Wie der Zoll den Deutschen Bundestag austrickst

Ein Fallbeispiel über die Glaubwürdigkeit des Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag

Im Mittelpunkt dieser kleinen Fallbeispielsanalyse stehen 2 Personen:
der Diplom-Ingenieur Max AUST aus Berlin, der als interessierter Bürger auch politische Magazine im öffentlich-rechtlichen Fernsehen anschaut und sich zusammen mit seiner Frau eigene Gedanken macht

  • Deutschlands oberster Zollchef, Ministerialdirektor Hans-Joachim STÄHR mit Dienstsitz in Bonn. Er steht der bekannten "Abteilung III" im Bundesfinanzministerium vor, der so genannten Bundeszollverwaltung. Über ihm: nur die beiden Staatssekretäre und der Minister. Unter ihm: rund 34.000 Zollbedienstete

Das Ehepaar AUST schaut sich am 25. September des Jahres 2007 mal wieder eine Sendung von Frontal21 an, dem politischen TV-Magazin des ZDF. "Entlassen, weil zu wachsam" heißt der Titel einer der TV-Beiträge. Es geht um Stefan R., über den Frontal21 bereits seit dem Jahre 2004 berichtet.
Heute, im Jahre 2010, kann man weder diesen Beitrag noch die früheren Berichte von Frontal21 aufrufen - das "öffentlich-rechtliche" ZDF verzichtet seit mehreren auf ein "öffentliches" Onlinearchiv.

Die Eheleute sind über die Informationen bestürzt. Sie diskutieren lange. Um 23:37 entschließt sich Max AUST, eine email an die Bundeskanzlerin Angela MERKEL zu schreiben:

"Was ich in der Sendung zum Fall des Zöllners vom Frankfurter Flughafen vernommen habe, hat mich auf das Äußerste beunruhigt und entsetzt.
Wie kann man einen Mann, der die Zündung einer Atombombe mit seinem unbürokratischen Auftreten verhindert hat, zum Hartz IV - Empfänger werden lassen, nur weil er den Dienstweg nicht eingehalten hat?
In einem solchen Fall sollte man sehr schnell Handeln und den Amtsschimmel nicht erst anspannen.
Ich hoffe, diese Angelegenheit wird schnellstens behoben, damit nicht noch mehr Porzellan in die Brüche geht!
Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, wie in der Sache durch Sie Einfluß genommen wurde, da ich auch weiterhin ein Verfechter Ihrer Politik bleiben möchte.
Mit freundlichen Grüßen, Aust"


Die Email geht ihren Gang. Bereits drei Tage drauf antwortet die Abteilung "internetpost@bundesregierung.de" und empfiehlt, "sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundesministerium des Innern (BMI) zu wenden". AUST folgt diesem Rat und schreibt erneut am 30. September, diesesmal an "Herrn Dr. Schäuble".

Dort dauert eine Antwort sehr viel länger, weshalb Max AUST am 8. Oktober an seine erste Email erinnert. Antwort der Abteilung "BürgerserviceBMI@bmi.bund.de": Man habe das Schreiben "an das für Zollbeamte zuständige Bundesministerium der Finanzen weitergeleitet".

Das Bundesministerium der Finanzen unter seinem obersten Chef, Bundesfinanzminister Peer STEINBRÜCK, hält wenig von Bürgern und noch weniger von Bürgerservice - es antwortet überhaupt nicht. Von Menschen, die kritisch nachfragen, hält Peer STEINBRÜCK am allerwenigsten, wie aus anderen Vorfällen dieser Art bekannt (siehe z.B. den Fall Steuerhinterziehung im Finanzamt Münster). AUST erhält keinerlei Feedback.

Max AUST, der sich - im Gegensatz zu den meisten anderen Menschen - durch diese absolute Missachtung nicht entmutigen lässt, entschließt sich, erneut nachzufassen und schreibt am 28. Januar - vier Monate nach der Frontal21-Sendung - wieder an das Bundeskanzleramt. Und wenige Tage drauf, am 1. Februar, setzt AUST ein Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf.

Jetzt ist es der 'Beschwerdeausschuss' des Deutschen Parlaments, der AUST's Schreiben an das Bundesfinanzministerium weiterleitet. Und jetzt kommt das Ministerium nicht mehr umhin, Stellung zu nehmen.

Im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sitzen nicht nur engagierte Abgeordnete, sondern es arbeiten dort auch ebenso engagierte Mitarbeiter. 2008 hatten sie rund 18.000 Eingaben von Bürgern gesichtet, an die zuständigen Bundesbehörden weitergeleitet, die Antworten abgewartet und auf Schlüssigkeit überprüft, um sie anschließend den Petenten wieder zurückzuschicken. Knapp 2.500 dieser 'Beschwerden' bzw. Petitionen betrafen das Thema Steuern, Zölle und Staatsausgaben, also das Bundesfinanzministerium (BMF).

Normalerweise und in den allermeisten Fällen werden derlei Anfragen in den Behörden auf der untersten Beamtenebene von Referatsleitern, ab und an auch mal Unterabteilungsleitern 'erledigt'. Allerdings: Wenn eine Anfrage von politischer Brisanz ist oder sein könnte, wird ein solcher Vorgang ziemlich weit oben abgehandelt.

Die Nachfrage des Diplomingenieurs AUST in Sachen Flughafenzöllner, konkret der Fall Stefan R. ist im BMF 'brisant'. Deswegen auch kein Routinefall, sondern Deutschlands oberster Zöllner, Ministerialdirektor Hans-Joachim STÄHR, erhebt dies jetzt zur 'Chefsache'.

STÄHR, langjähriger und eingefleischter Beamter, kennt nicht nur die hierarchischen Verwaltungs- und Bearbeitungsstrukturen seines Zollapparats, sondern weiß auch, wie die Mechanismen im Petitionsausschuss funktionieren. Bei 18.000 Anfragen und rund 250 Arbeitstagen im Jahr müssen die wenigen Mitarbeiter im Durchschnitt täglich 72 Petitionen und 72 Rückantworten managen. Und dies aus den unterschiedlichsten Behörden und Sachgebieten - die Probleme, Wünsche, Sorgen und Nachfragen der Bürger sind breit gefächert. Jede offizielle Antwort auf Stimmigkeit hin zu überprüfen, bevor diese an den Petenten geht, ist absolut unmöglich. Die Mitarbeiter können nur die Plausibilität eines amtlichen Antwortschreibens checken. Gute Bedingungen für jene, die antworten und etwas erklären müssen,

  • entweder nur die halbe Wahrheit zu sagen
  • oder einiges einfach zu unterschlagen.

STÄHR lässt eine Regierungsdirektorin aus seinem Hause antworten, unterschreibt die offizielle Antwort an die Mitglieder des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag bzw. die Mitarbeiter dieser Institution aber höchstpersönlich.So z.B.:"Die im Fernsehbeitrag dargestellte Entlassung des Stefan R. ist falsch bzw. unvollständig" Und:

Soweit die Antwort des Zolls bzw. des Bundesfinanzministeriums.

Dass man Stefan R. sehr wohl vorgeworfen hatte

  • "vorsätzlich bzw. zumindest grob fahrlässig die dienstlichen Kompetenzen ohne die zuvor erforderliche Einschaltung der Schicht- bzw. Abfertigungsleitung überschritten...“ zu haben, was ein „Verstoß gegen Paragraph 55, Satz 2 Bundesbeamtengesetz (Pflicht zum Gehorsam)“ sei
  • und dass man diesen Vorwurf nur deshalb wieder gestrichen habe, weil man damit weder in der Öffentlichkeit noch vor Gericht würde 'punkten' können

wie wir das hier ausführlich in der Chronologie eines verhinderten Atomwaffenzünderexports rekonstruiert und dokumentiert haben, das wird in diesem offiziellen Schreiben unterschlagen.

Das Parlament, die repräsentative Vertretung aller Bürger, ist damit erfolgreich ausgetrickst.

Hier geht es zu dem zweiseitigen Schreiben des obersten Zollchefs Hans-Joachim STÄHR an den Deutschen Bundestag:

Erfolgreiche Kontrolle der Exekutive durch die Legislative?

Wir würden eher sagen: umgekehrt.

(JL)

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