Eine Chronologie korrekten Verhaltens: Werner BORCHARDING

Diese chronologische Darstellung korrekten Verhaltens eines Whistleblowers in der Finanzverwaltung ist eines der Kapitel aus der Geschichte Steuerhinterziehung im Finanzamt Münster: Werner Borcharding akzeptiert das nicht und ist direkt aufrufbar und verlinkbar unter www.ansTageslicht.de/Werner-Borcharding. Die anderen Kapitel finden Sie in der rechten Navigationsleiste (Smartphone: ganz nach unten scrollen).

01.12.1975

Werner BORCHARDING beginnt seine Tätigkeit als Steuerfahnder bei der Steuerfahndungsstelle Münster. 1985 wird diese umorganisiert in Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster (abgekürzt STRAFA-FA Münster). Abteilung 1 ist seither für die Steuerfahndung zuständig (Ermittlung von Steuerstraftaten gemäß § 208 AO), Abteilung 2 für die Strafsachen (Festsetzung von Buß- u. Strafgeldern)


1984

BORCHARDING wird Mitglied des Personalrates und Ortsverbandsvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) – er genießt einen tadellosen Ruf


Herbst 1993

Ein anderes Finanzamt, das Finanzamt für Großbetriebsprüfung in Münster, prüft den ortsansässigen und weitbekannten Farbenhersteller "Brillux". Der Prüfer stellt steuerstrafrechtliche Sachverhalte mit einem Hinterziehungsvolumen von rd. 500 000 Mark fest. Er leitet die Erkenntnisse weiter an das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA). Die Informationen verbleiben lt. Weisung des Vorstehers bei der Strafsachen-Abteilung, die Abteilung Steuerfahndung wird nicht mit der Aufnahme weiterer Ermittlungen betraut.  
Vorsteher dieses Finanzamtes mit seinen beiden Abteilungen ist LRD (Leitender Regierungsdirektor) Dr. Karsten NOTTHOFF. Er hält auch persönlich den Kontakt mit einem der Steuerbüros, das die Fa. Brillux berät. Jahre zuvor war NOTTHOFF Sachgebietsleiter und zuständig u.a. für die Brillux-Prüfungen. In dieser Funktion war er auch Vorgesetzter des Finanzamtprüfers FREUNDLIEB. 
NOTTHOFF wird nach seiner fraglichen Anweisung kurz darauf an die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster versetzt. Dort wird er eingesetzt als "Referent für Betriebsprüfungen und Steuerfahndung". Der Finanzamtsprüfer FREUNDLIEB hat inzwischen die Seiten gewechselt und ist nun u.a. für die Fa. Brillux tätig. 
Das Strafverfahren "Brillux" wird zunächst nur gegen den Firmenchef Franz Wilhelm KÖNIG geführt. Später auch gegen den Geschäftsführer Dr. Julius SCHRÖDER (vgl. 1999) 


04.03.1994

Der inzwischen zum "Referenten für Betriebsprüfung und Steuerfahndung" in der OFD Münster aufgestiegene ehemalige Leiter des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Münster, Dr. NOTTHOFF, weist das - inzwischen ihm untergebene - Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster an, das Strafverfahren gegen die Fa. Brillux GmbH & Co.KG einzustellen. In seiner Weisung wird der zugrunde liegende Sachverhalt von ihm ganz anders geschildert als es den Tatsachen entspricht.  
Mit gleicher schriftlicher Weisung wird auch dem zuständigen Finanzamt für Steuerfestsetzung in Münster beschieden, die entsprechenden Textpassagen aus dem Betriebsprüfungsbericht nicht auszuwerten, d. h. die darauf beruhende Nachsteuerberechnung – mehr als 500.000 DM - nicht zu erheben. Dies geschieht trotz eines internen OFD-Gutachtens, das die rechtliche Würdigung des Betriebsprüfungsberichtes bestätigt


15.03.1994

Das Strafverfahren gegen den Brillux-Firmenchef KÖNIG wird aufgrund (und trotz) der rechtswidrigen Weisung der OFD (die man nicht hätte befolgen müssen) eingestellt. Die Einstellung wird nur von dem zuständigen Abteilungsleiter, einem Juristen, unterzeichnet. Die Sachbearbeiterin fertigt zwar weisungsgemäß die Einstellung aus, verweigert aber ihre Unterschrift – sie wird von Kollegen auf die Konsequenzen einer solchen Unterschrift hingewiesen


Monate danach

Unter den Straf-Sachbearbeitern und den Steuerfahndern herrscht wochen- und monatelang helle Empörung über das rechtswidrige Verhalten des leitenden OFD-Beamten Dr. NOTTHOFF. Auch bei einem Besuch von LRD Dr. NOTTHOFF in 'seinem' ehemaligen Finanzamt gelingt es ihm nicht, die empörten Beamten zu beschwichtigen. Gleichwohl hält die OFD Münster an der rechtswidrigen Weisung fest


Jahreswende 1994/1995

BORCHARDING erhält Fotokopien aus der Brillux-Akte anonym per Post zugespielt – ein ‚Weihnachtspaket’ sozusagen. Lange überlegt er, was er damit machen soll. Sein Amts-Eid, aber auch sein Gerechtigkeitsgefühl, lassen ihn letztlich nur eine einzige Entscheidung als richtig erscheinen


12.04.1995

BORCHARDING unterrichtet den General-Staatsanwalt in Hamm mittels einer anonymen Strafanzeige: Verdacht auf Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung. Etwa 4 Wochen später informiert BORCHARDING auch den amtierenden Finanzminister SCHLEUSSER, SPD, persönlich unter Hinweis auf die allgemeine beamtenrechtliche Verpflichtung des § 64 Abs. 4 Landesbeamtengesetzes NRW. 
Außer der eigenen Ehefrau sind über diese Maßnahme nur der DStG-Bezirksverbandsvorsitzende Meinolf GUNTERMANN sowie der Vorsitzende des Hauptpersonalrates, Hans-Jürgen SCHNIEBER, unterrichtet. Zu diesem Zeitpunkt glaubt BORCHARDING noch, diesen beiden letzteren vertrauen zu können


26.04.1995

Mit den Ermittlungen ist jetzt die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum betraut. Hier arbeiten spezialisierte und engagierte Staatsanwälte u. Wirtschafts-Referenten. Sie ermitteln unter dem Aktenzeichen 35 Js 87/95 gegen Dr. NOTTHOFF und weitere leitende Beamte, darunter den Finanzpräsidenten Wilhelm WENDT, wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt und der Rechtsbeugung


08.05.1995

Das NRW-Finanzministerium unter seinem Minister Heinz SCHLEUßER, SPD, erhält Kenntnis von der anonymen Anzeige


18.05.1995

Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Bochum bei Brillux sowie in der OFD Münster, dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA) Münster. Außerdem wird die Wohnung des Finanzpräsidenten WENDT durchsucht. In den  Hausnachrichten   der OFD heißt es dazu: "Eine dienstliche Überprüfung des in der anonymen Anzeige erhobenen Vorwurfs hat keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Beamten ergeben."  
Wenige Tage darauf wird in der OFD Münster ein neues Gutachten zum Fall Brillux erstellt – es kommt genau zum gegenteiligen Ergebnis des ersten Gutachtens vom 4. April 1994. Man will den Fall herunterspielen. Präsident der ODF ist Jürgen HIMSTEDT. 
Im Rahmen der Ermittlungen werden auch Finanzbeamte von der Staatsanwalt vernommen, darunter der damalige Vorsteher des Finanzamtes Münster-Außenstadt, zuständig für die Steuerfestsetzung, der sich im März 1994 in Kur befand. Alle Finanzbeamten erklären, dass man seitens der OFD Münster den leisen, aber unmissverständlichen Versuch unternommen habe, die zu Vernehmenden zu beeinflussen. Hierzu hatten diese von ORR (Oberregierungsrat) Harald KÜPER von der OFD einen dienstlichen Telefonanruf erhalten, in dem sie im Hinblick auf ihre Zeugenvernehmung gefragt wurden, ob sie denn noch „Informationsbedarf“ hätten. Harald KÜPER wird später zum Vorsteher des STRAFA-FA Münster, aufsteigen 


1995

Im Laufe der Ermittlungen geraten jetzt die Staatsanwälte unter Druck: man signalisiert ihnen z.B., dass man ihre Steuererklärungen überprüfen werde, und zwar besonders gründlich! So wird z.B. die Steuerakte des Generalstaatsanwalts einer „besonderen grundlosen“ Überprüfung unterzogen. In diesem Zusammenhang wird der Vorsteher des Finanzamts Soest „aufgefordert“, zusammen mit seinem Geschäftsstellenleiter die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte des Generalstaatsanwalts abzufahren, um festzustellen, ob die geltend gemachten Fahrtkosten zutreffend angegeben wurden. 
Der Finanzamts-Vorsteher des STRAFA-FA Bochum wird gebeten, seine „Beziehungen“ zur Staatsanwaltschaft Bochum „spielen“ zu lassen. Als er sich weigert, wird ihm die vorzeitige Pensionierung nahegelegt, was dieser auch akzeptiert


Juni/Juli 95

Obwohl nach dem Landesbeamtengesetz NRW verpflichtend vorgeschrieben, wird gegen die leitenden OFD-Beamten kein Disziplinar-Verfahren eingeleitet.  
Der LRD Dr. NOTTHOFF wird sogar - trotz der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn - zum Abteilungsdirektor befördert - im Einklang mit dem Finanzministerium von NRW


27.07.1995

OFD-Präsident Jürgen HIMSTEDT gibt gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft Bochum eine „Erklärung“ dahingehend ab, dass er in der Sache Brillux keine Weisungen erteilt hätte. 
Hingegen wird er am 14.05.1996, dem Tag der „Zwangsversetzung“ von BORCHARDING, diesem gegenüber erklären, dass derartige Entscheidungen (hier: Behandlung Brillux-Fall) zuvor im Kollektiv abgestimmt würden


18.01.1996

Im 63-seitigen Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Bochum ist u. a. zu lesen, dass die Straftatbestände


  • Strafvereitelung im Amte
  • Rechtsbeugung
  • Begünstigung im Amt
  • Verleitung von Untergebenen zu strafbaren Handlungen

objektiv erfüllt sind. Und dass weiter


  • „notwendige Ermittlungen unterblieben bzw. mit Strafe bedrohte Handlungen nicht weiter verfolgt wurden, das angestrengte Ermittlungsverfahren vielmehr ohne ausreichende Prüfung eingestellt wurde“,
  • „Forderungen des Fiskus zu Unrecht niedergeschlagen wurden bzw. auf diese verzichtet wurde“, 
  • „die von den Beschuldigten getroffenen Entscheidungen im Widerspruch stehen zu Recht und Gesetz“,
  • "der Beschuldigte (LRD Dr. N.) es unterbunden und unterlassen hat“, den Sachverhalt zu ermitteln",
  • „die eigene Stellungnahme des Beschuldigten (LRD Dr. N.) zu den Vorgängen in wesentlichen Punkten unzutreffend ist“,
  • „die Behauptung des Beschuldigten (LRD Dr. N.), eine Entscheidung oder Anweisung durch ihn sei nicht ergangen“, nicht den Tatsachen entspricht.

Mit letzterem ist konkret gemeint: der Beschuldigte hat gelogen.  
Die Staatsanwaltschaft Bochum kommt aber letztlich zu folgendem Ergebnis:


  • Das Verfahren gegen den Finanzpräsidenten WENDT und den stellvertr. Leiter des STRAFA-FA Münster wird mangels Beweises eingestellt. 
  • NOTTHOFF von der OFD kann ebenfalls nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da „die subjektiven Voraussetzungen einer Rechtsbeugung nach § 336 StGB nicht nachzuweisen waren“. Konkret: es kann kein Vorsatz nachgewiesen werden. Folge: das Verfahren gegen ihn wird ebenfalls eingestellt.


Hinter vorgehaltener Hand allerdings spricht man davon, dass die ermittelnden Staatsanwälte ‚von oben’ angewiesen worden seien, das Strafverfahren einzustellen. Sie waren nämlich gehalten, den Entwurf der Anklageschrift 'oben' vorzulegen. Begründung: Es könne nicht sein, dass – im Hinblick auf die Steuermoral – höchste Beamte einer OFD vor den Richtertisch gestellt würden.  
Strafrechtler äußern hierzu später, dass diese bei einer Verurteilung mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren hätten rechnen müssen. Damit wäre auch deren Beamtenverhältnis zu Ende gewesen, sprich die Pension verwirkt. 
Im Jahr 1996 nimmt auch die Staatsanwaltschaft Münster unter dem Aktenzeichen 44 Js 817/96 das Verfahren gegen die Fa. Brillux wieder auf - es wird drei Jahre später mit einer hohen Geldbuße seitens Brillux beendet werden


10.+11. Mai 1996

Als DStG-Ortsverbandsvorsitzender (Deutsche Steuergewerkschaft) nimmt BORCHARDING an einer Gewerkschaftssitzung in Winterberg teil. Helmut OVERBECK, Tarif-Fachmann im Bundesvorstand der DStG, spricht BORCHARDING darauf an, dass  er  es wohl gewesen sei, der die anonyme Anzeige gestellt habe und dass er sich deswegen umgehend beim Oberfinanzpräsidenten ‚stellen’ möge - ansonsten müsse er mit umfangreichen Disziplinarmaßnahmen rechnen. 
Auch der eingeschaltete Jurist der Steuergewerkschaft, Thomas HARTMANN, gleichzeitig Beamter im höheren Dienst der Finanzverwaltung, vertritt diese Meinung, dass BORCHARDING gegen das Steuergeheminis verstoßen habe und rät ebenfalls, umgehend den Oberfinanzpräsidenten Jürgen HIMSTEDT aufzusuchen - er beruft sich auf eine Einschätzung eines ihm bekannten Rechtsexperten


15.05.1996

Die Vorsitzende des Bezirkspersonalrates (BPR) und Mitglied des Bezirksverbandes Westfalen der Deutschen Steuergewerkschaft, Vera DIETRICH, stimmt der Versetzung durch die OFD Münster sofort zu, ohne Rücksprache genommen zu haben mit BORCHARDING, der ja selbst auch Personalratsmitglied und damit eigentlich nach dem Personalvertretungsgesetz vor Versetzungen geschützt ist.  
Die OFD Münster begründet ihren Antrag auf Zustimmung zur Versetzung lediglich mit dem Hinweis, dass „die Versetzung aus dienstlichen Gründen erfolge“, ohne diese auch nur annähernd zu erläutern


30.05.1996

14 Tage nach seiner Zwangsversetzung wird bei der Staatsanwaltschaft Münster ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen BORCHARDING eingeleitet: wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Steuergeheimnis.  
Anlass ist eine Anzeige des Steuerbüros Horstkotte & Partner in Lengerich, dort des Steuerberaters Rolf FREUNDLIEB, einem ehemaligen Finanzamts-Betriebsprüfer, der seinerzeit u.a. für Brillux zuständig war (vgl. Herbst 1993). Er hat eine "Anzeige gegen Unbekannt" gestellt: Bruch des Steuergeheimnisses. 
Parallel dazu wird ein disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren gegen BORCHARDING gestartet. Der Vorsteher des Finanzamts Coesfeld, MANTLIK, empfiehlt ihm, den Dienst zu quittieren und gegebenenfalls als Steuerberater tätig zu werden


05.07.1996

Die OFD Münster hat ein Disziplinarverfahren gegen Werner BORCHARDING eingeleitet und unterrichtet unter dem Aktenzeichen "S A 12 - Bo - 43 - St 44 - 14" das Finanzministerium des Landes NRW 


19.07.1996

Der Leiter der Zentralabteilung im Finanzministerium, Rudolf STADERMANN, bittet die OFD Münster aufgrund eines Berichtes vom 05.07.1996 um "rechtzeitige mündliche Unterrichtung". Damit ist das Finanzministerium von NRW aktuell informiert, greift aber nicht ein. STADERMANN wird im Jahre 2000 Nachfolger des derzeitigen OFD-Präsidenten in Münster, Jürgen HIMSTEDT, werden


13.12.1996

Das Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Steuergeheimnisses gegen BORCHARDING wird eingestellt. In einem  Schreiben der Staatsanwaltschaft Münster  (pdf-file, 4 S., 1,1 MB) heißt es, dass die Anzeige von BORCHARDUNG rechtmäßig war und die angezeigten Sachverhalte als  „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“  anzusehen sind. BORCHARDING hat damit - strafrechtlich gesehen - rechtmäßig gehandelt. 
Ebenso wird das "disziplinarrechtliche Vorermittlungsverfahren" eingestellt. Die Finanzbehörde muss deshalb auch die Verfahrenskosten (Rechtsanwaltsgebühren etc.) an BORCHARDING erstatten. 
Trotz der Einstellung beider Verfahren kommt keiner der bisherigen Gewerkschafts - “Freunde“ auf BORCHARDING zu. Niemand setzt sich für seine Rehabilitierung ein. Im Gegenteil: BORCHARDING wird weiterhin nach allen Regeln der Kunst gemobbt


01.01.1997

BORCHARDING wird eine eigentlich anstehende Beförderung versagt. Waren seine bisherigen Beurteilungen (auch u. a. von Dr. NOTTHOFF) sehr positiv, so fällt die letzte Beurteilung - nach BORCHARDING’s Anzeige erheblich schlechter aus


1997

Gerüchte um Rotarier-Verbindungen tauchen auf. BORCHARDING erhält Einsicht in das Rotarier-Buch: dort sind sowohl der OFD-Chef Jürgen HIMSTEDT als auch der Steuerberater der Fa. Brillux als Mitglieder gelistet. Die Rotarier tagen in den Räumen des münsterischen Zwei-Löwen-Clubs. Mitglied dort: der Chef der Fa. Brillux, Heinz-Wilhelm KÖNIG


1999

BORCHARDING’s Anzeige zeitigt Folgen: Eine Strafkammer des Landgerichtes Münster stellt das Verfahren "gegen Geldauflage" ein: Der Inhaber der Fa. Brillux muss 500.000 DM zahlen. Zu einer regulären öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt es nicht - Verteidigung und Justiz handeln diesen Deal 'intern' nach § 153 a der Strafprozessordnung aus.  
Auch im Falle des promovierten Brillux-Geschäftsführers sowie des Brillux-Steuerberaters kommt es zu einer "Einstellung gegen Geldauflage". Beide müssen jeweils 20.000 DM zahlen.  
Währenddessen soll sich BORCHARDING wegen mehrfacher Erkrankung, u. a. durch das Mobbing bedingt, beim Amtsarzt vorstellen. Dies ist eine im öffentlichen Dienst übliche Praxis – nach einem entsprechenden Gutachten des Amtsarztes kann man unbotmäßige Beamte aus dem Dienst entfernen, z.B. durch Frühpensionierung. Die Praxis ist deshalb so beliebt, weil der Behörde – ganz im Gegensatz zu einem Unternehmen – ja ‚keine Kosten’ entstehen. 
BORCHARDING’s Anwalt kann das (noch) erfolgreich verhindern


12.04.1999

Runderlaß des NRW-Innenministers Dr. BEHRENS zur „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“. Dies wird auf das Mobbing-Verhalten der OFD und ihrer Finanzämter in Münster allerdings keine Auswirkungen haben


Frühjahr 2000

Der leitende OFD-Beamte NOTTHOFF wird vom nordrhein-westfälischen Finanzminister Peer STEINBRÜCK, SPD, befördert: zum Finanzpräsidenten der OFD Münster. 
Währenddessen meint der Petitionsausschuss des Landtages von NRW, dass bei BORCHARDING eine "nicht sachgerechte Ermessensausübung der OFD Münster nicht feststellbar" ist. Gemeint ist damit offenbar: In NRW ist es normal, dass Finanzbeamte, die einem steuerlichen Straftatbestand nachgehen, aus "dienstlichen Gründen" ohne weiteres (straf)versetzt werden können, wenn ihre Ermittlungen irgendjemanden stören


April 2000

1. Hilferuf an die Politik 

BORCHARDING schreibt an den NRW-Innenminister Dr. BEHRENS und sendet Kopien des Schreibens an den Ministerpräsidenten Wolfgang CLEMENT, SPD, sowie den Finanzminister Peer STEINBRÜCK.  
BORCHARDING wird kurz darauf zurückversetzt nach Münster und zwar an das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung. An seine alte Arbeitsstelle als Steuerfahnder darf er nicht zurück. Er wird auch nicht mehr befördert


02.07.2001

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fällt ein wegweisendes Urteil: Arbeitnehmer dürfen auch gegen ihren Arbeitgeber Strafanzeige stellen bzw. bei der Staatsanwaltschaft aussagen, wenn offensichtlich ein Straftatbestand vorliegt, ohne dafür mit Kündigung ‚abgestraft’ zu werden. Die kurze Pressemeldung des Gerichts dazu gibt es  hier . Die ausführliche Begründung des höchsten deutschen Gerichts findet sich im Beschluss mit dem Aktenzeichen  1 BvR 2049/00 v. 2.7.2001 .  
Dieses Urteíl des höchsten deutschen Gerichtes wird künftig zu jenen Rechtssätzen gehören, die von fast allen Arbeitsgerichten konsequent mißachtet werden


2002

BORCHARDING unterliegt beim Verwaltungsgericht Münster im Kampf gegen seine Zwangsversetzung und Nicht-Beförderung. Die Vorwürfe gegen seine Vorgesetzten seien im Kern nicht unrichtig, heißt es zur Begründung. Jedoch habe er den Amtsfrieden beeinträchtigt und nicht hinnehmbare Unruhe verursacht. Vom Richter unberücksichtigt blieb das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach der Arbeitnehmer auch Strafanzeige stellen dürfen. Ebenso unberücksichtigt bleibt die Tatsache, dass BORCHARDING eigentlich aufgrund seiner Position als Personalrat nicht hätte versetzt werden dürfen.  
Der die Klagen von BORCHARDING abhandelnde Richter Heinz-Dieter SELLENRIEK ist in Münster zugleich Fraktionsvorsitzender der CDU im Rathaus. Einer der größten Gewerbesteuer-Zahler in Münster: die Fa. Brillux


29.11.2002

BORCHARDING führt ein Gespräch mit dem neuen Finanzpräsidenten Dr. NOTTHOFF - man war sich Tage zuvor zufällig im Fahrstuhl begegnet und hatte diesen Termin ausgemacht. NOTTHOFF ist jedoch nicht bereit, eine Rehabilitierung BORCHARDINGs zu betreiben


01.07.2003

2. Hilferuf an die Politik 

BORCHARDING schreibt an den neuen Ministerpräsidenten und ehemaligen Finanzminister von NRW, Peer STEINBRÜCK, SPD, einen  Hilferuf  und hofft, dass dieser sich seiner Angelegenheit annimmt.  
Dies geschieht nicht. Peer STEINBRÜCK wird später Bundesfinanzminister der Großen Koalition


29.07.2003

Von der Staatskanzlei des Ministerpräsidenten wird zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der Vorgang dem Finanzminister zur weiteren Regelung zugeleitet würde. 
Einige Zeit später teilt man BORCHARDING telefonisch mit, dass man in der Staatskanzlei an einem Gesetzesentwurf arbeite, der zum Ziel habe, Whistleblower gesetzlich zu schützen


24.09.2003

NRW-Ministerpräsident Peer STEINBRÜCK, SPD, läßt mitteilen, dass er sich nicht für BORCHARDING verwenden könne, zumal er auch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Finanzministers hineinregieren wolle


12.12.2004

10 Jahre, nachdem BORCHARDING das 'Weihnachtspaket' mit den unterdrückten Steuerakten der Fa. Brillux zugespielt bekommen hatte, schreibt er den Bezirksverband der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) an. Die Steuergewerkschaft gehört zu jenen Institutionen, die regelmäßig auf die dramatischen Folgen von Steuerhinterziehung hinweisen. 
BORCHARDING bittet die Steuergewerkschaft - unter Hinweis auf die bisherigen doch recht eigenartigen Verhaltensweisen mehrerer Gewerkschaftsfunktionäre der Deutschen Steuergewerkschaft - um Unterstützung für seine Rehabilitation: in einem insgesamt  dreiseitigen ausführlichen Brief 
Die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG) anwortet BORCHARDING nicht


01.08.2005

BORCHARDING scheidet mit 57 ½ Jahren aus dem Dienst (Altersteilzeit). Er will mit ‚kriminellen’ Spitzenbeamten der OFD Münster nichts mehr zu tun haben. Kurz zuvor bittet BORCHARDING sowohl schriftlich als auch persönlich den neuen Oberfinanzpräsidenten Hans-Georg GRIGAT um seine Rehabilitierung - er wird kühl abserviert


10.07.2006

BORCHARDING schreibt den Justitiar des DStG-Bezirksverbandes, Thomas HARTMANN an, jetzt Vorsteher des Finanzamtes Gütersloh. Er möchte von ihm wissen, welcher Rechtsanwalt seinerzeit die Meinung vertreten hatte, dass BORCHARDING durch seine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen das Steuergeheimnis verstoßen habe – BORCHARDING erhält keine Antwort


Herbst 2006

BORCHARDING gründet zusammen mit anderen Betroffenen bzw. Whistleblowern das  Whistleblower Netzwerk


14.07.2008

Der Bundesfinanzhof in München stellt in einer höchstrichterlichen Entscheidung unmissverständlich klar, dass Finanzbehörden bereits bei Verdacht auf Straftaten derlei Informationen an die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssen. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen  VII B 92/08  


2009/2010

3. Hilferuf an die Politik 

Werner BORCHARDING nutzt die Gelegenheit, anlässlich einer Betriebsbesichtigung am 23. September 2009 in Heek/Ahaus den derzeit amtierenden Finanzminister Dr. Helmut LINSSEN, CDU, anzusprechen und ihm seinen 'Fall' vorzutragen.  
"Mensch, Herr Borcharding, das ist ja wie in einer Bananenrepublik", wird Werner BORCHARDING ihn ein knappes halbes Jahr später an seine Reaktion darauf erinnern: in einem  Erinnerungsschreiben , weil sich LINSSEN eigentlich wieder melden wollte. 
Erst nach einer weiteren Nachfrage einen Monat später erhält BORCHARDING eine Antwort:  "Eine Rehabilitierung erscheint nicht erforderlich"  


Februar und März 2011

4. Hilferuf an die Politik 

In NRW hat die Landesregierung im Mai 2010 wieder geweschselt: Statt CDU und FDP regieren nun SPD und GRÜNE in einer Minderheitenkoalition.

BORCHARDING wagt einen neuen Anlauf für seine Rehabilitierung - er schreibt jetzt an den neuen Finanzminister  Dr. Norbert WALTER-BORJANS , SPD. Er erhält am 18. März erneut eine  negative Antwort : "Auch nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag ich Ihrem Anliegen nicht zu entsprechen"


Juni 2011

BORCHARDING hat auf sein Betreiben hin Einsicht in seine Personalakte nehmen können. Er staunt nicht schlecht: In der Vorlage für den Finanzminister, in der sein 'Fall' komprimiert zusammengestellt wurde, steht

  • unter dem Datum vom 14.05.1995, dass er, BORCHARDING, "mit der aus dienstlichen Gründen erforderlichen Versetzung an das FA Coesfeld" "einverstanden" gewesen wäre
  • und unter dem 13.12.1996 wird zwar die Einstellung des staatsanwaltschaftlichern Verfahrens erwähnt, aber nicht, mit welchem Ergebnis. Also dass beispielsweise
    • das Handeln von BORCHARDING korrekt war
    • er auch kein Steuergeheimnis verraten hatte,
    • weil das, was im Finanzamt Münster geschehen war, strafrechtlich einen "Verbrechenstatbestand" erfüllte.

Diese Information hat man dem Minister offenbar vorenthalten (wollen)


Juli 2011

5. Hilferuf an die Politik 

Der ehemalige Steuerfahnder will sich mit der abwimmelnden Reaktion nicht zufrieden geben. Begründungen wie "Prüfung der Sach- und Rechtslage" bedeuten nicht, dass sich das Finanzministerium von NRW konkret mit seinem Fall auseinandergesetzt und die einzelnen Vorgänge einer genauen Betrachtung unterzogen hätte. BORCHARDING schreibt im April erneut an den Finanzminister und erhält am 29. Juli Antwort. Diesesmal entschuldigt sich zumindest Dr. Norbert WALTER-BORJANS, SPD, für das von BORCHARDING erfahrene "Leid". Lesen Sie das Antwortschreiben (insgesamt 2 Seiten beim Anklicken): 

Für eine dienstliche oder finanzielle Rehabilitierung sieht der Finanzminister von NRW aber keine rechtliche Grundlage. Damit will Dr. Norbert WALTER-BORJANS offenbar zum Ausdruck bringen, dass sich dienstliches Engagement für Recht und Gesetz, wenn es gegen die Interessen der amtierenden Obrigkeit geht, nicht lohnt. Jedenfalls nicht in Nordrhein-Westfalen. 


(JL)