Gutachter und Professor Dr. med. Dipl.-Chem. Gerhard T., Heidelberg

Die erste - uns bekannte - Fälschung datiert aus dem Jahr 1983, Prof. Dr. med. Gerhard TRIEBIG ist da 34 Jahre alt  - ein Schüler der sog. Erlanger VALENTIN-Schule. Er konstatiert in einem seiner Gutachten:

"Goldmann (1972) sowie Thiess und Goldmann (1976) berichten über das Auftreten von Chlorakne bei 42 Arbeitern aus der Trichlorphenolproduktione. In fünf der 42 Erkrankungsfälle war neben der Chlorakne auch eine Schädigung des Nervensystems zu berücksichtigen, wobei allerdings in nur drei Fällen eine ‚toxische Polyneuritis‘ vorlag. Wesentlich ist bei diesen Kasuistiken, daß die neurologische Symptomatik in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen stand.“

Im Original steht anderes:

Fast regelmäßig war eine allgemeine Müdigkeit und neuromuskuläre Schwäche vorhanden. In sieben Fällen war eindeutig das ZNS befallen, davon dreimal mit einer toxischen Polyneuritis und je zwei mal mit einer peripheren toxischen Schädigung der Hör-, Riech- und Geschmacksorgane bis zu einer toxischen disseminierten Enzephalomyelitis mit einem Halbseitensyndrom.“

Vergleich: TRIEBIG reduziert Zahlen (aus 7 wird 5), lässt andere weg, verharmlost die Schädigungen, dichtet einen "zeitlichen Zusammenhang" hinzu.

Jahre später werden mehrere Betroffene eine Strafanzeige stellen: wegen Ausstellen falscher Gesundheitsszeugnisse. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen den bekannten Arbeitsmediziner, der gleichzeitig

  • Hochschullehrer an der Uni Heidelberg (Lehre und Forschung)
  • Direktor des arbeitsmedizinischen Instituts ist
  • nebenbei Gutachten für die Unfallklinik in Ludwigshafen und die verschiedenen Berufsgenossenschaften erstellt
  • und im Jahr 1991 insgesamt 259 (in Worten: zweihundertundneunundfünzig) solcher Gutachten produziert hat,

ein (Az: 25 Js 9031/93, 25 Js 9041/93 u.a.). Begründung:

"Soweit dem Beschuldigten nachgewiesen werden konnte, dass er in einzelnen Gutachten, teilweise auch gravierend, von falschen Tatsachen ausgegangen ist, muss davon ausgegangen werden, dass dies nicht wissentlich, sondern allenfalls aus Nachlässigkeit, möglicherweise verursacht durch die hohe Anzahl der von ihm erstatteten Gutachten, geschehen ist." Und: „Bei der Intelligenz des Verfassers sind absichtliche Fälschungen unwahrscheinlich.“

„Absichtliche Fälschungen unwahrscheinlich“?

Bis heute vertritt Prof. TRIEBIG eine spezifische Meinung beispielsweise in Sachen Polyneuropathie (Störungen des peripheren Nervensystems) und Enzephalopathie (Mekrfähigkeitsstörungen, Müdigkeit, Schädigungen des Gehirns und des Zentralen Nervensystems/ZNS) etwa im Zusammenhang mit den sog. Lösemittelschadstoffen, die im drastischen Gegensatz zur internationalen Erkenntnislage stehen: Dass, wenn die Schadstoff-Exposition entfällt, auch die gesundheitlichen Krankheitsprobleme zurückgehen. In der Praxis lässt sich das Gegenteil beobachten („Progredienz“) – in Deutschland wie anderswo.

Prof. T.’s Theorie ist vorteilhaft für die deutschen Berufsgenossenschaften, absolut nachteilig für die deutschen Arbeitnehmer.

Bis heute hält er das aufrecht, z.B. in seinem Lehrbuch „Arbeitsmedizin“, 4. Auflage. Und vor den Sozialgerichten als Gutachter.

Dieses Kurzportrait lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Professor-T. Ausführlich beschrieben unter www.ansTageslicht.de/Triebig.

(JL)

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