Gutachterwesen: Arbeits- und Dienstunfälle, Berufskrankheiten, Gesetzliche Unfallversicherung.

Wenn Gutachter das Arbeitsleben und die Existenzsicherung zerstören

Ein Menschenleben besteht hierzulande vor allem aus dem Arbeitsleben. Wer etwa das stolze Alter von 80 Jahren erreicht, hat ein Viertel seiner Lebenszeit und manchmal auch etwas mehr für das Heranwachsen gebraucht und in eine Berufsausbildung investiert, bevor dann - beispielsweise im Alter von 25 Jahren - der Einstieg in das aktive Berufsleben möglich ist. Da muss man dann im Regelfall bis über 40 Jahre lang durchhalten, bis der volle Rentenanspruch erreicht ist. Bedeutet: Mindestens die Hälfte eines acht Jahrzehnte langen Lebens macht das Arbeitsleben aus.

Es kann dabei Situationen geben, in denen dieses Arbeitsleben jäh unterbrochen wird. Etwa durch Arbeitsaunfähigkeit. Die kann sich aufgrund eines schweren Arbeitsunfalles ergeben oder durch eine sogenannte Berufskrankheit. Solche Einschnitte können schwerwiegende Folgen zeitigen: mentale, soziale und vor allem finanzielle.

In Deutschland gibt es für solche Fälle das System der gesetzlichen Unfallversicherung, kurz GUV. Das stammt aus dem vorvorigen Jahrhundert und wurde vom "Eisernen Kanzler", Otto von BISMARCK etabliert. Er wollte seinerzeit damit die sozialdemokratische Bewegung - damals wie heute als "SPD" abgekürzt - ausbremsen. Details finden sich unter www.ansTageslicht.de/GUV.

Dieses System funktioniert bei sogenannten "Arbeitsunfällen" - so kann man das sagen und so bestätigen es uns praktisch alle, die damit zu tun haben, egal ob Vertreter der GUV oder Betroffene - ohne nennenswerte Probleme, sprich mehr oder weniger einwandfrei. Die Gründe sind einfach zu benennen: a) Der Gesetzgeber hat es so gewollt und b) der kausale Zusammenhang zwischen einem Unfall am Arbeitsplatz und/oder durch den Beruf bedingt, ist eindeutig. Und zwar im zeitlichen Kontext, aber auch, was die Örtlichkeit anbelangt. Gleiches gilt für die sogenannten Wegeunfälle, also, wenn etwas auf dem Weg zur Arbeit oder von da wieder nach Hause passiert.

Ganz anders indes, wenn es um Vorgänge geht, deren zeitlicher wie kausaler Zusammenhang nicht so ganz eindeutig ist. Bzw. einfach bestritten wird. Und zwar von jenen, die - wie beim Arbeitsunfall - dafür bezahlen müss(t)en, egal ob Heilbehandlung, Schadensausgleich oder Witwenrente: nämlich wiederum das System der "Gesetzlichen Unfallversicherung" (GUV). Das nämlich wird - im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung - ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert. Die sind im Gegenzug von jeglicher Haftung freigestellt, können damit alle Probleme auf das GUV-System verlagern.

Und da liegt - ganz offensichtlich - einiges im Argen. Die Anerkennungsquote bei berufsbedingten Krankheiten liegt - über alle Krankheitsbilder gesehen - bei ganzen 27%.

Dass diese Quote so gering ausfällt, hat ebenfalls Gründe. Wir sind denen u.a. anhand zweier Beispiele bzw. Betroffenenschicksale nachgegangen, wo es um die Folgen von Asbest und anderen gefährlichen Stoffen ging.Asbest ist, wie jeder heute weiß, (lebens)gefährlich.

Genau das hat das System der GUV jahrzehntelang immer wieder bestritten und immer dagegen gehalten: mit Beschwichtigungsversuchen, mit dem Hinweis, dass man das doch garnicht so genau wisse und mit politischer Einflussnahme. Und mit Hilfe von Professoren. Professoren aus der Branche der Arbeitsmedizin, die dann als Gutachter aufgetreten sind.

Entweder hatten sie die Gefährlichkeit von vorneherein bestritten und/oder konnten (wollten) keinen Zusammenhang zwischen der beruflichen Situation ("Exposition") eines beruflich geschädigten und den gesundheitlichen Folgen sehen. Denn wer als professoraler Hochschullehrer gut dotierte Gutachtenaufträge haben möchte, darf seine Auftraggeber nicht vergraulen. Sprich: Muss sich mit dem System der GUV und seinen Berufsgenossenschaften als Gutachter 'gut' stellen.

Dies sind die beiden Asbest-Beispiele:

Das Abstreiten der Gefährlichkeit von Asbest hat das System der GUV mit Hilfe ihrer Gutachter jahrzehntelang durchgehalten. Bis es nicht mehr ging. Das alles haben wir ebenfalls rekonstriert unter www.ansTageslicht.de/Asbestkrimi.

Und dieses Verhaltensmuster, das wir am Beispiel dieses Gefahrstoffes rekonstruiert haben, hält sich bis heute - praktisch bei allen anderen Krankheitsbildern. Und entscheidet dann über das Schicksal jener, die im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsleben krank werden. Je jünger man ist, umso drastischer die finanziellen Folgen, denn umso geringer fällt die Berufsunfähigkeitsrente aus, die ohnehin erheblich geringer ist als die Vollrente, die man erst mit 65 Jahren plus x Monate bekommt.

Dieses System in Deutschland, das System der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mit all seinen Berufsgenossenschaften und den vielen Einflussnahmen auf die Politik und die Branche der Arbeitsmedizin haben wir offen gelegt: ein riesiges Schattenreich unter www.ansTageslicht.de/DGUV. Die grundsätzlichen Systemfehler haben wir dokumentiert unter www.ansTageslicht.de/GUV. Und wir haben gezeigt, dass die Politik sich längst aus dieser "Gesetzlichen" Unfallversicherung zurückgezogen und alles praktisch 'privatisiert' hat.

Im folgenden skizzieren wir einige Gutachter/Schlechtachter-Beispiele. Unter www.ansTageslicht.de/WKMT geben wir Hinweise und Tipps, was man tun kann: a) ganz generell und b) im konkreten Fall, wenn man sich unversehens einer Begutachtungs-Situation gegenübersieht.

Ein Beispiel für die Beliebigkeit eines Gutachtens: Ein- und derselbe Gutachter urteilt einmal so, ein zweites Mal ganz anders

Unter dem Kapitel Lesen Sie diesen Text zuerst haben wir geschrieben, dass - rein rechtlich gesehen - Gutachten keine "Tatsachenbehauptungen" enthalten, sondern "Werturteile", sprich Meinungen. Weshalb es ja auch recht schwierig ist, einem Gutachter/Schlechtachter an den Karren zu fahren. Wir haben ja schließlich Meinungsfreiheit.

Trotzdem verlassen sich Richter darauf, dass das, was Gutachter zum Besten geben, richtig ist, den Tatsachen entspricht oder auch dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis usw. 

Was aber, wenn Richter sich 'gezwungen' sehen, ein bereits gefälltes Urteil aufzuheben bzw. diesesmal anders zu urteilen? Und was, wenn dieses erste Urteil, das nun keinen Bestand mehr haben soll, maßgeblich auf eben einem solchen Gutachten basiert?

Nichts einfacher als das? Nichts einfacher als das!

Wir haben ein solches Beispiel detailliert dokumentiert. Dem Anwalt des vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg war es gelungen, wegen eines Verfahrensfehlers, das Bundessozialgericht zu bemühen. Und dessen Richter sind ganz offensichtlich 'besser drauf' als alle unter ihnen, haben dem Anwalt wegen des Verfahrenfehlers a) Recht und b) ansonsten den Landessozialrichtern einen 'Wink mit dem Zaunpfahl' gegeben, bei der abschlägigen Beurteilung noch einmal genauer hinzuschauen.

Und siehe da: Nichts einfacher als das. Der selbe Gutachter wurde nun aufgefordert, ein neues Gutachten zu verfassen. Und nichts einfacher als das, jetzt in dem neuen Gutachten sozusagen das Gegenteil dessen hineinzuschreiben, was er zuvor begutachtet hatte.

Der Gutachter war nicht irgendwer. Der Gutachter ist vom Job her "Prof. Dr. med." und Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Universität Mainz. Und im Nebenjob Vizepräsident des Berufsverbandes der gesamten Branche, der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin, DGAUM.

Ergebnis: Jetzt bekam die Klägerin Recht - die berufsbedingte Krankheit wurde als solche anerkannt. Und sie bekam eine Witwenrente zugesprochen. Alles nachzulesen unter 1 Gutachter - 2 Meinungen: Prof. Dr. Stephan LETZEL. Auch die Antwort von Prof. Dr. Stephan LETZEL, wie er uns den (Meinungs)Wandel in dem Gutachten erklären kann.

Gutachter aus der Branche der Arbeitsmedizin

Gerade eben haben wir skizziert, weshalb es eine sehr enge Verflechtung zwischen dem System der DGUV und der Arbeitsmedizin existiert, detailliert nachzulesen unter den erwähnten Links.

Dort finden sich auch weitere Beispiele von Arbeitsmedizinern, die mit ihrer Begutachterpraxis regelmäßig nicht das geschrieben haben, was eigentlich Sache ist. Indem sie beispielsweise andere Erkenntnisse unterdrücken bzw. einfach weglassen, was dem widerspricht, was eine Berufsgenossenschaft und/oder ein Sozialrichter lesen möchte. Oder schlicht und ergreifend das Gegenteil von dem in ihren Gutachten zitieren, was in den von ihnen selbst angeführten wissenschaftlichen Quellen steht.

Das ist vorsätzliche Täuschung. Man könnte auch von vorsätzlichem wissenschaftlichem Betrug sprechen. Und das kommt nicht so selten vor, wie wir bei unseren Recherchen erfahren mussten. Kaum zu glauben, aber Realität.

Wir haben uns mit diesem Phänomen ausführlich auseinandergesetzt in einigen Fallbeispielen:

Unter www.ansTageslicht.de/Dioxin geht es um einen der seinerzeit bekanntesten und einflussreichsten Arbeitsmediziner, Prof. Dr. med. Gerhard LEHNERT, der die Gefährlichkeit von Dioxinen kleingeredet und klein begutachtet hatte. Dass er auch die Gefahren des Passivrauchens nicht gesehen hat (oder sehen wollte), sei nur nebenbei erwähnt.

Warum eine ganze Medizinbranche so einseitig arbeitet, geht auf den Gründungsvater in Deutschland zurück: Prof. Dr. med. Helmut VALENTIN. Auch ihm widmen wir ein ausführliches Kapitel: www.ansTageslicht.de/Valentin. Er saß beispielsweise einem geheimen "Unabhängigen Wissenschaftlichen Beirat" der Asbestindustrie vor. Was Wunder, dass auch VALENTIN die Gefahren von Asbest immer nur kleingeredet hatte. Passivrauchen war - natürlich - ebenfalls kein gesundheitliches Problem für ihn. Und wenn jemand krank wurde, am Arbeitsplatz etwa, dann hing das nicht mit dem Arbeitsplatz zusammen, sondern war eine "schicksalshafte Erkrankung". Das war eine der häufigsten Formulierungen in seinen Gutachten für das System der DGUV.
Aus seiner 'Schule' stammen die meisten Arbeitsmediziner. Beispielsweise die Professoren LEHNERT und LETZEL, aber auch der nachfolgende Name TRIEBIG.

Wie dieser Arbeitsmediziner Prof. Dr. med. Gerhard TRIEBIG

  • Gutachten am Fließband produziert und dann die Staatsanwaltschaft ermittelt hatte, dass TRIEBIG in Gutachten "teilweise auch gravierend, von falschen Tatsachen ausgegangen ist", aber "bei der Intelligenz des Verfassers absichtliche Fälschungen unwahrscheinlich" sind, und deshalb ihre Ermittlungen wieder eingestellt hatte
  • wie TRIEBIG jahrzehntelang etwa bei der sog. Malerkrankheit manipuliert hatte
  • wie das alles letztlich in ein offizielles Merkblatt eingeflossen ist,
  • worauf der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert BLÜM (CDU) öffentlich von "Organisierter Falschdarstellung" sprach,

das alles ist rekonstruiert im Zusammenhang mit der sogenannten Malerkrankheit: www.ansTageslicht.de/BK1317. Ein Portrait dieses Falschschreibers finden Sie unter www.ansTageslicht.de/Triebig.

Ein ganz anderen Fall: Ein sehr renommierter Gutachter, Prof. Dr. med. Hans DREXLER von der Uni Erlangen, hatte einen Harnblasenkrebs als "beruflich verursacht"  mit seinem Gutachten abgelehnt. Dem lebenslang gesundheitlich Geschädigten gelang es aber mit Hilfe seiner Schwiegereltern einen eigenen Gutachter zu beauftragen, und zwar einen Toxikologen (der kein "Arbeitsmediziner" ist), der  dieses DREXLER-Gutachten dann nach Strich und Faden auseinander genommen hatte. Den Richtern der nächsthöheren Instanz (Landessozialgericht)  blieb nichts anderes übrig, als das vorausgegangene Urteil (und die darin dokumentierte gutachterliche Meinung) zu verwerfen: www.ansTageslicht.de/Harnblasenkrebs. Dieses Beispiel zeigt, dass Arbeitsmediziner sich oft nur an formalen Kriterien orientieren, z.B. daran, dass die umstrittene Menge toxischer Stoffe nur "gering" gewesen sei. Darauf kommt es aber garnicht ausschließlich an, sondern darauf, wie eine solche Substanz im menschlichen Organismus wirkt.

Wir haben aber auch einen nicht-professoralen Arbeitsmediziner portraitiert, der Gutachten und medizinische Stellungnahmen am Fließband schreibt, weil er beratungsärztliche Verträge mit diversen Berufsgenossenschaften unterschrieben hat. Gutachter Dr. med. Dipl. Chem. Hans-Martin PRAGER, aufrufbar unter www.ansTageslicht.de/Prager. Da skizzieren wir mehrere Gutachten von ihm und stellen die Frage, was zutrifft: Unkenntnis oder "Fälschung"?

Ganz generell haben wir das Thema "Krank durch Arbeit" aufbereitet unter www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit. Wie das Problem in einer speziellen Branche aussieht, nämlich im Luftfahrtbusiness ist beschrieben unter www.ansTageslicht.de/Kabinenluft.

"Dienstunfall" bei der Polizei

Wer sich als Polizist in staatliche Dienste begibt, begibt sich gleichzeitig auch in potenzielle Gefahr. Wer im Zweifel mit der Waffe das "Staatliche Gewaltmonopol" repräsentieren und verteidigen soll, kann quasi automatisch in gefährliche Situationen geraten. Das gehört zum beruflichen Alltag von Polizeibeamten.

Umgekehrt verpflichtet sich "Vater Staat", seinen Dienern Fürsorge angedeihen zu lassen. Deswegen ist das Verhältnis Staatsdiener - Staat ein zweiseitiges. Jeder hat Pflichten und Rechte. In dieser Reihenfolge.

Die staatliche Fürsorge indes hat Lücken. Teilweise erhebliche. Insbesondere dann, wenn Staatsdiener bei ihrer Arbeit für Vater Staat bzw. in Ausübung ihres Berufs "berufsunfähig", sprich "dienstunfähig" werden. Etwa dann, wenn sie selbst Opfer von Gewalt werden. Dann entscheiden - teilweise fragwürdige - Gutachter darüber, wie sich das weitere Leben von verletzten Polizisten gestaltet: psychisch, finanziell und sozial.

Dazu haben wir die Schicksale zweier Polizisten dokumentiert. Und daraus Lehren gezogen, sprich Empfehlungen abgeleitet: Die Leiden zweier Polizisten. Diese Darstellung ist eingebettet in eine größere, die Sie unter www.ansTageslicht.de/Polizisten aufrufen können.


Hinweis:

Die hiesige Sammlung ist ein erster Anfang und wird nach und nach ergänzt. Die angedeuteten Beispiele sind auch nur skizziert und lassen sich ausführlich analysieren unter den jeweils angegebenen weiterführenden Links.

Sie können alles direkt aufrufen und verlinken unter dem einfachen Link www.ansTageslicht.de/Gutachter. Diese Site lässt sich übrigens ebenfalls aufrufen unter www.gutachter-schlechtachter.de. 

(JL)