
Am 9. Dezember 1998 wandte sich ein Kollege Stracks, der niederländische Kommissionsbeamte Paul v. Buitenen an das Europäische Parlament. Zuvor hatte er die interne Untersuchungsbehörde UCLAF der Kommission über seinen Verdacht informiert: Als Rechnungskontrolleur hatte er Zahlungen gefunden, die auf die Verwendung öffentlicher Gelder für private Zwecke hindeuteten. Darin verwickelt waren höchste Kommissionsdienstellen, bis hin zur damaligen französischen Kommissarin Edith Cresson. UCLAF aber konnte oder wollte nichts finden. Also gab v. Buitenen seinen umfangreichen und gut dokumentierten Bericht an die Fraktionsspitze der Grünen im Parlament zwecks Behandlung im Haushaltskontrollausschuss.
Der Bericht schlug alsbald hohe Wellen. Zunächst einmal wurde Whistleblower v. Buitenen, weil er sich nicht an seine Verschwiegenheitspflicht gehalten hatte, seitens der EU-Kommission suspendiert. Aber dies erregte nur noch weitere Aufmerksamkeit bei Medien und EU-Parlament. Schließlich setzte das EU-Parlament einen "Ausschuß Unabhängiger Sachverständiger" ein. Dieser legte am 15. März 1999 seinen ersten Bericht vor. Darin wurden die Vorwürfe v. Buitenens weitgehend bestätigt und zahlreiche Fälle von "Günstlingswirtschaft" festgestellt. Aber der Bericht enthielt vor allem auch abschließende Bemerkungen, die vor allem im Abschnitt "Die Verantwortung" zu einem vernichtenden Urteil über die Europäische Kommission kamen:
"9.4.24. In der Kommission gibt es kein einfaches, schnelles und praktisches internes Verfahren zur Feststellung der individuellen Verantwortlichkeiten im Falle von Unregelmäßigkeiten und möglichen wiederholten Betrügereien durch ihre eigenen Beamten. Der Ausschuß hat diese Unzulänglichkeit in den meisten von ihm geprüften Dossiers festgestellt. Es wäre daher wünschenswert, daß die Rechnungsprüfungsberichte in ihren Schlußfolgerungen künftig systematischer auf die Bewertung der individuellen Leistungen eingehen. Sollte diese Bewertung eindeutig negativ sein, so könnte ein unabhängiger Verwaltungsausschuß, dem auch ein Vertreter der internen Rechnungsprüfung angehört, der Anstellungsbehörde die geeigneten Schritte vorschlagen.
9.4.25. Die Verantwortung der Kommissionsmitglieder oder der Kommission insgesamt darf in der Praxis nicht nur eine vage Idee, ein unrealistischer Begriff sein. Man muß sich ständig der Verantwortung bewußt werden. Jeder muß sich für den Bereich, für den er zuständig ist, verantwortlich fühlen. Im Verlauf der vom Ausschuß durchgeführten Untersuchungen wurde allzu oft festgestellt, daß das Verantwortungsbewußtsein in der hierarchischen Kette versickert. Es wird schwierig, irgendeine Person zu finden, die sich auch nur im geringsten verantwortlich fühlt. Dieses Verantwortungsbewußtsein ist jedoch von wesentlicher Bedeutung. Man muß es in erster Linie von den Kommissionsmitgliedern und ihrem Kollegium erwarten. Der Versuch, den Begriff der Verantwortung seines wirklichen Inhalts zu berauben, ist gefährlich. Dieser Begriff ist eigentlicher Ausdruck der Demokratie."
Einen Tag nach Veröffentlichung dieses Berichts wurde der Druck der Öffentlichkeit und des EU-Parlaments zu groß. Die Europäische Kommission unter der Präsidentschaft von Jaques Santer trat geschlossen zurück.
Nachfolger von Jacques Santer wurde der Italiener Romano Prodi. Sein neues Credo lautete: "Null-Toleranz" gegenüber Korruption. Eine Folge davon war die Auflösung von UCLAF und die Schaffung der Europäischen Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF. Sie sollte unabhängig von der Kommission zukünftig für interne und externe Ermittlungen zu finanziellen Unregelmäßigkeiten, Betrug und Korruption zuständig sein. Ihr Chef wurde ein Deutscher: der ehemalige bayerische Staatsanwalt Franz Hermann Brüner.
Aber auch in puncto Whistleblowing wurde die neue EU-Kommission bald aktiv. Am 2. April 2002 verabschiedete die Kommission den Beschluss K(2002)845. Noch heute gelten diese Regelungen fort: seit 1. April 2005 als Art. 22a und 22b des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, heute aber nicht nur für die Beamten der Kommission, sondern auch für die Beamten und Bediensteten aller anderen EU-Institutionen. Seither gilt:
Artikel 22b
2006 befasst sich der Haushaltskontrollausschuss mit der Thematik und gibt eine Studie in Auftrag. Deren Ergebnis: diese Regelungen zum Whistleblowing sind unpraktikal und unzureichend. Aber die Kommission, die auf EU-Ebene ein Monopol für die Einbringung von Gesetzesvorschlägen hat, macht keinen Vorschlag zur Änderung.
2011 steht das Thema Whistleblowing dann erneut auf der Agenda des Haushaltskontrollausschusses des Europäaischen Parlaments. Am 25. Mai führt er eine Expertenanhörung durch. Einer der geladenen Experten: Guido Strack.
Aber auch die im Parlament zuständige Berichterstatterin Marta Andreasen kennt sich aus. Bevor sie Abgeordnete wurde, war sie oberste Rechnungsprüferin der EU-Kommission, fand große Missstände und deckte Manipulationsgefahren auf. Zunächst intern und als sie damit erfolglos blieb dann auch gegenüber dem Parlament, dem Rechungshof und später der Öffentlichkeit. Die Reaktion der Kommission: Sie strengte ein Disziplinarverfahren an und entließ die Beamtin Andreasen. Diese Entlassung hatte auch vor den EU-Gerichten in zwei Instanzen Bestand. Um den Schutz von Whistleblowern auf EU-Ebene steht es also bis heute trotz expliziter Regelungen alles andere als gut. Belegt wird dies auch durch eine weitere Studie, die noch andere Fälle auflistet.