Die Dokumente

Die hier ausgewählten Dokumente ergänzen die Berichte in den einzelnen Dossiers. Sie geben außerdem Einblick, wie der Ermittlungsapparat - zumindest in diesem Fall - funktioniert(e): Rot repräsentiert das Aktivitätsfeld von Staatsanwalt GÖRLICH. Grün gemarkt die Aktivitäten der Polizei, mit der GÖRLICH nicht zusammenarbeitet. Alles, was mit den späteren Ermittlungen gegen GÖRLICH zu tun hat, ist blau eingefärbt:

Dokumente zum Dossier I: Im Zweifel für den Staatsanwalt

Sie finden hier die Ausrisse der Dokumente, die Sie per Anklicken öffnen können. Dazu eine kurze Beschreibung, worum es jeweils geht:

 

Schreiben der Staatsanwaltschaft Hannover vom 12. Juli 2000 an die im Gefängnis wegen Betrugs einsitzende Bordellbetreiberin: Gnadengesuch bewilligt, Freigang bzw. vorzeitiges Wochenende „monatlich an den ersten 3 Sonnabenden“


Brief des Leitenden Oberstaatsanwalts WENDT in Hannover vom 5. Februar 2001 an den Generalstaatsanwalt, in dem er

  • den Sachverhalt der Ermittlungen gegen einen seiner eigenen Staatsanwälte nochmals zusammenfasst
  • und darum bittet, mit dieser Angelegenheit "eine andere Staatsanwaltschaft zu beauftragen."


Vermerk der Staatsanwaltschaft Hannover vom 9. Februar 2001 zu dem Umstand, dass Staatsanwalt GÖRLICH, gegen den ermittelt wird, nicht ausschließen könne, "dass Polizeibeamte an anderen Bordellen beteiligt seien. Von diesen Polizeibeamten würden auch Durchsuchungen der Polizei vorab mitgeteilt, so dass die Maßnahmen ins Leere liefen.


Vermerk eines anderen Staatsanwalts aus Hannover vom 2. März 2001 zur Frage, weshalb Staatsanwalt GÖRLICH eine ihm seitens der Bordellbesitzerin übergebene Videokassette nicht regulär zu den Akten genommen habe


Aus der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte gegen Staatsanwalt GÖRLICH: Was ihm im Einzelnen vorgehalten wird. Aber auch: „Vor allem jedoch hat StA GÖRLICH nur halbherzig oder unprofessionell versucht, eine Polizeidienststelle einzubinden“


Dossier II: Der V-Mann im Untergrund

Vermerk des zuständigen V-Mannführers in der Polizei vom 28. November 2001. Er macht sich Sorgen um seinen V-Mann, für den er verantwortlich ist. Grund: „Sollte es nicht schnellmöglichst gelingen, unter allen Umständen Herrn OstA BURMESTER von seinen zweifellos unseriösen Ermittlungsmethoden abzubringen, wird seitens des Unterzeichners angeregt, die V.-Person ‚in Anlehnung eines Zeugenschutzfalles’ vor diesem Staatsanwalt zu schützen, um dadurch weitere, nicht einschätzbare Gefahren zu verhindern.“


Dossier III: Hell's Angels in Hannover

Brief des Rechtsanwalts Götz-Werner von FROMBERG an die Staatsanwaltschaft Hannover aus dem Jahre 2000. Darin beschwert sich RA FROMBERG, dessen Sozius u.a. der gerade amtierende Bundeskanzler Gerhard SCHRÖDER (derzeit als RA nicht praktizierend) gehört, über die "Qualität" des Ermittlungsberichts der Polizei gegen seinen Mandanten, den Hell's Angel-König Frank HANEBUTH. Und er führt Klage darüber, dass auch bei der Polizei ein so schlechtes Image habe.



Schreiben des Rechtsanwalts Götz-Werner von FROMBERG an den Polizeipräsidenten und den Bürgermeister von Hannover: Man würde doch so gut zusammenarbeiten