnisse der Begutachtungen sind entsprechend der rechtlichen Vorgaben vom HAVS mitgeteilt worden. Diese wurden hinsichtlich ihrer logischen Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und Geschlossenheit angemessen geprüft und gewürdigt.“
Dass dies offensichtlich nicht der Fall und nur aufgrund der mageren Mitteilung des HAVS (S.124) ohne vollständigen Aktenzugang tatsächlich nicht möglich war, belegt das spätere Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen (Urteil v.16.11.2009). Dort heißt es, HOLZMANN habe

„die Standards für psychiatrische Begutachtungen nicht eingehalten.“ Es stehe fest, dass „das Gutachten an fachlichen Mängeln leidet, die dazu führen, dass die darin getroffene Feststellung dauernder Dienstunfähigkeit und Teildienstunfähigkeit sich fachlich und logisch aus seinem Inhalt nicht erschließt.“(Urteil S.39).

Wie kann da das praktizierte Prüfverfahren und die tatsächliche Prüfung durch die Verwaltung rechtsfehlerfrei gewesen sein?
In diesem wichtigen Punkt mag sich die Opposition nicht festlegen, obwohl sie in ihren „gemeinsamen Empfehlungen“ für die Zukunft gerade eine Änderung der diesbezüglichen Verwaltungspraxis vorschlägt. Die SPD schließt sich der „Rechtsposition (von OFD und Ministerium, A.F.), dass sie keine Überprüfung der Gutachten vorzunehmen haben…nicht an und (folgt) der Auffassung von DEISEROTH.“ (S.12)

Der Richter am Bundesverwaltungsgericht Dieter DEISEROTH vertritt die Rechtsauffassung, dass die Zuruhesetzungsentscheidung der OFD wie auch die vom Hessischen Beamtengesetz vorgeschriebene Erteilung des Einvernehmens mit der OFD-Entscheidung durch das Finanzministerium rechtswidrig gewesen sei. Das Einvernehmen hätte – insb. in Anbetracht der vorausgegangenen Auseinandersetzungen – ohne eigenständige Prüfung der vollständigen Gutachten durch das Ministerium nicht erteilt werden dürfen.
Die OFD ließ diese Meinung, die DEISEROTH in einem kurzen Artikel zur Verleihung des Whistleblowerpreises an Rudolf SCHMENGER und Frank Wehrheim dargelegt hatte, vom Sachverständigen Prof. H.A. Wolff bereits im Mai 2010 prüfen. Wolff vertritt in seinem 66seitigen Gutachten eine teilweise andere Rechtsauffassung.

Bei den GRÜNEN heißt es nun, „dass auch unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Sachverständigen Wolff die Verwaltung ihrer Verpflichtung, die Gutachten unter Berück-sichtigung aller Umstände sorgfältig zu prüfen, nicht nachgekommen ist.“ (S.15)
Andererseits schreiben sie in Ihrer Bewertung: „Die vier Gutachten mögen hinsichtlich des formalen Ablaufs nicht zu beanstanden sein.“ – Was denn nun?

Auch DIE LINKE hält die Pensionierung der Steuerfahnder – aus anderen Günden - nicht für rechtmäßig. (S.7)
Alle drei Fraktionen äußern sich aber nicht zu den weitreichenden Konsequenzen, die sich aus einer rechtswidrigen Zuruhesetzung hätten ergeben müssen. Das ist bedauerlich. In dem Fall wäre nämlich die Regierung, von vielen anderen Verwerfungen einmal abgesehen, u.a. verantwortlich für eine erhebliche Verschwendung von Steuergeldern. Das würde nicht nur die Wähler, sondern womöglich auch den Rechnungshof interessieren.

3. Personalführung und Mobbing

Der Untersuchungsausschuss konnte nicht klären, warum der damalige Finanzamtsvorsteher Jürgen SCHNEIDER-LUDORFF und die OFD nicht mit mehr Vernunft und Offenheit auf die Kritik an ihrer internen Dienstanweisung zur selektiven Behandlung von Steuerstraftaten reagiert haben. Diese Kritik wurde von erfahrenen Fahndern auch außerhalb des Finanzamtes Frank-furt/Main V und sogar von der Staatsanwaltschaft vorgebracht. Man ist immer noch geneigt zu glauben, dass da von „ganz oben“ Einfluss genommen wurde. DIE LINKE sieht gar einen „großen, zielgerichteten Willen“ am Werke. Das hat sich allerdings nicht beweisen lassen. Damit ist die These von der politischen Einflussnahme andererseits nicht widerlegt, wie die CDU glauben machen will.

Nach der Befragung des Führungspersonals aus der Hessischen Finanzverwaltung ahnt man, dass es Schlimmeres gibt als einen allzu selbstgewissen Ministerpräsidenten oder ein Finanzminister, der vielleicht etwas für ein „hessisches Steuersparmodell“ am Finanzstandort Frankfurt/Main tun wollte.
Schlimmer, weil dauerhafter, sind autoritäre Denk- und Verhaltensmuster, eingeübt im Schutz bürokratischer Herrschaftsstrukturen, die es ermöglichen, kritische Kollegen jederzeit mit beamtenrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten zur Raison zu bringen. Bornierte oder beschränkte Vorgesetzte auf allen Ebenen der Behördenhierarchie können ihr "Mütchen an Untergebenen kühlen". Das ist am Finanzamt Frankfurt/M V nach Meinung der Oppositionsparteien erwiesenermaßen geschehen:
„Die Zeugen berichten glaubhaft und nachvollziehbar von schwer fass- und beweisbaren Handlungen, wie Umsetzungen mit unzutreffender Begründung, Nichtberücksichtigung bei Bewerbungen, unterwertige Tätigkeit verbunden mit einem Gefühl der Perspektivlosigkeit, die zu schwerem Leid und bei einigen der Fahnder zu dauerhaften Erkrankungen geführt haben.“ (DIE GRÜNEN, S. 10).

Zusammenfassend dann:
„Die untersuchten Geschehnisse stellen sich als massiver Machtmissbrauch seitens des Finanzamtsvorstehers (gemeint: Jürgen SCHNEIDER-LUDORFF, Anm. der Red.) nicht nur mit Wissen und Billigung, sondern aktiver Unterstützung der OFD und des HMdF dar, was den Vorwurf des systematischen Mobbing kritischer Beamten rechtfertigt.“ (DIE GRÜNEN, S. 20).

Demokratie und Öffentlichkeit

Ein weiteres unfreiwilliges Ergebnis des Untersuchungsausschusses: Eine Reform des Beamtenrechts ist überfällig, wenn nicht Anpassung und Duckmäusertum weiterhin befördert werden sollen. Die gemeinsamen Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN greifen angesichts der im Untersuchungsbericht aufgezeigten Missstände insoweit zu kurz. Die konkreten Vorfälle legen insbesondere nahe endlich Regelungen zum Schutz von Whistleblowern ins öffentliche Dienstrecht einzuführen, wie das für Korruptionssachverhalte ansatzhaft bereits geschehen ist.
Das Schicksal der vier psychiatrisierten und zwangspensionierten Steuerfahnder mag auf viele KollegInnen die – ausweislich einer Aktennotiz des Finanzamtsvorstehers Jürgen SCHNEIDER-LUDORFF erwünschte Einschüchterungswirkung haben.

Andererseits aber haben die Vier und ihre mutigen KollegInnen dazu beigetragen, dass die Öffentliche Verwaltung in Hessen und andernorts in Deutschland etwas weniger sicher sein kann, dass klandestine Machenschaften und Übergriffe nicht doch irgendwann ans Tageslicht kommen.

Das DokZentrum ansTageslicht.de steht für Transparenz, Öffentlichkeit und Demokratie. Wir veröffentlichen deshalb Dokumente aus dem Untersuchungsausschuss, damit jeder sich sein eigenes Urteil bilden kann über

  • genutzte und ungenutzte Chancen des Untersuchungsausschusses UNA 18/1
  • die Glaubwürdigkeit der Zeugen und die angemessene Berücksichtigung ihrer Aussagen in den Abschlussberichten der einzelnen Parteien
  • die Grenzen und Möglichkeiten und den Reformbedarf parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, gern genannt „schärfstes Schwert der Opposition“
  • den Anpassungsdruck und die alltäglichen Restriktionen und Sanktionsmöglichkeiten innerhalb der Öffentlichen Verwaltung
  • die Notwendigkeit, das Öffentliche Dienstrecht zu reformieren und dabei insbesondere das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung in deutschen Amtsstuben zu stärken.


Aus diesem Grund dokumentieren wir