Klaus FÖRSTER: eine Chronologie über Geldwäscher, Ministerialbürokraten, Parteibonzen und einen Steuerfahnder

Wie die (bisher) größte Parteispenden-Affäre begonnen hatte

Hinweis vorab:

Die folgende Chronologie versucht die Handlungsstränge auf zwei verschiedenen Ebenen darzustellen bzw. gegenüberzustellen, die sich später kreuzen werden:

  • die Aktivitäten des FLICK-Konzerns, die hohe Politik für seine eigenen Zwecke einzuspannen

  • die Ermittlungen des Steuerfahnders Klaus FÖRSTER, einen zunächst 'kleinen' Fall aufzuklären.


Weil der Wirtschaftsgigant aufgrund seiner finanziellen Potenz, an der er die Politik teilhaben lässt, regelmäßig Vorfahrt hat, dem Steuerfahnder hingegen ständig "rotes Licht, Herr FÖRSTER" signalisiert wird, haben wir der Übersichtlichkeit halber zu einem kleinen Stilmittel gegriffen: eine grüne versus rote Ampel.


Und so beginnt die Affäre: zu Zeiten des "Wirtschaftswunders":

Die Richter am Bundesverfassungsgericht erklären am 24. Juni 1958 den steuermindernden Abzug von Parteispenden als verfassungswidrig. Begründung: durch unterschiedlich hohe Steuervorteile bei Gutverdienern gegenüber Normalverdienern werde die Chancengleichheit der Parteien und das Recht der Bürger auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung verletzt.
Ludwig ERHARD, der Wirtschaftsminister mit der Zigarre, ist im Jahre 1964 Bundeskanzler und bringt einen neuen Paragraphen des Einkommenssteuergesetz auf den Weg: Wer zukünftig ein altes Wirtschaftsgut mit Gewinn verkauft und mit dem Geld ein neues Wirtschaftsgut einkauft, braucht den Gewinn nicht zu versteuern. Dies gilt nicht nur für Maschinen und Grundstücke sondern auch für den Erwerb von Kapitalgesellschaften. Bei dem neuen Paragraphen handelt es sich um den § 6b des Einkommensteuergesetzen (EStG).

Während sich ein Jahr später, 1965, der Vorstandschef der Fa. Feldmühle AG, einem Unternehmen aus dem Flick-Konzern, mit dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsminister (CDU) und dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Walter SCHEEL, FDP (später Außenminister) trifft, um über Geldbeschaffungsmöglichkeiten für Parteien zu diskutieren, wird der knapp 33jährige Finanzassessor Klaus FÖRSTER in die Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt.

FÖRSTER neige "zu einer starken Vertiefung und Durchdringung der Probleme", heißt es in einer seitens des Vorstehers des Finanzamts Bonn-Stadt verfassten Beurteilung.

Klaus FÖRSTER macht schnell Karriere: er steigt zum Regierungsassessor auf, wird 1966 an das Finanzamt Köln/Körperschaften versetzt, wird 1968 zum Regierungsrat berufen und zum Beamten auf Lebenszeit ernannt, danach an das Finanzamt Bonn-Stadt abgeordnet. 1971 dann bereits Oberregierungsrat, denn die dienstliche Beurteilung lautet auf "erheblich über Durchschnitt".

1966

Im "Missionshaus" in St. Augustin, einem kleinen Städtchen vor Bonn, schreibt Pater Josef SCHRÖDER Bettelbriefe an rund 50 Bundestagsabgeordnete. Pater SCHRÖDER, Prokurator der "Soverdia" ("Societas Verbi Divini"), der „Gesellschaft für Gemeinwohl mbH“ der Steyler Missionare, braucht Geld.

Nur ein einziger Bundestagsabgeordneter, der gleichzeitig Schatzmeister der hessischen CDU ist, antwortet: Walter LÖHR. Er hat einen konkreten Vorschlag: Die Soverdia könne viel Geld vom Flick-Konzern bekommen, wenn der Pater entsprechend hohe Spendenquittungen ausstellen würde. Konkret: 80% der Spendensumme müsse wieder zurück an Flick fließen, 10% als Provision für LÖHR, mit den restlichen 10% könne das Kloster machen, was es wolle.

So geschieht es fortan:

  • Der Gottesmann stellt überhöhte Spendenbescheinigungen aus - bis zum Fünffachen des eingegangenen Geldes - und fälscht seine Bilanzen. Für die praktische Abwicklung richtet er aus Gründen der Tarnung ein Nummernkonto ein - beim Schweizer Bankverein in Luzern
  • der hessische Schatzmeister der CDU kassiert Provisionen
  • und an den FLICK-Konzern fließen 80% der Spenden zurück, die er jetzt frei, sprich schwarz an die Parteien verteilen kann. In den nächsten 10 Jahren werden das 9,8 von 12,3 Millionen sein, die an FLICK zurückfließen:

1967

Da die Parteien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1958 immer mehr in Geldnöte geraten waren, führen sie in seltener Eintracht einen neuen Paragraphen im Einkommensteuergesetz ein: Spenden an Parteien sind ab sofort bis 600 DM im Jahr steuerbegünstigt, der Steuervorteil also begrenzt 


31.12.1968

Im liechtensteinischen Vaduz wird die "EU" gegründet: die Fa. "Europäische Unternehmensberatungsanstalt". Mitglieder des Verwaltungsrates sind Prinz Emanuel von LIECHTENSTEIN und Konsul Franz GSTÖHL. Die Erledigung der Geschäfte erfolgt in Deutschland: durch Peter MÜLLENBACH, Geschäftsführer der (Bundes)CDU-eigenen Fa. Union-Betriebs GmbH. Zweck der "EU": Unternehmen, die an Parteien spenden möchten, ihre Spende aber steuermindernd als "Betriebsausgabe" absetzen wollen, ordern von der "EU" einfach ein Gutachten. Das besteht aus wenigen fotokopierten Seiten mit belanglosen Allgemeinplätzen, ist aber teuer. Das hohe Honorar fließt dann auf direktem Weg schwarz nach Deutschland zurück: in die Kasse der Christlichen Demokraten. Die beratungsbedürftigen Kunden lesen sich wie das ABC der Deutschen Wirtschaft, einschließlich Daimler-Benz. 

Das meiste schwarze Geld indes, das nicht seinen Umweg über Liechtenstein nimmt, fließt nach Köln zu einer anderen ominösen Institution: zur "Staatsbürgerlichen Vereinigung von 1954 e.V.". Vereinszweck laut Satzung: "Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Verteidigung und Festigung der im Grundgesetz verankerten persönlichen und politischen Grundrechte". Tatsächlich wird der Verein in den nächsten Jahren rund 200 Millionen DM einsammeln - Gelder für die CDU


1969

Der CSU-Abgeordnete Wolfgang POHLE, gleichzeitig Schatzmeister der CSU, schreibt in dieser Eigenschaft an den Bundeswirtschaftsminister Karl SCHILLER, SPD, und übersendet unauffällig eine kleine Studie: über Direktinvestitionen der deutschen Privatindustrie in das Ausland als Mittel zum nachhaltigen Ausgleich der Zahlungsbilanz. Auftraggeber dieser Studie: der FLICK-Konzern.
POHLE ist nämlich gleichzeitig auch Generalbevollmächtigter und "persönlich haftender Gesellschafter" des FLICK-Konzerns und damit derzeit auch der höchste Manager.
Mit FLICK ist POHLE schon länger verbunden: als Rechtsanwalt hatte er Friedrich FLICK vor dem Kriegsverbrechertribunal 1946 - 1948 in Nürnberg verteidigt.
Das fragliche Gutachten übrigens wurde nicht zufällig erstellt: am 18. August wird das "Auslandsinvestitionsgesetz" im Bundestag novelliert - mit dem Paragraphen 4 entsteht ein 'Zwilling' zum § 6b des Einkommensteuergesetzes: für Investitionen im Ausland soll gleiches gelten wie im Inland, vorausgesetzt die Investition gilt als "volkswirtschaftlich förderungswürdig"


ab 1969

Rudolf DIEHL ist beim FLICK-Konzern als Buchhalter angestellt - für besondere Aufgaben sozusagen. Er ist der Buchhaltertyp per se. Er notiert feinsäuberlich und ganz korrekt jede Zahlung, die an irgendeine Partei oder einen Parteibonzen geht, auf die Kommastelle genau in eine Kladde. Damit FLICK weiß, an wen er Geld verteilt hat, und wieviel, und wer ihm dann zu Diensten zu sein hat. Zwischen 1969 und 1980 wird der Konzern insgesamt rund 26 Millionen verteilen:

  • 15 Millionen an CDU und CSU
  • 6,5 an die FDP
  • 4,5 Millionen an die Sozialdemokraten


Bekannt wird dies alles erst sehr viel später


1972

Bei den Bundestagswahlen überflügelt die SPD zum ersten Mal die Wählerstimmen von CDU und CSU - Bundeskanzler Willy BRANDT, SPD, kann die 1969 begonnene Sozialliberale (rot-gelbe) Koalition fortsetzen. Damit ist auch die neue "Ostpolitik" politisch abgesichert.

Der Steuerberater der Union Betriebs GmbH, Wilhelm M. HINTZEN, der auch für die "EU" - Geldwäschepraktiken zuständig ist, verfasst einen Notfallplan für den Ernstfall: falls das Finanzamt den illegalen Steuerhinterziehungspraktiken auf die Schliche kommen sollte. Empfohlenes Vorgehen:

  • Punkt 1: die Herren vom Finanzamt abwimmeln
  • Punkt 2: wenn dies nicht funktioniert, nur mit den Vorgesetzten der Steuerprüfer - oder -fahnder verhandeln
  • unter Punkt 5 sind die Anlaufadressen aller wichtigen Amtsinhaber (Oberste Staatsanwälte, Polizei, in Bonn berechtigte Richter) inkl. aller Privatanschriften und Telefonnummern aufgelistet.

Wirtschaftsprüfer HINTZEN ist der CDU offenbar besonders zugetan. In Zeitungsanoncen hatte er bekannt gegeben, für die CDU 5,4 Mio DM "gespendet" zu haben.

Der neue Wirtschaftsminister der SPD-FDP-Koalition heißt ab Dezember Dr. Hans FRIDERICHS, FDP. FRIDERICHS wird in den nächsten 5 Jahren seiner Amtszeit insgesamt 365.000 DM von FLICK erhalten. Auch das wird nicht so schnell bekannt werden


1973

Hinter verschlossenen Türen im Hause FLICK, aber auch bei CDU und CSU kommt es zu regelmäßigem Schriftwechsel, Treffen und Diskussionen im kleinen Kreis. Teilnehmer: Eberhard von BRAUCHITSCH, der gerade den verstorbenen Generalbevollmächtigten des FLICK-Konzerns, POHLE, ablöst; Dr. Walter SCHMITZ, der Leiter des "Bonner Büro" des FLICK-Konzerns sowie Dr. Kurt BIEDENKOPF, CDU, der zu dieser Zeit noch Geschäftsführer der Fa. Henkel GmbH ist.

Am Ende dieses Jahres bekommt Klaus FÖRSTER ein neues Dienstzeugnis von seinem Vorgesetzten am Finanzamt Bonn-Stadt ausgestellt. Gesamturteil: "Sehr gut". „Mit Geschick setzt er seine Mitarbeiter ein und überzeugt sie von der Sache her", ist dort zu lesen


1974

Klaus FÖRSTER steigt auf: ab 1. Februar er übernimmt als Leiter die Steuerfahndungsstelle in St. Augustin. Er ist inzwischen jetzt Regierungsdirektor.
Die Amtsräume der Steuerfahndung befinden sich visavis des Missionshauses der "Steyler Missionare", deren Prokurator Pater Josef SCHRÖDER ist.

FLICK's Buchhalter Rudolf DIEHL tätigt dieses Jahr viele Eintragungen in seine Liste:

  • Ka wg. KOHL 50.000
  • Ka wg. DREGGER 50.000
  • Ka wg. v. HASSEL 30.000
  • Ka wg. CDU 30.000
  • Ka wg. CDU-Bonn 20.000
  • Ka wg. HEUBL 50.000
  • Ka wg. JAUMANN 20.000
  • Ka wg. CSU 25.000

Außerdem notiert er sich eine offizielle Zahlung an die Staatsbürgerliche Vereinigung "wg. LEISLER KIEP 500.000". DIEHL wird zwischen 1974 und 1977 neben seinem regulären Gehalt eine kleine Aufstockung erfahren: FLICK überweist ihm weitere 700.000 DM persönlich. Mehrere Jahre später in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss daraufhin angesprochen: er könne sich nicht mehr an die Herkunft dieser Gelder erinnern.

Das Bonner Büro des FLICK-Konzerns wird aufgestockt: stellvertretender Leiter wird jetzt Hans-Adolf KANTER, CDU. Unbekannt zu diesem Zeitpunkt ist für alle der Umstand, dass KANTER auf der Pay-roll des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Ost-Berlin steht - Deckname "Fichtel". Bekannt wird das erst nach dem Fall der Mauer


das Jahr 1975

Es wird zum entscheidenden Jahr. Viele Dinge passieren:

  • Friedrich Karl FLICK, der Besitzer des FLICK-Konzerns, besucht den Chef der Deutschen Bank, Franz Heinrich ULRICH - FLICK möchte seine 39% Aktienanteile an Daimler Benz verkaufen, und zwar an den Schah von Persien. Der würde für die Aktien in jedem Fall 20% über dem Börsenkurs bezahlen. ULRICH ist entsetzt: Da bereits die Kuweitis Anteile an Daimler gekauft haben und die Deutsche Bank ebenfalls 28,5 % an Daimler besitzt, fürchtet er, dass der Schah den Kuweitis ihren Anteil auch noch abkauft und damit die Mehrheit an dem deutschen Nobel-Konzern erhält. Der Deutschbankier kann FLICK überreden nur 29% zu verkaufen, und zwar jetzt an die Deutsche Bank, die auf den Preis der Perser einsteigt. FLICK soll dafür 1,9 Milliarden DM erhalten. Nach geltendem Steuerrecht sind darauf rund 50% Steuern fällig. Also rund 1 Mrd. DM. Dies missfällt dem Komzernherrn sehr
  • Bundeskanzler Helmut SCHMIDT, der gerade Willy BRANDT beerbt hat, weil der wegen der Spionage-Affäre Günther GUILLEAUME - einem Top-Spion der DDR (MfS) - zurückgetreten war, liest ebenfalls das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL (siehe oben). Zum Verkauf der Aktienanteile bemerkt er, dass er "keine steuerlichen Tricks zulassen werde"
  • der neue Generalbevollmächtigte von FLICK, Eberhard von BRAUCHITSCH, nimmt dies sorgenvoll zur Kenntnis - er weiß, dass es keine leichte Aufgabe werden wird, die Steuerzahlung aus dem Gewinn des Aktienverkaufs zu verhindern. Seine Strategie: Millionen verteilen, um Milliarden zu retten
  • Peter MÜLLENBACH, Geschäftsführer der Union Betriebs GmbH in Bonn, der auch für die "EU", die "Europäische Unternehmensberatungsanstalt", im liechtensteinischen Vaduz zuständig ist, hat einem Anlageberater (IOS) 110.000 DM anvertraut. Der hat sich längst aus dem Staub gemacht. MÜLLENBACH stellt nun Strafanzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft vor Ort
  • Klaus FÖRSTER und ein 'alter Bekannter' aus der Staatsanwaltschaft in Bonn spielen ab und an Skat. Beim Kölsch spricht man ebenso ab und an über berufliche, sprich fachliche Dinge. Der Bonner Staatsanwalt bemerkt eher nebenbei, dass er ihm eine Akte zustellen werde - FÖRSTER solle sich das doch mal anschauen; da wäre viel Widersprüchliches
  • im FLICK-Konzern laufen die Drähte heiß - Action ist angesagt. Der Leiter der konzerneigenen Steuerabteilung nimmt Kontakt zu einem Ministerialrat im Bundesfinanzminsterium auf, wo er selbst früher mal gearbeitet hatte und diskutiert über Fachliches. Das fachliche konzentriert sich auf den § 6b EStG - unklare Interpretationsspielräume muss man früh klären bzw. einengen.
    Auf alleroberster Konzernebene telefoniert der Generalbevollmächtigte Eberhard von BRAUCHITSCH nun öfters mit dem neuen Bundeswirtschaftsminister FRIDERICHS, FDP, und schreibt Briefe an den wirtschaftspolitischen Sprecher der FDP im Bundestag, Otto Graf von LAMBSDORFF. BRAUCHITSCH führt genau Tagebuch, wann und was er seinem 'Chef', dem Besitzer des Konzerns Friedrich Karl FLICK, mitgeteilt hat. Insbesondere die erfreulichen Nachrichten. FLICK will alles wissen
  • und erfreulich lässt sich auch alles an. FRIDERICHS gibt von BRAUCHITSCH den guten Rat, den SPD-Bundesfinanzminister Has APEL unauffällig, aber frühzeitig in die Überlegungen mit einzubinden. Für den nordrhein-westfälischen Wirtschaftsminister Horst-Ludwig RIEMER, FDP, setzt sich FLICK mittels Finanzierung einer PR-Kampagne ein. Nach einem persönlichen Treffen mit Otto Graf von LAMBSDORFF, von dem man weiß, dass er weitergehende Karrierepläne hat, notiert sich FLICK-Buchhalter DIEHL in seiner Kladde: "wg. LAMBSDORFF 25.000". LAMBSDORFF ist zugleich auch Schatzmeister der FDP in NRW. Kurz drauf kann BRAUCHITSCH seinem Konzernherrn melden, dass sich auch LAMBSDORFF bereits die Argumente des FLICK-Konzerns auf Steuerfreiheit zu eigen gemacht habe
  • am 21. August trifft man sich im Büro des Bundeswirtschaftsministers in Bonn: FRIDERICHS gibt zu erkennen, dass er die steuerfreie Re-Investition des Aktiengewinns unterstützen werde. Allerdings warnt er davor, das ganze Geld durch das Steuerschlupfloch des § 6b zu schieben
  • um auch die Öffentlichkeit und die Wirtschaftspresse unauffällig darauf vorzubereiten, gibt FLICK im September eine Pressemitteilung heraus: man wolle sich mit 290 Millionen beim amerikanischen Mischkonzern Grace & Co beteiligen, da einer solchen Investition eine hohe Rendite winke
  • der SPD-Abgeordnete Rudolf BÖHME, Finanzexperte seiner Bundestagsfraktion, kann die "volkswirtschaftliche Förderwürdigkeit" einer solchen Anlage überhaupt nicht erkennen. Er bleibt auch bei seiner Meinung nach einem feudalen Mittagessen in einem Düsseldorfer Nobelrestaurant auf Kosten des FLICK-Konzerns
  • auch Finanzminister Hans APEL, SPD, ziert sich (noch) - er sagt ein geplantes Treffen am 8. Oktober in dieser Sache mit von BRAUCHITSCH ab. Er lässt aber signalisieren, dass er nichts dagegen unternehmen würde, falls der Bundeswirtschaftsminister diese Entscheidung treffen würde
  • da im nächsten Jahr wieder eine Bundestagswahl ansteht, deren Ausgang zugunsten eines Regierungswechsels für CDU/CSU und FDP ungewiss ist, muss FLICK nun auch die SPD für sich gewinnen. Jetzt gibt es Gelder auch für die Sozialdemokraten. So erhält zum Beispiel der Abgeordnete Alfred NAU 100.000. NAU ist derzeit (noch) der Parteikassierer der SPD. In Kürze wird er Chef der SPD-eigenen Friedrich-Ebert-Stiftung werden
  • inzwischen ist auch die Akte des Skatbruders aus Bonn in St. Augustin auf dem Schreibtisch von Klaus FÖRSTER gelandet. Der blättert sie einmal durch, findet nichts allzu ungewöhnliches und übergibt sie seinen Mitarbeitern FROHN und BUCHHOLZ, die sich um den Fall kümmern sollen. Die kümmern sich auch darum und stellen bei MÜLLENBACH Nachfragen: zum Beispiel woher er denn das viele Geld habe, um das er betrogen worden sei? In seiner letzten Steuererklärung sei ein solcher Vermögensstand doch garnicht aufgetaucht? Und warum die Freunde, von denen er das Geld angeblich bekommen habe, dies garnicht bestätigen können?
    MÜLLENBACH verstrickt sich schnell in Widersprüche, weshalb die Fahnder einen Durchsuchungsbeschluss beantragen. Sie bekommen ihn auch. Sie warten aber ab, weil gerade andere Kollegen von der Betriebsprüfung bei der Union-Betriebs GmbH prüfen. Um den Eindruck zu vermeiden, dass man von denen diesen Tipp bekommen habe, warten die Fahnder noch ein kleines Weilchen. Betriebsprüfer dürfen der Steuerfahndung keine Hinweise geben

20.11.1975

Jetzt ist es soweit: die Steuerfahnder überraschen Peter MÜLLENBACH in seinem Büro und durchsuchen es ebenso wie seine Privatwohnung. Sie finden einen Ordner mit der Aufschrift "EU". Sie nehmen ihn mit - MÜLLENBACH versucht dies mit allen Mitteln zu verhindern. Nichtsdestotrotz landet der "EU"-Ordner noch am selben Tag auf dem Schreibtisch von Klaus FÖRSTER. Der blättert ihn durch. Im Gegensatz zur Akte des Bonner Staatsanwalts liest sich diese "Akte" weitaus interessanter: Quittungen, Rechnungen und Buchungsbelege in beachtlicher Höhe, meist mehrere Zehntausend DM für 2 bis 3 Seiten Papier für "Gutachten" - "Gutachten" aus Vaduz in Liechtenstein. Auch das Geld und die Quittungen tragen einen Stempel aus Liechtenstein. Der Ordner aber steht in St. Augustin.
FÖRSTER wittert Lunte: „Donnerwetter, das ist ein schöner Fall. Da können wir was holen. Das müssen wir machen!“ Offenbar kein untypischer Fall.

Zeitgleich ist Buchhalter DIEHL am Werk. In seiner Kladde notiert er: "wg. KOHL über v.B. 50.000". Am selben Abend erhält Helmut KOHL, vormals Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, nunmehr Bundesvorsitzender der CDU und Kanzlerkandidat, Besuch: von Eberhard von BRAUCHITSCH. BRAUCHITSCH überreicht ihm einen verschlossenen Briefumschlag


21.11.1975

Einen Tag später notiert von BRAUCHITSCH für Friedrich Karl FLICK (FKF) über sein gestriges Gespräch: KOHL schlage vor, eine Auswahl interessierter und unberechenbarer CDU/CSU-Abgeordnete nach Bonn einzuladen und ihnen über die Überlegungen des Hauses FLICK, insbesondere in der Angelegenheit 6b, Bericht zu erstatten.
Eberhard VON BRAUCHITSCH sagt KOHL zu, ihm über diese Angelegenheit eine kurze Notiz zukommen zu lassen. KOHL würde dann das Seine veranlassen 


24.11.1975

Peter MÜLLENBACH, der nun arg in Bedrängnis geraten ist, spricht mit mehreren Beratern beim Finanzamt in St. Augustin bei Klaus FÖRSTER vor. An MÜLLENBACH's Seite stehen u.a. der Steuerberater Wilhelm M. HINTZEN. FÖRSTER macht MÜLLENBACH ein Angebot: wenn er alles zugebe, würde er, FÖRSTER, den Fall so "geräuschlos wie möglich" über die Runden bringen. Mit "geräuschlos" ist in der 'Branche' gemeint: keinerlei Infos an irgendwen, schon garnicht an die Medien.
MÜLLENBACH und seine Berater ziehen sich im Finanzamt zu einer internen Besprechung zurück und bitten danach um Vertagung des Gesprächs auf den nächsten Tag. FÖRSTER stellt zuvor klar, dass es sich hier ganz eindeutig um einen Steuerhinterziehungsfall handele, daran sein überhaupt nicht zu rütteln


25.11.1975

MÜLLENBACH erscheint erneut, wiederum umgeben mit einem kleinen Unterstützungsteam. Diesesmal mit dabei: Dr. Günther FELIX aus Köln, Fachanwalt für Steuerrecht, Lehrbeauftragter an der Uni Köln für Steuerrecht, Verfasser vieler einschlägiger Veröffentlichungen, langjähriges CDU-Mitglied, 'Experte' für Parteispendenfragen und allem, was sich in finanziellen und steuerrechtlichen Grauzonen bewegt.
FELIX überreicht FÖRSTER ein kleines "Gutachten" - alles sei halb so wild, er möge sich das doch bitteschön einmal durchlesen und im übrigen kündige er bis zum 4. Dezember eine "verspätete Selbstanzeige" an. Mittels einer rechtzeitigen "Selbstanzeige" können Steuerhinterzieher sich zwar nicht um die Nachzahlungspflicht drücken, aber eine zusätzliche Strafanzeige mit entsprechender 'Bestrafung' umgehen. Vorausgesetzt die Selbstanzeige erfolgt 'rechtzeitig', was bedeutet, dass sie finanzamtlichen oder steuerfahnderischen Aktivitäten zeitlich zuvorkommen muss. Ist das Finanzamt bereits auf dem Weg zum Steuersünder, ist alles zu spät


26.11.1975

Einen Tag nach diesem Gespräch ruft FÖRSTER seinen direkten Vorgesetzten in der Oberfinanzdirektion, Gottfried BRAUN, an und berichtet ihm von seinem Fund: Parteispenden, die als Betriebsausgaben (in Liechtenstein) getarnt seien. Welche Partei davon profitiere, sagt er noch nicht.
Noch am selben Tag ist - zufällig - eine Dienstbesprechung in der OFD in Köln angesetzt. FÖRSTER, der noch einige Anweisungen an seine Mitarbeiter geben musste, wie man in Sachen "EU" weiter zu verfahren habe, kommt einige Minuten zu spät in die Kölner Dom-Metropole. Er wird deswegen angemacht. FÖRSTER kontert zurück, er arbeite an einem wichtigen Fall und dies habe die kleine Verzögerung bedingt.
Der Verhandlungsleiter, der die Dienstrunde aus anderen Fahndungs- und Gruppenleitern koordiniert, will Näheres wissen. FÖRSTER gibt auf Drängen weitere Details bekannt und kassiert den Vorwurf, warum er nicht sofort die "oberen Dienststellen" eingeweiht habe - für FÖRSTER zunächst völlig unverständlich, weil er den Namen MÜLLENBACH oder auch die Union-Betriebs GmbH nicht in die Rubrik 'Prominenz' einstuft.

FÖRSTER's vorgesetzte Herren indes sind offenbar besser informiert: Sein direkter Vorgesetzter mit dem hehren Vornamen "Gottfried", Nachname BRAUN, beginnt sofort zu telefonieren: mit seinen eigenen Vorgesetzten; dem Pressesprecher der OFD und dem allerhöchsten 'Gott' der Finanzverwaltung, "Oberfinanzpräsident Dr. Hermann MERSMANN", im Dienstgebrauch immer nur kurz "O" genannt. 
FÖRSTER wird tags drauf zu einem neuen Gespräch einbestellt: diesesmal unter "vier Augen". FÖRSTER muss sich verteidigen: Warum er nicht gleich den Fund "nach oben" gemeldet habe?


27.11.1975

Diesesmal ist es Gottfried BRAUN aus der "Oberfinanzdirektion" (OFD), der mit der Gegenseite, konkret mit dem CDU-Fachanwalt für Steuerrecht, Dr. Günter FELIX und dem Generalbevollmächtigten der CDU-Schatzmeisterei, Dr. Uwe LÜTHJE, konferiert. Dabei macht BRAUN einvernehmlich mit den Vertretern der Steuersünder klar, dass dies nicht auf Finanzamts- oder OFD-Ebene geklärt werden könne, sondern dass man hierbei das nordrhein-westfälische Finanzministerium einbinden müsse. Die Sache hat - ganz offenbar - alleroberste bzw. höchstpolitische Priorität.

Von ganz oben kommt denn auch die unmissverständliche Anweisung nach unten: Ministerialdirigent Ernst SPINDLER aus dem NRW-Finanzministerium in Düsseldorf an den Oberfinanzpräsidenten MERSMANN, kurz "O". Der wiederum an den Gruppenleiter Gottfried BRAUN, der seinerseits an FÖRSTER unter ihm: Derzeit nichts unternehmen!
Die Ministerialbürokraten und die oberen Politbonzen sind mehr als beunruhigt - auf allen Ebenen und in allen Parteien:

  • nicht nur die CDU bedient sich reichlich aus schwarzen Kassen. Auch die Sozialdemokraten arbeiten mit schwarzem Geld. Ebenso die Freidemokraten
  • nächstes Jahr im Herbst stehen Bundestagswahlen an
  • ein vorzeitiges Bekanntwerden flächendeckender illegaler Praktiken der Parteienfinanzierung in großem Stil könnte ein moralisches Desaster in der Bevölkerung auslösen

in der Zwischenzeit

Die Kunde, dass die Geldwäscheanstalt "EU" aufgeflogen und in den Fängen eines tüchtigen wie gradlinigen Steuerfahnders in St. Augustin ist, hat inzwischen auch die oberste Ebene erreicht. BRW-Finanzminister HALSTENBERG, SPD, der SPD-Schatzmeister und Parteikassierer Alfred NAU sowie Walter LEISLER-KIEP von der CDU-Konkurrenz, dort ebenfalls als Schatzmeister aktiv, treffen sich, um sich zu beratschlagen. 

Sie verabreden, eine geräuschlose Einigung mit FÖRSTER zu versuchen. Der hat ja schon länger gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse für weitere Unternehmen auf seinem Schreibtisch liegen; hier lauern ganz offensichtlich Gefahren


01.12.1975

Klaus FÖRSTER schreibt einen ersten Bericht für seinen Vorgesetzten, in dem er erste Auswertungen des "EU"-Ordners zusammenfasst 


02.12.1975

FÖRSTER erhält auf dem Dienstweg von oben nach unten erstmals ein unmissverständliches Signal, im Augenblick nicht weiter tätig zu werden. Konkret: nichts weiter zu unternehmen, nicht weiter zu ermitteln. Das Signal lautet: "rotes Licht, Herr FÖRSTER!"


kurz darauf

Nur wenige Tage nach FÖRSTER's erstem schriftlichen Bericht kommt es zu einem auf die Schnelle anberaumten Spitzengespräch auf politischer Ebene, und zwar im Düsseldorfer Finanzministerium: Der Schatzmeister der CDU, Walter LEISLER-KIEP, sowie der Generalbevollmächtigte der CDU-Schatzmeisterei Uwe LÜTHJE, machen dem nordrhein-westfälischen Finanzminister HALSTENBERG sowie Ministerpräsident KÜHN, beide SPD, in drastischer Weise klar, dass ein (vorzeitiges) Bekanntwerden der Ermittlungen des kleinen Steuerfahnders in Sachen "EU" Konsequenzen hätten: man würde dann auch die Praktiken der SPD öffentlich machen. Im übrigen seien in die Vorgänge auch Bundespräsident Walter SCHEEL und Bundesaußenminister GENSCHER, beide FDP, eingeweiht!

Finanzminister HALSTENBERG sagt darauf hin zu, keine "Außenermittlungen" vor dem 3. Oktober anstellen zu lassen


08.12.1975

In der Zwischenzeit ist die Frist verstrichen, innerhalb derer der Star- und Steueranwalt FELIX die "verspätete Selbstanzeige" der "EU" einreichen wollte. Stattdessen gab es weitere Gespräche, in denen FELIX mehrere Angebote machte:

  • die "EU" würde ihre Gewinne nachträglich versteuern
  • auch die Union-Betriebs GmbH könne herangezogen werden
  • die Auftraggeber würden auch Peter MÜLLENBACH opfern


Allerdings müsse FÖRSTER den Wert der Gutachten anerkennen.
FÖRSTER hatte abgelehnt: ein Straftatbestand bleibt ein Straftatbestand. Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand.

Jetzt ein Telefonanruf "von oben" - aus der Oberfinanzdirektion in Köln: im konkreten Fall" solle nichts veranlasst werden - rotes Licht###


15.12.1975

Während FÖRSTER rotes Licht hat, ist die Ampel im Hause FLICK ständig auf grün gestellt: 

Konrad KALETSCH, ein Vetter von Friedrich Karl FLICK und Vorgänger des FLICK-Buchhalters DIEHL, lässt sich von eben diesem 200.000 DM bar aus der schwarzen Kasse auszahlen und vermerkt dies mit der Notiz "Frdr. FDP"


16.12.1975

In den Terminkalendern zweier Sekretärinnen ist folgendes zu lesen:

  • beim Bundesminister für Wirtschaft FRIDERICHS: "19:00 Uhr Herren der Firma Flick, BMWi"
  • beim FLICK-Generalbevollmächtigten von BRAUCHITSCH: "Abends bei Herrn Minister Fridrichs in Bonn"

Januar 1976

Mit dem Jahreswechsel wird das Aktiengeschäft mit den Daimler-Benz-Aktien fällig: FLICK erhält 1,9 Milliarden DM überwiesen, die Deutsche Bank das vereinbarte Aktienpaket. Ab diesem Jahr wäre wäre der Aktienerlösgewinn steuerpflichtig.

Im Hause FLICK und anderen Häusern geht es daher ein wenig aktiver zu:

  • ein weiterer von FLICK eingeschalteter Rechtsanwalt wird bei FRIDERICHS vorstellig: Dr. Reinhold KREILE, Mitglied der CSU-Bundestagsfraktion. Auch er ist Steuerspezialist. KREILE berichtet an FLICK und dessen Generalbevollmächtigten BRAUCHITSCH, dass er sich mit 2 ranghohen Beamten von FRIDERICHS getroffen habe. Ergebnis des vertraulichen Gesprächs: FRIDERICHS fühle sich angesichts der abwehrenden Haltung des SPD-Finanzministers APEL in Sachen §6b an der Grenze seiner Belastbarkeit. Lösen ließe sich das Problem wohl am ehesten, wenn FLICK neben seinem Antrag auf Steuerbefreiung seines Aktiengewinns zwecks Wiederanlage in den USA einen weiteren Antrag einreichen würde, der dann offiziell abgelehnt würde. Der Minister brauche einen solchen Antrag, um in der Öffentlichkeit als 'durchaus kritisch' wirken zu können. Der andere Antrag ließe sich dann umso leichter positiv bescheiden. Konkret könne FLICK doch seinen Anteil an der Fa. Dynamit Nobel durch Zukauf um 12% aufstocken - just dies würde dann als nicht "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" abgelehnt
  • am 20. Januar liegen die ersten FLICK-Anträge im Bundeswirtschaftsministerium inoffiziell vor
  • am selben Tag wird auch festgelegt, wie man mit Presseanfragen umgehen solle. Auf Seiten von FLICK: "Wir sprechen über den 6b-Komplex nicht vor unserer nächsten Pressekonferenz". Auf Seiten des Ministers: "Der Vorgang fällt unter das Steuergeheimnis"


Inzwischen ist auch die 'Frist' verstrichen', bis zu der es eine Einigung mit FÖRSTER und der "EU" hätte geben sollen


20.02.1976

Der FLICK-Konzern stellt jetzt offiziell seine Anträge. Beantragt wird die Steuerbefreiung für insgesamt 4 Transaktionen. Intern spricht man von "Geleitzügen":

  1. eine Kapitalzuführung über 100 Mio bei der FLICK-Tochtergesellschaft Dynamit Nobel. Dieses Geld soll in das Zweigwerk in Steyerberg fließen
  2. den Kauf von Dynamit-Nobel-Aktien von der Fa. Thesaurus im Werte von maximal 80 Mio DM; dieser Antrag soll/wird dann absprachegemäß abgelehnt
  3. eine Kapitalaufstockung in Höhe von 50 Mio DM bei der Tochterfirma Buderus'sche Eisenwerke in Wetzlar
  4. den Kauf von 4.265.660 Aktien der W.R.Grace & Co in New York für 110,8 Mio Dollar

im März 1976

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bonner Bundestag, Otto Graf LAMBSDORFF, zahlt am 16.3. auf sein "Sonderkonto 57" beim Düsseldorfer Bankhaus C.G. Trinkhaus & Bukrhardt 10.000 DM ein. Die "57" steht dabei für seinen Wahlkreis mit der gleichen Nummer. Das Geld stammt aus dem 25.000 DM-Paket, der (bescheidenen) Zuwendung aus dem Hause FLICK.
Von BRAUCHITSCH und der derzeit amtierende Wirtschaftsminister FRIDERICHS treffen sich im Anwesen des Generalbevollmächtigten - zu einem privaten Essen.
Der Leitende Regierungsdirektor Gottfried BRAUN aus der Oberfinanzdirektion teilt FÖRSTER mit, wie die Sache "oben" gesehen wird: "Rotes Licht!"


01.04.1976

Konrad KALETSCH, der Vetter des Konzernherrn "FKF" (Friedrich Karl FLICK) lässt sich erneut Geld aus der Schwarzkasse auszahlen. Sein Nachfolger notiert sich

  • "Ka wg. Dr. Friderichs 75.000.-"
  • "Ka wg. Riemer ü. Nemitz 10.000.-"

08.04.1976

Klaus FÖRSTER hat immer noch rotes Licht. Als dienstlich Untergebener sind ihm die Hände gebunden. Auf der anderen Seite kann er nicht untätig bleiben - als Beamter ist er auf die Verfassung verpflichtet. Auf die hat er sogar seinen Eid geleistet. Im übrigens muss er sich - als Staatsdiener erst recht - an Recht und Gesetz halten. 
All dies, aber auch seine eigene Überzeugen, zwingen ihn zum Handeln. 
Auf seinem Schreibtisch liegen sogar 2 vom Amtsgericht Bonn erteilte Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Und: Die "EU" ist gerade dabei - angesichts ihrer Entdeckung und weiterhin drohenden Ungemachs - sich selbst zu beerdigen, sprich zu liquidieren.

Damit es irgendwie weitergeht, fordert FÖRSTER daher von seinem unmittelbaren Vorgesetzten in der OFD, dem Oberregierungsrat Dr. WOLFF-DIEPENBROCK, eine offizielle Weisung ein. Eine schriftliche Weisung. Einer solchen Weisung könnte FÖRSTER direkt widersprechen. 

Oberregierungsrat WOLFF-DIEPENBROCK kontert: "Was versprechen Sie sich davon?"
FÖRSTER: "So kann es nicht weitergehen. Stellen Sie sich mal vor, man müsste sich eines Tages deswegen rechtfertigen, und ich müsste dann sagen, man habe mir gesagt 'rotes Licht'. Da müsste doch jeder in Lachen ausbrechen!?"
DIEPENBROCK: "Natürlich können Sie das bekommen."
FÖRSTER: "Dann bin ich aber auf die Begründung gespannt."
DIEPENBROCK: "Herr FÖRSTER, das können Sie sich doch denken, dass Sie das ohne Begründung bekommen!"
FÖRSTER: "Sie wissen doch, dass ich eine derartige Weisung ohne Begründung nicht annehme?"
DIEPENBROCK: " Das müssen Sie wissen!"

(So wird sich Klaus FÖRSTER 12 Jahre später vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss an diese Unterredung erinnern)

Die Anweisung kommt dann auch unter dem Aktenzeichen "S 1603 B - 76 - St 421". Inhalt: "vorläufig" in dieser Sache keine Fahndungsmaßnahmen zu ergreifen. Dass "vorläufig" bedeutet: jedenfalls nicht vor der im Oktober anstehenden Bundestagswahl, steht dort natürlich nicht. 


danach

Jetzt weiß FÖRSTER, woran er ist. Und er hat es schriftlich. Rein formal gesehen könnte er die Hände in den Schoß legen - seine Vorgesetzten haben ja anders entschieden. Und die tragen im Zweifel dann auch die Verantwortung. 

Konkret: im Zweifel würde "Oberregierungsrat" WOLFF-DIEPENBROCK die Verantwortung auf seinen ihm Vorgesetzten, den "Leitenden Oberregierungsrat" BRAUN. Der wiederum würde sich an den gerade neu eingesetzten Finanzpräsidenten halten und der würde die Verantwortung wiederum weiter "nach oben" reichen, an den "O". "O" könnte sich dann auf die Ministerialbürokratie im Finanzministerium berufen - auch dort gibt es eine entsprechende Hierarchie. Und jener ganz ganz oben, der nordrhein-westfälische Finanzminister, der ja ein "Politischer" ist, könnte dann die Verantwortung wieder nach unten zurückgeben mit der Begründung, er habe das alles ja so genau gar nicht gewusst. Oder er könnte die Verantwortung persönlich übernehmen (was ausgesprochen selten vorkommt). Oder er hätte einen Blackout. Oder er ist, jedenfalls dann, wenn alles herauskommt, schon garnicht mehr im Amt - entweder auf/in eine hochdotierte Position gehievt (bzw. abgeschoben) oder in Rente. Dann würde sowieso alles an ihm vorbeigehen ...


04.05.1976 Dienstag

FÖRSTER ist von anderem Schlag. Er remonstriert. Bedeutet: Er widerspricht seinem Vorgesetzten und begründet seine abweichende Meinung. Entweder lässt sich der Vorgesetzte dann darauf ein und FÖRSTER kann handeln, wie er es für richtig hält. Oder er wird erneut angewiesen, sich an frühere die Weisung zu halten und nichts zu unternehmen. Jedenfalls nicht "vorläufig".
FÖRSTER setzt ein 3-seitiges Schreiben an die OFD in Köln auf. Es ist seine Remonstration:

FÖRSTER stellt auch klipp und klar dar: Der ihm "mündlich genannte Zeitpunkt der Bundestagswahl im Oktober 1976, bis zu dem vorerst von weiteren Fahndungsmaßnahmen abgesehem werden soll, gewährleistet zudem in keiner Weise, dass dann die Ermittlungstätigkeit unbehelligt und fern jeglicher parteipolitischer Einflußnahme wieder aufgenommen werden kann."

FÖRSTER ist dieses Anliegen so wichtig, dass er diesen Brief nicht in die Hauspost gibt, sondern höchstpersönlich in Köln abgibt. Nicht bei seinem direkten Vorgesetzten DIEPENBROCK, sondern beim Gruppenleiter Gottfried BRAUN, dem auch DIEPENBROCK untersteht. Jetzt ist bei den Ministerialbürokraten Stress angesagt. 
Gottfried BRAUN liest sich das 3seitige Schreiben durch. Ob er denn zum "Märtyrer" werden wolle, fragt BRAUN FÖRSTER?
Gottfried BRAUN begibt sich, kaum dass er das Schreiben gelesen hat, höchstpersönlich eine Etage weiter nach oben: zum höchsten Gott in der Oberfinanzdirektion, zum "O". 
"O" in Gestalt von Ministerialdirigent Dr. Hermann MERSMANN schaltet das Ministerium ein. Dort verständigt man den Finanzminister. Der will am allerwenigsten damit direkt zu tun haben


07.05.1976 Freitag

FÖRSTER wird nach Düsseldorf einbestellt. Ins nordrhein-westfälische Finanzministerium. Er trifft dort auf eine Phalanx von insgesamt 8 Herren - dienstlich stehen alle weit über ihm. Räumlich gesehen sitzen sie ihm alle gegenüber. Wie ein Angeklagter, der vor seinen Richtern steht. 
Die Sitzung, die mehrere Stunden dauern wird, leitet Ministerialdirigent SPINDLER aus dem Finanzministerium, Abteilungsleiter IV, zuständig für das Steuerwesen, Steuerstrafrecht etc. Ebenfalls anwesend: Der Oberfinanzpräsident Dr. MERSMANN ("O"), der (normale) Finanzpräsident Rudolf PAPIOR, Gruppenleiter BRAUN und drei weitere höherrangige Herrn der Finanzverwaltung aus der OFD und dem Ministerium.
FÖRSTER kommt wenig zu Wort und wenn ja, wird er schnell unterbrochen. Man will unmissverständlich klar machen, wer hier oben und wer hier unten ist. Und wer hier eigentlich das Sagen hat.
Es geht um mehrere Dinge. Die ertappten Sündenböcke haben sich bereit erklärt, eine Liste aller Steuersünder auf den Tisch zu legen, also all die Firmen namentlich zu benennen, die mit den Praktiken der "EU" zwar Parteispenden geleistet, aber wissentlich dabei Steuern hinterzogen hatten. Und es wird deutlich, dass auch die anderen Parteien "Leichen im Keller" hätten. Und dass ein vorzeitiges Bekanntwerden der "EU"-Affäre CDU und CSU zwischen 5 und 10% der Wählerstimmen kosten würde. Und man wolle eine Einigung weder auf der Ebene und den Räumen des Ministeriums oder der Steuerfahndungsstelle in St. Augustin versuchen. Die fraglichen Firmen seien schließlich alles andere als "verzückt" über FÖRSTER's unmissverständliches Auftreten. Eine Einigung solle bei der OFD vonstatten gehen 


12.05.1976

FÖRSTER muss erneut eine kleine Dienstreise antreten. Diesesmal nur zum Finanzpräsidenten PAPIOR in Köln. FÖRSTER trägt erneut seine Bedenken vor. Daran habe auch das "Gespräch" in Düsseldorf nichts ändern können. Dem Gruppenleiter BRAUN hatte er zwei Tage zuvor auf dessen Frage, wie denn das Gespräch im Ministerium gewesen sei, geantwortet: "nur Blablabla"


danach

FÖRSTER wird klar, dass er gegen Wände läuft. Die Vorgesetzten geben ihm kein grünes Licht. FÖRSTER ist sich im Klaren darüber, dass er sich strafbar macht, wenn er nicht irgendwann reagiert - wegen potenzieller Strafvereitelung. Bzw. Strafvereitelung im Amt, §§ 258, 258a Strafgesetzbuch (StGB). 
Um sich selbst davor zu bewahren, müsste er seine Vorgesetzten bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. FÖRSTER kämpft mit sich. Er fragt einen Staatsanwalt, den er aus seiner Studienzeit kennt. Der bestätigt ihm das Problem.
FÖRSTER berät sich mit einem weiteren Anwalt. Auch der macht ihm klar, dass er sich strafbar mache. Bis zu 5 Jahren Gefängnis steht auf den Tatsbestand, strafbare Handlungen nicht zur Anzeige zu bringen. Es gäbe nur eine Möglichkeit: den eigenen Fall an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Auf die kann zumindest das Finanzministerium keinen Einfluss ausüben


25.05.1976

FÖRSTER setzt erneut ein Schreiben an seine Vorgesetzten in der Oberfinanzdirektion auf. Er schildert ihnen darin das Problem und kündigt an, den Fall der Staatsanwaltschaft zu übertragen. Das Stressbarometer schießt im Haus der OFD erneut in die Höhe - der Finanzverwaltung scheint das Problem (und die Lösung) zu entgleiten. 
"O" beauftragt seinen ihm untergebenen Finanzpräsidenten auf der Stelle ins Ministerium zu fahren. Dort entscheidet man, dass "O" mal selbst mit dem Generalstaatsanwalt sprechen solle


danach

FÖRSTER wird wieder nach Köln einbestellt. Diesesmal zum "O". Dr. Hermann MERSMANN ist nicht sonderlich gut auf FÖRSTER zu sprechen - aus dem Hause des Finanzministeriums wirft man ihm bereits Führungsschwäche vor, weil er mit dem kleinen Steuerfahnder aus St. Augustin nicht fertig wird. Er als ehemaliger Luftwaffenoffizier im Dritten Reich habe wohl seinen eigenen Laden nicht so recht im Griff!
Was er sich denn mit seiner Remonstration gedacht habe, will "O" von FÖRSTER wissen! Und warum er denn nicht sofort bei ihm um einen Termin nachgesucht hätte? Er sei doch schließlich für jeden Beamten da!
FÖRSTER kontert nüchtern: Er habe von seinen Bedenken alle Stellen vorschriftsmäßig informiert.
"O" spricht von seiner "Fürsorgepflicht" - Beamte müssten "flexibel" bleiben, um sich weiter fortzubilden - FÖRSTER könne nicht davon ausgehen, dass er ewig auf seinem Steuerfahndungsposten in St. Augustin bleiben könne.
FÖRSTER wiederum gibt unmissverständlich zu bedenken, dass er sich damit nicht abfinden würde. Und dass er den Fall an die Staatsanwaltschaft abgeben würde. Erst kürzlich habe er in einer Tageszeitung gelesen, dass ein Staatsanwalt in Kiel wegen "vollendeter Strafvereitelung zu einer Geldstrafe von 4.800 DM" verurteilt worden sei. Das habe der nicht gezielt gemacht, sondern er habe das Verfahren wegen Arbeitsüberlastung unter den Tisch fallen lassen - entgegen Recht und Gesetz.
Das Vier-Augen-Gespräch endet frostig.
Ebenso frostig sind die Vermerke, die "O" zu Papier bringt:

  • Er "hätte soviel Vertrauen erwartet, dass er den Weg zu mir gefunden hätte" anstatt sich "schriftlich an die OFD"zu wenden
  • "Dieser Mangel an Vertrauen" sei ein derart "ungewöhnlicher Vorgang", dass er sich als Dienstherr fragen müsse, ob FÖRSTER "als Stellenleiter noch tragbar sei"

Mit diesem Aktenvermerk bzw. dieser unüberlesbaren Rüge ist der erste wirksame Schritt gelegt - für eine Versetzung von FÖRSTER 


danach

FÖRSTER wird immer klarer, dass er etwas tun muss. Er nimmt sich einen Tag Urlaub und fährt nach Hannover: zu dem bekannten Rechtsanwalt Josef AUGSTEIN. Der rät ihm von seiner Idee ab, sich selbst wegen Strafvereitelung anzuzeigen. Rechtlich sei das völlig in Ordnung, aber er würde damit auch die letzten seiner Kollegen gegen sich aufbringen. Weiter bringt das FÖRSTER nicht.
Er bleibt daher bei seinem Vorhaben, eine "Selbstanzeige" zu erstatten. Er konfrontiert damit seine Vorgesetzten, u.a. den Gruppenleiter Gottfried BRAUN. Der OFD-Beamte, der nichts riskiert und nur seine Ruhe, sprich mit allen seinen Frieden haben will, ist entsetzt, gibt aber die Information erneut an den "O" weiter. 


Anfang Juni

FÖRSTER wird von der Abteilung Strafsachen in Mannheim angerufen. Die meinte, erfahren zu haben, dass es in St. Augustin einen Fall mit "politischem Background" gäbe. Man hätte selbst einen solchen Fall. Ob man sich nicht einmal austauschen könne?
Normalerweise wird eine Zusammenarbeit gern gesehen. FÖRSTER wendet sich ob einer notwendigen Dienstreise an die OFD. Die ist von dieser Idee alle andere als angetan. FÖRSTER wird beauftragt, darauf hinzuweisen, dass kein Interesse bestünde. 
FÖRSTER kontert: wenn er nicht führe, würden wohl die Mannheimer nach St. Augustin kommen. Und dann würde er sie wohl auch in die Akten gucken lassen müssen. Umgekehrt, wenn er selbst nach Mannheim führe - ohne Akten - sei das vielleicht etwas unproblematischer.
Jetzt darf FÖRSTER fahren. Er nennt aber keine Namen, skizziert nur vorsichtig, was Sache in St. Augustin sei.
Er sei ja wohl ziemlich "zugeknöpft", hält ihm ein anwesender Staatsanwalt vor. Wenn er nicht konkreter werde, würde man sich die Akten über die Bonner Staatsanwaltschaft anfordern.
Zurück erstattet FÖRSTER Gottfried BRAUN Bericht. Der wiederum läuft stunte pede zum "O", informiert diesen auch von FÖRSTER's Plan, sein Verfahren jetzt tatsächlich an die Bonner Staatsanwaltschaft abzugeben. 
Ob er (nur) einige Tage damit warten könne, kommt es zurück - der "O" wolle zuvor selbst mit dem Generalstaatsanwalt sprechen über diese neue Situation? FÖRSTER ist einverstanden. 


14.06.1976

"O" spricht ob der neuen und nunmehr offenbar auch nicht mehr aufschiebbaren Lage tatsächlich mit dem Generalstaatsanwalt Werner PFROMM. Dort schildert er den Fall in aller Offenheit. Der "General" erkennt die Brisanz auf Anhieb: die Akten müssen sofort der Staatsanwaltschaft übergeben werden - FÖRSTER solle sich für eine Übergabe zur Verfügung halten. 

Dies geschieht am 14. Juni - jetzt ist der ganze Fall der Finanzverwaltung entzogen: Steuerfahndungsstelle, Oberfinanzdirektion und die nordrhein-westfälische Finanzministerialbürokratie haben nichts mehr damit zu tun. Auch Klaus FÖRSTER ist jetzt ersteinmal damit außen vor. Vorerst jedenfalls.

Kurze Zeit drauf erhält FÖRSTER einen Anruf. Am anderen Ende der Leitung: Gruppenleiter Gottfried BRAUN, der seine Rolle 12 Jahre später vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im NRW-Landtag so definieren wird:

"Ich hatte sowieso nichts zu unternehmen. Ich habe diese Weisung im Behördengang, in der Hierarchie der Beamten, an Herrn Förster weitergegeben."

BRAUN diesesmal: "Na, jetzt haben Sie doch alles, was Sie wollten!?"
FÖRSTER: "Wieso?"
BRAUN: "Na, hat Sie der Oberfinanzpräsident nicht angerufen?"
FÖRSTER: "Ja, doch"
BRAUN: "Wie war er denn?"
FÖRSTER: "Er war ungeheuer freundlich. Herr MERSMANN ist nicht unbedingt ein Mann, dem die Freundlichkeit so auf dem Gesicht steht"
BRAUN: "Ja, ja! Auch ihm scheint ein Stein vom Herzen gefallen zu sein."




Klaus FÖRSTER ist ab sofort nicht mehr Herr des Verfahrens. Diese Funktion hat jetzt die Staatsanwaltschaft in Bonn übernommen. Sie wird sich nach wie vor der Dienste und des Know-hows der Steuerfahnder in St. Augustin bedienen - die Finanzbeamten arbeiten deshalb ab sofort als der verlängerte Arm der Bonner Staatsanwälte, die jetzt Regie führen.
Dies ist ein reguläres Prozedere. Auch die Kriminalpolizei beispielsweise wird oft im Auftrag der Staatsanwaltschaft aktiv, wenn sie nicht von sich aus selbst Ermittlungen durchführt. In jedem Fall ist die Staatsanwaltschaft - als Vertreterin des Staates - die oberste Instanz.
Für den weiteren Fortgang ist dies von ganz erheblicher Bedeutung.
Die Bonner Staatsanwaltschaft wird in den nächsten Jahren über 1.860 Ermittlungsverfahren gegen Parteispender, Geldwäscher und Steuerhinterzieher einleiten. 531 Ermittlungsverfahren gibt sie dabei an Kollegen in anderen Bundesländern ab.
Von den rund 1.860 Ermittlungsverfahren werden bundesweit

  • 510 wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt
  • 519 wegen geringen Verschuldens
  • in 119 Fällen gegen eine Geldbuße beendet
  • 85 Strafbefehle beantragt, wobei in 70 Fällen solche auch erhoben werden.
  • In nur 7 größeren Fällen wird überhaupt Anklage erhoben


Und das politische Parteiensystem wird sich mit einer Generalamnestie zu retten versuchen. All dies lesen Sie im zweiten Teil der Chronologie, in dem es auch um die Versetzung von Klaus FÖRSTER und sein Ausscheiden aus dem Beamtenstatus gehen wird. Und um die geknickten Karrieren mehrerer Politiker, die über die Flick-Affäre stürzen werden: Von FÖRSTER's "EU"-Ermittlungen zum FLICK-Parteispendenskandal - eine unendliche Chronologie, Teil 2 



(NeSie, JaRe, JL)