Die beiden CBL-Berichte der Wochenzeitung DIE ZEIT, 16.07.2009

von Roland KIRBACH

Die Rathauszocker

 

In Stuttgart gibt es eine Staatsanwältin, die einen der spektakulärsten Fälle von öffentlicher Geldverschwendung auf dem Tisch hat, aber nichts unternimmt.

In Wuppertal gibt es einen Staatsanwalt, dem Anzeigen gegen die Stadt wegen abenteuerlicher Fehlspekulationen vorliegen, auch der tut nichts.

In Nürnberg gibt es einen Staatsanwalt, der über die Veruntreuung von öffentlichen Geldern zu entscheiden hat, aber er fühlt sich nicht zuständig.

In 150 weiteren deutschen Kommunen haben Bürgermeister, Kämmerer und Gemeinderäte jahrelang einem Geschäftsmodell vertraut, das eine einzige große Geldvernichtung war: Cross-Border-Leasing, Leasing über Staatsgrenzen hinweg. Dabei verkauft eine Gemeinde ihr öffentliches Eigentum wie Kläranlagen, Straßenbahnen oder Messehallen an einen ausländischen Geldgeber und mietet es anschließend zurück (Dossier ZEIT Nr. 12/09). Insgesamt wurde Infrastruktur im Wert von 100 Milliarden Euro verschoben. Fast so viel, wie der Bund jährlich für Arbeit und Soziales ausgibt (123 Milliarden), gut dreimal so viel, wie die Bundeswehr im Jahr kostet (31 Milliarden).

Straßenbahnen in Essen, U-Bahnen in Berlin, Messehallen in Köln, Schulen in Gelsenkirchen, die Westfallenhalle in Dortmund, das Kanalnetz von Duisburg, Nürnberg und Ulm, das Klinikum Leipzig, die Müllverbrennungsanlage Wuppertal, Klärwerke in Stuttgart, Soest und Bochum, die Abwassersysteme in Dresden und Kaiserslautern - die halbe Republik wurde verscherbelt.

Heute wären die meisten Kommunen froh, sie hätten sich nie auf diese Geschäfte eingelassen. Denn statt der erhofften Gewinne haben sie enorme Verluste angehäuft, und die Bürger müssen dafür aufkommen. In Baden-Württemberg werden die Wassergebühren erhöht, in Berlin steigen die Fahrpreise. Aber keiner von denen, die den Schaden verursacht haben, soll zur Rechenschaft gezogen werden. Immer hatten es die Strafverfolger eilig, die Ermittlungen einzustellen, oder sie nahmen sie gar nicht erst auf.

Die Ermittler ermitteln nicht, obwohl »im schlimmsten Fall bis zu 30 Milliarden Euro«, wie der Bund der Steuerzahler schätzt, von führenden Leuten in öffentlichen Verwaltungen verschwendet wurden. Die Ermittler ermitteln nicht, obwohl die Verantwortlichen in den Städten sich der enormen Risiken, die sie mit den Leasingverträgen eingingen, in den meisten Fällen bewusst waren; obwohl sie zum Schaden der Bürger handelten, obwohl die finanziellen Löcher, die entstanden sind, noch die Nachfolger ihrer Nachfolger beschäftigen werden.

 

Ihnen seien die Hände gebunden, sagen die Staatsanwälte. Und es scheint, als hätten sie recht.

Die Idee zu alldem kam aus den USA. Dort galt Cross-Border-Leasing als förderungswürdige Auslandsinvestition, die mit einem Steuervorteil versüßt wurde, ein Teil des Steuervorteils floss an die deutschen Städte. Das hörte sich nach einem guten Geschäft an. Die USA schenkt amerikanischen Investoren Steuergeld, und die teilen dies mit deutschen Gemeinden. Aber die Deutschen haben sich blenden lassen.

Es war die Regel, dass den politischen Gremien in den deutschen Städten die 1000 Seiten umfassenden Verträge gar nicht erst ausgehändigt wurden. Die englischsprachigen Originale lagern in den USA; den Gemeinderäten wurden nur knappe Zusammenfassungen auf Deutsch vorgelegt. Die Kommunalpolitiker wussten meist nicht, worüber sie im Detail abstimmten. Nur in Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die Aufsichtsbehörden die undurchsichtigen Leasingverträge nicht gebilligt. Ansonsten kam die Geheimniskrämerei niemandem verdächtig vor.

Als im Februar dieses Jahres die zwei baden-württembergischen Zweckverbände Bodensee-Wasserversorgung und Landeswasserversorgung die rund 300 Bürgermeister ihrer Mitgliedsgemeinden zum Krisengipfel nach Esslingen riefen, hatte der Vorsitzende der beiden Verbände, Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU), kein Wort des Bedauerns übrig, obwohl er die Millionenverluste zu verantworten hat. Kein Unrechtsbewusstsein, nirgends.

Beide Wasserverbände haben 2001 beziehungsweise 2002 ihre kompletten Leitungsnetze und alle Wasserwerke für jeweils mehrere hundert Millionen Dollar an die amerikanische First Union Bank verkauft und zurückgemietet. Aus zweistelligen Millionengewinnen sind inzwischen Millionenverluste geworden. Ein Räderwerk aus Banken, Versicherungen und Investoren wurde in Gang gesetzt, und wenn ein Rädchen ausfiel, funktionierte das Ganze nicht mehr. Ein großes Rad war die Firma AIG. Der amerikanische Versicherungskonzern ist Vertragspartner der Baden-Württemberger und sichert die Leasinggeschäfte gegen Wertverluste ab.

Als die Versicherung AIG durch die Finanzkrise ins Wanken geriet, brauchte das Räderwerk, um weiter zu funktionieren, einen neuen Versicherer. Die zusätzlichen Kosten dafür trugen die Wasserverbände und nicht die amerikanischen Investoren. So stand es im Leasingvertrag, den die Bürgermeister nicht durchschaut hatten. Die Wasserverbände waren schon im Begriff, sich amerikanische Staatsanleihen für 70 Millionen zu kaufen, um das defekte Rad zu ersetzen, da machte ihnen der amerikanische Investor, der die Wasserwerke übernommen hatte, das Angebot, aus ihren Verträgen auszusteigen; doch auch das war nicht kostenlos. Verrechnet man die Ausstiegskosten mit den anfänglichen finanziellen Vorteilen, bleibt für die Bodensee-Wasserversorgung ein Verlust von 4,7 Millionen Euro, für die Landeswasserversorgung von 8,4 Millionen - Verluste, die nun die Verbraucher zu tragen haben: Beide Verbände haben angekündigt, die Wasserpreise zu erhöhen.

Besonders clever wollten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sein und schlossen zwischen 1997 und 2002 insgesamt 22 Leasingverträge ab. Als deren Absicherung ins Rutschen geriet, machte sich der damalige Finanzsenator Thilo Sarrazin auf die Suche nach Alternativen und landete bei einem hochriskanten Finanzprodukt, das der BVG ein Jahr später ein Loch von 157 Millionen Euro ins Budget riss. Sarrazin ist mittlerweile zur Bundesbank gewechselt. Das Loch im Haushalt wird notdürftig gestopft, indem die U-Bahn-Preise angehoben werden. 

Die Verantwortlichen der Wasserverbände in Baden-Württemberg dagegen wurden von Bürgern wegen des Verdachts der Untreue bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Gemeindeordnungen aller Bundesländer verpflichten Kommunalpolitiker nämlich zu »sparsamer und wirtschaftlicher« Haushaltsführung: Spekulationen sind ihnen verboten, finanzielle Risiken sind zu vermeiden. Die Stuttgarter Staatsanwältin sah jedoch kein pflichtwidriges Verhalten der Verantwortlichen. Bei Cross-Border-Verträgen gehe es »weniger um ein offen erkennbares und bewusst eingegangenes Risiko als vielmehr um im Vertragswerk versteckte, bei bestimmten Eventualitäten sich realisierende Risiken«, schreibt sie in ihrer Einstellungsverfügung. Weil die Kommunalpolitiker die Details der Verträge nicht kannten, können sie auch nicht belangt werden. Dummheit soll vor Strafe schützen?

Der Vorwurf, pflichtwidrig gehandelt zu haben, so die Staatsanwältin, sei »angesichts der Außergewöhnlichkeit der aktuellen Finanzkrise... nicht haltbar«. Diese Argumentation stellt die Wirklichkeit jedoch auf den Kopf. Nicht die Finanzkrise ist schuld am Desaster der Städte, sondern die Konstruktion der Verträge, die Gemeindevertreter ahnungslos unterzeichnet hatten. Erst die Krise hat dann offenbart, dass sich die Kommunen von den Banken alle Risiken hatten aufhalsen lassen.

Ein unüberschaubares Geflecht von Akteuren stand den Kommunalpolitikern gegenüber: sogenannte Arrangeure, ein Trust, ein Investor, Anwälte, mehrere Banken. Als Arrangeure traten Tochterfirmen renommierter Unternehmen auf, beispielsweise die Deutsche Bank Export Leasing GmbH oder DaimlerChrysler Services Structured Finance (debis). Diese Arrangeure brachten die Vertragspartner des Geschäfts zusammen.

Den Arrangeuren waren schon vor dem Vertragsabschluss sehr hohe Kosten entstanden - Honorare für Anwälte, Steuerberater, Sachverständige. Auf diesen Ausgaben wären sie sitzen geblieben, wenn die Städte nicht eingestiegen wären. Wollten die Arrangeure verdienen, mussten sie den Kommunen einen der undurchschaubaren Verträge aufschwatzen.

Die Münchner Rechtsanwälte Thomas Elster und Jan C. Knappe, spezialisiert auf Kapitalmarktrecht, kommen zu dem Schluss, dass die Risiken der Deals verharmlost worden seien, indem sie als »nur theoretisch« oder als »beherrschbar« bezeichnet worden seien. Doch wollten die Kommunalpolitiker überhaupt umfassend beraten werden? Entsprach es damals, um die Jahrtausendwende, nicht dem Zeitgeist, alle kommunalen Einrichtungen von der Müllabfuhr bis zur Wasserversorgung zu privatisieren? Klangen Begriffe wie Daseinsvorsorge nicht furchtbar verstaubt?

»Der Druck kam ja damals aus der anderen Richtung: Warum macht ihr das noch nicht?«, erinnert sich Helmut Dedy, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin. »Sie wurden ja für doof erklärt, wenn Sie keine Cross-Border-Leasing-Geschäfte abgeschlossen haben.«

Aber passt die Hysterie des Kapitalmarkts zu einem Leasingvertrag, der für 99 Jahre abgeschlossen wurde? Was kann alles passieren, wenn eine Stadt ihre Infrastruktur aus den Händen gibt? Was, wenn verleaste Straßenbahnen nicht verschrottet werden dürfen, wenn sie alt werden? Wenn das Kanalnetz wegen Bevölkerungsschwund plötzlich zu groß ist, aber nicht verkleinert werden darf?

Bürgermeister mögen leichtfertig gehandelt haben, als sie solche Risiken eingingen - strafbar war es nicht. Dazu müsste Untreue vorliegen, doch um Verantwortliche wegen Untreue belangen zu können, sagt der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Daniel Krause, müsste ihnen Vorsatz nachgewiesen werden - die Absicht, ihre Kommune bewusst schädigen zu wollen. Das werde aber in der Regel nicht gelingen. »Die Evidenz spricht dafür, dass sie alle ihrer Gemeinde Gutes tun wollten«, sagt Krause. Wenn das so ist, kann man sich allerdings fragen, wozu Gemeindeordnungen die Politiker zu wirtschaftlicher Haushaltsführung verpflichten, wenn Verstöße nicht geahndet werden.

Im vergangenen Jahr rekonstruierte das Bezirksgericht von Ohio die Leasinggeschäfte zwischen der Stadt Wuppertal und einem amerikanischen Trust. Die Wuppertaler hatten 1999 ihre frisch renovierte Müllverbrennungsanlage für 75 Jahre an den Trust übertragen und mieteten sie danach zurück. Ein 423-Millionen-Dollar-Geschäft. Doch der Großteil des Geldes verließ nie die Banken. Es wurde nur von einem Konto aufs andere verschoben. Die erste Bank stellte dem Investor das Darlehen zum Kauf der Müllverbrennungsanlage zur Verfügung und überwies es einer zweiten Bank. Diese zweite Bank zahlte daraus für das städtische Unternehmen die Leasingraten an die erste Bank. In der Zwischenzeit nutzten die Banken das Geld, um andere Geschäfte zu machen.

Wer im Einzelnen an welchem Deal beteiligt ist, daraus wurde stets ein großes Geheimnis gemacht. Die Amerikaner und ihre Anwälte haben die Kommunen zu strengstem Stillschweigen verpflichtet. In keinem betroffenen deutschen Rathaus liegt einer dieser Leasingverträge vor, zur Unterzeichnung mussten die Kommunalpolitiker nach New York reisen, wo sie nur einmal kurz in den Folianten blättern durften. Ort der Zeremonie war ein prachtvoller Saal in einer der beteiligten Anwaltskanzleien.

 

Ein Bauer aus Österreich lässt sich nicht einschüchtern

Selbst die Kritiker dieser Geschäfte wurden durch die Aura des Geheimnisvollen eingeschüchtert. In Bochum war es die Partei der Linken, die den Leasingvertrag der Stadt, den SPD und Grüne abgeschlossen hatten, infrage stellte. Doch als die Linken Vertragsdetails erfuhren, etwa über den Investor, behielten sie ihr Wissen für sich. Warum bloß? »Wir wollten vermeiden, dass auf die Stadt eine hohe Vertragsstrafe zukommt«, sagt Linken-Ratsherr Uwe Vorberg.

Doch es gibt einen, der sich nicht einschüchtern ließ: Markus Wilhelm, ein 53-jähriger Bauer aus Österreich. Wilhelm hat einen Cross-Border-Leasing-Vertrag im Internet veröffentlicht, zumindest wesentliche Teile davon - den bislang einzigen im deutschsprachigen Raum. Und er hat sich zu einem hartnäckigen Widersacher des Geschäftsmodells Cross Border Leasing entwickelt, speziell der Geschäfte des regionalen Stromkonzerns TIWAG, der Tiroler Wasserwerke AG.

Es war die Geheimniskrämerei um dessen Leasingverträge, die Wilhelms Misstrauen erweckte. Kein politisches Gremium in Tirol sei mit ihnen befasst gewesen, sagt er, obwohl die TIWAG komplett in Landesbesitz ist. Wilhelm richtete eine Homepage im Internet ein, auf der er alles veröffentlichte, was er über die Geschäfte zusammentragen konnte. Morgens um halb fünf, bevor er in den Stall ging, brachte er die Homepage auf den neuesten Stand. Sein größter Coup gelang ihm, als er Teile eines der geheimen Papiere zugespielt bekam.

Kaum hatte Wilhelm die Passagen des Vertrages ins Internet gestellt, überzogen ihn die Tiroler Wasserwerke mit Klagen und Drohungen. Bei der österreichischen Vergabestelle von Internet-Domains erreichte der Konzern innerhalb von Minuten, dass Wilhelms Homepage abgeschaltet wurde. Der Bauer fand jedoch schnell eine Ausweichadresse, die sich dem Druck des Konzerns widersetzte. Nachdem Wilhelm sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den Vertrag aus dem Netz zu nehmen, verklagte ihn der Stromgigant. Wilhelm ging ein hohes Risiko ein: Der Streitwert lag bei 500000 Euro, seine Existenz stand auf dem Spiel. Wilhelm blieb eisern.

Um die undichte Stelle zu finden, die Bauer Wilhelm mit Informationen versorgte, heuerte der Stromkonzern einen Privatdetektiv an. Eine von dessen Rechnungen wurde Wilhelm zugespielt. 152574,41 Euro - für 1121 Stunden Arbeitseinsatz und mehr als 24000 zurückgelegte Kilometer. Der Detektiv verfolgte den Bauern 140 Tage lang und fuhr dabei offenbar 50-mal quer durch Österreich.

Die Gerichtsprozesse gewann Wilhelm, er siegte in allen Instanzen. »Die Interessen des Beklagten, die Öffentlichkeit über den Inhalt der CBL-Verträge zu informieren, überwiegen jene der Klägerin an der Geheimhaltung der Verträge deutlich«, heißt es im Urteil des Innsbrucker Oberlandesgerichts.

Die Sprache im Vertrag, den Wilhelm online gestellt hat, ist eine Mischung aus Wirtschafts- und Rechtsenglisch, durchsetzt mit einer großen Portion Luft. Manche Satzungetüme erstrecken sich über eineinhalb eng bedruckte Seiten. Ein vereidigter Dolmetscher, den das Innsbrucker Gericht Teile des Vertrags übersetzen ließ, merkte an einigen Stellen an: »Satzbau unklar«.

Cross-Border-Leasing, sagt Wilhelm und grinst, »ist jetzt bei den Bauern im Tal ein Thema«.

Inzwischen ist jedoch etwas passiert, was den Sumpf langsam trockenlegt. Seit 2004 wird für Cross-Border-Leasing-Verträge in den USA keine Steuerbefreiung mehr gewährt. Damit haben die Geschäfte ihren Reiz verloren, in Deutschland wurden seither keine neuen Verträge mehr abgeschlossen.

Doch was passiert mit den alten? Immerhin haben sie eine Laufzeit von bis zu 99 Jahren. In den vergangenen Wochen haben viele Städte triumphierend verkündet, sie hätten sich mit den Investoren auf eine Vertragsauflösung geeinigt - stets ohne Verlust. Unter dem Strich stehe »eine schwarze Null«, sagt etwa Bochums Kämmerer Manfred Busch von den Grünen. Die Ruhrgebietsstadt stieg Ende März aus ihrem Leasingvertrag aus. Kann es sein, dass den Städten gelungen ist, was die globale Finanzwirtschaft nicht schafft? Ihre giftigen und schlechten Investments ohne Verlust loszuwerden?

Im Jahr 2003 hatte die Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz das Bochumer Kanalnetz verleast, für 20 Millionen Euro. Die energische Sozialdemokratin war damals heftig für ihre Eile gescholten worden, mit der sie den Deal durchgezogen hatte; sie wollte einem Bürgerentscheid zuvorkommen. Heute mag sie zu alldem nichts mehr sagen. Ihre Vorzimmerdame richtet aus, auf einer Skala zwischen null und zehn stehe das unangenehme Thema bei der Oberbürgermeisterin auf Rang elf.

Sieht man sich den »Ausstieg« Bochums aber genauer an, dann erkennt man, wie schnell die schwarze Null rot wird. In der Rechnung wurde nämlich ein großer Brocken einfach ausgeklammert. Ein 125-Millionen-Brocken. Vor dem Ausstieg hatte auch Bochum seinen Leasingvertrag teuer nachversichern müssen. Auch Bochum litt unter dem Absturz des Versicherers AIG und musste einen 125-Millionen-Dollar-Kredit aufnehmen, um davon amerikanische Staatsanleihen zu kaufen. Mittlerweile sind die Anleihen im Wert gefallen, den Kredit muss die Stadt jedoch weiter abstottern. Die Stadt wird die Vergangenheit nicht los. Und es kommt noch schlimmer: Mit dem Ausstieg ist nämlich nur der grenzüberschreitende, der Cross-Border-Teil, weggefallen; es gibt keinen amerikanischen Investor mehr. Aber die zwei deutschen Landesbanken, über die die Finanzierung des Leasingvertrags lief, verlangen, dass das Geschäft weitergeht. Das gilt für alle Städte, die gerade einen »Ausstieg« verkünden. »Die Landesbanken wollen die Geldflüsse weiter in ihrer Bilanz haben«, sagt der Kölner Experte Werner Rügemer, »weil sie sie sonst abschreiben müssten.« Es wird eine Fiktion aufrechterhalten: Die Banken tun so, als laufe der Leasingvertrag weiter. Die eine Bank stellt der anderen weiterhin das Darlehen zur Verfügung; die zweite Bank zahlt daraus unverändert die Leasingraten an die erste zurück. Und die Städte haben für die Darlehen zu bürgen; im Fall Bochum für 42 Millionen Euro. Von einem wirklichen Ausstieg kann daher keine Rede sein.

Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski könnte jetzt leicht über seine Kollegen lästern, die ihre Stadt mit Leasinggeschäften in die Bredouille gebracht haben. Der Sozialdemokrat amtiert seit 2004 in Gelsenkirchen, zuvor saß er fast zehn Jahre im nordrhein-westfälischen Landtag und war im Vorstand der Landes-SPD für Kommunalpolitik zuständig. Er kennt die finanziellen Nöte der Städte.

Dennoch hat Baranowski von Anfang an vor den Leasinggeschäften gewarnt. Den Landesinnenminister Fritz Behrens wollte er sogar dazu bewegen, den Kommunen die Geschäfte zu verbieten. »Kommunen sind keine Investmentbanker«, sagt er. Aber man hörte nicht auf ihn.

Heute muss sich Baranowski selbst mit solchen Geschäften herumschlagen. Von seinem CDU-Vorgänger hat er zwei dieser windigen Verträge geerbt. Einen davon konnte er kürzlich beenden - mit 11,7 Millionen Euro Defizit. »Gerade in einer Stadt, die nicht auf Rosen gebettet ist, tut es weh, Geld über den Atlantik zu schicken, ohne dass man etwas davon hat«, sagt er.

Aber kaum waren die Leasinggeschäfte 2004 überwunden, standen die vornehm gekleideten Abgesandten der Banken wieder in Baranowskis Amtsstube, um ihm ein neues »risikoloses« Geschäft anzubieten. Wieder sah das Geschäftsmodell sehr verschachtelt aus. Hatte denn keiner etwas gelernt? Aber Baranowski wusste, was zu tun war. »Ich habe die Gespräche nicht fortgesetzt und bin da im Nachhinein auch sehr froh drüber.«

Was die Banken dem Bürgermeister da verkaufen wollten, waren Swaps und Spread-Ladder-Swaps. Das klingt nach wuseligen Figuren aus amerikanischen Computerspielen, aber es sind die Nachfolgemodelle der Leasinggeschäfte. Vor allem Berater der Deutschen Bank versuchten, sie den Kommunen schmackhaft zu machen. Swaps und Spread-Ladder-Swaps laufen auf reines Zocken hinaus - Wettgeschäfte mit Steuergeldern.

Bei Swaps werden Kredite mit langer Laufzeit und hohen Zinsen gegen Kredite mit kurzer Laufzeit und niedrigen Zinsen getauscht. Üblicherweise schließen Kämmerer langfristige Kredite ab, Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren sind nicht selten. Der Vorteil des neuartigen Tauschgeschäfts ist, dass der langfristige Kredit beispielsweise einen Zinssatz von fünf Prozent hat, der kurzfristige nur vier Prozent. Also sinkt mit dem Tausch die Zinslast. Ein Geschäft, das sich lohnt - solange am Kapitalmarkt alles normal läuft. Steigt aber das Zinsniveau, beginnt das Problem. Denn wenn der kurzfristige Kredit ausgelaufen ist, muss ein neuer Kredit aufgenommen werden, dessen Zinssatz nun beispielsweise bei sechs Prozent liegen kann, also über den Kosten des ursprünglichen Darlehens. Dann drohen Millionenverluste.

Spread-Ladder-Swaps sind noch gewagter: Bei ihnen schließen Bank und Kommune als Wettgegner zusätzlich eine Wette darauf ab, wie sich der Abstand zwischen kurz- und langfristigem Zinsniveau entwickeln wird. »Die Kommunen haben nahezu regelmäßig auf einen sich vergrößernden Abstand gesetzt«, schreibt der Bund der Steuerzahler. »Eingetreten ist das Gegenteil.« Damit haben die Städte reihenweise ihre Wetten an die Bank verloren - und damit viel Geld. Kämmerer und Bürgermeister in Hunderten von Städten haben sich wie Spieler in Kasinosälen verhalten und wissen nun nicht, wie sie ihren Bürgern die Pleite erklären sollen.

In Nordrhein-Westfalen, dem Land mit den meisten Zockerstädten, hat der Bund der Steuerzahler alle 396 Kommunen des Landes aufgefordert, mitzuteilen, ob sie Zinswetten abgeschlossen haben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis. Fast alle gaben Auskunft. Fast alle haben Swaps, Doppelswaps, Zinsswaps oder Forwardswaps abgeschlossen - haben sich also wie Investmentbanker verhalten. Ein gutes Dutzend Städte hat sich dabei richtig verzockt. Allen voran Hagen am Rand des Sauerlands mit 50 Millionen Euro Verlust (siehe Grafik diese Seite).

 

Das Gehalt von 1400 Erzieherinnen mit Swaps verspielt

Auch außerhalb Nordrhein-Westfalens rissen Wettgeschäfte die Finanzen tief ins Minus, so bei den Stadtwerken Pforzheim (vier Millionen Euro) oder den Würzburger Verkehrsbetrieben (drei Millionen). Aber nur selten mussten die Verantwortlichen gehen. Der Remscheider Kämmerer legte sein Amt nieder. Im Kreis Borken trat der Landrat als Aufsichtsratschef der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland zurück; er räumte seine Mitschuld an den vier Millionen Euro Verlusten ein. Der Geschäftsführer der kommunalen Wirtschaftsbetriebe Lübecke, einer Stadt im Nordosten Nordrhein-Westfalens, wurde seines Postens enthoben; er hatte einen Millionenkredit aufgenommen und sechsstellige Verluste gemacht. Aber der Haushaltsexperte des Steuerzahlerbunds Nordrhein-Westfalen, Eberhard Kanski, hält die Konsequenzen nicht für ausreichend. »Es müssen auch Schadensersatzansprüche geprüft werden.« Und die Rolle der Stadträte müsse untersucht werden; für die Verluste dürften nicht allein die Steuerzahler geradestehen.

Aber wieder ermittelt kein Staatsanwalt. Denn wiederum müsste den Kommunalpolitikern Vorsatz nachgewiesen werden. Mögen diese Wettgeschäfte auch noch riskanter gewesen sein als die Leasinggeschäfte - den Tatbestand der Untreue erfüllen sie ebenfalls nicht, meint der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Anwalt Daniel Krause. Untreue, das würde bedeuten: Die Verantwortlichen hatten vor, ihren Gemeinden zu schaden. Die Zinswetten seien jedoch kein vorsätzliches, sondern allenfalls grob fahrlässiges Verhalten.

Viele Städte versuchen nun, von ihrer Schuld abzulenken und sie allein den Banken zuzuschieben. Je mehr Geld sie verzockt haben, desto lauter rufen die Kommunen nach Entschädigung, am lautesten die Stadt Hagen. Sie hatte den bundesweit höchsten Verlust bei Zinswetten gemacht - rund 50 Millionen Euro. Davon könnte man, zum Beispiel, ein Jahr lang 1400 Erzieherinnen in Kindertagesstätten bezahlen. Die CDU-Stadtkämmerin Annekathrin Grehling verwettete die Summe, als sie vor vier Jahren 170 Millionen Euro in einen Spread-Ladder-Swap der Deutschen Bank steckte. Viel spricht dafür, dass sie und ihr Oberbürgermeister Peter Demnitz von der SPD nicht wussten, was sie taten.

Die Stadt verklagte daraufhin die Deutsche Bank. Sie sei falsch beraten worden, argumentierte die Stadt, vor allem habe die Bank nicht deutlich gemacht, dass sie nicht der Berater der Stadt sei, sondern der Wettgegner. Das Landgericht Wuppertal wies die Klage ab, die Stadt sei im Geschäft mit Zinswetten »eine sehr erfahrene und professionelle Kundin« gewesen.

Viele Kommunen haben die Deutsche Bank inzwischen wegen der Zinswetten verklagt, und jedes Gericht beurteilt die Rolle der Bank anders. So sah es das Landgericht Frankfurt am Main als erwiesen an, dass die Deutsche Bank ihre Beratungspflicht gegenüber den Pforzheimer Stadtwerken grob verletzt habe, und verurteilte die Bank zum vollen Schadensersatz von vier Millionen Euro plus Zinsen. Das Landgericht Magdeburg hingegen hat die Klage eines Wasserversorgers der Stadt abgewiesen. Das Landgericht Würzburg wiederum verurteilte die Bank zu einem teilweisen Schadensersatz gegenüber den Würzburger Verkehrsbetrieben.

In Hagen wurde außerdem die Kämmerin Grehling wegen des Verdachts auf Untreue angezeigt. Aber das Verfahren wurde eingestellt, weil sie bei den entscheidenden Vertragsgesprächen nicht anwesend gewesen sei. Auch den schriftlichen Hinweis der Deutschen Bank »Bevor Sie mit uns in Verbindung treten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie das Geschäft verstehen« will die Kämmerin nicht gelesen haben.

In Hagen geht es jetzt ums Ganze. Alles, was eine Stadt lebenswert macht, steht zur Disposition. Es wurde ein »Sparmentor« geholt, der Politikwissenschaftler Stefan Bajohr, der Vorschläge machen sollte, wo die Stadt, die schon vor der Millionenpleite hoch verschuldet war, noch Abstriche machen könne. Bajohrs Krisenpaket enthält lauter Grausamkeiten: Schließung aller Bäder außer dem Zentralbad; den Rat verkleinern; weniger Busse; Hunde- und Vergnügungssteuer erhöhen; Musikschulbeiträge anheben; das Ballett schließen und das Theater verkleinern; weniger Öffnungstage in den Museen; Schulen zusammenlegen; Bibliotheken schließen.

Weil das nicht reichte, schlug der Sparkommissar zudem vor, die Grundsteuer um das Zweieinhalbfache zu erhöhen. Hagen würde damit für Hausbesitzer und Mieter zum teuersten Ort in ganz Deutschland werden - inmitten toter Schwimmbäder und geschlossener Bühnen. Davor schreckten die Stadtoberen zurück. Sie riefen eine Sparkommission zusammen, die sich etwas anderes ausdenken soll. Bajohr musste gehen.

Hagens Oberbürgermeister Peter Demnitz erklärte inzwischen, er werde zur Kommunalwahl im August nicht wieder antreten. Kämmerin Annekathrin Grehling wurde neue Kämmerin in Aachen. In einem Interview hatte sie zuvor gesagt, sie würde, sollte sich die Gelegenheit bieten, »noch einmal so handeln«. Mittlerweile, richtet ihre Vorzimmerdame im Aachener Rathaus aus, möchte sich Frau Grehling zum Thema Zinswetten nicht mehr äußern.

Bei ihrer Vereidigung im Weißen Saal des Rathauses hieß der Aachener Oberbürgermeister die neue Kämmerin Annekathrin Grehling mit den Worten willkommen: »Wir empfangen Sie mit offenen Armen in einer Situation, die finanziell nicht einfach ist. Ich bin aber überzeugt, dass Sie mit Ihrer Kompetenz und Zielgerichtetheit dafür sorgen werden, dass es uns in einigen Jahren finanziell besser geht.« 

 

Swaps & Co:

Als Cross-Border-Leasing wird eine verschlungene Form des Leasings bezeichnet, bei der ein Investor in den USA mit einer Kommune in Deutschland einen Vertrag schließt. Die Kommune verkauft ihr Eigentum (Kläranlagen, Messehallen, Straßenbahnen), um es sogleich zurückzumieten. Der Geldgeber konnte mit der Investition bis vor einiger Zeit Steuern sparen; einen Teil dieser Ersparnis gab er an die Kommune weiter. Die in den Verträgen versteckten Risiken waren den kommunalen Gremien im Detail nicht bekannt. Bei Swaps tauschen Städte Kredite mit langer Laufzeit und hohen Zinsen gegen Kredite mit kurzer Laufzeit und niedrigen Zinsen. Läuft der kurzfristige Kredit aus, kann es jedoch sein, dass der Zins des Anschlusskredits höher liegt als beim ursprünglichen Darlehen - dann drohen Verluste. Bei Spread-Ladder-Swaps wetten Bank und Kommune darum, wie sich der Abstand zwischen kurz- und langfristigem Zinsniveau entwickeln wird - reines Zocken.

 
Investmentbank Rathaus:

Wie werden Bürgermeister zu Spekulanten? In der Regel, weil ihnen das Geld ausgeht und sie sich etwas einfallen lassen müssen, um auf andere Weise ihre Schwimmbäder, Kindergärten oder Parks zu finanzieren. Das Geld war den deutschen Städten vor allem in den Jahren 2002 und 2003 ausgegangen. Damals hatte die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder eine Unternehmenssteuerreform verabschiedet, die die Firmen sehr stark entlastete - in der Hoffnung, dass sie investieren und Arbeitsplätze schaffen. Die Folge war, dass Städte und Kommunen viel weniger Gewerbesteuer einnahmen. Diese Steuer ist aber die Hauptsäule, auf der die Finanzierung der Kommunen ruht. Eine Reihe von Städten musste sogar Steuervorauszahlungen an Unternehmen zurückgeben. Die Stadt München etwa erstattete im Jahr 2002 rund 500 Millionen Euro, davon allein 90 Millionen an die HypoVereinsbank. Es war die Zeit, in der besonders viele Cross-Border-Leasing-Verträge abgeschlossen wurden. Irgendwoher musste das fehlende Geld ja kommen. Ende 2008 waren die deutschen Kommunen mit rund 106 Milliarden Euro verschuldet. Städte nehmen immer öfter Kassenkredite auf, verstoßen damit gegen das Haushaltsrecht und überziehen sozusagen ihren Dispokredit, um Gehälter der städtischen Bediensteten und Sozialhilfe zahlen zu können. Es wächst die Zahl der Gemeinden, deren Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken. Diese Städte müssen ihre Haushalte von der Aufsichtsbehörde genehmigen lassen. Dass die Gemeindefinanzen dringend reformiert werden müssen, um die Kommunen weniger anfällig für undurchsichtige Einnahmequelle wie Cross-Border-Leasing zu machen, gilt überall als Konsens.Doch sind bisher alle Anläufe zu Reformen gescheitert.