Anhörung vor Gericht in Paris
Die französische AVSA (Association des Victimes du Syndrome Aérotoxique), ein Zusammenschlus von gesundheitsgeschädigten Mitarbeitern der Flugbranche sieht es als ihre Aufgabe an, sachdienlichen Informationen über das Vorhandensein und die Ausbreitung von als gesundheitsgefährdend eingestuften Schadstoffen in oder außerhalb von zivilen Luftfahrzeugen, die im öffentlichen oder privaten Verkehr eingesetzt werden, an die Behörden und die Öffentlichkeit weiter zu geben. So in ihrer Pressemitteilung (FR).
In diesem Kontext wird es zu einer Anhörung kommen, die auf die Beschwerde zweier Piloten von easyJet aus dem Jahr 2016 zurückgeht. Dabei stehen Rechtsvorschriften aus dem Gesundheitsgesetzbuch und dem Strafgesetzbuch an:
- Unbeabsichtigte Verletzung, die zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Monaten führt
- strafbare unbeabsichtigte Verletzung, die zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Monaten führt
Mehr unter Take-Off: Aviation's Wounded Canaries