Chronologie: Wie Staatsanwalt SCHÖNDORF einen Umweltprozess gewinnt und gleichzeitig dabei verliert

Dies ist die Geschichte des Holzschutzmittel-Syndroms. Sie beginnt mit einem Publikations- und Redeverbot für einen Wissenschaftler durch die Politik. Und endet ohne Ende, jedenfalls solange die (letzten) Geschädigten immer noch krank sind und sich gerichtlich so gut wie nie durchsetzen konnten. Die Historie des Holzschutzmittel-Syndroms ist gleichzeitig ein Sittengemälde der Justiz der 80er und 90er Jahre, als das Rechtssystem noch keine Antworten auf Wissenschafts-, Gesundheits- und Umweltkriminalität hatte.

Mitte der 50er Jahre

Prof. Dr. Wilhelm SANDERMANN, Leiter des Instituts für Holzchemie und Technologie des Holzes in Hamburg, einer renommierten Fachinstitution, beschäftigt sich 1956 beruflich mit Pentachlorphenol (PCP). Dabei gewinnt er einen Stoff, den er nicht kennt, und weil die großen Kristalle so schön aussehen, schmückt er damit seinen Schreibtisch. Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß: Es handelt sich um "2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin". 

SANDERMANN wird jetzt öfters krank, muss öfters seine Vorlesungen unterbrechen - sein Gedächtnis lässt ihn im Stich. Erst nach einer Weile kommt er auf die Zusammenhänge - das Gift wird verbannt.  
(Erst) 28 Jahre später, 1984 , wird er dazu in der Fachzeitschrift  Naturwissenschaftliche Rundschau  in seinem Aufsatz  Dioxin  folgendes schreiben: 

"Bei Arbeiten mit Pentachlorphenol erhielten wir 1956 das Oktachlor-dibenzo-p-dioxin und beim Versuch zu dessen Synthese entdeckten wir das 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin TCDD. Da TCDD ungemein giftig ist, verbot uns damals unsere vorgesetzte Dienststelle, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, jegliche weitere Arbeit mit halogenierten Dioxinen sowie Publikationen über die ungewöhnliche Giftwirkung mit der Begründung, daß das billig herzustellende TCDD von militärischer Seite als Kampfstoff eingesetzt werden könne. So blieb es bei einer Publikation über Pentachlorphenol, in die die Formel des TCDD 'versteckt' ohne Hervorhebung seiner ungewöhnlichen Giftwirkung eingefügt wurde. Schon einige Zeit davor hatten chemische Werke, in denen Vergiftungen vorgekommen waren, ohne Erfolg nach dem gefährlichen Wirkstoff gesucht.  
Nachdem wir der Universitäts-Hautklinik Eppendorf in Hamburg mit einem Erkrankten auch das Dioxin und dazu die Formel des TCDD liefern konnten, wurde dort eindeutig das TCDD als jenes 'Supergift' erkannt, das wiederholt beim Umgang mit Trichlorphenol und daraus hergestellten Derivaten als Verunreinigung Betriebsunfälle verursacht hatte. Ab 1957 lag unsere etwas versteckte Publikation über die Konstitution und die Synthese des TCDD und die ausführliche Beschreibung der ungewöhnlichen Giftwirkung der Verbindung ... vor." 

„PCP“ („Pentachlorphenol“) bzw. die chemische Untergruppe"TCDD" - chemisch vollständig geschrieben als "2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin TCDD" - ist das giftigste Gift der Welt. Es ist das – später so benannte - Seveso-Gift.  
Es betrifft aber auch jenes abgewandelte Gift, das die USA in Vietnam unter der Bezeichnung "Agent Orange" eingesetzt hatten: zur Entlaubung der Wälder und um den Vietkong besser aufspüren zu können. Wie das alles letztlich geendet hatte, ist bekannt.  
Das Schweigen über die wissenschaftlichen Versuche und die dabei gewonnenen Erkenntnisse hält bis zum Jahre 1976. Bis "Seveso ..."


70er Jahre

Die bundesdeutsche Holzschutzmittelindustrie verkauft PCP- und Lindan-haltige Holzschutzmittel (ebenfalls PCP als Grundstoff) in riesigen Mengen. Das Aufmöbeln alter Häuser mit Fachwerk, der Werkstoff Holz für Möbel und Innenausbauten in Häusern und Wohnungen liegen voll im Trend des Zeitgeists. 
Millionen Liter gehen über den Ladentisch - alle hochgiftig. Insbesondere 2 Firmen sind es, die den Markt dominieren: 

  • die Fa. DESOWAG in Düsseldorf, Tochter des Chemieriesen BAYER, mit den Produkten "Xyladecor" und "Xylamon" 
  • die Fa. Sadolin GmbH aus Geesthacht in der Nähe von Hamburg

1975

Prof. Dr. Ferdinand KORTE vom Institut für Ökologische Chemie an der TU München, einer der bedeutendsten Initiatoren und Wegbereiter der Ökochemie und Ökotoxikologie, warnt die Fa. DESOWAG vor dem Gebrauch von PCP in Holzschutzmitteln für Innenräume. 
DESOWAG nimmt das zur Kenntnis, zieht aber keinerlei Konsequenzen daraus


25.03.1976

Das DESOWAG-Produkt "Xyladecor" erhält das Prüfzeichen vom Institut für Bautechnik (IfBt). Es besteht ausschließlich in einem Nachweis der bioziden bzw. fungiziden Wirkung der Begleitstoffe – eine Analyse möglicher Gesundheitsrisiken ist nicht Gegenstand des Prüfsiegels


10.07.1976

Die Explosion in Seveso

In einer Fabrik des Schweizer Pharmakonzerns Hoffmann-La Roche (Sitz Basel) in Seveso, nördlich von Mailand, explodiert ein Kessel mit Trichlorphenol (TCP). Dabei entweicht auch Dioxin, ein Gift, tausende Mal giftiger als Zyankali. 

Das Gift "Dioxin" ist Nichtchemikern bisher weitestgehend unbekannt. Die erste große und weltweit bekannt gewordene Umweltkatastrophe wird unprofessionell gemanagt - zu Lasten der Betroffenen. 

Stanley ADAMS, ein ehemaliger hochrangiger Mitarbeiter von Hoffmann-La Roche, der einige Jahre zuvor die EU-Kommission von Kartellpraktiken seines ehemaligen Arbeitgebers in Kenntnis gesetzt hatte und deswegen von dem Konzern vor Schweizer Gerichten verklagt wird, gibt einem Reporter der italienischen Zeitschrift  L'Europeo  ein ausführliches Interview. Dessen Chefredakteur Gianluigi MELEGA wird danach von seinem Verleger Andrea RIZZOLI, einem Parteifreund des Christdemokraten und Regierungspräsidenten Giulio ANDREOTTI, zurückgepfiffen - er solle das Interview nicht drucken. MELEGA weigert sich und druckt. Er wird drei Wochen später gefeuert: Seveso, Dioxin und Hoffmann-La-Roche.

Wenige Monate später, im Dezember (Ausgabe Nr. 52) veröffentlicht die Illustrierte  stern eine große Geschichte über Dioxin und dessen Folgen (siehe Bild).  

Die Illustrierte  stern  wird im deutschen Blätterwald einen der Vorreiter bei Umweltthemen spielen, gerade auch bei der Thematisierung der Holzschutzmittelgefahren bzw. den Giften PCP und den Dioxinen


1977

Unter anderem die durch das Seveso-Desaster ausgelöste Diskussion um Dioxin und Umweltgifte allgemein, sowie ein Fernsehbericht über "Seveso" veranlassen die Fa. Desowag einen "Modellraum" einzurichten und zu testen, ob und inwieweit die austretenden giftigen Gase der Giftstoffe Auswirkungen haben. Tatsächlich zeigen die Ergebnisse und gemessenen Werte erhebliche und nicht übersehbare Folgen


22.03.1977

Die verantwortlichen Manager bzw. Geschäftsführer der Desowag GmbH, Fritz HAGEDORN und Dr. Kurt STEINBERG, nehmen an einer Besprechung zur Auswertung der internen Ergebnisse teil. Darin heißt es u.a.: 
"Anlaß des Gesprächs waren die Überlegungen, des Hauses, neben Xyladecor ein ähnliches Produkt ohne PCP speziell für die Verarbeitung im Innenbereich zu haben. Dies um so mehr, als der vor kurzem über den Bildschirm gelaufene Seveso-Bericht innerhalb der Sendereihe 'Bilder aus der Wissenschaft' neue Aspekte für diese Überlegungen aufbrachte. 
Es stand nun wieder von vorne an, bestärkt durch die Nachricht, daß Sadolin 1976 in Tutzing wegen der Verarbeitung von PCP-haltigen Holzschutzmitteln in einem Einfamilienhaus und einem damit angeblich verbundenen Erkrankungsfall einen Prozeß führte, ein Produkt ohne PCP zu schaffen. 
Meßversuche der Raumluft in diesem Haus ergaben, dass geringste Spuren von PCP in der Luft enthalten waren. Versuche unsererseits in einem simulierten Raum bestätigten dann auch diese Ergebnisse von Tutzing.  
Zurückkommend auf den Tutzinger Vorfall erklärte Herr Dr. METZNER, daß eigene Versuche in einem Modellraum zeigten, daß bei Xyladecor Werte zu messen waren, die eine Erklärung für das Pflanzensterben gaben und bei empfindlichen Menschen sogar Gesundheitsschäden hervorrufen konnten." 

Die verantwortlichen Desowag-Manager lassen sich daraufhin von ihrem Werksarzt hinsichtlich dieser Ergebnisse beraten und kommen danach für sich zu dem Ergebnis, "dass keine Gefahr besteht". 

Hintergrund für die erstmals eingetretene 'Nachdenklichkeit in Bezug auf die (Un)Gefährlichkeit der eigenen Produkte ist ein Prozess, den Prof. Dr. Hans Ulrich BERGMEYER seit 1976 gegen die Fa. Sadolin führt, den Konkurrenten von DESOWAG. Prof. BERGMEYER ist nicht irgendwer. Prof. Dr. Hans Ulrich BERGMEYER gehört bereits zu diesem Zeitpunkt zu den führenden Biochemikern auf dem Gebiet der Enzymologie: der Entwicklung von diagnostischen Tests-Kits und Reagenzien für die gesamte Forschung und für medizinisch-industrielle Anwendungen. BERGMEYER hat grundlegende Publikationen veröffentlicht, gilt als internationaler Experte.

BERGMEYER hatte sich 1969 den Traum seines Lebens erfüllt: ein schönes Häuschen in Tutzing mit Blick auf den Starnberger See. Kaum waren sie eingezogen, wurde seine Ehefrau krank. Kaum waren sie im Urlaub, wurde alles wieder besser. Kaum zurück, ging alles wieder von vorne los: 

  • "Abgeschlagenheit, Müdigkeit und Leistungsminderung" 
  • "ekzenatösen Veränderungen im Gesicht" 
  • "Kopfschmerzen" 
  • "morgendliches Erbrechen und Gewichstverlust" 
  • Leberschaden bzw. Lebervergiftung 
  • "visuell nicht korrigierbare Sehstörungen", 

so der medizinische Befund.

Für einen ausgewiesenen Chemiker ist es ein Leichtes, chemischen Ursachen auf den Grund zu gehen. Kurzerhand verklagte das Paar die Fa. Sadolin vor einem Zivilgericht in München. Auch ausgewiesene Experten zu mobilisieren, fällt einem international anerkannten Sachverständigen nicht all zu schwer. Was sie finden - außer PCP in der Raumluft, allen Möbeln, Gardinen und sogar in den Ölgemälden an der Wand: weitere Giftstoffe, die weit giftiger als PCP sind: 

  • Dibenzofurane und Dioxine 
  • das Seveso-Gift "TCDD" 

BERGMEYER wird seinen (ersten) Zivilprozess gegen Sadolin eineinhalb Jahre später gewinnen - die Richter sprechen ihm eine Entschädigung zu.

Allerdings: Sadolin wird in Berufung vor das Münchner Oberlandesgericht gehen - zu groß wäre der Schaden, wenn alle „Sadolin“-Käufer die Firma auf Produkthaftung in Anspruch nehmen wollten


02.05.1977

Bei der DESOWAG in Düsseldorf kommt es zu einer so genannten XYLADECOR-Sitzung. An ihr nehmen u.a. teil: die beiden Geschäftführer Dr. STEINBERG und Fritz HAGEDORN, der Werksarzt Dr. METZNER sowie weitere Mitarbeiter. Es geht um die Frage, wie jetzt weiterverfahren werden soll, nachdem der bekannte „Chemiekollege“ aus Tutzing, der dort für die Fa. Boehringer Ingelheim arbeitet, einen Zivilprozess gegen die Konkurrenzfirma Sadolin begonnen hat und dies auch in einigen Zeitungen ausführlich nachzulesen war.  
Hier finden Sie das Protokoll dieser "Diskussion", bei der es um die Argumente Verkaufsstrategie, Haftbarmachung, Verzicht auf PCP und "Rufmord" geht:


23.05.1977

Prof. Dr. SCHÄFER von der Medizinischen Hochschule Hannover schreibt einen "vertraulichen" Brief an seinen Kollegen, Prof. BÜCHEL vom Wissenschaftlichen Hauptlaboratorium der Fa. BAYER AG, der Muttergesellschaft von DESOWAG. Er musste als Experte in dem Zivilprozess von BERGMEYER für seinen Kollegen dort Stellung beziehen. Seine wissenschaftlichen Erkenntnisse:  
"Ich glaube in der Tat, dass PCP mit seinem relativ großen Dampfdruck aus dem Holz allmählich abgegeben und mit der Atemluft in den menschlichen Organismus übertragen werden kann."   
Hier ist der  Brief in Gänze  zu lesen - ein weiterer Hinweis für DESOWAG auf die potenzielle Schädlichkeit von PCP bzw. den PCP-haltigen Produkten "Xyladecor", "Xylamon" und "Sadolin PX 65"


18.07.1977

Die DESOWAG-Verantwortlichen denken - eine kleine Weile - darüber nach, auf PCP-freie Produkte umzustellen. Allerdings: Marktstrategisch und von den Erlöszahlen her gesehen, wäre das keine gute Lösung.

So heißt es in einem internen Protokoll: 
"Xyladecor bleibt weiterhin im Innenausbau möglichst ohne jegliche Einschränkungen in Bezug auf Nachanstriche mit Desowag-Seidenglanz. Die Passage in den Merkblättern und in der Holzschutzfibel, die Desowag-Seidenglanz als Nachanstrich für Xyladecor vorschreibt, wird von der Rechtsabteilung überprüft und muß ggfs. entfallen. Herr Dr. Steinberg stellt fest, daß unter Berücksichtigung der vorausgegangenen Attacken (Fernsehen, Presse, usw.) auf PCP-haltige Holzschutzmittel augenblicklich ein anderes Taktieren im Innenausbau Schaden anrichten könnte." 

Mit anderen Worten: Eine Änderung in den Texten und Hinweisen könnte als nachträgliches Eingeständnis auf die Schädlichkeit gewertet werden. DESOWAG bleibt daher bei seiner Strategie, die giftigen Produkte in Kenntnis der Giftigkeit weiter zu verkaufen 


12.10.1977

Das Umweltgift PCP: zum ersten Male nachhaltig in den Medien

Die  Frankfurter Rundschau  berichtet von "Zwei toten Kindern" und stellt bereits in der Überschrift die Frage "Kam das Gift aus der Wand?". Es geht um PCP bzw. um Holzschutzmittel bzw. um einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Gift und dem Tod der beiden Kinder. 
Damit ist das Thema und die Problematik zum ersten Male aus den Kreisen der Wissenschaft in die Öffentlichkeit gelangt


November 1977

Die Zeitschrift  Schöner Wohnen  druckt ein Interview mit zwei Wissenschaftlern ab: Prof. Dr. Dr. Harun PARLAR und Prof. Dr. Ferdinand KORTE berichten von der Entdeckung von PCP in Wohnräumen. Und sie betonen die ernsthaften Gefahren, die von diesem Gift ausgehen. 
Hintergrund: PARLAR vom Institut für ökologische Chemie der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH in München war derjenige, der im Haus seines Kollegen Prof. Dr. Hans-Ulrich BERGMEYER aus Tutzing nach dessen Gesundheitsbeschwerden die Untersuchungen vorgenommen und dabei PCP-Ausgasungen fast überall nachweisen konnte: in der Luft der Wohnräume, in den Tapeten und Vorhängen, im Teppichboden und in den Polstermöbeln, in aufgehängten Bildern und Ölgemälden, selbst in Tonbändern - sprich überall. 
KORTE wiederum ist mit BERGMEYER befreundet, weshalb alles recht schnell gegangen war: von der Bitte, mal zu messen bis hin zu einer konkreten Auswertung und Interpretation


08.12.1977

Jetzt wird das Problem auch von anderen Medien aufgegriffen. In der NDR-Sendung  plusminus  geht es diesesmal um das "Gift des Monats". Ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, Dr. HEILIGENTHAL, besitzt die Courage und bringt vor laufender Kamera das Holzschutzmittel Xyladecor namentlich in Zusammenhang mit dem Tod eines Kindes, das an den Folgen einer PCP-Vergiftung gestorben war. 
Bei der DESOWAG ist man ob der offenen Worte - und dies im reichweitenstarken Fernsehen - entsetzt. Jetzt erst beschließt man, das PCP zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch einen PCP-freien Stoff zu ersetzen. 
Beim Bundesgesundheitsministerium laufen derweil die Telefone heiß. Rund hundert Anrufer melden sich innerhalb weniger Tage und schildern die gleichen Symptome bei sich und ihren Kindern: massive Erkrankungen, Todesfälle. 

Das Landgericht München verurteilt im selben Monat die Fa. Sadolin zu 30.000 DM (15.000 Euro) Schmerzensgeld und 94.000 DM (47.000 Euro) Entschädigung für die Tutzinger BERGMEYER-Familie 


1978

Das Bundesgesundheitsamt (BGA) schaltet sich ein

Zu Anfang des Neuen Jahres stellt das Bundesgesundheitsamt (BGA) in Berlin, eine Behördenabteilung des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn, die aber eigenständig ist und als ausgesprochen industrienah agiert, eine "ad-hoc-Kommission" zusammen, die erste Fälle prüfen und dem übergeordneten Ministerium eine Antwort darauf geben soll, ob ein Verbot oder eine Markteinschränkung geboten sei. 
Da für eine wissenschaftlich-forensische Untersuchung keine Zeit ist, behilft man sich beim BGA mit einer einfacheren, aber weniger aussagekräftigen Methode, mit einer "halbepidemiologischen" Studie. Deren Ergebnis:  
"Nach kritischer Würdigung der geschilderten Untersuchungsergebnisse liegen Beweise für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Wirkstoff PCP und den aus mit Holzschutzmittel behandelten Wohnungen berichteten gesundheitlichen Beschwerden bzw. Beeinträchtigungen bisher nicht vor" , werden viele Jahre später Richter die Einschätzung des BGA in ihrem Urteil wiedergeben.

Die Fa. DESOWAG hatte bereits vor Fertigstellung des BGA-Abschlussberichts reagiert - offenbar wusste man, was da (nicht) drin stehen würde. In ganzseitigen Anzeigen in Tageszeitungen und Zeitschriften gab DESOWAG bekannt:  

"Gesundheitsschäden durch Xyladecor und Xylamon nicht nachgewiesen" 

Und auch sonst war die DESOWAG nicht untätig geblieben: Im Zusammenhang mit den durchgeführten Befragungen von 8 betroffenen Haushalten  

"wurden den Mitarbeitern des BGA Schriftstücke zur Kenntnis gegeben, in welchen Vereinbarungen zwischen Desowag Bayer und den Wohnungs- und Hausbesitzern niedergelegt waren. In diesen Vereinbarungen sollen von Desowag Bayer den Wohnungs- sowie Hausbesitzen ein Geldangebot gegen die Verpflichtung gemacht worden sein, keine Weiterungen zu unternehmen, falls die Bewohner irgendwelche gesundheitliche Beeinträchtigungen bemerkt zu haben glauben, wenn sie in mit Holzschutzmitteln behandelten Wohninnenräumen gewohnt haben" 

heißt es in einer "vertraulichen" Gesprächsnotiz eines Mitarbeiters aus der „Zentrale Forschung und Entwicklung“ der BAYER AG, in der dieser ihm anvertraute "vertrauliche" Informationen aus dem BGA festhält.  
Unabhängig davon: Das BGA erhöht zumindest die Anforderungen für die Erteilung eines DIN-Prüfzeichens für Holzschutzmittel. Ab sofort müssen auch 

  • biochemische 
  • medizinische 
  • und toxikologische 

Untersuchungen durchgeführt werden. Und nicht nur die originäre Wirksamkeit des Holzschutzmittels, das eigentlich Insekten und Pilze etc. abtöten will. 

Während das BGA ganz im Sinne der DESOWAG nichtssagend argumentiert, gehen bei der DESOWAG täglich ca. 40 Briefe bzw. Beschwerden von Verbrauchern ein, die inzwischen mit gesundheitlichen Problemen kämpfen. Briefe und Nachfragen kommen aber auch von Weiterverarbeitern der Holzschutzmittel, z.B. Fertighausherstellern. 

Bis zum Ende des Jahres 1978 werden es  rund 4.000 (in Worten: viertausend) Briefe  sein, die bei der DESOWAG landen. 

An das "Bundesgesundheitsamt" wenden sich  etwa 1.500 Hilfesuchende  aus ganz Deutschland. 

Auch ein weiterer Fernsehbericht in der Sendung  plusminus  "Gift in Holzschutzmitteln - Nein danke!" (Angang September) macht Furore. Alle Journalisten, die sich mit der Thematik befassen, müssen ihre Informationen mühsam recherchieren - offiziell gelten die Produkte immer noch als ungefährlich. 

Dass die Wissenschaftler Prof. Dr. Dr. Harun PARLAR und Dr. Istvan GEBEFÜGI im Februar bereits eine erste wissenschaftliche Dokumentation "Zur Risikoabschätzung von Pentachlorphenol in der Umwelt - Verhalten, Vorkommen und Konsequenzen" vorgelegt und veröffentlicht hatten, darauf geht eine Veröffentlichung des BGA vom September nur am Rande ein: Die BGA-Mitarbeiter M. KUNDE und C. BÖHME listen in ihrer Publikation "Zur Toxikologie des Pentachlorphenos: Eine Übersicht" (veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt ) zwar die arbeitsmedizinischen Erkenntnisse dazu auf, gehen aber auf die Veröffentlichung von PARLAR und GEBEFÜGI nur mit dem lapidaren Satz ein: 

"Gebefügi und Parlar haben Verhalten und Vorkommen von PCP in der Umwelt zusammengefasst." 

Der darin geäußerte Verdacht und die Dimension der entdeckten Gefahren von PCP in Wohnräumen wird von den BGA-Angestellten rundweg verschwiegen


1979

Im Laufe des Jahres entschließt sich die Fa. DESOWAG, künftig auf den Grundstoff PCP in Holzschutzmitteln zu verzichten. Allerdings befindet sich derweil immer noch die PCP-haltige Ware in den Verkaufsregalen in den Heimwerkermärkten und Kaufhäusern.  
Und immer noch gast PCP aus Holz in Wohnräumen, Kindergärten, öffentlichen Einrichtungen, den Werkstätten von Schreinern, Zimmerleuten und Orgelbauern aus - die ganzen nächsten Jahre lang


1981

Die vom BGA eingesetzte "Ad-hoc-Kommission" legt ihren Bericht vor: Die ausgewerteten Ergebnisse lassen keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen "erhöhter PCP-Exposition" und aufgetretenen Krankheitssymptomen erkennen.  
Die BGA-Ergebnisse werden nicht nur einschlägige Broschüren prägen, sonder auch die Rechtsprechung. Der international bekannte Enzymologe Prof. Dr. Hans-Ulrich BERGMEYER wird seinen Prozess in 8 Jahren, also 1989, verlieren - die Richter werden ausdrücklich auf den vom BGA als nicht vorhandenen festgestellten Zusammenhang zwischen Gift und Gesundheitsproblemen abstellen. 
Dies alles ist zu dieser Zeit noch nicht absehbar. Auch die enge Nähe zwischen dem BGA und der Industrie ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Thema, jedenfalls nicht in den Medien, allenfalls bei einigen unabhängigen Wissenschaftlern


Dezember 1982

Ein Artikel, der die Republik wachrüttelt

Die Illustrierte  stern , die sechs Jahre zuvor, 1976, das Thema "Seveso" und "Dioxin" groß aufgemacht hatte, bringt in ihrer Ausgabe Nr. 50 erneut eine große siebenseitige Umweltgiftgeschichte: "Gefahr im Gebälk". 

Autorin: Die Wissenschaftsjournalistin Elvira SPILL (siehe Bild). Sie ist selbst vom Umweltgift PCP betroffen, ebenso wie ihr Ehemann Aloys, der als freischaffender Fotojournalist die Bilder dazu liefert. Beide haben sich ein altes ehemaliges Schulgebäude in Holzbauweise als ihr „home is my castle“ renoviert. Und dabei viel Holzschutzmittel eingesetzt. 
In dem  stern -Bericht sind viele Beispiele von Betroffenen beschrieben, die teilweise krank dahinsiechen oder deren Angehörigen bereits tot sind. 
Auch Elvira SPILL wird es treffen - sie erkrankt an Krebs und wird 14 Jahre später qualvoll sterben. 
Der Bericht in einem großen Magazin mit über 1,6 Millionen verkaufter Exemplare im Wochendurchschnitt (zum Vergleich: 0,8 Mill. im Jahre 2010) entfaltet erstmals sehr große öffentliche Resonanz: 

  • Die Redaktion, aber auch DESOWAG erhalten Tausende Briefe von Geschädigten. 
  • Gleichzeitig ist dieser  stern -Artikel - eine typische Kombination aus Text sowie großen Fotos, die Wirkung entfalten - der Auslöser, dass sich Betroffene erstmals zusammentun und sich kurz darauf auch organisieren:

1983

In der Ausgabe Nr. 3 im neuen Jahr veröffentlicht die Illustrierte  stern  eine ganze Seite mit Leserbriefen an die Redaktion: 

Darunter auch ein Leserbrief von Monika ZIMMERMANN vom BBU, dem Bundesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz, aus Bonn. Deren Vorschlag: eine Interessensgemeinschaft der Holzschutzmittelgeschädigten zu gründen. Der BBU würde dabei aktiv helfen. 

Dies geschieht tatsächlich. Beim BBU melden sich fast 100 Menschen aus ganz Deutschland. Zu einer ersten Sitzung nur wenige Wochen nach dem  stern -Artikel und den Leserbriefen finden sich Ende Februar rund 60 Betroffene in Bonn zusammen. Darunter auch Helga und Volker ZAPKE aus Engelskirchen (Nähe Köln).  
Nochmals wenig später, im Mai, kommt es zur offiziellen Gründung der Notgemeinschaft " IHG - Interessengemeinschaft der Holzschutz-Geschädigten"  www.ihg-ev.de ), eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Düsseldorf.  
Aktive Gründungsmitglieder und maßgebliche Initiatoren: u.a. das Ehepaar ZAPKE, selbst betroffen von gesundheitlichen Problemen. Sie hatten sich Jahre zuvor ein altes Fachwerkhaus gekauft, saniert und renoviert und dabei reichlich Holzschutzmittel verstrichen. Kaum eingezogen, begannen die gesundheitlichen Probleme bei allen: Mutter, Vater und den 4 Kindern:  Wieviel kann ein Mensch ertragen?
ZAPKE's zogen wieder aus aus dem neu hergerichteten Haus aus und mussten ein Notquartier nehmen. Was genau das Problem mit dem Haus war bzw. ist, wissen sie erst seit der  stern -Veröffentlichung. 
Jetzt will man aktiv werden: Erfahrungen austauschen, Hinweise und Tipps weitergeben, weitere Interessenten ansprechen und überlegen, was man weiter unternehmen kann. Zu einer Strafanzeige gegen die Hersteller wegen "Körperverletzung" ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Gedanke vorhanden - man ist erstmal froh, Leidensgenossen gefunden zu haben und sich austauschen zu können. 

Dass die Probleme der PCP-haltigen Holzschutzmittel auch das Seveso- und Vietnam-Gift "Dioxin" beinhalten, wird ebenfalls erst jetzt bekannt. Hans-Joachim DOHMEIER, engagierter Rechtsanwalt aus Ludwigshafen, sowie Erich JANSON haben gerade ein Buch aus der bekannten Reihe "rororo aktuell" veröffentlicht:  "Zum Töten von Fliegen und Menschen. Dioxin - das Gift von Seveso und Vietnam und wie wir täglich damit in Berührung kommen" 
Auch ZAPKE's lesen dieses Buch. Sie setzen sich mit DOHMEIER und anderen Anwälten in Verbindung.  
Einer macht sie zur Weihnachtszeit darauf aufmerksam, dass "Körperverletzung" ein Straftatbestand darstellt. Und dass man so etwas anzeigen könne bzw. eigentlich sogar müsse. Allerdings brauche man dazu einen Staatsanwalt, der auch bereit ist, eine solche Anzeige gegen ein großes und bekanntes Unternehmen anzunehmen und ernsthaft Ermittlungen durchzuführen. 
ZAPKE's lassen sich diese Hinweise ernsthaft durch den Kopf gehen. 

Derweil vertreibt das industrienahe BGA seine neue Broschüre (siehe aktives Bild) zum Thema.  
Im Kapitel "Gesundheitliche Beschwerden - Was ist zu tun?" heißt es auf Seite 16:  

"Bestimmte allgemeine Gesundheitsbeschwerden nicht voreilig mit der Anwendung von Holzschutzmitteln in Verbindung bringen."


14.02.1984

In dem von Prof. BERGMEYER angestrengten und gewonnenen Zivilprozess gegen die Fa. Sadolin, der jetzt vor der Berufungsinstanz, dem Oberlandesgericht in München verhandelt wird, lehnen die Richter den von ihm angerufenen Experten, den ausgewiesenen Toxikologen, Prof. Dr. Otmar WASSERMANN von der Uni Kiel ab - auf Antrag der Fa. Sadolin. 
WASSERMANN kann seine Erkenntnisse zwar nicht in diesen Prozess einbringen, forscht aber weiter an dem Thema und verschickt weiter Fragebögen an Betroffene


28.02.1984

Strafanzeige wegen Körperverletzung: Die Ermittlungen gestalten sich aufwändig und mühsam

Zu einer Strafanzeige in Sachen Gesundheitsschädigung kommt es ein dreiviertel Jahr nach Gründung der Notgemeinschaft. Inzwischen haben sich mehrere Hundert Betroffene in der IHG zusammengefunden. Sie gehen tatsächlich zum Staatsanwalt. Nicht zur Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen, wo die IHG oder die DESOWAG ihren Sitz haben, sondern zur Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Main, Bundesland Hessen: 

  • In Nordrhein-Westfalen regiert seit Menschengedenken die SPD - die politischen Strukturen sind verkrustet. Eine Anzeige würde dort enden, wie üblich: durch Einstellung der Ermittlungen nach einer juristischen Schamfrist. 
  • In Hessen sind 1982 erstmals die GRÜNEN und mit ihnen Joschka FISCHER in den Landtag eingezogen. Seit 1983 gibt es eine neue Minderheiten-Regierung der SPD, die unter Tolerierung der GRÜNEN zustande kam. Sie wird 1985 in eine rot-grüne Koalition überführt - mit Joschka FISCHER als erstem grünen Umweltminister ("Turnschuhminister"). 

In Hessen ticken offenbar die Uhren anders: moderner, weltoffener - so jedenfalls der Wahlslogan der SPD 


März 1984

Die Illustrierte  stern  legt knapp eineinhalb Jahre nach der ersten Holzschutzmittelgeschichte nach: mit einem zweiten Bericht, diesesmal auf 12 Seiten: "Dioxin im Kinderzimmer". Autoren wiederum Elvira und Aloys SPILL. Die Schicksale, die geschildert werden, sind dramatisch. Jetzt kann die Journalistin auch Schicksale von jenen aufgreifen, die sich auf die allererste Veröffentlichung im Dezember 1982 gemeldet hatten.  
Das Thema wird immer 'öffentlicher'. Eine Woche zuvor hatte das Politmagazin  Monitor  des WDR enthüllt, dass Dioxine und andere Gifte inzwischen bei vielen Betroffenen bereits in der Muttermilch nachweisbar sind. 
Bei der DESOWAG rufen unmittelbar nach dem Erscheinen des  stern  rund 1.600 aufgeregte Menschen an. Von den vielen Zuschriften beantwortet DESOWAG insgesamt 569 Briefe


1984

In der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt/Main landet die Anzeige zunächst bei dem jungen Staatsanwalt KELLERMANN. Der nimmt die Sache ernst und fährt von Hessen nach Nordrhein-Westfalen zur Familie ZAPKE - zwecks weiterer Informationen. Wenig später landet der Vorgang bei dem 36jährigen Staatsanwalt Dr. Erich SCHÖNDORF. Er steht am Anfang seiner Karriere. Und der Fall, der auf seinem Schreibtisch nach und nach erste Konturen annimmt, scheint voluminös zu werden. Also viel Arbeit. Und viel Ungewissheit, ob sich - juristisch gesehen und unter dem Aspekt einer strafrechtlichen eindeutigen Verantwortbarkeit - ein eindeutig nachweisbarer und monokausaler Zusammenhang zwischen den verdächtigten Produkten und den Gesundheitsproblemen vieler Menschen herstellen lässt. Zu viele Faktoren können für Gesundheitsprobleme ursächlich sein. Und absehbar viele Gutachter, die dazu ihre Expertise abgeben müssten, würden - ebenso absehbar - diesen vermuteten Zusammenhang vor Gericht sehr unterschiedlich sehen. 

Angesichts dieser Ausgangslage das Verfahren mit diesen Argumenten einzustellen - nach einigen ersten Ermittlungen, z.B. aus Gründen des strafpozessualen Anstands - , würde jeder Kollege und jeder Vorgesetzte verstehen. Denn aufs Geratewohl und unter absehbarer Ungewissheit ein solches Verfahren bis zum bitteren Ende durchzuziehen verbietet sich schon aus Gründen der juristischen Effizienz. Und es würde - obendrein - viel Arbeit, möglicherweise vergeudete Arbeit ersparen. 

Dr. Erich SCHÖNDORF, ein überzeugter und begeisterter Jurist, der Recht und Gesetz nicht nur 'juristisch' ernst nimmt, sondern damit auch eine Lebens- und Geisteshaltung begründet, gibt nicht von vorneherein auf. Er nimmt sich der Sache an. Und zwar gründlich.

Und er hat 'Glück' - seine direkten Vorgesetzten (Abteilungsleiter), zunächst Staatsanwalt ZAHL, später Oberstaatsanwalt Reinhard HÜBNER - stehen hinter ihm und stärken ihm den Rücken.

SCHÖNDORF muss sich ersteinmal in die Materie einarbeiten: Chemie, chemische Formeln und deren Wirkungszusammenhänge, medizinische Erkenntnisse über diverse biochemische und physische Prozesse im menschlichen Körpersystem, Durcharbeiten der dazu vorhandenen wissenschaftlichen Fachliteratur weltweit. Und die Frage, wie man hierzulande Produkthaftung strafrechtlich nachweisen und begründen kann. Bisher wurde in Deutschland noch kein Manager eines Unternehmens für Folgewirkungen seiner Produkte in Haftung genommen. Also Neuland auf allen Ebenen. SCHÖNDORF kann als Staatsanwalt auf Ressourcen und Kapazitäten der Polizei zurückgreifen.

SCHÖNDORF schaltet das Bundeskriminalamt (BKA) ein. Dort gibt es - neben kriminalpolizeilicher Ermittlungsinfrastruktur - auch viele Experten auf den unterschiedlichsten Gebieten. Aber auch Quereinsteiger, die, weil sie nicht in den Routinemechanismen 'gefangen' sind ("Betriebsblindheit"), oft neue und frische Ideen mitbringen.

Im BKA entsteht die "AG Holzwurm". Drei engagierte Beamte: Bernd M., Oberkommissar, der ehemals Elektrotechnik studiert hatte und sich in Naturwissenschaften auskennt. Reinhard SCH., gelernter Großhandelskaufmann, und Bernhard F., der in seiner Jugendzeit als Bergmann gearbeitet hatte. Alles Leute mit Zusatzqualifikationen und alle Seiteneinsteiger. 

Die "AG Holzwurm" entwirft einen umfangreichen Fragebogen, der den nach und nach sich meldenden betroffenen Menschen, rund 2.300 Personen, zum Ausfüllen gegeben und dann ausgewertet werden soll


November 1984

Die Fa. DESOWAG, die sich bereits intern darauf eingestellt hat, auf PCP-freie Holzschutzmittel umzustellen, entsorgt einen größeren Restbestand PCP-haltiger Lösungen nach Indonesien. Dort besteht ein Import- und Verwendungsverbot. DESOWAG deklariert die Produkte "als nicht PCP-haltige Ware" um. Begründung laut internem Protokoll: Die falsch deklarierte Ware sei zur Erhaltung des Marktes erforderlich, wird 8 Jahre später, 1992,  DER SPIEGEL  enthüllen.


Dezember 1984

Das Sozialgericht in Reutlingen (Baden-Württemberg) erkennt in einem Rechtsstreit zwischen klagenden Handwerkern und der Berufsgenossenschaft an, dass der berufliche Umgang eines Zimmermanns mit Holzschutzmitteln ursächlich für die aufgetretenen Gesundheitsschäden ist. Entgegen der Sachverständigen (TRIEBIG, KONIETZKO) müssen derartige Folgen als Berufskrankheit anerkannt werden. Dieses Urteil wird ein Ausnahmeurteil bleiben


In der Folgezeit

Die "AG Holzwurm" und Staatsanwalt Dr. Erich SCHÖNDORF fliegen nach (West)Berlin. Sie haben sich einen Besuchstermin beim Bundesgesundheitsamt geben lassen, wollen erfahren, was die dortigen "Experten" wissen. 
Der Besuch beim BGA wird zur Komödie. Die BGA-Beamten versuchen, den angereisten Kriminalisten, aber auch dem jungen Staatsanwalt klar zu machen, dass die ermittelten Krankheitssymptome nichts mit den fraglichen Holzschutzmitteln zu tun haben, sondern einen ganz eindeutig anderen Grund haben: die "Midlife-Crisis" und ihre wechselseitigen Folgewirkungen bei den Betroffenen. 
Was dem Leser als Satire erscheinen mag, hat sich genau so abgespielt. Hören Sie dazu, wie sich Erich SCHÖNDORF an diese Gespräche noch heute erinnert:  Termin beim BGA  (5minütiges Audiofile).  

Neben dem Einlesen und dem Verstehen der vielen Zusammenhänge auf der chemischen, aber auch auf der viel komplizierteren Ebene des menschlichen Organismus, also dem Zusammenspiel zwischen biochemischen, physischen und psychischen Wechselwirkungen durch die winzigen Giftstoffe besteht das Problem darin, Experten zu finden, die sich a) damit befassen und b) imstande sind, die Auswirkungen auf den Menschen medizinisch nachweisbar "messbar" zu machen. Dies gestaltet sich als ausgesprochen schwierig: 

  • An der Ruhruniversität Bochum findet SCHÖNDORF zwei Fachleute: Prof. Dr. Fidelis SELENKA und Dr. Wolfgang ECKRICH. Ihnen gelingt es, mittels einer Dioxinanalytik die "Giftkarriere" in einem Menschen und die Herkunft der Schadstoffe nachweisbar zu machen - sie finden im menschlichen Blut sozusagen den "chemischen Fingerabdruck" der schädlichen Produkte. 
    Die Ermittler sind begeistert - SCHÖNDORF's Behördenleiter (nicht sein Vorgesetzter) überhaupt nicht. Er will wissen, was das kosten würde.  
    30.000 DM sind ihm zuviel, um das jetzt bei mehreren Betroffen zu messen - die meisten Betroffenen, die sich bisher bei SCHÖNDORF gemeldet haben, stammen nicht aus Hessen. Und für Menschen in Nordrhein-Westfalen gibt der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main kein Geld aus. Dieser erfolgversprechende Ansatz ist damit bereits zu Beginn am Ende 
  • Prof. Dr. SPIEGELBERG, bis 1984 Direktor der Psychiatrischen Klinik des Bürgerhospitals in Stuttgart, hat bereits Erfahrungen mit Dioxinschäden. Er gehört zu einem Team, das die Folgeschäden eines Unfalls aus dem Jahre 1952 bei dem Chemieunternehmen Boehringer Ingelheim in Hamburg-Moorfleet untersucht: Dort waren bei einer Explosion Arbeiter mit TCDD in Berührung gekommen. 30 erkrankten an Chlorakne.  
    SPIEGELBERG konstatierte nicht nur Langfristschäden an Haut und Schleimhäuten sowie inneren Organen, sondern auch beim Nervensystem: Antriebsminderung, Affektstörungen und depressive Verstimmungsmomente, Störungen bei Libido und Potenz, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen - Störungen, die sich teilweise sogar im Lauf der Zeit verstärkten, obwohl der Schadstoffeinfluss bereits längst zu Ende war. 
    SPIEGELBERG kann jeden Dioxinkranken diagnostizieren, wie er sagt. Die Dioxinkranken, die sich bei SCHÖNDORF gemeldet haben, mag er nicht diagnostizieren - das ist dem Wissenschaftler zu ‚politisch’ geworden. Denn inzwischen haben sich die GRÜNEN des Themas angenommen 

1986

Unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Main gehen Helga und Volker ZAPKE gegen die Fa. DESOWAG zivilrechtlich vor: Sie klagen auf Schadensersatz. Ihre Hypothekenbank hat den Kredithahn zugedreht und besteht auf Sanierung des Hauses. Die private Krankenversicherung des freischaffenden Grafiker-Ehepaars erhöht die Prämien - wegen der jetzt bekannt gewordenen sehr viel höheren Gesundheitsrisiken. 
ZAPKE's klagen vor dem Landgericht Köln. Die Holzschutzfirma bringt 6 Rechtsanwälte in Stellung. Das Verfahren zieht sich in die Länge - 6 hochbezahlte Juristen können sich eine Menge Dinge einfallen lassen, einen Prozessablauf zu verlangsamen. Auch die Richter sind ob dieses Verfahrens nicht übermäßig glücklich - es gibt einfachere Dinge, über die man "richten" könnte. 
Die Richter werden deshalb das Zivilverfahren nach über 3 Jahren aussetzen/aussitzen - sie wollen das Ergebnis des Strafverfahrens in Frankfurt abwarten 


Herbst 1986

Bei der Pharmafirma Sandoz in Basel brennt am 1. November ein Herbizidlager, bei dem giftige Löschwassermassen unkontrolliert in den Rhein fließen. Der Rhein ist auf einer Länge von 300 km verseucht - bis hinauf nach Karlsruhe verenden daraufhin z.B. alle Aale. Restmengen des Giftes gelangen bis in die Nordsee. Die Schweizer Staatsanwaltschaft stellt ein eröffnetes Ermittlungsverfahren gleich wieder ein. 

Am 11. November geht das politische TV-Magazin  Report Baden-Baden  auf Sendung. Franz ALT, Leiter der Sendung und ein in Umweltfragen engagierter Journalist, stellt mehrere Fälle von Betroffenen vor, auch den Fall ZAPKE. Der BGA-Vertreter wiegelt im Interview alles ab.

Rund 3.000 Zuschriften  gehen nach der Sendung ein. Franz ALT leitet alle Briefe weiter an die IHG bzw. zur Familie ZAPKE. Nun sitzt sie auf dem Berg an Post.
 
ZAPKE's gehen alles pragmatisch an. Sie veranstalten einen kleinen Event für ihre Kinder und deren Freunde - man spielt "Postamt": Beantwortete Briefe eintüten, zukleben, mit einer Briefmarke versehen, nach Städten und Regionen sortieren - eine Gaudi für Kinder.

Was vergleichsweise einfach klingt, spielt sich aufwendiger ab: ZAPKE's wissen: Alle Briefe, die es zu beantworten gilt und mit Erstinformationen zu versehen sind, sind belastet bzw. verseucht. Die Briefe wurden deshalb zuvor im Freien mit Handschuhen geöffnet und jeder in eine eigene Plastikhülle gesteckt - Plastik nimmt PCP-Ausgasungen auf und verarbeitet sie auf unschädliche Weise. 
Dreitausend Briefe bedeuten dreitausend Plastikhüllen und dreitausend Briefmarken - vom Zeitaufwand einmal abgesehen. Glücklicherweise hat die IKEA-Stiftung der IHG kurz zuvor 5.000 DM (2.500 Euro) gespendet.  

Wenige Wochen nach dem Schweizer Großbrand und der  report -Sendung aus Baden-Baden, die bundesweit zu sehen war, wird SCHÖNDORF zum Behördenleiter, Oberstaatsanwalt Christoph SCHÄFER, einbestellt. Dort kommt es zu einem Gespräch, das wir aus SCHÖNDORF's 1998 erschienenen Buch "Von Menschen und Ratten. Über das Scheitern der Justiz im Holzschutzmittel-Skandal" (S. 71f) zitieren:

  • "Ich habe Sie herbestellt, weil ich mich mit Ihnen noch einmal über das Holzschutzmittel-Verfahren unterhalten will. Letzte Woche war ich bei der Generalstaatsanwaltschaft. Wissen Sie, was man dort über Sie gesagt hat? Sie seien längst kein objektiver Staatsanwalt mehr, verwechselten Rechtsanwendung mit Politik. Es ist das Wort 'grüner Spinner' gefallen. Ob das alles so stimmt, soll mal dahingestellt bleiben. Aber ich denke, es ist an der Zeit, daß das Verfahren eingestellt wird." 
  • "Das Verfahren kann ich jetzt noch nicht einstellen, die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen."

  • "Aber die Ermittlungen dauern doch nun schon drei Jahre, denken Sie doch einmal an die Beschuldigten!"

  • "Ich denke selbstverständlich auch an die Beschuldigten, aber auch an die Geschädigten."

  • "Sind Sie eigentlich noch objektiv? - Prüfen Sie das bitte!"

  • "Dann nehmen Sie mir das Verfahren doch weg, das können Sie doch. Stellen Sie es selbst ein, oder suchen Sie sich einen, der es macht."
  • "Nein, unter der Einstellungsverfügung steht Ihr Name!"
  • "Das tut er nicht, jedenfalls jetzt noch nicht!"

Die  Hierarchie im System 'Staatsanwaltschaft'  ist flach. Denjenigen, die die Ermittlungsarbeit machen - Staatsanwälte und Oberstaatsanwälte - steht jeweils ein  Abteilungsleiter  vor, der Staatsanwaltschaft insgesamt ein  Behördenleiter . Über allen thront der  Generalstaatsanwalt . Über ihm kommt gleich der Justizminister. 

Umgekehrt betrachtet ist es für den Justizminister einfach, politische Signale nach unten durchzugeben.

Politisch sieht die Situation in Hessen derzeit so aus: Es regiert inzwischen eine Rot-Grüne Koalition. Den Justizminister, Rupert von PLOTTNITZ, stellen die Grünen - er gilt in jeder Hinsicht als farblos. Als Umweltminister agiert Joschka FISCHER - ihn interessiert dieses Verfahren überhaupt nicht. Und der Generalstaatsanwalt möchte vor allem seine Ruhe im alteingespielten System haben.

Wer sich solchen politischen Signalen entgegenstellt, riskiert innerhalb des Systems Staatsanwaltschaft seine Karriere. SCHÖNDORF's Karriere hat sich nach diesem Gespräch entschieden. Es wird das Ende seiner Karriere als Staatsanwalt sein. Gekündigt werden kann er als Beamter nicht. Aber kaltgestellt werden. Und man kann ihm das Verfahren wegnehmen.

Dies riskiert Generalstaatsanwalt SCHÄFER allerdings nicht - die Thematik ist zu heikel und das Ermittlungsverfahren bereits zu öffentlich geworden. Immerhin hat die Illustrierte  stern  bereits zwei Male ganz groß und auch Fernsehmagazine über das Thema berichtet - eine Einstellungsverfügung 'von oben herab' würde einen öffentlichen Aufschrei bedeuten. 

SCHÖNDORF, der schon immer Fragen wahrheitsgemäß beantwortet hatte - auch solche von Journalisten - nimmt sich künftig noch mehr Zeit, nachfragenden Medienvertretern mit sachdienlichen Hinweisen weiterzuhelfen


1987

Neben den medizinischen Nachweis-, sprich Kausalitätsproblemen tut sich ein juristisches auf. Die Rechtsvertreter von DESOWAG, d.h. die damit beauftragten Rechtsanwaltskanzleien, argumentieren, die ganzen Fragen seien längst verjährt: Körperverletzung, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig begangen, sei 5 Jahre danach strafrechtlich nicht mehr relevant. Da die meisten Betroffenen die Produkte in den 70iger Jahren gekauft und angewandt hätten, sei dies doch längst erledigt!

SCHÖNDORF muss sich eine neue Argumentationslinie aufbauen: Das Holzschutzmittel-Delikt ist ein "Dauer-Körperverletzungs-Delikt". In der Rechtsprechung und der juristischen Literatur gab es das allerdings noch nicht. Allerdings ist es juristisch logisch: Bei herkömmlichen Dauerdelikten, z.B. Freiheitsberaubung, würde es bedeuten, dass derjenige Kidnapper ungestraft davon käme, der sein Entführungsopfer lang genug einsperrt: nämlich mehr als 5 Jahre.

Deshalb endet die Straftat nicht mit Beginn derselben, sondern erst mit der Befreiung des Opfers. Und erst dann tickt die 5jährige Verjährungsfrist. Bei Körperverletzungsdelikten indes hat man diese Argumentationskette bisher noch nicht betrachtet.

Das von SCHÖNDORF bei einem Strafrechtsexperten, der sich zu diesem Zeitpunkt als einziger mit Fragen der Produkthaftung beschäftigt, Dr. Lothar KUHLEN von der Uni Frankfurt, eingeholte Rechtsgutachten zu dieser Frage, gibt seinen Überlegungen recht: Bei Körperverletzungsdelikten beginnt die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn die Gifteinflüsse enden.
 
Die Klärung dieser wichtigen Frage hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft 12.000 DM (6.000 Euro) gekostet. Wegen dieser Ausgabe bekommt SCHÖNDORF erneut Ärger: Man prüft ernsthaft, ob er das selbst bezahlen müsse. Ergebnis: Er muss nicht.

Prof. Dr. Otmar WASSERMANN von der toxikologischen Abteilung des Kieler Universitätsklinikums erstellt für die IHG ein erstes Kurzgutachten über PCP und Lindan. Darin konstatiert er u.a., dass der Chemischen Industrie  "die hohe Toxizität des PCP seit Anfang des Jahrhunderts bekannt"  war, aber auch die  "Ursache dieser hohen Toxizität, d.h. die Existenz von 'Chlordioxinen' seit 1911, spätestens seit 1956/57" :


September 1988

Um die Verantwortung eines Menschen für sein 'Tun' oder 'Unterlassen' zu klären, also auch für die Frage der Haftung, kommt es strafrechtlich darauf an, ob jemand fahrlässig oder vorsätzlich (nicht) gehandelt hat. Also ob ein Unternehmen, wenn es weiß, dass seine Produkte gefährlich sind, daraus auch die notwendigen Konsequenzen zieht. Dies nachzuweisen geht nur mit handfesten Belegen. Denn die Firma würde immer sagen, sie habe das nicht gewusst.

SCHÖNDORF und sein direkter Vorgesetzter, sein Abteilungsleiter, der ihm immer Rückendeckung gibt, diskutieren über die Frage, ob die Firmen DESOWAG und Sadolin nicht längst ihre Akten 'gesäubert' hätten - z.B. von belastenden Dokumenten. Immerhin befinden sich die Ermittlungen bereits im 4. Jahr.
 
Der Abteilungsleiter argumentiert mit seiner Erfahrung: Beide Firmen sitzen in anderen Bundesländern. Insbesondere die 'Große'. Und in Nordrhein-Westfalen, wo sich alle allseits schon seit aller Zeit miteinander arrangiert hätten, würden sich Großkonzerne so sicher fühlen wie in Bayern. Beispiel: die Flick-Affäre. Da hätte doch die SPD-Landesregierung in NRW über die schmutzigen Tricks bei der Parteienfinanzierung - wo es nur ginge - schützend die Hände über all jene gehalten, die sich an diesem Geldwäsche- und Steuerhinterziehungssystem beteiligt hätten. Und dass da überhaupt ermittelt worden und letztlich Anklage erhoben worden sei, wäre doch nur einem engagierten Steuerfahnder zu verdanken, der sich - gegen alle Weisungen von ganz oben - nicht habe einschüchtern lassen. Das habe er zwar mit "EdeKa" bezahlt ("Ende der Karriere"), aber letztlich den Parteispendenskandal aufgedeckt und viele berühmte Männer des Wirtschaftslebens und Politiker mussten hohe Geldstrafen bezahlen. Der Name des aufrechten Beamten: Klaus Förster.

Gesagt, getan, am 25. September 1988 stellt der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Frankfurt/Main auf Antrag der Staatsanwaltschaft zwei Durchsuchungsbeschlüsse aus: Einen für die Fa. DESOWAG in Düsseldorf, den anderen für Sadolin in Geesthacht


14.10.1988

An diesem Tag werden zeitgleich um Punkt 10:00 Uhr die beiden Holzschutzmittelhersteller durchsucht. Die Ermittler benötigen 2 Tage, um alle potenziellen Unterlagen zu sichten. Von insgesamt 5.000 Aktenordnern beschlagnahmen sie 800 und nehmen sie mit. 
Die Auswertung dieser 800 Aktenordner nimmt ein halbes Jahr in Anspruch: 4 bis 6 Polizeibeamte und SCHÖNDORF's Abteilungsleiter 'fressen' sich durch die vielen Dokumente. 
Der Aufwand rentiert sich. Aus den internen Unterlagen geht eindeutig hervor, dass DESOWAG und Sadolin um die extreme Gefährlichkeit ihrer Produkte wussten. Schreiben und Briefwechsel mit Wissenschaftlern, 4.000 Briefe von Holzschutzmittel-Geschädigten allein bis zum Jahre 1978. 
Und auch eine "Liste der Gutachter" befindet sich darunter - nebst einem Schreiben folgenden Inhalts:  "Versuchen Sie bitte möglichst schnell zu klären, was von den vorgeschlagenen Professoren zu halten ist. Das heißt, wer uns sehr genehm, wer uns genehm und wer uns unangenehm wäre" 

"Positiv: 
Professor Dr. L, Hamburg 
Professor Dr. Valentin, Erlangen 
Professor Dr. Forth, München 
Professor Dr. Lasch, Gießen 
Professor Dr. Schliepköter, Düsseldorf 
Professor Dr. Thofern, Bonn 
Professor Dr. Schlatter, Zürich 

Negativ: 
Professor Dr. Wassermann, Kiel 
Dr. Lahl, Bremen 
Dr. Parlar/Dr. Gebefügi, München" 

"Prof. Dr. L, Hamburg"  ist in dieser Liste nicht namentlich ausgeschrieben. Weshalb, das können die Ermittler zu diesem Zeitpunkt nur ahnen: Es könnte sich um den berühmt-berüchtigten "Prof. Dr. Gerhard LEHNERT" handeln, der als "Professor für Arbeitsmedizin" an der Uni Hamburg regelmäßig als entscheidender Gutachter in Gerichtsprozessen auftritt, z.B. vor Sozialgerichten, die entscheiden müssen, ob jemand einen Anspruch auf medizinische Versorgung aufgrund eines Berufsunfalls hat. Ebenso regelmäßig fällt seine Begutachtung negativ für die (z.B. erkrankten oder berufsunfähig gewordenen) Kläger aus, weshalb er in eingeweihten Kreisen auch als "Prof. Ablehner(t)" kursiert. 
LEHNERT wird ein Jahr später Direktor des "Instituts und Poliklinik für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Umweltmedizin" an der Universität Nürnberg-Erlangen werden. Und er wird zum Präsidenten der "Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) aufsteigen. Man wird ihn mit dem Bundesverdienstkreuz schmücken - kurz eine Koryphäe auf seinem Gebiet. 
Was die Frankfurter Staatsanwälte erst später bei einer weiteren Durchsuchung erfahren weden: Der unabhängige Gutachter „Prof. Dr. L.“ ist längst ‚gekauft’: Er hat einen Beratervertrag mit der Fa. BAYER AG, der Mutter der DESOWAG


08.03.1989

Unabhängig von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen SCHÖNDORF's, von denen längst die ganze Republik weiß, entscheiden die Richter am Oberlandesgericht (OLG) München in Sachen Prof. Dr. Hans-Ulrich BERGMEYER. 
Die Zivilrichter am Landgericht München II hatten BERGMEYER im Dezember 1977 Recht gegeben und der Familie Schadensersatzansprüche zugesprochen. Begründung: Zum einen hätte die Diskussion in der Fachliteratur, aber auch die bekannten Todes- und Vergiftungsfälle durch PCP die Firma längst veranlassen müssen, ihr PCP-haltiges Produkt auf schädliche Auswirkungen hin zu untersuchen. Zum anderen: Zum Nachweis einer Kausalität komme es nur darauf an, dass das fragliche Holzschutzmittel ganz offensichtlich Auslöser für die Krankheiten gewesen sei. Wie dies im Detail z.B. chemisch oder medizinisch zu erklären sei, darauf komme es, wenn keine weiteren Erkenntnisse vorlägen, nicht mehr an.  
Das OLG indes sieht das alles anders. Ausdrücklich Bezug nehmend auf die Erkenntnisse des Bundesgesundheitsamt (BGA), dass  "gemäß dem offiziellen Abschlußbericht ein Nachweis für Gesundheitsschädlichkeit von PCP im häuslichen Bereich nicht erbracht ist" , könne es für BERGMEYER's auch keinerlei Rechtsansprüche geben 


28.06.1989

Ein dreiviertel Jahr nach der Durchsuchung bei DESOWAG bzw. fünf Jahre nach Beginn der Ermittlungen ist die Anklageschrift fertig. SCHÖNDORF klagt den Chemiker Dr. Kurt STEINBERG, den Industriekaufmann Fritz HAGEDORN von DESOWAG sowie Kaufmann Mogens ENGEL von Sadolin wegen "Körperverletzung" an. Die Anklageschrift besteht aus 645 Seiten. "Gegenstand" der Anklage sind 50 betroffene Familien. Bei SCHÖNDORF gemeldet hatten sich bundesweit 2.135 Geschädigte.  
Für die  Frankfurter Rundschau  ist diese Nachricht die Seite 1 als Schlagzeile wert. Bei der  Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist die Meldung ganz klein zwischen vielen anderen Berichten im Blatt versteckt. 
Zuständig für diese Anklageschrift: Richter Dr. Thomas FALK, der gerade zum Vorsitzenden der Umweltkammer gekürt wurde. Inzwischen - bzw. seit 1987 - regiert in Hessen eine CDU-FDP-Koalition.  
Der Richter lässt sich für die Prüfung der Anklage Zeit. Im Normalfall geht so etwas innerhalb drei Wochen. In diesem Fall wird es mehr als ein ganzes Jahr dauern


12.12.1989

Strafanzeige wegen Körperverletzung: Die Ermittlungen gestalten sich aufwändig und mühsam

Das Jahr 1989 ist politisch ein bewegtes Jahr - der so genannte Ostblock ist am Zusammenbrechen. Was mit immer mehr Flüchtlingen begann, lässt am 9. November in Berlin die Mauer fallen - ein Signal für die ganze Welt. Mit den Ereignissen in Berlin fällt nach und nach aber auch der ganze "Eiserne Vorhang" in Europa, der die Welt im "Kalten Krieg" in zwei Hälften getrennt hatte. Gerade im Herbst und frühen Winter überschlagen sich die Ereignisse - in der "DDR" treten in immer kürzeren Abständen erst der 'DDR-Vorsitzende' Erich HONNECKER, dann immer mehr SED-Kader zurück, zum Schluss die gesamte politische Nomenklatura.  

Eine politische Wende aber auch auf einem anderen Gebiet: In dem politischen Trubel des Mauerfalls wird ein Gesetz aus der Taufe gehoben, das an diesem Tag in Kraft tritt: die  Pentachlorphenol Verbotsverordnung (PCP-V) .  

Danach ist es verboten, derartige  

"Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse gewerbsmäßig, im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen oder sonst unter Beschäftigung von Arbeitnehmern herzustellen, in den Verkehr zu bringen oder zu verwenden." (§ 2) 

In der "Begründung" dieses Verbots heißt es dazu: 

"Den von PCP ausgehenden Gefahren für Leben oder Gesundheit des Menschen und für die Umwelt ist durch Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von PCO nicht hinreichend zu begegnen. Für die umweltgefährlichen Wirkungen von PCP liegen  ausreichende naturwissenschaftliche Erkenntnisse über den Kausalzusammenhang  zwischen dem Umgang mit diesem Stoff und dem erhöhten Vorkommen in der Umwelt vor.  Soweit ein naturwissenschaftlicher Beweis für die gesundheitlichen Wirkungen des PCP bislang nicht erbracht ist, liegen doch so viele tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, daß ein Verbot auch aus diesem Grunde notwendig ist."   
Der Bonner Umweltminister  Klaus TÖPFER , CDU, hat gehandelt. 

Was auf politischer Ebene so glasklar signalisiert und beschlossen wird, findet jedoch auf der Ebene der Justiz in Sachen Holzschutzmittel und PCP ersteinmal keinerlei Widerhall ... 


06.07.1990

Der Bundesgerichtshof fällt ein wichtiges Urteil in einer anderen, aber ähnlichen Sache: das so genannte  Lederspray-Urteil 
Das Landgericht Mainz hatte im Januar 1989 die Geschäftsführer der Fa. Werner und Merz (Marke "Erdal") wegen Körperverletzung verurteilt. 1980 waren bei dem bekannten Schuhpflegehersteller Dutzende von Meldungen eingegangen, wonach Personen nach dem Gebrauch des fraglichen Ledersprays gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hatten: Atembeschwerden, Husten, Übelkeit, Schüttelfrost und Fieber. Die Betroffenen mussten vielfach ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, bedurften oftmals stationärer Krankenhausbehandlung und kamen in nicht seltenen Fällen wegen ihres lebensbedrohlichen Zustands zunächst auf die Intensivstation.  
Das Unternehmen, das keine toxischen Bestandteile in seinem Produkt feststellen konnte, verkaufte weiterhin das Lederspray. Die Folge: weitere Erkrankungen. 
Die Richter des Mainzer Landgerichts entschieden klipp und klar:

  • auf die exakte Kenntnis des verantwortlichen Inhaltsstoffes in seiner chemischen Zusammensetzung komme es nicht an 
  • vielmehr sei der Ursachenzusammenhang zwischen der Beschaffenheit eines Produkts und den Gesundheitsbeeinträchtigungen der Verbraucher auch dann rechtsfehlerfrei festgestellt, wenn offen bleibe, welche Substanz genau den Schaden ausgelöst habe und andere Schadensursachen ausgeschlossen werden könnten.

Jetzt bestätigt der Bundesgerichtshof dieses Urteil (2 StR 549/89) in vollem Umfang. Es vermittelt den Verbrauchern, aber auch SCHÖNDORF Hoffnung


27.07.1990

Nichtsdestotrotz: Richter Dr. Thomas FALK von der Umweltkammer  lehnt nach 13 Monaten Prüfung  die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen die angeklagten Holzschutzmittel-Chemiemanager  ab  - er lässt die Anklage nicht zu. Seine Begründung: Zum einen sei ein Teil der Fälle verjährt, zum anderen sei der Nachweis der Kausalität  "nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung zu fordernden Sicherheit zu erbringen" .  
Die Entscheidung steht in krassem Gegensatz zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs drei Wochen zuvor. 
SCHÖNDORF legt sofort Beschwerde ein - jetzt muss das Oberlandesgericht über die Zulassung der Anklage entscheiden.  
Auch die dortigen Richter lassen sich Zeit. Sie werden 18 Monate brauchen (in Worten: eineinhalb Jahre), um über die Anklage zu entscheiden


19.12.1991

Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) lässt nach 18 Monaten die Anklageerhebung vor einem Strafgericht zu. Inzwischen sind seit Aufnahme der Ermittlungen  fast sieben Jahre vergangen :

  • knapp 5 Jahre intensive Ermittlungsarbeit in der Staatsanwaltschaft 
  • plus knapp zweieinhalb Jahre, die die Richter am Landgericht und Oberlandesgericht benötigen, um dieses heiße Eisen anzufassen.

Allerdings: die OLG-Richter erkennen die Zulässigkeit der Anklage nur für die Fa. DESOWAG an. Für die Anklage gegen den Sadolin-Manager sei das Landgericht in Lübeck zuständig 


1991

Beim Landgericht Lübeck ist man mit dem aus Hessen überwiesenen Strafverfahren schnell fertig. Nach nur wenigen Wochen stellt der dortige Staatsanwalt das Verfahren ein - gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 80.000 DM (40.000 Euro)


01.06.1992

Auftritt eines Gutachters, der auf der internen Desowag-"Liste" der "genehmen" und "unangenehmen" Professorenexperten unter "positiv" gelistet ist: Prof. Dr. Christian SCHLATTER von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH).  
SCHÖNDORF hatte bereits vor Jahren mit ihm telefoniert, als er wissen wollte, wie lange es wohl dauern würde, bis er sein Gutachten fertiggestellt habe. Die Antwort des Experten: Das könne dauern, denn es ginge ja um eine Expertise mit großer "wirtschaftlicher" Tragweite.  
Wie SCHÖNDORF dieses Telefonat aus dem Jahr 1985 in Erinnerung hat und wie er stutzig wurde, dass die Tragweite auf "wirtschaftlicher" und nicht auf "wissenschaftlicher" Ebene liege, hören Sie hier. SCHÖNDORF erklärt in diesem Kontext auch, warum er sein Buch, das er 1998 darüber schreiben wird, mit  Von Menschen und Ratten  (5:21) betitelt hat. 

Prof. SCHLATTER, der für seine Rattenversuche und sein Gutachten drei Jahre benötigt hat, kommt zu einem - für ihn - eindeutigen Ergebnis: 

"Alle vorliegenden Daten bringen mich deshalb zur Überzeugung, daß weder Pentachlorphenol noch chlorierte Dioxine, die im häuslichen Bereich zur Holzbehandlung angewandt wurden, in solchen Mengen in die Luft übergehen können, daß irgendwelche Gesundheitsschädigungen beim Menschen hervorgerufen werden können. Ich bin deshalb der Meinung, daß die Gesundheitsbeeinträchtigung von Frau B. nicht durch die toxische Wirkung des angewandten PCP-haltigen Holzschutzmittels Asdolor verursacht worden ist." 

Dass Prof. SCHLATTER so eindeutig zugunsten der Holzschutzmittelindustrie plädiert, überrascht SCHÖNDORF nicht. Bei der Durchsuchung der Desowag war den Ermittlern auch folgender  "vertraulicher Vermerk"  in die Hände gefallen: 

"Gutachten von Professor Schlatter, gesprochen mit Professor L. Der Inhalt des Gutachtens wurde vor der Formulierung zwischen Professor Schlatter und dem BGA besprochen. Der Text des Gutachtens lag dem BGA jedoch nicht vor. Professor L. wird es vertraulich zur Kenntnis nehmen. 
Dr. M." 

Während des Verfahrens muss der sachverständige SCHLATTER einräumen, dass er zwar mit über 100 Ratten experimentiert und 'gesundheitliche Beobachtungen' dokumentiert hatte, dass er aber bei Ratten keine psychischen oder ähnliche Störungen messen konnte - Ratten sind eben keine Menschen. Und Menschen keine Ratten


Ende 1992, Anfang 1993

Der Vorsitzende Richter, Dr. Thomas-Michael SEIBERT, fordert die Prozessbeteiligten auf, ernsthaft zu prüfen, ob das Verfahren unbedingt mit einem Urteil enden muss. Oder ob sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen könnten. 
Die Verteidiger der Angeklagten bzw. die von Desowag beauftragten Rechtsanwälte bieten 12 bis 15 Millionen DM (6 - 7,5 Mill. Euro). SCHÖNDORF und seinem Kollegen, Oberstaatsanwalt Reinhard HÜBNER, die beide die Anklageseite vertreten, ist das viel zu wenig. Sie kalkulieren anders:

  • Sämtliche Geschädigten, die sich gemeldet und an der Fragebogenaktion mitgemacht haben, erhalten ihre materiellen Schäden ersetzt 
  • bei rund 800 Familien, die durchschnittlich 150.000 DM (75.000 €) für ihre kontaminierten Häuser ausgegeben haben, ergibt das ein Betrag von 120 Millionen DM (60 Millionen Euro) 

Darauf wiederum lassen sich die Verteidiger nicht wirklich ein. Nach einigen Tagen beginnt der Vorsitzende Richter den Sitzungstag mit einer Erklärung: 

  • Das Verfahren richte sich nicht gegen die Chlorchemie 
  • es gehe nur um einige wenige Schadensfälle 
  • mit einem Schadensausgleich von 15 Millionen könne alles erledigt sein. 

SCHÖNDORF und HÜBNER akzeptieren das nicht. Das Verfahren geht weiter. Weitere Zeugen und Sachverständigen werden gehört 


20.05.1993

Das erste Urteil

Jetzt ist es soweit: Das Landgericht Frankfurt kommt unter seinem Vorsitzenden Richter nicht umhin, die beiden Angeklagten wegen Körperverletzung und die Freisetzung von Giften zu einer Freiheitsstrafe von je 1 Jahr auf Bewährung zu verurteilen.  
In 29 von 50 dargelegten Fällen hält es die Ursächlichkeit zwischen Holzschutzmittel und Erkrankung für erbracht. An zwei der Opfer müssen die Angeklagten je 120.000 DM (60.000 €) zahlen. 
Grund: Das Unternehmen sei verpflichtet gewesen, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen - dies sei fahrlässigerweise nicht geschehen. 
DER SPIEGEL  kommentiert das Urteil so: "In Xylamon baden": 


Herbst 1993

Mit dem Urteil ist keine Seite zufrieden: 

  • die verurteilten Angeklagten STEINBERG und HAGEDORN legen Revision ein - sie sind mit allem überhaupt nicht einverstanden. Sie begründen das auf insgesamt 800 Seiten 
  • HÜBNER und SCHÖNDORF gehen ebenfalls in Revision: Sie akzeptieren nicht, dass das Gericht die beiden nur wegen "fahrlässiger" Körperverletzung verurteilt hat, wo doch aus den aufgefundenen Unterlagen bei der Durchsuchung klar hervorgeht, dass es "vorsätzliche" Körperverletzung war, weil die angeklagten Verantwortlichen von DESOWAG genau wussten, wie giftig ihre PCP-haltigen Holzschutzmittel waren. Denn spätestens 1978 - so steht es in dem Urteil - hätten die Angeklagten das wissen müssen.

Die hessische Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sieht das anders und fordert die Staatsanwälte auf, die eingelegten Rechtsmittel zurückzunehmen. Nachdem die beiden Staatsanwälte persönlich vorstellig werden, gibt es doch grünes Licht und nun kann der Vorgang dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe übergeben werden. Der sieht das ähnlich wie seine Frankfurter Kollegen und begründet das in seiner Stellungnahme: 

"Ich teile die Auffassung der Staatsanwaltschaft, daß die Ausführungen im Urteil zur subjektiven Tatseite den Anforderungen, die an diese Prüfung zu stellen sind, nicht genügen, insbesondere die zeitliche Differenzierung vermissen lassen, die auf der Grundlage der Feststellungen zu dem fortschreitenden Erkenntnisstand über sich häufende gesundheitliche Klagen sowie zu den Reaktionen der Firma und der sich allmählich herausbildenden Abwehrstrategie gegen Beschwerden und Anfragen geboten wäre." 

Derweil ist SCHÖNDORF mit vielen anderen 'kleineren' Ermittlungen zugange. Telefonanrufe von Geschädigten nehmen täglich rund ein Viertel seiner Arbeitszeit in Anspruch, denn er gilt als 'Fachmann', kennt die ganzen Wissenschaftler und Mediziner, kann vermitteln, Hinweise und Ratschläge geben. Und die klagenden Familien wollen wissen, wie es um die Rechtssicherheit des Urteilsspruchs steht. Hat das Urteil vor dem BGH Bestand und ist die Fa. DESOWAG verurteilt, dann wäre es den Betroffenen möglich, auf zivilrechtlichem Weg Schadensersatz von DESOWAG einzufordern. Jetzt aber müssen alle wieder ersteinmal warten.  
SCHÖNDORF und sein Kollege machen sind inzwischen Gedanken über die Konzernmütter von DESOWAG und Sadolin.  

Bei DESOWAG war es lange Zeit der bekannte BAYER-Konzern, der sich beispielsweise den noch bekannteren Fußballclub "BAYER Leverkusen" hält. BAYER hatte ob der drohenden Möglichkeit, Schadensersatz zu zahlen bzw. für die finanziellen Folgen seiner Tochter Desowag einstehen zu müssen, die Tochter kurzerhand an ein anderes Unternehmen verkauft. Trotzdem verkaufte BAYER die Holzschutzmittelprodukte auf dem internationalen Markt nach wie vor nach einem gemeinsamen konzernstrategischen Marketingkonzept unter dem Label "BAYER-Desowag".  
Grund genug, auch die Konzernmutter einmal unangemeldet zu 'besuchen', was am 26. Juni 1994 geschieht - mehr als 10 Jahre nach Eingang der allerersten Strafanzeigen seitens der IHG, der Interessensgemeinschaft der Holzschutzmittel-Geschädigten. 

"Sie sind nicht mehr lange Staatsanwalt! Noch heute abend treffe ich in Bonn den Schäuble. Dann sind Sie erledigt!" , schnauzt der Leiter der Rechtsabteilung von BAYER den kleinen Staatsanwalt aus Frankfurt an. Die Situation ist kurz vor dem Eskalieren, als der BAYER-Justitiar den bewaffneten Werkschutz auffahren lässt, dessen Mannen sich wie eine Mauer schützend vor den Aktenregalen aufbauen. Allerdings realisieren sie schnell, dass sie hier offenbar von einem ihrer Chefs missbraucht werden sollen - derzeit gilt immer noch das Prinzip des  staatlichen  Gewaltmonopols. 
In der Forschungsabteilung bei BAYER hingegen finden die Ermittler und Kripobeamten nur leere Aktenregale. Allerdings auch einen Zettel mit dem internen Hinweis, wohin sie 'ausgelagert' worden waren: in das Büro eines freiberuflich tätigen Rechtsanwalts auf dem Firmengelände. Eigentlich sieht die Strafprozessordnung vor, dass Räume und Akten von Rechtsanwälten, die Beschuldigte vertreten, tabu sind, allerdings sieht das hier ganz klar nach "Parken von heißem Material in rechtsfreien Räumen" aus. Die Frankfurter Ermittler nehmen alles mit. 
Wenige Wochen später gehen die Frankfurter Ermittler nochmals auf Tour. Diesmal statten sie der Konzernmutter von Sadolin in Niedersachsen einen Besuch ab. Auch dort werden die Beamten fündig 

Die Richter am Landgericht Köln, die über den Fall ZAPKE ./. Desowag zu entscheiden haben, geben angesichts des Umstandes, dass das Urteil im Frankfurter Strafverfahren wegen der eingelegten Revision nicht rechtskräftig geworden ist und jetzt vor den Bundesgerichtshof geht, der Schadensersatzklage der Familie ZAPKE nicht statt - ZAPKE's verlieren in erster Instanz. 
Obwohl sie damit viel Geld ersteinmal 'verloren' haben, gehen sie in Berufung - jetzt vor das Oberlandesgericht in Köln. Dort wird es jetzt um Gutachten und Gegengutachten gehen 


19.07.1995

Das zweite Urteil: jetzt beim Bundesgerichtshof

Mehr als  2 Jahre nach der Urteilsverkündung durch das Frankfurter Landgericht  findet vor dem 2. Strafsenat des BGH in Karlsruhe die mündliche Verhandlung statt.

"Das ist keine Verhandlung im üblichen Sinne. Zeugen oder Sachverständige werden nicht mehr gehört, statt dessen plauschen die Verteidiger, Nebenkläger, Richter und Anklagevertreter über die als wesentlich erachteten Punkte des Urteils. ... 
Es geht notwendigerweise um Rechtsfragen. Da spielen Menschen keine Rolle mehr. Schon die Angeklagten sind nicht anwesend, allerdings sitzen ein paar Nebenkläger in der Arena. Die Opfer, ihre Hoffnungen und Nöte, kommen in den Anregungen und Fragen des Gerichts kaum mehr vor. Professor Hamm und Professor Widmayer, die berühmten Verteidiger, brillieren mit großen rhetorischen Leistungen und ausgeklügelter Gebärdensprache. Rechtsfragen, wie gesagt, Kausalität, Zurechnung, soziale Adäquanz" 
 so beschreibt SCHÖNDORF in seinem Buch "Von Menschen und Ratten. Über das Scheitern der Justiz im Holzschutzmittelskandal" diesen Tag.

Ergebnis: Der Generalbundesanwalt plädiert für die Aufhebung des Urteils zugunsten der Angeklagten. 

Der 2. Strafsenat hatte am selben Tag einige Stunden zuvor noch in einem ganz anderen Strafverfahren verhandelt: im so genannten Glykol-Verfahren. Hier hatten die Richter des Mainzer Landgerichts Firmenverantwortliche von dem Vorwurf freigesprochen, "Deutschen Wein" mit dem zuckersüßen Frostschutzmittel Glykol versetzt zu haben. Der 2. Strafsenat des BGH hebt dieses Urteil auf und entschied sich gegen die Interessen der Deutschen Weinwirtschaft. 

Im Fall der Holzschutzmittel findet derselbe Strafsenat zwei Wochen später eine andere Entscheidung: Er hebt das Frankfurter Urteil, so wie es auch der Bundesanwalt gefordert hat, auf und verweist die Sache an eine andere Kammer des Frankfurter Landgerichts zurück. 
Begründung: Einer der Gutachter im Frankfurter Prozess, Prof. Dr. Wolfgang HUBER aus Heidelberg, der sich u.a. auch um geschädigte Opfer medizinisch kümmert, sei 'befangen' gewesen. Soweit sich das Frankfurter Urteil auf seine Erkenntnisse stütze, müssen deren juristische Bewertung neu erfolgen. Denn Prof. HUBER habe an SCHÖNDORF einen Brief folgenden Inhalts geschrieben, der "den Eindruck der Parteilichkeit erweckt": 

"...betroffen habe ich über die Presse erfahren, daß die Anklage wegen giftiger Substanzen in Holzschutzmitteln gegen die Geschäftsführer der beiden marktführenden Hersteller gescheitert ist und die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wurde. Dies - so in der Frankfurter Rundschau vom 3.8.90 - mit der Begründung: 'Nach dem derzeitigen Kenntnisstand über schwerwiegende Gesundheitsstörungen durch Holzschutzmittel mit bioziden Stoffen sei keine Verurteilung wegen Körperverletzung zu erwarten.' 
Ich möchte Sie aus meiner fachlichen Betroffenheit heraus ausdrücklich ermutigen, an diesem Verfahren nicht locker zu lassen. Aus meinen klinischen Beobachtungen von in der Zwischenzeit mehr als 80 Holzschutzmittel-Geschädigten kann ich die Begründung des Gerichts in keiner Weise nachvollziehen. Vielmehr möchte ich Ihnen einen von Professor Gernard und mir verfaßten Leserbrief, Stand 4/90 zusenden und Ihnen, sofern Sie dies wünschen, auch meine weitere fachliche Hilfe anbieten." 

Neben diesen Zweifeln an der fachlichen Unabhängigkeit von Prof. HUBER meinten die Richter in Bezug auf die Angeklagten: 

"Selbst wenn die Angeklagten aber ernsthaft in Erwägung gezogen haben sollten, daß die Verwendung der von ihnen vertriebenen Holzschutzmitteln zu Gesundheitsschäden führt, so spricht nach den gesamten Umständen die Interessenslage der Angeklagten dafür, daß sie schließlich auf die Unschädlichkeit der Produkte vertrauten.  Sie hatten selbst ein großes Interesse daran, daß die Produkte der von ihnen vertretenen Firma nicht in Verruf gerieten und diese Firma keinen Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden würde. " (Hervorhebung durch die Redaktion ansTageslicht.de)   

Im Gegensatz zu den aufgefundenen Beweisen, nach denen die Manager sehr wohl um die Schädlichkeit wussten, weil sie z.B. im Mai 1977 die  "Vorwärtsstrategie"  vereinbart hatten, also nicht die Rezeptur ihrer schädlichen Produkte umstellen wollten, blenden die BGH-Richter das alles nicht nur aus, sondern urteilen ganz im Sinne der Chemieindustrie - ein freundliches Urteil.  
Das komplette Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. August 1995 lesen Sie hier:  BGH: 2 StR 221/94  (23 Seiten als pdf) 


28.10.1996

Das dritte und zugleich letzte Urteil - 12 1/2 Jahre nach Beginn der Ermittlungen

Nach wiederum mehr als einem ganzen Jahr bzw. nach 12 1/2 Jahren seit Aufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Februar 1984 kommt es zur letzten Verhandlung in einem Gerichtssaal: Der Vorsitzende der 29. Strafkammer, Dr. GEHRKE, hatte bereits im Vorfeld klargemacht, dass es keine Neuauflage des früheren Prozesses geben würde. Er hat einen anderen dicken Fisch an der Angel, den Zielfahnder des BKA vor einiger Zeit in Miami/USA aufgespürt und nun vor kurzem nach Deutschland haben überstellen lassen: den ehemaligen Bauunternehmer und Immobilienspezi Dr. Jürgen SCHNEIDER. Er hatte mehrere deutsche Großbanken, darunter die DEUTSCHE BANK AG mit gefälschten Unterlagen und historisch aufgemotzten Vorzeigeobjekten um über 3 Mrd. Euro geprellt. Der sitzt nun in der Frankfurter Haftanstalt und wartet auf seinen Prozess. Beide Prozesse kann die nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehene 29. Strafkammer nicht leisten. Holzschutzmittel und Kausalitätsnachweise sind eine schwierige Materie, gefälschte Bilanzen viel einfacher zu verhandeln.


06.11.1996

Jetzt ist es amtlich: Das Verfahren wird gegen eine Geldbuße nach § 153 a Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt: 

  • Die beiden Angeklagten Dr. STEINBERG und HAGEDORN von der Desowag müssen jeweils 100.000 DM (50.000 €) an die Gerichtskasse zahlen 
  • Die Fa. BAYER AG sowie die Deutsche Solvay GmbH, die Eigentümer der Desowag waren bzw. sind, müssen 4 Millionen DM (2 Millionen Euro) an die Universität Gießen überweisen, die dort einen Lehrstuhl für Toxikologie der Innenraumluft einrichten will.

Das Holzschutzmittelverfahren ist damit am Ende. Die Gründe für diesen glimpflichen Ausgang für die Chemieindustrie für den Vorsitzenden Richter:

  • "Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ist heute durch verschiedene Umstände erheblich verringert worden
  • die zu verhandelnden Taten liegen außergewöhnlich lange zurück
  • die angeklagten Geschäftsführer stehen in fortgeschrittenem Lebensalter
  • die Holzschutzmittelgeschädigten könnten sonst ihre zivilrechtlichen Schadensersatzprozesse nicht weiterführen"

Das komplette Urteil bzw. der Beschluss auf insgesamt 9 Seiten ist hier nachzulesen:  Landgericht Frankfurt/M: 5/29 Kls 65 Js 8793/84 


1997

Nach knapp 13 Jahren  Kampf in Holzschutzmittelsachen ist auch  Dr. Erich SCHÖNDORF  am Ende. Er hat zwar eine Verurteilung der beiden Chemiemanager erreicht. Für die Rechtsprechung in Sachen Produkthaftung immerhin ein kleiner Schritt nach vorn. Aber eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung dann doch nicht erreichen können. Die Justiz ist in Sachen Interessensausgleich oder 'Gerechtigkeit' selten mutig, insbesondere wenn es um 'schwierige' Materien geht. 
SCHÖNDORF, inzwischen 49 Jahre alt, ist trotz seines juristischen und menschlichen Engagements mit seiner staatsanwaltschaftlichen Karriere steckengeblieben. Das hatte sich bereits im Herbst 1986 abgezeichnet, als er nicht bereit war, dem Wunsch des Generalstaatsanwalts nachzugeben und das Verfahren einzustellen. "Oberstaatsanwalt" wird er deshalb nie werden. 
SCHÖNDORF wird etwas anderes: Er wird "Professor für Öffentliches Recht und Umweltrecht" an der Fachschule Frankfurt/M. Dort kann er ab sofort Studierende für Umweltfragen und die schwierige Rechtsmaterie sensibilisieren. 

Auch für die  Familie ZAPKE  wird es ein entscheidendes Jahr der juristischen Resignation. 
Helga ZAPKE wurde inzwischen als Schöffin beim Landgericht bestellt. Der Vorsitzende ihrer Kammer interessiert sich für die juristische Auseinandersetzung der Holzschutzmittelgeschädigten gegen die Großkonzerne wie überhaupt alle Richter die Verfahren genauestens beobachten. Der Vorsitzende Richter, der mit vielen Kollegen auch an anderen Gerichten dienstlich, aber auch privat bzw. halbdienstlich und halbprivat zu tun hat, erkundigt sich inoffiziell beim Vorsitzenden jener Kammer am Oberlandesgericht, die den Fall ZAPKE auf dem Tisch liegen hat. Das Signal ist eindeutig: ZAPKE's werden nicht gewinnen. 

Angesichts rund 500.000 DM (250.000 Euro) aufgelaufener Kosten für die Gerichte und die Rechtsanwälte bisher und angesichts des immer stärker werdenden Drucks ihrer Bank, die die Kredite für diese Kosten zurückbezahlt sehen wil, sieht sich das Ehepaar ZAPKE gezwungen, sich auf einen Vergleich mit der Chemiefirma einzulassen - sie können damit zumindest einen Teil ihrer Rechtsstreitkosten bestreiten 


1998

"Von Menschen und Ratten. Über das Scheitern der Justiz im Holzschutzmittel-Skandal" heißt das 288seitige Buch, das SCHÖNDORF im Göttinger Werkstatt-Verlag veröffentlicht. Es enthält die Rückschau auf dieses Verfahren und setzt sich mit vielen grundsätzlichen Fragen auseinander, die sich auf politischer und juristischer Ebene überschneiden


1999

"Die Lügen der Experten" heißt ein zweiseitiger Essay, den SCHÖNDORF im Nachrichtenmagazin  DER SPIEGEL  veröffentlicht. SCHÖNDORF spricht darin nicht nur von "Käuflicher Wissenschaft" und käuflichen Experten, sondern von "Wissenschaftskriminalität":

SCHÖNDORF's wichtigste Forderung: Gutachter vor Gericht sollen vor ihrer 'unabhängigen' gutachterlichen Stellungnahme angeben, für wen sie arbeiten, auf wessen Pay-roll sie stehen. 

Diese Forderung hatte SCHÖNDORF mehr als ein Jahr zuvor bei einem Hearing der Bundes-SPD vorgetragen - die "Sozis" wollten damals einen "Wandel". Ursprünglich sogar auf vielen Bereichen. Der Machtwechsel von Schwarz-Gelb zu Rot-Grün im Jahre 1998 brachte allerdings in dieser Hinsicht keinerlei "Wandel" ...


Wie es weitergeht

Die Fa.  DESOWAG  hat inzwischen das gemacht, was sie längst hätte tun können: ihre Holzschutzmittelprodukte ohne PCP-haltigen Substanzen zu produzieren. Allerdings kommt sie damit zu spät: Kein Mensch will mehr mehr „Xyladecor“ oder „Xylamon“ kaufen. 

Der Chemieriese  BAYER  hat zu diesem Zeitpunkt seine Tochter auch längst an einen ausländischen Chemiekonzern verkauft – zu groß erschienen die Risiken im Falle eines anderen Ausgangs des Strafprozesses. Im schlechtesten Fall hätte DESOWAG bzw. die Mutter BAYER Schadensersatz an viele Geschädigte zahlen müssen. Doch auch die Zivilgerichte lehnen solche Klagen im Regelfall ab – sie verweisen auf den endgültigen Ausgang des Frankfurter Strafprozesses. 

Die  Universität Gießen , die laut Urteil Begünstigte ist, weil sie von DESOWAG umgerechnet 2 Millionen € für die Einrichtung eines Lehrstuhls für Toxikologie erhält, die Ausschreibung und Einrichtung einer solchen Professur aber Zeit in Anspruch nimmt, legt dieses Geld derweil in Aktienpapieren an: Sie kauft zum Zeitpunkt der Neuausgabe Aktien eines bekannten Unternehmens, für das der Schauspieler Manfred KRUG unentwegt Werbung macht: Aktien der Telekom AG. Von dem Geld bleibt nicht mehr viel übrig … 

Von den  gesundheitlich Geschädigten  redet bald niemand mehr. Nur der öffentlich-rechtliche Sender  SWR  arbeitet das Thema nochmals auf: Am 28. Januar 2009 strahlt er einen Film von Mirko TOMIK aus: „Die Holzschutzmittel-Opfer - Legal vergiftet, dann vergessen“. In der ARD-Mediathek  findet sich dieser Film nicht mehr. Aber auf YouTube unter diesem Link

Übrig bleiben die Betroffenen, die  heute noch  an den Folgen ihrer Vergiftungserscheinungen leiden: gesundheitlich, finanziell und menschlich ...


(JL; Recherche: FB, JB) 


2023

Im Juni 2023 stirbt Erich SCHÖNDORF im Alter von 76 Jahren. Sein Wirken bleibt.