Warum Geschädigte schweigen

Überlegungen von Lisa HASE

Über Selbsthilfegruppen, Patienteninitiativen und Anwälte habe ich Kenntnis über ähnliche Fälle und Kontakt zu Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben wie ich. Schwer Geschädigte zahnärztlicher Behandlungsfehler leiden in der Regel unter Schmerzen, haben häufig keine oder verstümmelte Zähne und finanzielle Probleme. In den seltensten Fällen haben sie die Kraft und den Mut, sich zu artikulieren und ihr Schicksal öffentlich zu machen. Und Unterstützung finden sie nicht.

Zum einen sind die Patienten selten jung. Es dauert in der Regel Jahre, bis sich die Folgen der Behandlungsfehler einstellen und z.B. die Kompensationsfähigkeit des Kiefergelenks erschöpft ist. Oder ein Zahn abstirbt. Zum anderen ist Zahnlosigkeit sehr schambesetzt, sie zerstört die soziale Persönlichkeit, wenn es nicht gelingt, mit einer Prothetik zu leben.

Die meisten ziehen sich mit ihrem Leid zurück. Darüber hinaus – und hierfür gibt es mehrere Gründe, unter anderem den häufig großen zeitlichen Abstand zwischen Behandlung und Eintreten der Schäden – wissen die meisten Betroffenen gar nicht, dass sie Opfer zahnärztlicher Behandlungsfehler geworden sind.

Dies wird bestätigt in der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Untersuchung „Zur Qualität zahnärztlicher Prothetikarbeiten“ (Autor: MARXKORS, R., In: Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Band 18, Beiträge zur Qualitätssicherung in der Zahnmedizin, Baden-Baden 1993, S. 316):

„Von den Klinikpatienten kommen 83,6% mit den Kronen gut zurecht, obwohl 81,3% aller Kronen als korrekturbedürftig gewertet werden.

Die Erklärung ist relativ einfach. Kronenrandungenauigkeiten beeinträchtigen die Kaufunktion nicht. Fehlerhaft gestaltete Approximalräume behindern nicht unbedingt das Kauvermögen, Störungen der Okklusion werden von adaptierwilligen und adaptierfähigen Patienten durch „Schonhaltung“ kompensiert. Ganz allgemein freuen sich Patienten darüber, dass ihre Zahnschäden mit festsitzendem Ersatz behoben wurden und dass ihnen herausnehmbarer erspart geblieben ist.

Später auftretende, durch Fehler verursachte negative Folgen wie Randkaries durch Randungenauigkeiten, Parodontopathien durch verschlossene oder verdrängend – verschlossene Interdentalräume und Myoarthropathien durch okklusale Störungen werden nicht auf die Kronen zurückgeführt, sie werden vielmehr als eigenständige schicksalhafte Erkrankungen angesehen und akzeptiert.“ 

Wenn Geschädigte zahnärztlicher Behandlungsfehler wissen, dass sie an den Folgen fehlerhafter Behandlungen leiden, müssen sie meist feststellen, dass sich die Behandlungsfehler nicht mehr beweisen lassen.  Zum einen – das zeigt mein Behandlungsfall – gehört es offensichtlich zu den Gepflogenheiten zahnärztlicher Kollegialität, die zahlreichen Möglichkeiten der Beweisvernichtung gemeinschaftlich zu nutzen.

Zum anderen ist der vor Gericht notwendige Nachweis eines Kausalzusammenhangs von Schaden und Behandlungsfehler wegen des großen zeitlichen Abstands und der häufigen Mit- und Weiterbehandlung durch andere Zahnärzte in der Regel nicht möglich. Der wichtigste Grund für das Schweigen der Opfer scheint mir vor allem aber Angst zu sein. Hierzu ein Beispiel:

Ich kenne einen Mann, der zur gleichen Zeit in der Praxis von Zahnarzt Nr. 12 geschädigt wurde, wie ich. Er hat mir eine Kopie seiner Original-Patientenakte gezeigt. Sie zeigt, dass die Behandlungen von Zahnarzt Nr. 12 zum Zeitpunkt meiner Behandlung in der Praxis von der jeweils anwesenden Helferin handschriftlich dokumentiert wurden, die Originalpatientenakte des Zahnarztes Nr. 12 also aus handschriftlichen Eintragungen verschiedener Personen bestand. Seine Patientenakte könnte mir als Beweismittel dienen. Daher habe ich ihn gebeten, mir die Kopie seiner Patientenakte als Beweismittel zur Verfügung zu stellen.

Nachdem er mir dies zunächst zugesagt hatte, rief er mich eine Woche später an. Er berichtete, seit dem Gespräch mit mir unter Ängsten zu leiden und bat mich, Verständnis dafür zu haben, dass er mir seine Patientenakte nicht geben möchte. Er habe Schmerzen und sei – (wie die meisten Zahnarztgeschädigten) – weiterhin auf zahnärztliche Hilfe angewiesen.

Mein Behandlungsfall zeigt, dass die Angst berechtigt ist.