Der Co-Bericht der anderen zu unserem Vorschlag: ein Totalverriss.

Wie etablierte Systemvertreter reagieren, wenn man mal etwas weiter denkt. Und einen Vorschlag macht, um die Diskussion nicht einschlafen zu lassen

In den absehbar letzten Sitzungsrunden der Expertengruppe hatten wir gesehen, dass die Zeit viel zu kurz und das Interesse der anderen an einigen Fragestellungen (z.B. Höhe der Kostenmieten) viel zu gering ist, um wirklich alle relevanten Fragen zu beantworten. Bzw. alle Probleme zu lösen. Das hat die Mehrheit der Gruppe sogar selbst konstatiert. Z.B. im Abschlussbericht, Teil I ab S. 54.

Wir haben daraus die Konsequenz gezogen. Wir wollen das Thema bzw. die Probleme erneut auf den Tisch zu legen: mit unserem 4-Stufenplan. Den hatten wir auch in die Gruppe eingebracht.

Die Reaktionen darauf in der Expertenrunde waren ausgesprochen heftig. Wir waren das gewohnt. Bezeichnungen für uns wie "Laienspielerschar", "selbstverliebt" in unsere Modelle u.a. Komplimente dieser Art sind - wie man aus der Innovationstheorie weiß - nichts Ungewöhnliches. Wer an eingefahrenen Routinen oder gar Traditionen kratzt, macht sich bei denen unbeliebt, die immer im gleichen Trott verharren (wollen), weil dies bequemer ist.

Aber: Ohne Weiterdenken - und das eben nicht nur auf ausgetretenen Trampelpfaden - kommt man oft nicht weiter.

Wir nehmen für uns nicht in Anspruch, mit unserem Vorschlag die perfekte Lösung gefunden zu haben. Aber wir sagen: Dies ist ein Vorschlag, eine Empfehlung. Wir selbst würden so vorgehen. Und wenn die intensive Diskussion darüber (die es innerhalb der Expertengruppe nicht gegeben hat) zeigen sollte, das unser Vorschlag mehr Nachteile als Vorteile hat, wären wir die Letzten, die darauf weiter beharren würden.

Aber: Soweit sind wir nicht gekommen, weil keine intensive und ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung darüber stattfand. Deshalb wollen wir dies hier - u.a. auf dieser Website - anregen. Wir freuen uns auf Kritik und ernsthafte Gegenargumente.

Einige erste Gegenargumente sind in dem Co-Bericht von Dr. Peter RUNKEL, dem Vorsitzenden der Expertenkommission, enthalten. Sie sind teilweise absurd. Zum Beispiel uns zu unterstellen, wir hätten "ideologisch motiviert" alle Eigentümer von Sozialmietwohnungen "diffamieren" und "diskreditieren" wollen. Aber lesen Sie das selbst.

In jedem Fall: Die Co-Berichterstattung war ein (sinnvolles) methodisches Konzept in der Gruppe: Jeder Vorschlag ("Reformoption") wurde durch die Vorschlagenden als "Berichterstatter" vorgestellt und begründet. Ein (oder auch mehrere Co-Berichterstatter) haben dann aus ihrer Sicht notwendige Anmerkungen gemacht. Wir selbst haben uns auch zu fast allen anderen Vorschlägen kritisch geäußert.

Was die Gegenargumente des Co-Berichterstatters in unserem Fall anbelangt, so wurden sie von allen anderen Mitglieder der Expertengruppe mitgetragen - ausgenommen vom Berliner Mieterverein.

Auf die Vorhaltungen konnten wir nicht mehr reagieren - sie sind nicht mehr in den Abschlussbericht eingegangen. Sich gegen Unterstellungen wie "ideologisch motiviert" und dergleichenzu wehren, macht auch wenig Sinn. Wir leben - gottlob - in einem Land mit ausgeprägter Meinungsfreiheit.

Aber wir wollten dann doch einige Fakten klarstellen. Und das haben wir getan. In einem Offenen Brief, den wir dann der Fachkommission haben zukommen lassen.

Unser Offener Brief an die Fachkommission:

13. Juli 2016

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Expertengruppe, der wir auf Vorschlag der drei Oppositionsparteien im Berliner Abgeordnetenhaus angehörten, hat, wie Sie wissen, unlängst ihren Bericht vorgelegt. Wir wenden uns heute an Sie, weil wir uns mit der Sorge tragen, dass einige Mitglieder der Expertengruppe danach trachten könnten, die Arbeit von uns dreien in dieser Expertengruppe in einem verzerrten Licht darzustellen. Wir halten es für wichtig, Ihnen das Nachstehende mitzuteilen, weil hierin letztlich ein Webfehler in dem Eckpunkte-Papier zum Ausdruck kommt, auf dessen Grundlage die Expertengruppe eingesetzt wurde. Dieser Webfehler sollte vermieden werden, falls im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus noch einmal ein Expertengremium eingesetzt werden sollte. Außerdem wollen wir auf mögliche politische Konsequenzen hinweisen, die sich aus dem Ertrag der Debatten in der Expertengruppe ergeben könnten.

I.    Anlass des Konflikts: Unser Reformvorschlag und der Co-Bericht des Vorsitzenden der Expertengruppe

Stein des Anstoßes ist ein vom Vorsitzenden der Expertengruppe verfasster und von der Mehrheit der Experten mitgetragener Co-Bericht zu einem Reformvorschlag, den wir zur Diskussion gestellt haben (gestufter Reformprozess; siehe Band II des Berichts, Seite 64 ff). Gewiss: In der Expertengruppe  waren  Personen mit unterschiedlichem beruflichem Hintergrund, unterschiedlichen Vorverständnissen und unterschiedlichen Komponenten einschlägigen Sachverstands versammelt. Es musste daher von vornherein damit gerechnet werden, dass kontroverse Positionen vertreten und wechselseitig zur Diskussion gestellt werden – und gerade der Austausch von Argumenten sollte gerade nach dem Konzept des Eckpunktepapiers den Nährboden für mögliche Reformvorschläge bereiten. Dass einzelne dieser Vorschläge von allen, andere von der Mehrheit und wieder andere nur von einer
 
Minderheit getragen würden, war absehbar und ist absolut legitim. Wir akzeptieren es daher auch, dass die Mehrheit der Experten klar zum Ausdruck gebracht hat, den von uns vorgeschlagenen gestuften Reformprozess nicht mittragen zu können. Nicht akzeptieren können wir dagegen die Begleittöne, mit denen die Kritik an unserem Reformvorschlag unterlegt wird. Die Art und Weise, wie die Mehrheit mit unseren Überlegungen umgeht, bestärkt unsere Einschätzung, dass innerhalb der Expertengruppe mit zweierlei Maß gemessen wurde. Erlauben Sie uns, dies näher zu erläutern:

II.    Der unberechtigte Vorwurf der Zeitverschwendung

In dem besagten Co-Bericht heißt es, wir hätten die knappe zur Verfügung stehende Zeit besser dazu genutzt, unseren Reformvorschlag zu einem früheren Zeitpunkt einzubringen, anstatt umfangreiche Anträge zum Protokoll und zur Tagesordnung zu stellen. Dazu stellen wir klar: Anträge zur Tagesordnung gab es bei weitem nicht nur von uns. Protokollanträge kamen demgegenüber in der Tat überwiegend von uns – doch haben wir diese stellen müssen, weil die uns zugesandten Protokollentwürfe den Ertrag der Diskussion lückenhaft, ungenau und teilweise unzutreffend widerspiegelten. Uns selbst wäre es viel lieber gewesen, man hätte uns von Beginn an qualitativ hochwertige Protokollentwürfe zur Verfügung gestellt. Dann hätten wir auch mehr Zeit gehabt, uns bereits zu einem früheren Zeitpunkt stärker unseren eigenen Reformideen zu widmen.

Völlig verkannt wird bei der an uns geübten Kritik, dass wir – anders als viele andere Experten in der Gruppe – nicht hauptberuflich mit Wohnungswirtschaft und/oder Immobilienwirtschaft befasst sind, sondern unsere Tätigkeit im Expertengremium neben unseren ganz normalen Vollzeitberufen ausüben mussten.

Richtig ist nur, dass die uns gegebene Zeit viel zu knapp bemessen war; das haben wir in unserer zusammenfassenden Stellungnahme auch hinreichend deutlich zum Ausdruck  gebracht. Nicht verhehlen können wir freilich, dass unsere kleinteilige Protokollarbeit auch von dem Misstrauen geleitet war, das wir der ganzen Veranstaltung von Beginn an entgegengebracht haben. Doch fühlen wir uns gerade durch besagten Co-Bericht in unserem Misstrauen bestätigt. Wie sehr mit zweierlei Maß gemessen wurde, zeigt sich daran, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf zwei Papiere von Johannes Ludwig, die am 8.4.2016 bzw. 13.6.2016 vorgelegt wurden, erst am 29.6.2016 und damit zwei Tage vor der letzten Sitzung erwiderte – ohne dass irgendjemand dies beanstandete.

Wer das Ausmaß unseres Engagements in der Expertengruppe in reinen Quantitäten messen will, mag den Bericht der Expertengruppe im Einzelnen analysieren: Abzüglich der Berichte, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, von der IBB oder von GEWOS konzipiert wurden, verfassten die 12 Experten insgesamt 234 Seiten Abschlussbericht, wir drei fertigten davon 110 Seiten an (47%, pro Person im Schnitt etwa 37 Seiten), von den übrigen 9 Experten stammen 124 Seiten (53%, pro Person im Schnitt etwa 14 Seiten). Wer will uns vor diesem Hintergrund einen unangemessenen Umgang mit der zu knappen Zeit vorwerfen und mit welchem Recht? Übrigens haben wir in der 6. Sitzung beantragt, die Expertengruppe möge ihre Arbeit über den 1.7.2016 hinaus fortsetzen. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt.

III.    Der unsachliche Umgang mit unserem Reformvorschlag

Der Co-Bericht des Vorsitzenden der Expertengruppe spart auch sonst  nicht  mit persönlichen Angriffen gegen uns: Unser Reformvorschlag sei „ideologisch motiviert“; unsere Forderung nach einer neuen Kommission habe ein „Geschmäckle“ (nämlich  welches?). Dieser Umgangston uns gegenüber findet seine Spiegelung demjenigen bei den Beratungen in der Expertengruppe: Wer (wie wir es tun) die Wohnungen ohne Anschlussförderung noch ernstlich als Sozialwohnungen bezeichnen wolle, könne, so ein Mitglied der Expertengruppe, „genauso gut den Mond anbellen“. Ein weiteres Mitglied der Expertengruppe quittierte unseren Reformvorschlag eines gestuften Reformprozesses mit dem Bemerken, so eine – wörtlich – „Scheiße“ habe er „noch nie gelesen“. An alledem nahm die Mehrheit in der Expertengruppe keinen Anstoß.

Umso lauter wurde Widerspruch artikuliert, als einzelne Mitglieder der Mehrheit sich von uns angegriffen fühlten. Wir hatten vor der letzten Sitzung am 1.7.2016 eine zusammenfassende Stellungnahme vorgelegt, in der wir Kritik daran übten, dass fünf von zwölf Mitgliedern des Gremiums von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt benannt wurden. Wir forderten als Resultat aus unserer Kritik an Organisation und Verfahren in der Expertengruppe eine unabhängige Kommission. Das empfanden einige Mitglieder der Expertengruppe als persönlichen Angriff und als Versuch unsererseits, ihnen die Unabhängigkeit abzusprechen. Wir stellten in der Sitzung klar, dass unsere Kritik nicht den Personen der 12 berufenen Experten, sondern dem organisationsrechtlichen Konzept der Expertengruppe gilt (und auch von Anfang an so gemeint war), und betonen nunmehr in der Endfassung unserer zusammenfassenden Stellungnahme, dass wir die persönliche Integrität der Mitglieder des Gremiums selbstverständlich nicht in Frage stellen.

Uns ist daran gelegen, nicht auch nur den Anschein eines persönlichen Angriffs zu erwecken und dort, wo unsere Stellungnahmen einen solchen Anschein erwecken, diesen Anschein zu zerstreuen. Umso mehr muss es verwundern, dass dieselben Akteure, die schon bei einem nur subjektiv empfundenen persönlichen Angriff zu ihrem eigenen Nachteil aufschreien, nunmehr keine Scheu tragen, eindeutige persönliche Angriffe gegen uns zu richten – und zwar obwohl wir ihnen zuvor entgegengekommen sind und außerdem zu einem Zeitpunkt, da wir innerhalb des Gremiums nicht mehr reagieren können. In der Expertengruppe wurde – wie eingangs betont – mit zweierlei Maß gemessen.

IV.    Die inhaltliche Verzerrung unseres Reformvorschlags

Es ist müßig, hier einen Gegenbericht zum Co-Bericht des Vorsitzenden zu schreiben. Wer unseren Reformvorschlag genau liest, wird schnell erkennen, dass die Kritik im Co-Bericht auf einer unzutreffenden Wiedergabe unserer Überlegungen beruht. Weder sprechen wir den Eigentümern das Recht auf angemessenen Gewinn ab, noch gibt es bei uns feste Vorgaben zum Nachteil der Eigentümer. Uns geht es auch um deutlich mehr als nur historische Kosten (dazu noch sogleich). Die rechtsstaatlichen Bedenken,  die angeblich gegen unseren Vorschlag sprechen, werden nicht substantiiert. Ohne Beleg bleibt auch die im Co-Bericht vertretene These, die KfW-Tilgungszuschüsse seien günstiger als die von uns konzipierten Darlehen, bei denen den Eigentümern unter bestimmten Bedingungen  der Erlass eines Teils der Valuta in Aussicht gestellt wird. Wir erhoffen uns von der Politik eine  wesentlich seriösere Auseinandersetzung mit unseren Vorschlägen, als sie im Co-Bericht geleistet wurde.

V.    Historische Kosten

Erhebliche Kontroversen rankten sich von Beginn an um die Frage, welche Bedeutung heute dem Umstand zukommt, dass die Förderobjekte seinerzeit zu sehr hohen Kosten errichtet wurden, und ob es geboten erscheint, den zugrundeliegenden Ursachen nachzugehen. Der Vorsitzende der Expertengruppe stellte frühzeitig fest, wir seien eine Reformkommission und keine Historikerkommission – und suggerierte damit, dass er die Frage nach den Ursachen der historischen Kosten für obsolet halte. Auch etliche andere Mitglieder der Expertengruppe stehen  bis  heute  auf  dem  Standpunkt,  dass  die  hohen  Kosten  allein  auf  die  damalige „Insellage“ Berlins zurückzuführen seien und dass die Frage nach den Ursachen der hohen Kosten für die heutige Auseinandersetzung bedeutungslos sei.

Wir halten demgegenüber die Frage nach den Ursachen der hohen Kosten auch heute noch für wichtig. Und wir verzeichnen den Befund, dass erstens etliche Fälle manipulierter Kosten bereits nachgewiesen sind und zweitens die damaligen (insbesondere steuerlichen) Rahmenbedingungen Anreize zum überteuerten Bauen geboten haben. Daraus darf man sehr wohl den Verdacht ableiten,  dass die nachgewiesenen Fälle nur die Spitze eines Eisbergs unfassbarer Missstände sein könnten. Unseren daraus abgeleiteten Reformvorschlag quittiert der Co-Bericht indes als „unhaltbar und willkürlich verallgemeinernde Diskreditierung und Diffamierung aller Eigentümer von Sozialmietwohnungen“. In dieser  Kritik kommt  nach unserer Einschätzung das Vorverständnis zum Vorschein, dass es sich bei den nachgewiesenen Fällen überteuerter Kosten um Einzelfälle handelt. Diese Einschätzung wird aber durch nichts belegt. Auch wir wissen nicht, in wie vielen Fällen die Kosten überteuert waren. Aber genau das wollen wir mit dem vorgeschlagenen Reformprozess herausfinden. Wir wollen übrigens noch mehr als das: Wir wollen z. B. auch die Regelungsansätze der II. Berechnungsverordnung hinterfragen (siehe hierzu unseren Reformvorschlag, Band II des Berichts, Seite 64 ff).

Es kann freilich durchaus sein, dass die politischen Entscheidungsträger in Berlin der im Co- Bericht propagierten Logik folgen: Das Vertrauen der Eigentümer sei vom Berliner Senat schon einmal hintergangen worden, als der Wegfall der Anschlussförderung beschlossen worden sei. Wolle man die Eigentümer nunmehr davon abhalten, früher als geplant aus der belegungs- und mietpreisgebundenen Vermietung von Sozialwohnungen auszusteigen, dürfe man nichts tun, was die Eigentümer verschrecke. Würde man die Frage nach der Ursachen der historischen Kosten stellen und aus den potentiellen Antworten Nachteile für die Eigentümer ableiten, so verschrecke man die Eigentümer, die fortan aus den Bindungen zu entfliehen trachteten.

Folgt man dieser Logik, so darf die Frage nach den historischen Kosten nicht gestellt werden. Weigert man sich aber mit dieser Begründung, die Frage nach den historischen Kosten zu stellen, und akzeptiert man die Folgerung, dass deshalb für alle noch entstehenden weiteren Mehrkosten zur  Erhaltung der Bindungen der  Steuerzahler aufkommt, so hat dies eine unabweisbare politische Konsequenz: Sämtliche Mehrausgaben und Einnahmeverzichte, die Berlin jetzt noch für die Förderobjekte leistet, sind direkte Kosten des Wegfalls der Anschlussförderung und haben daher zwingend in den einschlägigen Berichten des Berliner Senats aufzutauchen. Es handelt sich nämlich dann um Kosten für die Rückgewinnung leichtfertig verspielten Vertrauens.  Spätestens dann wird sich erweisen, dass der Ausstieg aus der Anschlussförderung keine Ersparnis war. Spätestens dann ist die Zeit reif für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

VI.    Was folgt aus alledem?

Wir sind zu Beginn der Beratungen mit einem erheblichen Misstrauen in die Expertengruppe gestartet. Einen Teil dieses Misstrauens schienen wir zwischenzeitlich ablegen zu können, weil sich ungeachtet immer wieder aufflammender atmosphärischer Störungen zeigte, dass in dem  Gremium mit hohem  Arbeitsaufwand um  diskussionswürdige Lösungsvorschläge gerungen wurde. Nach Vorlage des unseren Reformvorschlag verzerrenden und von der Mehrheit der Expertengruppe mitgetragenen Co-Berichts hat sich bei uns demgegenüber der Eindruck festgesetzt, dass die Expertengruppe in weiten Teilen nicht ergebnisoffen war und es sich letztlich um eine Alibi-Veranstaltung für den Stadtentwicklungssenator handelte. Und damit sind wir beim Webfehler im Eckpunkte-Papier: Wenn auf dem sensiblen Politikfeld des Sozialen Wohnungsbaus in Berlin wirklich eine parteiübergreifende Lösung angestrebt wird, darf eine Expertenkommission nicht mehr beim ressortzuständigen Senator angesiedelt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Sebastian Jung    Prof. Dr. Johannes Ludwig    Prof. Dr. Martin Schwab