Yagmur aus Hamburg, 3 1/2 Jahre alt
Die nachfolgende Geschichte, die hier chronologisch rekonstruiert ist, steht im Zusammenhang mit dem Thema "Kinder", ansteuerbar direkt unter www.ansTageslicht.de/Kinder. Das konkrete Schicksal des dreieinhalbjährigen Mädchens ist direkt aufrufbar und verlinkbar unter www.ansTageslicht.de/Yagmur.
Yagmur starb einen schmerzvollen Tod: innerlich verblutet durch einen Leberriss. Hätte irgendjemand aus dem medizinischen Bereich oder der zuständigen Behörden öffentlich Alarm geschlagen, könnte Yagmur noch leben. Ohne Qualen und Torturen. Nur eines von vielen Beispielen, in denen ein Whistleblower das hätte verhindern können.
vor dem Jahr 2010
2005 verhungert in Hamburg-Jenfeld die 7-jährige Jessica
2009 stirbt in Wilhelmsburg die neun Monate alte Lara Mia - unterernährt
2012 verliert die 11jährige Chantal ihr Leben aufgrund einer Methadonvergiftung
2010
Kurz nach Yagmurs Geburt gibt Melek Y., die leibliche Mutter, die noch keine 24 Jahre alt ist, ihre neugeborene Tochter Yagmur vorübergehend in eine Pflegefamilie, da sie sich mit dem Kind überfordert fühlt – das Sorgerecht will sie jedoch behalten.
Für ihren erstgeborenen Sohn übernimmt Yagmurs Mutter ebenfalls keine Verantwortung – dieser lebt bei ihren Eltern.
Die Pflegemutter der kleinen Yagmur, Inés M., bemerkt große Hämatome und blaue Flecke, die das Mädchen nach Besuchen bei ihren leiblichen Eltern mitbringt. Inés M. meldet die Verletzungen beim Jugendamt, den Experten im Amt genügen die Erklärungsversuche und Ausreden von diversen Unfällen der Mutter, wie dass das Kind im Schwimmbad an eine Wand geknallt sei.
Lediglich in Hilfeplangesprächen wird die Mutter verwarnt und ihr wird höhere Vorsicht geraten, da sonst die Rückführung des Kindes gefährdet werden könnte.
Herbst 2012
Yagmur muss im Rahmen der schrittweisen Rückführung einige Tage bei ihren leiblichen Eltern bleiben – folglich isst und trinkt das Mädchen nicht mehr und wird ins Krankenhaus gebracht. Im Krankenhaus wird eine Entzündung der Bauchspeicheldrüse diagnostiziert.
Zwei Wochen später kommt sie erneut in die Klinik und wird vom Rechtsmediziner Klaus PÜSCHEL behandelt, weil sie extrem schielt. Während der Behandlung bemerkt der zuständige Arzt weitere äußere Verletzungen und schaltet das Institut für Rechtsmedizin ein
Unabhängig davon beendet die Hamburger Bürgerschaft einen Sonderausschuss zum Fall der elfjährigen Chantal – man will die Kontrollmechanismen der Jugendhilfe verbessern.
Der in diesem Jahr vorgelegte Hamburger Kinderschutzbericht weist insgesamt 10.811 Fälle von Kindeswohl-Gefährdungen aus – 20% mehr als im Vorjahr
01.02.2013
Das Institut für Rechtsmedizin erstellt ein Gutachten über die unterschiedlichen Verletzungen des Kindes: Zum einen werden subdurale Hämatome beidseits des Schädels unter der harten Hirnschale mit einer Hirnnervenlähmung diagnostiziert. Das Institut stellt fest, dass die subduralen Ergüsse bereits chronifiziert sind und dem Kind somit schon vor längerer Zeit, in einem Zeitraum von zwei bis drei Monaten vor der Einlieferung, gewaltsam zugefügt seien.
Typisch für solche Hirnverletzungen ist ein Schütteltrauma. Das Mädchen muss notoperiert werden.
Außerdem weist der Körper des Kindes verschiedene äußere blutunterlaufene Verletzungen der Haut mit "einer abschürfenden Komponente" auf.
Die entzündete Bauchspeicheldrüse war zudem eine Fehldiagnose - es handelt sich hierbei um einen Riss in der Bauchspeicheldrüse des kleinen Mädchens, ebenfalls eine Folge von Gewalt.
Yagmur wird am 31.03.2013 das dritte Mal innerhalb von weniger als sechs Wochen im Kinderkrankenhaus Altona aufgenommen, wo aufgrund der immensen Verletzungen eine Notoperation am Hirn durchgeführt wird. Das Institut für Rechtsmedizin erstattet Strafanzeige wegen Verdachts auf Kindesmisshandlung, die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Dem FFK des sozialen Dienstes Eimsbüttel wird sofort ein Ergebnis des Gutachtens mitgeteilt.
Im Bericht werden die Verletzungen kategorisiert aufgeführt:
"A. Rechtsmedizinische Beurteilung der äußeren oberflächlichen Verletzungen:
Es konnte festgestellt werden, dass das Kind Spuren von mehrfacher äußerer stumpfer Gewalteinwirkung mit schürfender Komponente aufwies. Als Folge dieser Gewalteinwirkung sind unten beschriebene Verletzungen zu betrachten:
1. Streckseite des rechten Oberarms: In der Mitte zwei untereinander liegende angedeutet rundliche, jeweils ca. 1 cm durchmessende bräunlich verfärbte Hautunterblutungen. Oberhalb der oberen Blutung eine parallel zur Körperachse verlaufende, 1 cm lange rötlich verfärbte Hautveränderung.
2. An der Innenseite des rechten Oberarms eine ovale 1 cm lange und bis zu 0,5 cm lange breite rötlich verfärbte Hautunterblutung. Oberhalb davon quer zur Körperlängsachse verlaufende, 1 cm lange, zum Teil mit Schorf bedeckte Oberhautabtragung.
3. An der Innenseite des linken Oberschenkels, im oberen Drittel, eine halbmondförmige, insgesamt 1 cm lange bräunlich verfärbte Oberhautabtragung.
4. An der Außenseite des linken Oberarms, im oberen Drittel, zwei übereinander liegende, halbmondförmige, jeweils 1 cm lange Oberhautabtragung, darunter zwei stichförmige, zum Teil mit Schorf bedeckte Hautabtragungen.
Bei den Verletzungen im Bereich des rechten Oberarmes kann es sich um sogenannte "Griffspuren" handeln. Die Verletzungen im Bereich der Oberschenkel können durch festen, nicht kindgerechten Griff entstanden sein. Die Blutunterlaufungen können nicht von einem Sturz anlässlich der letzten Hospitalisation, vor ca. zwei Wochen stammen. Alle beschriebenen Verletzungen waren zum Zeitpunkt der rechtsmedizinischen Untersuchtung aufgrund ihrer Farbgebung und Wundmorphologie mehrere Tage alt.
B. Die Ende Dez. 2012/Anfang Jan. 2013 diagnostizierte akute Entzündung der Bauchspeicheldrüse ist aus rechtsmedizinischer Sicht auf äußere stumpfe Gewalteinwirkung zurück zu führen.
C. Aus rechtsmedizinischer Sicht besteht der hochgradige Verdacht, dass es sich bei den am 31.01.2013 festgestellten Veränderungen im Bereich des Gehirns um Folge von länger zurück liegendem Schütteln handelt. Ergänzungsgutachten: [...]"Die Membranbildung deutet darauf auf eine Verletzung hin, die vor mindestens sieben bis zehn Tagen, möglicherweise aber auch vor deutlich längerer Zeit (z.B. 2-3 Monate) stattgefunden haben dürfte. [...] keine Koinzidenz mit den festgestellten Verletzungen an Armen und Beinen, [...] eher chronischer Befund, [...] für Schütteltrauma charakteristisch."
Die im Institut für Rechtsmedizin mit dem Fall befassten Mediziner informieren außerdem die zuständigen Hamburger Behörden
05.02.2013
Der allgemeine soziale Dienst leitet daraufhin ein familiengerichtliches Verfahren zum Entzug der elterlichen Sorge ein. Dem Gericht wird eine ausführliche Begründung und detaillierte Dokumentation zugeleitet
06.02.2013
Yagmur wird an der Bauchspeicheldrüse operiert.
Die "FFK" ("fallführende Fachkraftin der Abteilung "ASD" (Allgemeine Soziale Dienste") leitet eine kollegiale Beratung ein und es folgt eine Entscheidung darüber, das Kind aufgrund der festgestellten Kindeswohlgefährdung in Obhut zu nehmen.
Yagmur kommt anschließend in die Obhut des Jugendamtes und lebt fortan in einem Kinderschutzhaus
11.02.2013
Die vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) durchgeführte Zuständigkeitsprüfung ergibt eine Zuständigkeit des Bezirks Hamburg-Mitte (Billstedt-Ost/Mümmelmansberg). Da während einer laufenden Inobhutnahme kein Zuständigkeitswechsel erfolgen soll, erfolgt die Fallübergabe nicht per Absprache.
Die im Bezirk Hamburg/Mitte (Billstedt-Ost/Mümmelmansberg) zuständige Mitarbeiterin wird jedoch in zeitlicher Folge mehrfach über den Stand der Entwicklung informiert
07.05.2013
Die Pflegemutter Frau M. gesteht nach einer Akteneinsicht in das familiengerichtliche Verfahren ein, dass es auch bei ihr zu Vorfällen kam, durch welche die schweren Verletzungen am Kopf erklärt werden könnten. Es habe in dem Moment jedoch keine für sie erkennbaren Folgen gehabt.
In der zeitlichen Folge wird die Schuldvermutung der Pflegemutter u.a. als Schuldeingeständnis fehlinterpretiert und bekommt eine nicht angemessene Überhöhung in ihrer Bedeutung - mit den geschilderten Handlungen der Pflegemutter sind bereits zu diesem Zeitpunkt die von der Rechtsmedizin festgestellten Verletzungen nicht erklärbar.
Die Familienrichterin entscheidet. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wartet sie nicht ab. Richter sind - und fühlen sich auch so - unabhängig. Bedeutet: Die Richterin geht mit dem Anwalt der Eltern und einer Expertin des Jugendamts einen Kompromiss ein: Yagmur darf zurück zu ihren leiblichen Eltern. Dabei soll die Rückkehr von Jugendhelfern begleitet werden.
Die Rückkehr wird von der zuständigen Richterin befürwortet, obwohl seit Februar ein Antrag auf Entziehung des Sorgerechts in den Akten liegt. Gestellt wurde dieser Antrag vom Jugendamt Hamburg-Eimsbüttel, weil die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Yagmurs Elten ermittelt
August 2013
Yagmur lebt fortan bei ihren leiblichen Eltern. Darunter dem gewalttätigen Vater
11.09.2013
Die Staatsanwaltschaft bittet das Institut für Rechtsmedizin in einem Schreiben darum, zu beurteilen, inwieweit die festgestellten Hirnveränderungen auf die geschilderten Vorfälle der Pflegemutter zurückzuführen sind.
23.09.2013
Die dritte Mahnung des Familiengerichts geht bei der ehemaligen FFK des Allgemein Sozialen Dienst Eimsbüttel ein: Gefordert wird ein allgemeiner Situationsbericht für das Verfahren zur elterlichen Sorge. Die Forderung wird mit einem kurzen Verweis auf die neue Zuständigkeit an die FFK im allgemein sozialen Dienst Hamburg Mitte weitergeleitet
Das Familiengericht hätte in allen Verfahren selbstständig nach einer Sachbeschreibung ohne Wertung der Schuldvermutung Beweis erheben - wie ein Gutachten anfordern - oder selbstständig entscheiden können. Die Aktenlage weist jedoch hervor, dass das Familiengericht die Originalabschrift der Pflegemutter nie erhalten hat und somit auch keine eigene Bewertung vornehmen konnte.
18.10.2013
An diesem Tag geht bei der Staatsanwaltschaft die rechtsmedizinische Stellungnahme ein. Sie ist eindeutig. Dort heißt es u.a.:
"Derartige Verletzungen im Bereich des Schädels entstehen durch massive äußere, stumpfe Gewalt. [...] Auch ist davon auszugehen, dass die Bauchspeicheldrüsenentzündung durch äußere stumpfe Gewalt verursacht wurde."
07.11.2013
Die Hamburger Staatsanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen gegen Hüseyin Y., Melek Y. und Ines M. aufgrund von Yagmurs Schädelverletzung ein. Begründung: "Da allen Beteiligten eine Täterschaft nicht nachzuweisen ist."
15.11.2013
Der Allgemeine Soziale Dienst Hamburg-Mitte (Billstedt-Ost/Mümmelmansberg) ist offiziell für den Fall Yagmur zuständig. Die Übergabe des Falles an den Dienst ist aus den Akten jedoch nicht vollständig nachzuvollziehen, da die Aufzeichnungen darüber nur teilweise vorhanden sind. Generell ist in Folge der Bearbeitung im allgemein sozialen Dienst Billstedt-Ost/Mümmelmansberg ein deutlicher Qualitätswandel der Dokumentation erkennbar.
18.11.2013
Die Ermittlungsakte wird am 07.11.2013 fälschlicherweise an den allgemeinen sozialen Dienst Eimsbüttel gesendet, von dort zuständigkeitshalber zum allgemeinen sozialen Dienst Hamburg-Mitte (Billstedt Ost/Mümmelmansberg). Die Staatsanwaltschaft bittet um eine Kenntnisnahme der Akteninhalte um ggf. weiteres zu veranlassen.
So lässt sich der Weg durch die Behörden bzw. der Gang des Geschehens nachzeichen:
18. Dezember 2013
Yagmur stirbt an den Folgen eines Leberrisses und verblutet innerlich in ihrem Elternhaus -über Nacht. Die Rekonstruktion durch die Polizei ergibt folgendes: Abends zuvor lag die Mutter in der Badewanne, als der Vater Yagmur erneut verprügelte und mit Füßen trat. Das Kind weinte, die Mutter reagierte nicht. Es waren die letzten schmerzvollen Stunden des Kindes. Soweit die polizeiliche Rekonstruktion, Sie wird sich später als falsch erweisen
19. Dezember 2013
Die leiblichen Eltern werden festgenommen und in U-Haft genommen
Yagmurs Mutter versuchte regelmäßig die Hämatome mit Schminke zu überdecken. Der leibliche Vater ist bereits wegen Körperverletzung, Diebstahls und Drogendelikten vorgestraft: Insgesamt 20 Mal
20. Dezember 2013
Als Yagmur stirbt ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig – dieses war auch für die elfjährige Chantal, welche in der Obhut ihrer Eltern an einer Überdosis Methadon gestorben ist, zuständig
Januar 2014
Der Jugendhilfeausschuss Hamburg-Mitte setzt sich mit der Leitung des Jugendamtes zusammen, um die Akten des Jugendamtes einzusehen. Und es soll einen Bericht geben, der alles aufklären soll
28. Januar 2014
Der "vertrauliche Bericht "Anlassbezogene Prüfung zum Tode eines in der Jugendhilfe betreuten Mädchens" der Jugendhilfeinspektion Hamburg (Behörde für Arbeit, Soziales, familie und Integration) liegt vor. Darin heißt es ganz zum Schluss auf S. 28:
- "Im ASD war die notwendige Sensibilität für das Wohlbefinden des Kindes schlicht abhanden gekommen; zumindest kein ASD-Mitarbeiter hat sich die Mühe gemacht, Yagmur einer eingehenden Inaugenscheinnahme zu unterziehen. Das Kind geriet aus dem Fokus des Handelns zugunsten einer entwickelten Leichtgläubigkeit den Ausführungen der Eltern gegenüber. Im Ergebnis wurde die eigene Kontrollfunktion in das Belieben der Eltern gegeben und sich anschließend selbst durch die Nichtbeachtung ganz wesentlicher Informationen aus den Akten aller möglichen Handlungsspielräume beraubt."
Und weiter:
- "Es können auch erhebliche Fehler in der Kommunikation zwischen Behördern und Institutionen lokalisiert werden, die darauf begründet sind,
- dass sich die beschriebenen Sachverhalte aus der eigenen Sicht der Profession nicht immer für Andere anderer Profession sofort erschließen und
- das Inhaltlich selbstständige eigene (und rechtlich vorgesehene!) Handeln abhanden kommt, da sich auf andere Institutionen verlassen wird."
November 2014
Der Strafprozess verläuft anders als erwartet. Der Vorsitzende Richter will es genau wissen, was passiert ist. Alle bisherigen Zeugen werden erneut vorgeladen. Richter Joachim BÜLTER vom Landgericht fasst regelmäßig nach. Bis auch das letzte Detail geklärt ist.
Die Urteilsverkündung:
- Die Mutter Melek Y., nicht der Vater wird zu lebenslanger Haft verurteilt. "Sie stand dem Tod Yagmurs gleichgültig gegenüber", so der Richter. Sie hatte Yagmur am Tag der Tat "hasserfüllt gegen den Kopf und den Bauch" geschlagen. So lange bis der Gesamtorganismus versagte. Dann hat sie die Dreieinhalbjährige dick angezogen, die Verletzungen überschminkt und mit dem Rücken auf den Boden gelegt. Dann den Ehemann informiert - nicht den Rettungsdienst.
- Als der kam, weinte sie ein bisschen und ging zum Rauchen auf den Balkon. Während der Reanimationsversuche konnten die Rettungsdienstler "keine emotionale Bestürzung" feststellen.
- Die Mutter hatte Yagmur als Einengung ihrer Freiheit empfunden. Und begonnen, sie zu hassen. Konkret: zu schlagen und zu quälen.
- Der Vater, Heseyin Y., wird zu 4 1/2 Jahren Haft verurteilt: wegen "Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen".
Yagmur ist tot
(AV)
Whistleblower
Ein Whistleblower hätte dies verhindern können