Nach zwei juristischen Prädikatsexamen und einem Berufsjahr beim Bundeswirtschaftsministerium beginnt Guido Strack 1995 mit vielen Idealen seine Laufbahn als Beamter der Europäischen Kommission: im Amt für Veröffentlichungen in Luxemburg. Ab 2001 wird er zuständig für Rechtskonsolidierung. Das Mosaik von ca. 4.000 EU-Rechtstexten und deren Änderungen soll möglichst noch vor der großen Osterweiterung in 11 Sprachen zusammengesetzt und elektronisch verfügbar gemacht werden. Ein von Qualitätsansprüchen, Volumen, Zeit und neuer Technik her anspruchsvolles Projekt.
Ausgeführt werden soll dies - nach Vergabeverfahren mittels öffentlicher Ausschreibung - von einem Privatunternehmen. Auf vorher festgelegter vertraglicher Grundlage und unter Maßgabe der Vorgaben und unter Kontrolle des Amtes.
Aber Vorgaben zu Qualität, Volumen und Lieferzeitpunkten werden früh missachtet. Eigentlich hätte das Amt hier Zahlungen verweigern und Vertragsstrafen verhängen können, ja müssen.
Strack fordert dies mehrfach. Das Problem: Das Unternehmen hat sich verkalkuliert und will nun nachträglich mehr Geld, um technisch nachzubessern und mehr Leute einstellen zu können. Strack wird erst ins Feuer geschickt, dann ausgebootet. Seine Vorgesetzten verhandeln jetzt direkt mit der Firma. Angebliche technische Innovationen werden zum Vorwand, um die Zustimmung eines Kontrollausschusses zu erreichen. Der Vertrag wird geändert, das Unternehmen bekommt für die gleiche Leistung deutlich mehr Geld, sogar rückwirkend für die verspäteten Lieferungen und für virtuelle Lieferungen. Vertragsstrafen werden nie verhängt. Die Grundidee des öffentlichen Vergabeverfahrens wird ad absurdum geführt.