Chronologie der nicht enden wollenden Geschichte: Guido STRACK gegen OLAF

1. September 1995

Guido STRACK tritt seinen Dienst als Beamter bei der Europäischen Kommission beim Amt für Amtliche Veröffentlichungen in Luxemburg an. Er arbeitet zunächst im Bereich der Rechtsdatenbank CELEX.


9. Dezember 1998

Der Beamte der EU-Kommission Paul v. BUITENEN wendet sich als Whistleblower an das Europäische Parlament und macht auf Fälle von Vetternwirtschaft und Korruption aufmerksam. 


15. März 1999

Bericht der Unabhängigen Sachverständigen an das Europäische Parlament zu der Günstlingswirtschaft innerhalb der Kommission.


16. März 1999

Rücktritt der Kommission unter Jacques Santer.


16. April 1999

STRACK wird in das Referat Amtsblatt versetzt und dort zum Sektionsleiter und Chef des Teams Rechtskonsolidierung bestellt. Von Anfang an ist die Arbeitsbelastung enorm hoch. Es gilt eine alte Produktion von konsolidierten Rechtstexten (dies sind Texte bei denen in Ausgangsrechtsakte spätere Gesetzesänderungen eingearbeitet sind, dabei handelt es sich aber selbst nicht um rechtsverbindliche Rechtsnormen sondern nur um deren Dokumumentation zur besseren Lesbarkeit) fortzuführen, eine Übergangsproduktion aufzubauen und zugleich die Spezifikationen für eine neue Produktion sowohl in technischer als auch in vertraglicher Hinsicht zu entwickeln.


28. April 1999

Konstituierung von OLAF durch einen Beschluss der Kommission.


25. Mai 1999

Die Verordnung EG Nr. 1073/1999 regelt die Zuständigkeiten von OLAF. 


24. Dezember 1999

Veröffentlichung der öffentlichen Ausschreibung Nr. 1896 über Technische Dienstleistungen in den Bereichen Rechtskonsolidierung, Kodifizierung und Refonte von Rechtsakten im Amtsblatt Nr. 99/S 250. Angebote müssen bis zum 9.2.2000 abgegeben werden.


15. Juni 2000

Abschluss des 5-Jahres Rahmen-Dienstleistungsvertrages über Arbeiten zur Rechtskonsolidierungen mit der Firma ADL - Budgetvolumen: 28.841.849 EUR. Der Vertrag sieht bei fehlerhaften Lieferungen und bei verspäteten Lieferungen erhebliche Konventionalstrafen vor.


15.September 2000

Im Vertrag vorgesehener Zeitpunkt, ab dem ADL 100% des Produktionsvolumens, also 13.000 PDF Seiten pro Woche hätte erreichen sollen.


23. Oktober 2000

Erste Probelieferung von ADL


20.November 2000

Erste Lieferungen ganz geringer Volumnia von ADL.


8. Dezember 2000

Der frühere Vertrag über die Rechtskonsolidierung endet.


6. März 2001

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EUGH) weist das Rechtsmittel (C-274/99 P)von Bernhard CONNOLLY gegen seine Entlassung in letzter Instanz zurück. Mit seinem Verhalten habe er seine Loyalitätspflicht verletzt und das Vertrauen zerstört, dass für die Aufrechterhaltung jeder Arbeitsbeziehung zu EU-Organen nötig sei. CONNOLLY hatte als Leiter des Referates 3, "EWS, nationale und gemeinschaftliche Währungspolitik“ in der Direktion D, „Währungsangelegenheiten“ der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen mit seinem 1995 im Urlaub geschriebenen Buch " The rotten heart of Europe. The dirty war for Europe's money“ vor der Euroeinführung gewarnt.


27. April 2001

Guido STRACK zieht gegenüber seinen Vorgesetzten eine Bilanz über die bisherige Lieferleistungen von ADL und spricht davon, dass statt 590.000 Seiten nur 80.000 geliefert wurden. Den Schaden durch nicht realisierte Vertragsstrafen schätzt er bereits zu diesem Zeitpunkt auf 200.000 EUR. Er fordert andere Vertragspartner als Alternative zumindest zusätzlich einzubinden.


2. Mai 2001

Das Amt für Veröffentlichungen und ADL schließen einen Kompromiss über die von ADL aufgeworfenen Fragen z.B. hinsichtlich der Interpretation von Vertragsklauseln.


21. September 2001

Bei einem Treffen, zu dem STRACK nicht eingeladen wird, verständigen sich seine Vorgesetzten mit ADL grundsätzlich darüber, den Vertrag ändern zu wollen. ADL soll hierzu einen Vorschlag ausarbeiten.


5. Oktober 2001

Als STRACK davon erfährt, beschwert er sich darüber, nicht informiert worden zu sein und unterrichtet seine Vorgesetzten nochmals über den desaströsen Stand der Produktion durch ADL: Bisher geliefert wurden 217102 Seiten statt 715000. Die durchschnittliche Verspätung pro Lieferung beträgt 68 Tage. Produktionszusagen werden nicht eingehalten. Große Teile der Produktion müssen wegen Fehlern zurückgewiesen werden. 


13. Dezember 2001

Der zentrale Ausschuss zur Genehmigungen von Vertragsänderungen (CCAM) stimmt dem Ergänzungsvertrag zum Vertrag mit ADL zu. Die finanzielle Relevanz wird angegeben mit 0,- EUR. Zuvor hatte das Amt für Veröffentlichung diesem Ausschuss mitgeteilt, dass sich durch die Vertragsänderung 14% der Kosten einsparen ließen. Der geänderte Vertrag ersetzt den früheren Maximalpreis (die Kappungsgrenze einer auf einer viel komplexeren Basis erfolgenden detaillierten Preisabrechnung) von 4,80 EUR pro Seite durch einen Festpreis pro Seite von 5,00 EUR. STRACK war hinsichtlich der Vertragsänderung zuvor nicht eingebunden worden. 


21. Februar 2002

Interne Abschätzung der Mehrkosten der Vertragsänderung durch den für die Rechnungsabwicklung zuständigen Beamten: 58%.


25. Februar 2002

In der neunten Kalenderwoche 2002 war die ADL Produktion laut STRACK bei 45% des vertraglich vereinbarten Volumens (385.631 von 850.000 Seiten) einer durchschnittlichen Produktionsdauer von 88 statt vorgesehener 21 Tage und bei 20% der Lieferungen, die nach akzeptierten Beanstandungen neu geliefert werden mussten (wobei bei weiteren Beanstandungen auf Nachlieferungen verzichtet wurde). Dennoch hatte die Kommission nie Vertragsstrafen gegenüber ADL verhängt.


27. Februar 2002

STRACK widerspricht unter Verweis auf die klare Regelung im neuen Vertrag dem Vorschlag von ADL auch für nicht gelieferte Konsolidierungsschichten bezahlt werden zu wollen, aber sein Vorgesetzter stimmt dem Vorschlag von ADL zu. 


1. April 2002

STRACK tritt nach internem Wechsel seinen Dienst bei der Generaldirektion Unternehmen im Bereich CORDIS an.


4. April 2002

Die Europäische Kommission fasst den Beschluss K(2002)845, der Beamte zur Meldung von finanziellen Unregelmäßigkeiten verpflichtet und Whistleblowern Schutz vor Repressalien verspricht.


30. Juli 2002

STRACK informiert per Email den Generaldirektor von OLAF, Herrn Franz-Hermann BRUENER über die Geschehnisse beim Amt für Veröffentlichungen. "Meine fundamentale Besorgnis ist, dass alle meine Vorgesetzten beim Amt für amtliche Veröffentlichungen den Vertrag 1896 (ursprüngliches Gesamtvolumen: 28.841.849 EUR) in einer unrichtigen Weise gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften angewandt und ergänzt haben.".


18. Oktober 2002

OLAF eröffnet die Untersuchung OF/2002/0356.


18. Oktober 2002

Eine "Investigator Recommendation" von OLAF, die zur Eröffnung der Untersuchung führt, stuft den Fall als "high priority" ein und gibt ein Volumen von 30.000 EUR an, obwohl Herr STRACK bereits zum 27.04.2001 die bis dahin nicht geltend gemachten Vertragsstrafen mit 400.000 EUR bezifferte (den Gesamtschaden auf 4.000.000 EUR).


18. Oktober 2002

OLAF bestellt einen verantwortlichen Ermittler für die Ermittlungen OF/2002/0356.


26. Oktober 2002

Paul v. BUITENEN fragt bei OLAF zum Fall Marta ANDREASEN an, u.a. auch, weil der Generaldirektor des Amtes für Veröffentlichungen CRANFIELD im Fall ANDREASEN als Berichterstatter für deren Disziplinarkommission bestellt wurde. V. BUITENEN weist OLAF darauf hin, dass in seinem 234seitigen Dossier über Unregelmäßigkeiten in der Kommission jenes Amt prominent erwähnt wurde. Von dem Fall STRACK weiß v. BUITENEN zu jenem Zeitpunkt noch nichts. Die Anfrage wird aber auch im OLAF Dossier OF/2002/0356 eingeordnet.


30. Oktober 2002

OLAF antwortet auf das Schreiben von Paul v. BUITENEN.


4. November 2002

Paul v. BUITENEN erwidert die Antwort von OLAF in Sachen Marta ANDREASEN vom 30.10.2002


13. November 2002

Interview von Guido STRACK durch die OLAF Ermittler GHISLAIN und MURPHY.


3. Dezember 2002

Die drei zuständigen Ermittler unterzeichnen eine Aktennotiz über das Interview mit Herrn STRACK. Sie stellen fest, dass es keine Anzeichen für klassische Korruption gibt, dass aber die von STRACK i.Z.m. der Nichtgeltendmachung von Vertragsstrafen und der Änderung des Vertrages gemachten Aussagen weitere Ermittlungen rechtfertigen. Merkwürdiger Weise trägt dieser Aktenvermerk einen internen Eingangsstempel von OLAF vom 29.09.2003.


24. Januar 2003

OLAF übermittelt Herrn STRACK das Protokoll des Interviews vom 13.11.2002.


16. Februar 2003

Beginn der Tätigkeit von Herrn STRACK bei EUROSTAT, dem Statistischen Amt der Europäischen Kommission im Bereich Forschungsstatistiken.


24. Februar 2003

STRACK übermittelt OLAF die von ihm korrigierte Version des Protokolls des Interviews vom 13.11.2002.


18. Juni 2003

Nachfrage bei OLAF, ob dort die Berichtigung des Protokolls des Interviews eingegangen sei.


20. Juni 2003

OLAF bestätigt die Übernahme der Änderungen von Herrn STRACK am Protokoll des Interviews vom 13.11.2002.


31. Juli 2003

STRACK wendet sich an den Vizepräsidenten der Kommission KINNOCK und berichtet über seine Erfahrungen u.a. mit OLAF.


31. Juli 2003

STRACK erhebt eine formelle Verwaltungsbeschwerde gegen seine Beurteilung über den Zeitraum 1.7.2001 - 31.12.2002. 


1. August 2003

Einladung durch OLAF zu einem Gespräch mit Herr BRUENER.


1. September 2003

OLAF bestellt einen neuen verantwortlichen Ermittler für die Ermittlungen OF/2002/0356.


15. September 2003

Gespräch von Guido STRACK mit dem Generaldirektor von OLAF Franz-Herrmann BRUENER.


16. September 2003

Email von Guido STRACK an Neil KINNOCK (auf Bitten von F.H. BRUENER).


7. Oktober 2003

OLAF bestellt einen neuen Rechtsberater für die Ermittlungen OF/2002/0356.


2. Dezember 2003

STRACK fordert OLAF auf, ihn bis zum 02.01.2004 über den Stand und die voraussichtliche Fortdauer der Ermittlungen zu informieren und kündigt an, falls dies nicht geschieht sein Recht zur Information anderer EU-Institutionen wahrzunehmen (jetzt Art. 22b des EU-Beamtenstatuts) falls dies nicht geschieht.


17. Dezember 2003

STRACK erhält einen Anruf von Herrn THOMSON, dem neuen Ermittler von OLAF, der ihm erklärt dass an dem Fall "nichts dran" sei.


18. Dezember 2003

STRACK versucht Herrn THOMSON u.a. mit einer E-Mail umzustimmen mit welcher er weitere Informationen anbietet und auch auf mögliche Zeugen hinweist. OLAF oder Herr THOMSON kommen darauf nie zurück.


18. Dezember 2003

Der Generalsekretär der Kommission schreibt an Herrn BRUENER. Als Herr STRACK später Zugang zu jenem Schreiben nach der EU Dokumentenzugangs-Verordnung 1049/2001 verlangt, lehnt der Generalsekretär der Kommission dies ab unter Verweis auf Art. 4 Abs.3 UA 2 jener Verordnung, weil dies "den Entscheidungsprozess des Organs ernstlich beeinträchtigen würde". Wie dies mit der Unabhängigkeit von OLAF vereinbar sein soll, wird nicht erläutert.


7. Januar 2004

STRACK macht von seinem Recht aus Art. 2 des Beschlusses K(2002)845 (jetzt Art. 22b des Beamtenstatuts) Gebrauch und wendet sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten (Beschwerde 0140/2004/(BB)PB) und die Präsidenten von Parlament, Rat und Rechnungshof mit der Bitte "Licht in die Angelegenheit" zu bringen und das Vorgehen von OLAF zu überprüfen.


12. Januar 2004

Der Europäische Rechnungshof bestätigt Herrn STRACK den Eingang seiner Email vom 07.01.2004 und deren Weiterleitung an OLAF.


26. Januar 2004

Parlamentspräsident COX informiert OLAF über das Schreiben des Herrn STRACK und übermittelt dieses mit der Bemerkung, er halte es für sinnvoll dass OLAF darüber Bescheid wisse. Er erwähnt auch noch das Bedürfnis der Geheimhaltung verlangt aber keinerlei Erklärungen oder Auskunft von OLAF.


27. Januar 2004

Der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments fragt bei OLAF wegen des Verfahrens OF/2002/0356 und einer weiteren Whistleblower-Übermittlung zum Athener Flughafen an und übermittelt dabei das Schreiben von Herrn STRACK an den Parlamentspräsidenten vom 07.01.2004.


5. Februar 2004

OLAF schließt auf der Basis des Abschlussberichts (Final Case Report) die Untersuchung OF/2002/0356 ohne "follow-up" ab.


5. Februar 2004

Case Closure Note, Aktenvermerk über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens OF/2002/0356 ohne "follow-up".


16. Februar 2004

OLAF informiert den Rechnungshof auf dessen Anfrage vom 12.01.2004, dass das Verfahren OF/2002/0356 eingestellt wurde; zuvor gab es schon aufschiebende Korrespondenz vom 27.01.2004.


1. März 2004

Herr STRACK erhält die Mitteilung von OLAF dass die Untersuchung OF/2002/0356 eingestellt wurde; hierzu werden von OLAF zunächst keine weiteren Angaben gemacht.


1. März 2004

Sein Vorgesetzter führt mit Herrn STRACK ein Beurteilungsgespräch, obwohl dieser nach Erhalt der Einstellungsmitteilung völlig aufgelöst ist und sogar während des Gesprächs in Tränen ausbricht.


1. März 2003

Guido STRACK erhebt erstmal eine Klage gegen seinen Arbeitgeber, die EU-Kommission. Zuständig für das Verfahren T-85/04 ist das Gericht Erster Instanz beim EuGH (EuG). STRACK verlangt, nachdem er zunächst wie in jeder beamtenrechtlichen Klage eine Verwaltungsbeschwerdeverfahren erfolglos durchlaufen musste, nunmehr vor Gericht die Aufhebung seiner Beurteilung für den Zeitraum 1.07.2001 bis 31.12.2002.


2. März 2004

Beginn der dauerhaften Dienstunfähigkeit von Herrn STRACK.


25. März 2004

Der irische Generalstaatsanwalt wendet sich nach einer Anfrage am 17.02.2004 erneut mit einer Anfrage zum Fall STRACK an OLAF und erhält am 31.03.2004 die Antwort OLAF habe den Fall ohne follow-up eingestellt, damit gibt er sich offensichtlich zufrieden.


13. April 2004

OLAF Generaldirektor BRUENER übersendet dem Generalsekretär der Kommission den Abschlussbericht und nennt in jenem Schreiben auch den Namen STRACK. Der beschuldigte Generaldirektor des Amtes für Veröffentlichungen erhält eine Kopie dieses Schreibens. Laut dessen Inhalts soll auch den anderen von Herrn STRACK beanannten Personen eine Kopie des Final Case Reports übermittelt werden. Zugleich leugnet BRUENER in jenem Schreiben, dass STRACK jene Personen überhaupt beschuldigt habe, was objektiv falsch ist.


16. April 2004

STRACK verfasst eine Dokument namens "Legal opinion", in welchem er sich auf 39 Seiten detailliert mit dem Final Case Report von OLAF auseinandersetzt und massive Unzulänglichkeiten der OLAF Ermittlungen und der Einstellungsverfügung detailliert darlegt. Obwohl er dieses Dokument später diversen EU-Institutionen - u.a. OLAF, Kommission, OLAF-Überwachungsausschuss, Ratspräsident und Bürgerbeauftragtem - zuleitet, erhält er hierzu nie eine inhaltliche Antwort. Den entstandenen Schaden durch die unzulässige Vertragsänderung und die nicht geltend gemachten Vertragsstrafen schätzt er auf mindestens 4.000.000 EUR.


16. April 2004

STRACK wendet sich unter Übersendung seiner Legal Opinion an den OLAF Überwachungsausschuss und bittet um Überprüfung des Vorgehens von OLAF.


18. April 2004

Der SPD EP-Abgeordnete Ralf WALTER fragt bei OLAF wegen des Falls STRACK an.


28. April 2004

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 1434/2004/PB) gegen die Kommission wegen Verweigerung von Dokumentenzugang i.Z.m. Beförderungsverfahren.


19. Mai 2004

STRACK beantragt Zugang zur vollständigen Akte der OLAF Untersuchung OF/2002/0356.


8. Juni 2004

Das Sekretariat des OLAF Überwachungsausschusses verfasst einen internen inoffiziellen Bericht zur OLAF Untersuchung OF/2002/0356 und übt darin erhebliche Kritik. Unter anderem wird im Bericht über die Legal Opinion festgestellt: "Diese Kritik des Herrn Strack entspricht der häufigen Analyse des Überwachungsausschusses, der zufolge OLAF kaum Recherchen durchführt ... Dies ist besonders relevant, wenn OLAF Ermittlungen ohne Folgemaßnahmen einstellt. Im speziellen Fall zieht der Bericht Schlüsse ohne hinreichend zu begründen, warum auf administrative und disziplinarische Folgen verzichtet wird". In dem Bericht werden außerdem Schreiben zwischen OLAF und dem Generalsekretariat der Kommission erwähnt, die während der laufenden Untersuchung in Bezug auf diese sowie die Nachfragen des Herrn STRACK ausgetauscht wurden.


2. September 2004

OLAF räumt indirekt ein, dass man im Verfahren OF/2002/0356 den Überwachungsausschuss entgegen der Vorschrift des Art. 11 Abs. 7 S. 3 nicht über die Überschreitung der Regeluntersuchungsdauer von 9 Monaten informiert hat


16. September 2004

Der OLAF Überwachungsausschuss teilt Herrn STRACK mit, dass der Überwachungsausschuss sich generell nicht in die Behandlung von einzelnen Fällen einschalte. Der Bericht des Sekretariats vom 08.06.2004 bleibt unerwähnt und folgenlos.


5. Oktober 2004

Guido STRACK erhebt die Klage T-394/04 gegen seine Nichtbeförderung im Jahre 2003.


29. Oktober 2004

STRACK erhält eine Mitteilung über seine Beurteilung für den Zeitraum vom 1.1.2003 bis 15.2.2003 in der es heißt, hierzu sei mit ihm am 28.10.2004 ein Gespräch geführt worden. Ein solches Gespräch hat allerdings nie stattgefunden. Die Mitteilung wird später ohne Spur gelöscht, obwohl die Kommission in einem anderen Gerichtsverfahren behauptet hatte, solche rückstandslosen Löschungen seien in ihrem elektronischen Beurteilungssystem unmöglich.


17. November 2004

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 3402/2004/PB) OLAF wegen Zugang zur Ermittlungsakte.


4. Januar 2005

Guido STRACK erhebt die Klage T-4/05 gegen die Einstellungsentscheidung von OLAF OF/2002/0356 und den Final Case Report.


9. Januar 2005

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0144/2005/PB) gegen KOM wegen Verordnung 1049/2001 i.Z.m.. OLAF Schriftwechsel.


26. Februar 2005

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0144/2005/PB): Erweiterung der Beschwerde hinsichtlich weiteren Schriftwechsels zwischen Kommission und OLAF.


7. März 2005

STRACK beantragt eine Anerkennung seiner Erkrankung als berufsbedingt im Sinne von Art. 73 und 78 des EU-Beamtenstatuts.


31. März 2005

Invalidisierung des Herrn STRACK durch die Europäische Kommission mit Wirkung zum Folgetag.


20. April 2005

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 3002/2005/PB/CONF) gegen OLAF wegen Verstoß gegen die Dokumentenzugangs-Verordnung 1049/2001.


25. April 2005

Ein deutscher Journalist wendet sich mit konkreten Fragen zum Fall STRACK an das Pressebüro von OLAF und erhält am 29.4.2005 eine nichtssagende und im wesentlichen nur auf das anhängige Gerichtsverfahren verweisende Antwort.


18. Mai 2005

OLAF antwortet dem SPD EP-Abgeordneten Ralf WALTER "Die Angelegenheit ist relativ komplex oder - um der Wahrheit den Vorzug zu geben - wird von dem Kläger, Herrn STRACK komplex gestaltet". Es folgt ein Gesprächsangebot welches am 08.06.2005 angenommen wird.


6. Juni 2005

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0140/2004/(BB)PB): Feststellung von Verwaltungsfehlverhalten durch OLAF.


17. Juni 2005

Guido STRACK erhebt die Klage T-225/05 gegen seine Nichtberücksichtigung in einem Bewerbungsverfahren.


25. Juli 2005

Paul v. BUITENEN stellt die Anfrage E-2864/05 zum Fall STRACK im Europäischen Parlament.


29. Juli 2005

Paul v. BUITENEN stellt die Anfrage E-2863/05 zu den Fällen STRACK und SCHMIDT-BROWN im Europäischen Parlament.


29. August 2005

Paul v. BUITENEN erhält nach Antrag unter Verordnung 1049/2001 teilgeschwärzten Zugang zum Final Case Report OF/2002/0356.


16. September 2005

Kommissar KALLAS beantwortet im Namen der Kommission vor dem Parlament die Anfrage E-2863/2005 von Paul v. BUITENEN zu den Fällen STRACK und SCHMIDT-BROWN. Darin heißt es u.a.: Aus Datenschutzgründen sei die Kommission weder willens noch in der Lage Zusammenhänge zwischen Whistleblowing und Invalidität systematisch zu erfassen.


13. Oktober 2005

Kommissar KALLAS beantwortet im Namen der Kommission vor dem Parlament die Anfrage E-2864/2005 von Paul v. BUITENEN zum Fall STRACK. Bemerkenswert ist vor allem die Antwort im zweiten Absatz der Frage 3. Dort wird auf einmal davon gesprochen das die Untersuchungen zum Fall EUROSTAT erst im September 2003 begannen während Herr CRANFIELD schon im July 2002 zum Berichterstatter im Disziplinarverfahren gegen Marta Andreasen ernannt worden war. Just aus dem Juli 2002 datiert aber auch der Hinweis gegen Herrn CRANFIELD von Herrn STRACK, den die Kommission hier unerwähnt lässt.


15. Dezember 2005

Nach Gründung des EU-Gerichts für den Öffentlichen Dienst (EuGÖD) wird das Verfahren T-225/05 an jenes Gericht verwiesen und dort unter dem Aktenzeichen F-44/05 fortgeführt. Für alle neuen Verfahren in EU-Beamtensachen ist nunmehr erstinstanzlich alleine das EuGÖD zuständig. Das EU-Gericht Erster Instanz (EuG) heißt ab jetzt EU-Gericht und ist für Rechtsmittel gegen Endentscheidungen des EuGÖD zuständig. Gegen dessen Entscheidungen in Rechtsmittelsachen ist kein weiteres Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich. Der EuGH kann zukünftig mit Beamtensachen nur noch befasst werden wenn dessen 1. Generalanwalt beantragt eine Rechtsmittelentscheidung des EuG auf ihre Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des EuGH zu prüfen und der EuGH beschließt diese Prüfung vorzunehmen.


2. März 2006

Guido STRACK fährt nach Brüssel um dort bei der Kommission (PMO) Einsicht in seine Akte im Verfahren nach Art. 73 des Beamtenstatuts zu nehmen und insbesondere die erste Fassung des ärztlichen Gutachtens einzusehen. Dieses ist jedoch in der Akte nicht vorhanden, genauso wenig wie die Untersuchungsberichte von IDOC. STRACK darf bei dieser Akteneinsicht weder Kopien noch Fotografien oder Notizen anfertigen. Dies alles führt zu den Beschwerden vom 09.03.2006 an den Bürgerbeauftragten und den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS).


9. März 2006

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0723/2006/(WP)PB) gegen die KOM wegen Verordnung 1049/2001 (Zugang zu eigenen Akten).


9. März 2006

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0828/2006/WP) gegen die Kommission wegen des Beitrags zur Kindertagesstätte.


9. März 2006

Beschwerde von Guido Strack an den Europäischen Datenschutzbeauftragten hinsichtlich von Verstößen durch die Kommission (PMO) beim Umgang mit seinen Gesundheitsdaten.


22. März 2006

Beschluss des Gerichts Erster Instanz der EU in Sachen T-4/05. Das Gericht weist die Anfechtungsklage von Guido STRACK gegen die Einstellungsentscheidung von OLAF vom 05.02.2004 zur OLAF Untersuchung OF/2002/0356 als unzulässig zurück. Ganz nebenbei werden auch die OLAF Untersuchungen als ausreichend und die Anschuldigungen von Herrn STRACK als unbegründet bezeichnet, obwohl hierüber gar keine Verhandlung stattgefunden hat.


3. April 2006

OLAF Mitarbeiter bewerten in internen Emails die Entscheidung des EuG zu T-4/05 als "Sehr gute Entscheidung in Bezug auf den Status von Whistleblowern".


10. April 2006

Guido STRACK erhebt die Klage F-37/06 gegen die Nichtbescheidung und implizite Ablehnung seines Antrages auf Anerkennung seiner Krankheit als Berufskrankheit.


11. April 2006

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0828/2006/WP): Zurückweisung einer Beschwerde als verfrüht.


21. April 2006

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 1213/2006/(WP)PB) mit der Bitte um Wiederaufnahme der Beschwerde 828/2006/WP.


12. Mai 2006

Vorlage der Studie: "Whistleblowing Rules: Best Practice; Assessment and Revision of Rules Existing in EU Institutions" IPOL/D/CONT/ST/2005_58 an den Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments.


28. Mai 2006

Guido STRACK legt ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung T-4/05 vom 22.03.2006 zum Europäischen Gerichtshof ein, welches dort das Aktenzeichen C-237/06 P erhält.


11. Juli 2006

In der Rechtssache C-432/04 kommt das Plenum des EuGH zu dem Ergebnis, dass die ehemalige EU-Kommissarin Edith CRESSON sich zwar etliche Verfehlungen zu schulden hat kommen lassen (die dank der Hinweise von Paul v. BUITENEN ans Tageslicht kamen), dass es aber dennoch eine unverhältnismäßige Sanktion seitens der EU-Kommission darstelle ihr einen Teil ihrer Altersbezüge aus der Tätigkeit als Kommissiarin zu streichen. Der Ruf von Frau CRESSON habe durch die Affäre erheblich gelitten, was als Sanktion ausreiche.


29. September 2006

Gründung des Whistleblower-Netzwerk e.V. - STRACK wird 1.Vorsitzender.


30. Oktober 2006

Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) auf die Beschwerde des Herrn STRACK (Nr. 2006-0390).


8. November 2006

Die Europäische Kommission erkennt im Rahmen des Verfahrens nach Art. 73 desEU-Beamtenstatuts an, dass die Erkrankung von Herrn STRACK beruflich bedingt ist. Sie stellt aber indirekt auch fest, dass noch keine Konsolidierung eingetreten ist und lehnt daher die Zahlung der in Art. 73 vorgesehenen Entschädigung vorerst ab.


27. November 2006

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 3591/2006/(WP)PB) gegen die Kommission wegen Akteneinsicht und Fahrtkosten.


30. November 2006

Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) auf die Beschwerde des Herrn STRACK vom 09.03.2006 (Nr. 2006-0120) bzgl. Zugang zu seinen bei PMO vorhandenen persönlichen Daten und deren Weitergabe an AXA Belgien. Der EDPS macht einige kritische Anmerkungen hält das Vorgehen von PMO insbesondere bzgl. der Datenweiterleitung an AXA aber für rechtmäßig.


6. Dezember 2006

Beschluss des EuGÖD im Verfahren F-37/06: Zurückweisung der Klage als unzulässig.


10. Dezember 2006

Verwaltungsbeschwerde des Herrn STRACK an den EDPS gegen die nicht vollständig stattgebenden Entscheidungen vom 30.10.2006 (C-2006-0390) und 30.11.2006 (C-2006-0120)


10. Dezember 2006

In einem Schreiben an den Europäischen Bürgerbeauftragten weist Guido STRACK diesen darauf hin, dass die Kommission gegenüber dem Bürgerbeauftragten und dem EDPS unterschiedliche Angaben über den Inhalt der Akte gemacht hat die Herr STRACK am 2.3.2006 in Brüssel eingesehen hatte.


21. Dezember 2006

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0056/2007/PB) gegen die Kommission wegen Dokumentenzugang nach Verdnung 1049/2001.


10. Januar 2007

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 3591/2006/(WP)PB): Zurückweisung einer Beschwerde als nicht nachvollziehbar.


2. Februar 2007

Der Europäische Bürgerbeauftragte lehnt die Bitte STRACKs in seinem Fall als Mediator tätig zu werden aus Kompetenzgründen ab.


7. Februar 2007

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0429/2007/PB) gegen die Kommission wegen Verordnung 1049/2001 i.Z.m. Verwaltungschefs-Unterlagen.


4. März 2007

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0672/2007/(WP)PB) gegen die Kommission wegen Verordnung 1049/2001 i.Z.m.. Schriftwechsel mit EDPS.


8. März 2007

Beschluss C-237/06 P: Der Europäische Gerichtshof weist das Rechtsmittel des Herrn STRACK gegen die Entscheidung des Gerichts Erster Instanz vom 22.03.2006 im Verfahren T-4/05 als unbegründet zurück.


8. April 2007

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 1330/2007/PB) mit der Bitte um Wiedereröffnung von 140/2004/(BB)PB nach Abschluss der Gerichtsverfahren.


9. April 2007

STRACK erhebt eine formelle Verwaltungsbeschwerde und fordert u.a. eine unabhängige Mediation bzw. Konfliktlösung, umfassenden Zugang zu allen über ihn verfügbaren Daten und Dokumenten, Schadensersatz, Bezahlung nicht genommenen Urlaubs und einen Vorschuss auf seine Invaliditätsentschädigung. In der Beschwerde die später die Grundlage für die Gerichtsverfahren F-118/07 bis F-121/07 bildet und deren Veröffentlichung Gegenstand des Gerichtsverfahrens F-132/07 wird, beschreibt STRACK ausführlich seine Sicht der Dinge und den Umgang mit ihm und seinen Versuchen an Dokumente über die OLAF-Ermittlungen und die Aktivitäten der diversen EU-Institutionen zu gelangen.


9. April 2007

STRACK beantragt bei der Kommission die Genehmigung zur Veröffentlichung seiner Verwaltungsbeschwerde vom gleichen Tage (dies führt später zum Verfahren F-132/07).

19. Juni 2007

Die Kommission weist die Anträge STRACKs auf Genehmigung von Veröffentlichung und Strafanzeigeerstattung als unspezifiziert zurück.


9. Juli 2007

In einer Persönlichen Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission "Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft (KOM(2007)185 endgültig)" zieht STRACK eine Bilanz seiner bisherigen Erfahrungen mit der EU Dokumentenzugangs-Verordnung 1049/2001.


23. Juli 2007

Die Kommission übermittelt STRACK die vom 20.07.2007 datierende Ablehnung zu seiner Beschwerde vom 09.07.2007 und gibt ihm hierzu eine Rechtsbehelfbelehrung wonach er gegen die Ablehnung der Beschwerde eine Klage erheben könne. In den späteren Urteilen F-121/07 und T-198/11P halten die Gerichte die Klage STRACKs dennoch für unzulässig und messen den gegenteiligen Aussagen der Kommission keine Bedeutung zu.


17. August 2007

In einem internen Vermerk wird die Position des Europäischen Bürgerbeauftragten verdeutlicht, warum dieser die Beschwerde 1330/2007/PB auf Wiederaufnahme der Untersuchung des OLAF Ermittlungsverfahrens in der Folge trotz vorheriger Zusage unter Verweis auf das Urteil T-4/05 jetzt ablehnt.


6. September 2009

Der Europäische Bürgerbeauftragte weist den Wiederaufnahmeantrag 1330/2007/PB auf Überprüfung der OLAF Untersuchung OF/2002/0356 unter Verweis auf das Urteil des EuG vom 22.03.2006 zurück.


15. September 2007

STRACK bittet den Bürgerbeauftragten um die Überprüfung der Entscheidung 1330/2007/PB und weist auf den Beschluss des Gerichtshofs hin, wonach das EuG nicht das Verhalten von OLAF als solches untersucht habe, er dieses aber jetzt durch den Bürgerbeauftragten untersuchen lassen wolle.


4. Oktober 2007

Der Europäische Bürgerbeauftragte bestätigt die Ablehnung der Beschwerde 1330/2007/PB auf Wiederaufnahme der Untersuchung des OLAF Ermittlungsverfahrens.


12. Oktober 2007

Guido STRACK erhebt die Klage T-392/07 gegen die Ablehung eines Antrages auf Dokumentenzugang nach Verordnung 1049/2001.


22. Oktober 2007

Guido STRACK erhebt die Klage F-118/07 auf Zahlung von Schadensersatz wegen Handlungen der Kommission und von OLAF in den Jahren 2000 bis 2006.

22. Oktober 2007

Guido STRACK erhebt die Klage F-119/07 auf Mediation bzw. Konfliktlösungsanstrengungen und die Zahlung eines Vorschusses zur Invaliditätsentschädigung.


22. Oktober 2007

Guido STRACK erhebt die Klage F-120/07 auf Ausgleich krankheitsbedingt verlorener Urlaubsansprüche.


22. Oktober 2007

Guido STRACK erhebt die Klage F-121/07 auf Zugang zu allen Daten und Dokumenten, welche die Kommission über ihn vorhält.

1. November 2007

Die neue Verfahrensordnung des EuGÖD sieht für ab jetzt eingereichte Klagen vor, dass Beamte im Falle ihres Unterliegens auch die Kosten der Institutionen übernehmen müssen.


30. November 2007

Guido STRACK erhebt die Klage F-132/07 auf Erteilung einer Genehmigung zur Veröffentlichung von Unterlagen und zur Erstattung von Strafanzeigen.


17. Dezember 2007

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 1434/2004/PB): Feststellung von Verwaltungsfehlverhalten durch die Kommission.


17. Dezember 2007

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 3402/2004/PB): Feststellung von Verwaltungsfehlverhalten durch OLAF.


17. Dezember 2007

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0144/2005/PB): Feststellung von Verwaltungsfehlverhalten durch die Kommission.


17. Dezember 2007

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 3002/2005/PB): Feststellung von Verwaltungsfehlverhalten durch die Kommission.


17. Dezember 2007

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0723/2006/(WP)PB): Keine Feststellung eines Missstandes.


18. Januar 2008

STRACK bittet den Bürgerbeauftragten um die Überprüfung der Entscheidung 723/2006/(WP)PB und weist nochmals die widersprüchlichen Angaben hinsichtlich des Inhalts der ihm zur Einsicht am 02.03.2006 vorgelegten Akte hin.


30. Januar 2008

Urteil T-394/04: Der Klage wird in vollem Umfang stattgegeben, die Entscheidung der Kommission über die Nichtbeförderung des Herrn STRACK wird aufgehoben.


30. Januar 2008

Urteil T-85/04: Der Klage wird in vollem Umfang stattgegeben, die Entscheidung der Kommission über die Beurteilung des Herrn STRACK wird aufgehoben.


6. Februar 2008

Interner Vermerk des Bürgerbeauftragen zur Nachfrage von Herrn STRACK vom 18.01.2008


18. Februar 2008

Antwort des Bürgerbeauftragten zur Nachfrage von Herrn STRACK vom 18.01.2008 zur Wiederaufnahme des Beschwerdeverfahrens 723/2006/(WP)PB.


19. Februar 2008

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0491/2008/PB) gegen den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) wegen Nichtbescheidung und Antragsablehnung. STRACK OMB B2008 0491


21.02.2008

Paul v. BUITENEN stellt die Anfrage E-0859/08 zum Fall STRACK und der Frage der Offenlegung des Namens durch das Schreiben des Generalsekretärs von OLAF an den Generalsekretär der Kommission vom 13.04.2004.


27. Februar 2008

Hans Martin TILLACK, ehemaliger Korrepsondent des Stern in Brüssel, obsiegt mit seiner Beschwerde (Az. 20477/05) vor dem EGMR. Auf geheiß von OLAF hatten die belgischen Behörden sein Büro in Brüssel durchsucht und zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt, Hintergrund war die völlig unbelegte Behauptung TILLACK habe EU-Beamte bestochen, um an Informationen über Fehlverhalten von OLAF und anderen EU-Institutionen zu gelangen. Das Bemühen von TILLACK Rechtsschutz vor den EU-Gerichten in Luxemburg zu erlangen war zuvor ebenso gescheitert wie Verfahren in Belgien.


17. April 2008

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 1116/2008/PB) mit der Bitte um Wiedereröffnung der am 17.12.1007 entschiedenen Beschwerden nach Zweitantrag an die Kommission.


24. April 2008

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 1116/2008/PB): Ablehnung der Wiedereröffnung früherer Beschwerden auf Dokumentenzugang.


24. April 2008

In einem internen Vermerk wird die Position des Europäischen Bürgerbeauftragten verdeutlicht, warum dieser am gleichen Tage die Beschwerde 1116/2008/PB auf Überprüfung des ablehnenden Bescheids der Kommission auf den u.a. auf eine Anregung des Bürgerbeauftragten zurückgehenden erneuten Antrag des Herrn STRACK auf Dokumentenzugang ablehnt: wegen der Aussichtslosigkeit, eine Einstellungsänderung bei der Kommission und OLAF zu bewirken. Dies obwohl das Vorbringen des Herrn STRACK laut Vermerk "prima facie als begründet erscheint". Der Bürgerbeauftragte verweist STRACK auf den Rechtsweg, welchen dieser mit der Klage T-221/08 dann auch beschreitet.


2. Mai 2008

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 1821/2008/PB) mit der Bitte um Wiedereröffnung des Verfahrens 3591/2006/WP.


7. Mai 2008

Kommissar KALLAS beantwortet im Namen der Kommission vor dem Parlament die Anfrage E-0859/2008 von Paul v. BUITENEN zum Fall STRACK. Darin heißt es u.a.: OLAF hat die Kommission informiert, dass STRACK durch OLAF gefragt wurde, ob er wünsche dass seine Identität geheim gehalten würde, worauf er antwortete, er wünsche dies nicht.


3. Mai 2008

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 1213/2006/(WP)PB): Abschluss nach Korrektur durch Verwaltung.


4. Juni 2006

Guido STRACK nimmt als Sachverständiger an einer Anhörung des Bundestages zum Thema Whistleblowerschutz teil und gibt hierzu eine detaillierte schriftliche Stellungnahme ab.


6. Juni 2008

Guido STRACK erhebt die Klage T-221/08 auf Zugang zu Dokumenten nach Verordnung 1049/2001.


9. Juni 2008

Der Europäische Bürgerbeauftragte beantwortet eine Anfrage von Paul v. BUITENEN zum Fall STRACK und weist alle Vorwürfe zurück.


16. Juni 2008

In einem internen Vermerk erläutert der Europäische Bürgerbeauftragte die Gründe für die Behandlung der Beschwerde 1821/2008/PB des Herrn STRACK.


25. September 2008

Urteil F-44/05: Der Klage wird teilweise stattgegeben. Herrn STRACK wird u.a. ein Schadensersatz in Höhe von 2.000,- EUR zugesprochen.


15. Oktober 2008

Stellungnahme von Guido STRACK im Verfahren 1821/2008/PB vor dem Europäischen Bürgerbeauftragten.


3. Dezember 2008

Einlegung eines Rechtsmittels der Europäischen Kommission (Az: T-526/08 P) gegen das Urteil F-44/05 vom 25.09.2008; in der Folge legt Herr STRACK hierzu ein Anschlussrechtsmittel ein.


9. Dezember 2008

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) weist die Beschwerde von Bernhard CONNOLLY (Az. 73274/01) gegen alle EU-Mitgliedsstaaten wegen der Entscheidung des EuGH vom 6.3.2001 als unzulässig zurück. Da die EU selbst nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beigetreten sei, könne der Gerichtshof keine Beschwerden untersuchen, die unmittelbar gegen die Handlungen von EU-Organen gerichtet sind. Dass die EMRK für alle Mitgliedsstaaten der EU gelte spiele dabei keine Rolle.


31. Dezember 2008

Eine für die ADIE Fraktion des EU-Parlaments erstellte Studie aus Estland beschreibt unter dem Titel "Whistleblowing in action in the EU-Institutions" einige Fälle von gescheiterten Whistleblowern aus EU-Institutionen und geht auch auf den Fall von Guido STRACK ein.


30. Januar 2009

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 1821/2008/PB): Ablehnung weiterer Untersuchungen unter Verweis auf frühere Beschwerden.


7. Februar 2009

Nachfragen von Guido STRACK an den Europäischen Bürgerbeauftragten im Verfahren 1821/2008/PB.


19. Februar 2009

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 672/2007/(WP)PB): Feststellung von Verwaltungsfehlverhalten durch die Kommission.


1. März 2009

In Heft 97 der Zeitschrift Betrifft Justiz erscheinen Artikel zum Thema EU-Gerichte. Darunter ein Interview mit dem deutschen Richter am EU-Beamtengericht Horstpeter KREPPEL. In der folgenden Ausgabe Nr. 98 vom Juni 2009 erscheinen dazu zwei Leserbriefe von EU-Beamten, die sich kritisch mit den Verfahren vor den EU-Gerichten auseinandersetzen. Einer der Leserbriefe stammt von Guido STRACK.


19. März 2009

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0429/2007/PB): Feststellung von Verwaltungsfehlverhalten durch die Kommission.


19. März 2009

Interner Vermerk des Bürgerbeauftragen zur Nachfrage von Herrn STRACK vom 07.02.2009 im Verfahren 1821/2008/PB, ein entsprechender Bescheid an Herrn STRACK folgte dann am 23.03.2009.


25. Juni 2009

Guido STRACK erhebt die Klage F-61/09 auf Aufhebung der Ablehung seines Antrages auf Akteneinsicht.

26. Juni 2009

Guido STRACK erhebt die Klage F-62/09 auf Umsetzung der Urteile T-85/04 und T-394/04 und Schadensersatz.


1. Juli 2009

Der Bundestag eröffnet die Mitzeichnung zur E-Petition von Guido STRACK zur Abschaffung der 5% Hürde bei Europawahlen - Der E-Petition schließen sich über 2400 Mitzeichner an. Sie wird später vom Bundestag unter Verweis auf die anhängigen Wahlprüfungsverfahren eingestellt.


17. Juli 2009

In drei Beschlüssen werden Anträge der Kommission auf Unzulässigkeitsentscheidung auf die Hauptsacheentscheidung verschoben und die Anträge des Herrn STRACK auf Erlass von Versäumnisurteilen zurückgewiesen. Dies betrifft die Verfahren F-118/07, F-121/07 und F-132/07.


29. September 2009

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 2458/2009/PB) wegen der Einbehaltung von Pensionszahlungen.


26. Oktober 2009

Der Abgeordnete Marta ANDREASEN stellt die Parlamentsanfrage E-5219/09 und will von der Kommission u.a. wissen, wie sie die Entscheidung C-237/06 P und die sonstigen Entwicklungen und Erkenntnisse im Bereich Whistleblowing beurteilt.


3. November 2009

Der Europäische Bürgerbeauftragte eröffnet das selbständige Untersuchungsverfahren OI/4/2009/PB und untersucht - angeregt durch die Beschwerde 2458/2009/PB von Herrn STRACK - ob die EU-Kommission vor Zahlungsrückforderungen gegenüber EU-Beamten diesen in hinreichendem Maße rechtliches Gehör gewährt.


9. November 2009

Der Europäische Bürgerbeauftragte gibt im anlässlich einer Beschwerde von Herrn STRACK eröffneten selbständigen Untersuchungsverfahren OI/4/2009/PB eine Empfehlung ab, in welcher er die EU-Kommission auffordert, vor Zahlungsrückforderungen gegenüber EU-Beamten diesen in hinreichendem Maße rechtliches Gehör zu gewähren.


27. November 2009

Kommissar KALLAS beantwortet im Namen der Kommission vor dem Parlament die Anfrage E-5219/2009 von Marta ANDREASEN. Bemerkenswert ist vor allem die Antwort zu 4, wo KALLAS Whistlelbower auf solche reduziert, deren Hinweise nach Art. 22a des Statuts erfolgt sind und sich durch nachfolgende Untersuchungen bestätigt haben. Bei jenen - so weiter - gibt es keinen Fall, wo Whistleblowing zur Invalidität führte.


30. November 2009

Beschluss über die Aussetzung des Verfahrens F-61/09 bis zur Entscheidung des Verfahrens F-121/07.


15. Dezember 2009

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 2458/2009/PB): Entscheidung über die Einstellung der Beschwerde zugunsten einer eigenen Untersuchung (OI/4/2009/PB).


15. Januar 2010

Im Verfahren F-119/07 beantragt Herr STRACK die Ersetzung des Richters VAN RAEPENBUSCH wegen Befangeheit. Der Rechtsanwalt STRACKs legt in diesem Schriftsatz (ab S. 8 unten) detailliert dar, dass sich aus seiner Sicht die "Waage der Verfahrensgerechtigkeit" in EU-Beamtensachen "ohnehin schom im Ungleichgewicht befindet".


9. Februar 2010

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0488/2010/PB) i.Z.m.. dauerhafter Anerkennung der Invalidität.


10. März 2010

Entscheidung des Präsidenten des EuGÖD über die Zurückweisung des Antrages des Herrn STRACK vom 15.01.2010 im Verfahren F-119/07 auf Ablehnung des Richters VAN RAEPENBUSCH als befangen. Diese Entscheidung ist über die Webseite des Gerichts aus ungeklärten Gründen nicht zugänglich.


6. April 2010

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0491/2008/PB): Feststellung von Verwaltungsfehlern durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EPDS).


6. Mai 2010

Der Abgeordnete der GRÜNEN Jan Philipp ALBRECHT stellt die Parlamentsanfrage E-3134/10 und will von der Kommission u.a. wissen, in wievielen Fällen Anträge nach Verordnung 1049/2001 als unzulässige Wiederholungsanträge abgewiesen wurden.


22. Mai 2010

Präsident BARROSO antwortet auf die Anfrage des Abgeordnetem Jan Philipp ALBRECHT (E-3134/10) und behauptet, es gäbe nur einen einzigen Fall (C-362/08 P), in welchem die Kommission einen Antrag auf Dokumentenzugang abgewiesen habe, weil es sich um einen unzulässigen Zweitantrag handelte. Demgegenüber stützt sich die Kommission auch gegenüber Herrn STRACK seit langem auf genau jene Begründung, was Gegenstand des Verfahrens T-221/08 ist.


6. Juli 2010

Vergleichsverhandlung und -abschluss im Gerichtsverfahren F-62/09.


8. September 2010

Beschluss zur Einstellung des Verfahrens F-62/09 nach Vergleich.


9. September 2010

Das EuG weist das Rechtsmittel (T-17/08 P) von Marta ANDREASEN gegen ihre Entlassung in letzter Instanz zurück. ANDREASEN hatte als oberste Rechnungsprüferin der EU-Kommission das EU-Parlament und den EU-Rechnungshof auf Manipulations- und Korruptionsanfälligkeiten des IT-gestützten Rechnungswesens der EU-Kommission aufmerksam gemacht, nachdem auf ihre dort zunächst intern geäußerten Bedenken hin nichts passiert war. Auch hier bejahten die EU-Kommission und die EU-Gerichte schwere Verstöße gegen beamtenrechtliche Treue- und Verschwiegenheitspflichten.


22. September 2010

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 2069/2010/PB) wegen diverser weiterer Dokumentenzugangsverweigerungen nach Verordnung 1049/2001.


3. November 2010

Der Europäische Bürgerbeauftragte weist die Beschwerde vom 22.09.2010 (2069/2010/PB) als verfrüht zurück.


9. November 2010

In einem Entscheidungsentwurf, der auf eine Beschwerde von Guido STRACK (Az.: 2458/2009/PB) zurückgehenden Eigeninitaitvuntersuchung OI/4/2009/PB macht der Bürgerbeauftragte der Kommission Vorschläge zur Änderung ihrer Verwaltungspraxis.


9. Dezember 2010

Urteil T-526/08 P: Unter jeweils teilweiser Stattgabe von Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel wird die Klage als F-44/05 RENV an das EU-Beamtengericht zurückverwiesen.


27. Dezember 2010

Anlässlich eines Vortrages im Rahmen der 27C3 wird erstmals ein Teil der Ausstellung "Whistleblowing - Licht ins Dunkel bringen!" gezeigt - STRACK ist einer der Portraitierten.


20. Januar 2011

Urteil F-121/07: Die Klage wird vollumfänglich als unbegründet abgewiesen.


20. Januar 2011

Urteil F-132/07: Die Klage wird vollumfänglich als unbegründet abgewiesen.


25. Januar 2011

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0267/2011/PB) wegen der Nichtzahlung des zugesagten Vorschusseses zur Invaliditätsentschädigung aus Art. 73 des Beamtenstatuts.


9. Februar 2011

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 56/2007/PB): Feststellung von Verwaltungsfehlverhalten durch die Kommission.


17. Februar 2011

Urteil F-119/07: Der Klage wird insoweit stattgegeben, als die Kommission die Zahlung eines Invaliditätsvorschusses an Herrn STRACK ohne Konsultation von Ärzten abgelehnt hat; der Antrag des Herrn STRACK auf Mediation/Konfliktlösung wird als unbegründet abgewiesen.


21. Februar 2011

Im Verfahren F-44/05RENV beantragt Herr STRACK die Ersetzung des Richters VAN RAEPENBUSCH wegen Befangeheit und verweist auf weitere Ereignisse, die sich noch nach dem Antrag vom 10.03.2010, insbesondere bei der Mitwirkung dieses Richters am Vergleich im Verfahren F-62/09, ereignet haben (s.a. Beschwerde 882/2011/PB zum Bürgerbeauftragten vom 13.04.2011). Zugleich beantragt Herr STRACK auch die Aufhebung der prozessulaen Immunität der Prozessvertreter der EU-Kommission im Verfahren F-44/05 und begründet dies mit einem Verdacht auf einen möglichen versuchten Prozessbetrug und der Notwendigkeit diesen durch zuständige Strafverfolgungsorgane klären lassen zu können.


28. Februar 2011

Guido STRACK wendet sich im Rahmen einer Öffentlichen Konsultation des Europäischen Bürgerbeauftragten zum Entwurf einer Erklärung zu den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes für EU-Beamte mit Bemerkungen an den Bürgerbeauftragten.


15. März 2011

Urteil F-120/07: Der Klage wird stattgegeben, die Entscheidung der Kommission, Herrn STRACK keine Entschädigung für krankheitsbedingt entgangenen Urlaub zu gewähren, wird aufgehoben.


22. März 2011

Der Europäische Bürgerbeauftragte stellt das Beschwerdeverfahren 0267/2011/PB ein, nachdem STRACK dies nach Zahlung der versprochenen Entschädigung durch die Kommission für erledigt erklärt hatte.


30. März 2011

Einlegung eines Rechtsmittels von Guido STRACK (Az: T-198/11 P) gegen das Urteil F-121/07 vom 20.01.2011. 


30. März 2011

Einlegung eines Rechtsmittels von Guido STRACK (Az: T-199/11 P) gegen das Urteil F-132/07 vom 20.01.2011.


1. April 2011

Einlegung eines Rechtsmittels der Europäischen Kommission (Az: T-197/11 P) gegen das Urteil F-121/07 vom 20.01.2011


11. April 2011

Die Europäische Kommission weist die Verwaltungsbeschwerde (R/723/10) von STRACK gegen das ihm nach dem Vergleich vom 06.07.2010 erteilte Zeugnis zurück.


13. April 2011

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 0882/2011/PB) wegen der fehlerhaften Erteilung eines Arbeitszeugnisses im Nachgang zum Vergleich im Gerichtsverfahren F-62/09.


29. April 2011

Medienradio.org veröffentlicht ein langes Interview mit Guido STRACK, in welchem er u.a. auch über seinen Fall spricht.


2. Mai 2011

Guido STRACK nimmt als Beschwerdeführer an einer mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Wahlprüfungsbeschwerden gegen die 5% Hürde bei der Europawahl teil.


6. Mai 2011

Herr STRACK erhebt eine neue Beschwerde (1103/2011/PB) an den Europäischen Bürgerauftragten, in der er sich gegen die drohende Streichung des Religionsunterrichts seiner Tochter an der Europaschule wendet. 


12. Mai 2011

STRACK verfasst eine Stellungnahme als Sachverständiger für die bevorstehende Anhörung im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments.


20. Mai 2011

Beschluss über die Aussetzung des Verfahrens F-118/07 bis zur Entscheidung in den Verfahren T-198/11P und T-199/11P.


25. Mai 2011

Guido STRACK nimmt als Sachverständiger an einer Anhörung des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments zum Thema Whistleblowing teil.


26. Mai 2011

Rechtsmittel (Az. T-268/11 P) der EU-Kommission gegen das Urteil F-120/07.


31. Mai 2011

Spiegel.de erwähnt in einem Beitrag über geächtete Whistleblower u.a. auch den Fall von Guido STRACK.


31. Mai 2011

Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 488/2010/PB): Keine Feststellung von Verwaltungsmissständen.


9. Juni 2011

Unter Bezugnahme auf die Kritik von Herrn STRACK in dessen Schreiben vom 25.01.2011 und vom 28.02.2011 und dessen Aufforderung das EU-Parlament mit seinem Fall zu befassen, stellt der Bürgerbeauftragte im Verfahren 268/2011/PB fest, dass er dies nicht für sinnvoll hält. Stattdessen teilt er Herrn STRACK mit: "Wie bereits erläutert, bestehen allerdings angeischts Ihrer spezifischen Beziehungen zur Kommission keine realistischen Aussichten, dass der Bürgerbeauftrage eine Einigung, die ihren besonderen Anliegen entsprechen würde, herbeiführen oder Missstände im öffentlichen Interesse abstellen könnte. Daher halte ich eine Untersuchung für nicht gerechtfertigt. Die oben angeführten Ausführungen werden mich auch in Zukunft bei meinen Erwägungen leiten, ob die Eröffnung einer Untersuchung im Falle möglicher künftiger Beschwerden, die, im weitesten Sinne, Ihre oben erwähnten whistleblowing Beschwerde bei OLAF, oder die darauffolgende Verschlechterung Ihres Verhältnisses zur Kommission, betreffen. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ich eine Untersuchung als gerechtfertigt betrachte, gering ist ...". Auf Sachfragen im Zusammenhang mit dem konkreten Beschwerde 268/2011/PB die er damit eingestellt hat, geht der Bürgerbeauftragte in seinem Schreiben nicht ein.


10. Juni 2011

Der Europäische Bürgerbeauftragte weist die Beschwerde vom 06.05.2011 (1103/2011/PB) zurück, da die Europaschule als solche nicht seiner Zuständigkeit unterfallen.


16. Juni 2011

10 Fragen und Kritikpunkte von Guido STRACK an der Entscheidung des Bürgerbeauftragten vom 31.05.2011 im Verfahren 488/2010/PB.


16. Juni 2011

Erneute Einstellung einer Beschwerde des Herrn STRACK (882/2011/PB) durch den Europäischen Bürgerbeauftragten ohne Untersuchung und unter Verweis auf die Entscheidung vom 09.06.2011 im Verfahren 268/2011/PB.


5. Juli 2011

Der Europäische Bürgerbeauftragte schließt das selbständige Untersuchungsverfahren OI/4/2009/PB ab, nachdem ihm die EU-Kommission zusichert, zukünftig sicherzustellen, dass vor Zahlungsrückforderungen gegenüber EU-Beamten diesen in hinreichendem Maße rechtliches Gehör gewährt wird.


22. September 2011

Der Haushaltskontrollausschuss des EU-Parlaments beschäftigt sich in einem öffentlichen Meinungsaustausch mit Whistleblowing und Disziplinarverfahren in den EU-Instiutionen. Ein Anwalt stellt OLAF ein miserables Zeugnis aus und der Europäische Bürgerbeauftragte bedauert in Anwesenheit von Guido STRACK auf eine Nachfrage des Abgeordneten Martin EHRENHAUSER ausdrücklich die Situation im Fall STRACK.


24. September 2011

Unter dem Titel "EU-Missstände - Ein Beamter kämpft gegen Brüssel" veröffentlicht die Süddeutsche Zeitung ein Portrait von Sebastian BECK über Guido STRACK.


29. September 2011

Entscheidung des Präsidenten des EuGÖD über die Zurückweisung des Antrages des Herrn STRACK im Verfahren F-44/05RENV auf Ablehnung des Richters VAN RAEPENBUSCH als befangen. Diese Entscheidung ist über die Webseite des Gerichts aus ungeklärten Gründen nicht zugänglich.


6. Oktober 2011

Die Richter des EuGÖD wählen Richter VAN RAEPENBUSCH zu ihrem Präsidenten.


4. November 2011

Reaktion des Bürgerbeauftragten auf die Kritik von Herrn STRACK im Verfahren 488/2010/PB vom 16.06.2011. Der Bürgerbeauftragte geht nur auf 2 von 10 Fragen STRACKs ein.


9. November 2011

Das Bundesverfassungsgericht erkennt auf die Wahlprüfungsbeschwerden von Guido Strack u.a. (Az.: 2 BvC 4/10) die 5% Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig, zieht aber keinerlei Konsequenzen daraus für die Europawahl 2009.


29. November 2011

Das OECD Kompendium zum "G20 Anti-Corruption Action Plan - Action Point 7: Protection of Whistleblowers" beruft sich zur Beurteilung der Situation in Deutschland auf Guido STRACK und schätzt die rechtliche Lage als unsicher und abschreckend für Whistleblower ein.


29. November 2011

Wiederaufnahmeanträge und Kritik von Guido STRACK an den Entscheidungen des Bürgerbeauftragten vom 09.06.2011 (488/2010/PB) und vom 16.06.2011 (882/2011/PB) über die "permanente Verweigerung meines Grundrechts aus Artikel 43 der EU-Grundrechtscharta"; zugleich neue Beschwerde gegen die Europäische Kommission (2456/2011/BEH) wegen der Verweigerung der vollständigen Umsetzung des Urteils F-119/07 vom 17.02.2011 durch jene.


7. Dezember 2011

Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst über seine Unzuständigkeit im Hinblick auf einen Antrag von Herrn STRACK auf Schadensersatz wegen überlanger Prozessdauer im Verfahren F-44/05RENV. Der Antrag wird an das Europäische Gericht verwiesen und dort unter dem Aktenzeichen T- 670/11 als neues Verfahren geführt.


12. Dezember 2011

Das WDR Fernsehen berichtet in der Sendung ServiceZeit über die Whistleblower-Fälle HEINISCH und STRACK


14. Dezember 2011

In der Sendung Bericht aus Brüssel des WDR Fernsehens wird unter dem Titel "Whistleblower: Allein gegen Brüssel" über den Fall STRACK berichtet.


14. Dezember 2011

Herr STRACK ergänzt seinen Wiederaufnahmeantrag vom 29.11.2011 zum Beschwerdeverfahren 882/2011/PB unter Verweis auf die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Befangenheitsantrag gegen den Richter am EuGÖD van Raepenbusch.


16. Dezember 2011

Der Europäische Bürgerbeauftragte informiert Guido STRACK über die teilweise Annahme und Weiterbearbeitung seiner Beschwerde 2456/2011/BEH.


20. Dezember 2011

Der Europarechtsexperte Univ. Prof. DDDr. Waldemar Hummer nimmt bei EU-Infothek.com Stellung zur Situation von Guido STRACK und anderen EU-Whistleblowern.


21. Dezember 2011

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 52/2012/BEH) gegen den Europäischen Gerichtshof wegen dessen Veröffentlichungspraxis und der aus Sicht von Guido STRACK rechtswidrigen Bevorzugung der französischen und Benachteiligung z.B. der deutschen Sprache.


30. Dezember 2011

In einem Schreiben an den Bürgerbeauftragten wendet sich Herr STRACK gegen dessen teilweise Einstellung der Beschwerde 2456/2001/BEH vom 16.12.2011 und erläutert wie seines Erachtens die EU-Kommission das Urteil im Verfahren F-119/07 hätte umsetzen müssen.


31. Dezember 2011

Einleitung eines Kostenfestsetzungsverfahrens durch Herrn STRACK zur Festsetzung der Höhe der ihm aus dem Verfahren T-85/04 durch die EU-Kommission zu ersetzenden Verfahrenskosten.


16. Januar 2012

Der SPIEGEL Heft Nr. 3/2012 erwähnt in einem Bericht über Informantenschutz unter dem Titel "Auf schmalem Grat" u.a. den Fall Guido STRACK.


16. Januar 2012

Beschwerde des Herrn STRACK beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Az.: 143/2012/BEH) gegen den Europäischen Gerichtshof, da die Kanzlei des EuGH ein Schreiben STRACKs an den 1.Generalanwalt des EuGH im Hinblick auf eine mögliche Rechtswidrigkeit eines Berufungsurteils des EuG (T-526/08P- gegen welches STRACK nicht mehr, wohl aber der 1.Generalanwalt noch vorgehen konnte) als nicht in der Verfahrensordnung vorgesehen zurück schickte, statt es als Petition zu behandeln.


19. Januar 2012

Mündliche Verhandlung im Verfahren F-44/05RENV.


20. Januar 2012

Da Herr STRACK die Sprachpraxis des Gerichtshofs zuvor nur innerhalb von Prozessen gerügt habe, stellt der Bürgerbeauftragte die Beschwerde 52/20112/BEH als verfrüht ein und regt an Herr STRACK möge seine Bedenken zunächst nochmals an die Kanzlei des Gerichtshofs richten.


22. Januar 2012

Das Internetprojekt "20zwoelf.de - Pressefreiheit - Schreib es laut!" berichtet über Whistleblowing und den Fall STRACK.


25. Januar 2012

Der Bürgerbeauftragte hält trotz der Kritik von Herrn STRACK vom 30.12.2011 an seiner Position zum Verfahren 2456/2011/BEH fest.


26. Januar 2012

Streichung der Rechtssache T-670/11 nach Antrag von Herrn STRACK dieses Verfahren als Gegenstandslos zu betrachten, da er den diesem Verfahren zugrunde liegenden Verweisungsbeschluss im Verfahren F-44/05RENV für rechtswidrig hält und anficht.


31. Januar 2012

Der - wie STRACK - nach Whistleblowing innerhalb der EU-Kommission frühpensionierte ehemalige Beamte Paulo SEQUIRA WANDSCHNEIDER wendet sich mit einer Petition unter dem Titel "Illegal Functioning of the Courts of the European Union" an das Europäische Parlament. Zuvor hatte er sich bereits mehrfach an die EU-Gerichte (unter anderem in dem Verfahren T-110/04 zu dessen Unterlagen Guido STRACK im Verfahren T-392/07 seinen Zugang einklagt) und den Europäischen Bürgerbeauftragten gewandt. AT GS 20120131


1. Februar 2012

Der Europäische Bürgerbeauftragte stellt das Beschwerdeverfahren 143/2012/BEH ein. Begründung: Es ginge hierbei um Rechtsprechung für deren Kontrolle der Bürgerbeauftragte unzuständig sei.


13. Februar 2012

In seinem Jahresbericht für das Jahr 2011 (in der englischen Fassung auf S. 16 oben rechts) erwähnt der Europäische Bürgerbeauftragte die Nichtaufnahme des Beschwerdeverfahrens 268/2011/PB und spricht von "einem Ausnahmefall" - dass er eine weitere Beschwerde des Herrn STRACK (882/2011/PB) mit der gleichen allgemeinen Begründung ebenfalls nicht untersucht hat, bleibt unerwähnt.


16. Februar 2012

Rechtsmittel des Herrn STRACK gegen den Beschluss im Verfahren F-44/05RENV vom 07.12.2011 (Az: T-65/12P).


22. Februar 2012

Guido STRACK gibt eine Stellungnahme als Sachverständiger zum Thema "Die Bedeutung von Whistleblowing für die Gesellschaft anerkennen - Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen" ab, anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 05.03.2012.


5. März 2012

Guido STRACK nimmt als Sachverständiger zum Thema "Die Bedeutung von Whistleblowing für die Gesellschaft anerkennen - Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen" teil an einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages.


19. März 2012

Beschluss über die Ablehnung - als verfristet - des Antrages des Rates der Europäischen Union im Verfahren T-268/11 P als Streihelfer der EU-Kommission zugelassen zu werden.


19. März 2012

Beschluss über die Ablehnung - als verfristet - des Antrages des Rates der Gewerkschaft "Union syndicale fédérale des services publics européens et internationaux" im Verfahren T-268/11 P als Streihelfer von Herrn STRACK zugelassen zu werden.


20. März 2012

Der fraktionsfreie österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser bringt gemeinsam mit anderen einen Antrag zur Änderung des EU-Beamtenstatuts ein, der einige der Vorschläge von Guido STRACK und anderen Sachverständigen aus der Anhörung vom 25.05.2011 aufgreift. Im Haushaltskontrollausschuss wird dieser Antrag mit einem anderen verschmolzen und an den federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments weitergeleitet. Jener stimmt später allerdings nur für eine wesentlich eingeschränktere Ergänzung des Beamtenstatuts durch einen neuen Artikel 22c zu Whistleblowing, die noch der Zustimmung des Plenums des EU-Parlaments sowie jender des EU-Rates bedarf.


23. März 2012

Nachdem der EuGH eine Änderung seiner Veröffentlichungspraxis nochmals abgeleht hatte, erhebt Herr STRACK diesbezüglich nochmals eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragen (Az.: 635/2012/BEH) und rügt die Verletzung des Gebots zur Gleichbehandlung der EU-Sprachen.


24. März 2012

Der Europäische Bürgerbeauftragte organisiert im EU-Parlament in Brüssel die Veranstaltung "Europe in crisis: the challenge of winning citizens' trust". Als Guido STRACK in einer Fragerunde den Präsidenten der EU-Kommission J.M. Barroso nach seinem Fall fragen will, wird ihm das Wort entzogen.


27. März 2012

Eröffnung der Ausstellung "Whistleblowing - Licht ins Dunkel bringen!" im Europäischen Parlament in Brüssel mit Reden u.a. von Guido STRACK und dem Generaldirektor von OLAF Giovanni Kessler. AT GS 20120327a


27. März 2012

Reaktion des Bürgerbeauftragten auf die Kritik von Herrn STRACK vom 29.11.2011 in den Verfahren 268/2011/PB und 882/2011/PB. Die Kritik STRACKs führt nicht zur Änderung des Standpunkts des Bürgerbeauftragten.


20. April 2012

Im Rahmen der Beschwerde 635/2012/BEH fordert der Bürgerbeauftragte Herrn STRACK auf den Beschwerdegegenstand zu konkretisieren.


3. Mai 2012

Berichtigung des Beschlusses vom 07.12.2011 im Verfahren F-44/05RENV.


9. Mai 2012

Guido STRACK legt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland ein und rügt, dass die Tatsache dass aus seiner erfolgreichen Wahlprüfungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht keine Konsequenzen für die Europawahl 2009 gezogen wurden, eine Verletzung der Art. 13 und des Art. 3 des 1. Zusatzprotokolls der Europäsichen Menschenrechtskonvention darstellt (Az beim EGMR: 28811/12).


15. Mai 2012

Mündliche Verhandlung im Verfahren T-392/07 welches am 12.10.2007 eingeleitet worden war.


15. Mai 2012

Das EuG weist das Rechtsmittel (T-184/11 P) von Bart NIJS gegen seine Entlassung in letzter Instanz zurück. NIJS hatte als Beamter des EU-Rechnungshofes auf mögliche Missstände bei dieser EU-Institution aufmerksam gemacht. Sein Fall war ein knappes Jahr zuvor noch Gegenstand der für das EU-Parlament erstellten Studie über Whistleblowing gewesen. Ein weiteres Mal zeigt sich, dass die Regelungen des EU-Beamtenstatuts Whistleblowern keinerlei Schutz bieten.


12. Juni 2012

Beschluss des Gerichts im Verfahren T-65/12P. Das Rechtsmittel STRACKs gegen den Beschluss des EuGÖD vom 07.12.2011 im Verfahren F-44/05RENV wird als unzulässig zurückgewiesen. Obwohl nach dem Wortlaut von Art. 9 Abs. 2 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs Rechtsmittel gegen Verweisungsbeschlüsse eigentlich zulässig sein müssten, ist das EuG der Ansicht, dass die Zuständigkeitsfrage insoweit immer von jenem Gericht zu klären sei, dem das Verfahren zugewiesen werde. Diese Möglichkeit schließe das hier gewählte Rechtsmittel aus.


3. Juli 2012

Mündliche Verhandlung im Verfahren T-268/11 P.


11. Juli 2012

Mündliche Verhandlung im Verfahren T-199/11 P.


27. September 2012

Beschluss des Europäischen Gerichts im Kostenfestsetzungsverfahren T-85/04 DEP. Von den Herrn STRACK tatsächlich entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 36.012,76 Euro muss die EU-Kommission, obwohl sie im Urteil T-85/04 vom 30.01.2008 zur Tragung aller Kosten verurteilt wurde, letztlich nur 12.600 Euro erstatten. STRACKs Zahlungsverpflichtung gegenüber seinem Anwalt beruhte auf dem Rechtsanwaltsgebührenrecht von Luxemburg, an das sich die EU-Gerichte nicht gebunden sehen. Da auf EU-Ebene keine eigene Gebührenordnung existiert legen die EU-Gerichte als erstattungsfähige Kosten erst im Kostenfestsetzungsverahren jene Kosten fest, welche sie als im konkreten Fall für angemessen erachten.


23. Oktober 2012

Urteil im zurückverwiesenen Verfahren F-44/05 RENV. Das EU-Beamtengericht hebt nun die Ernennung des Mitbewerbers und die Zurückweisung von STRACKs Bewerbung auf. Die EU-Kommission muss alle Verfahrenskosten tragen. Allerdings weist das Gericht zugleich sämtliche Anträge STRACKs auf Schadensersatz zurück. D.h. er muss die 2.000 EUR zurückbezahlen die er durch das Urteil vom 25.09.2008 erhalten hatte und erhält trotz über 8 Jahren Verfahrensdauer (seit Stellenbewerbung) auch hierfür keinerlei Entschädigung. STRACKs Antrag auf Aufhebung der Immunität der Prozessvertreter der Gegenseite wird als unzulässig zurückgewiesen - diesen Antrag hatte STRACK gestellt, nachdem das übergeordnete Gericht ihm dies im Urteil T-526/08P vom 09.12.2010 empfohlen hatte, woran sich das EU-Beamtengericht jetzt aber nicht gebunden sieht.


8. November 2012

Urteil im Rechtsmittelverfahren T-268/11P. Die EU-Kommission obsiegt. Das Gericht entscheidet unter Aufhebung des Urteils F-121/07 vom 15.03.2011 dass, anderes als alle anderen Beamten und sonstige Beschäftigte in Europa, EU-Beamte im Krankheitsfalle ihren entgangenen Urlaub nicht für mindestens 15 Monate übertragen können. Dass die Erkrankung bei STRACK dienstbedingt war, spielt für das Gericht keine Rolle, er muss den ausbezahlten Urlaub zurückbezahlen.


19. November 2012

Beschwerde von Prof. Ludwig von AnsTageslicht.de an den Europäischen Bürgerbeauftragten hinsichtlich der Behandlung von eigenen Dokumentenzugangsanträgen zum Fall Strack durch die EU-Kommission.


30. November 2012

Der unbeteiligte Fachanwalt für Arbeitsrecht Matthias Kaufmann veröffentlicht eine Besprechung zum Urteil T-268/11P vom 08.11.2012. Er spricht davon dass dort "mit zweierlei Maß gemessen" wurde und fordert eine Richtigstellung durch den Europäischen Gerichtshof. Hierfür bräuchte es einen bis zum 08.12.2012 zu stellenden Antrag des 1.Generalanwalts des Gerichtshofs auf Urteilsüberprüfung.


10. Dezember 2012

Bei Whistleblower-Netzwerk.de erscheint der Beitrag "Was hat die Eurokrise mit Whistleblowing und den Menschenrechtsdefiziten in Europa zu tun?, der sich ausgehend vom Fall Connolly kritisch mit dem Umgang der EU-Institutionen mit Whistleblowern und der Tatsache auseinandersetzt, dass jenen - anders als allen anderen Europäern - nicht einmal die Möglichkeit einer Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg offen steht.


11. Dezember 2012

Die Überprüfungskammer des EuGH entscheidet auf Vorschlag des Ersten Generalanwalts ein Überprüfungsverfahren (nach Art. 62 der Satzung des EuGH) hinsichtlich des Urteils T-268/11P vom 08.11.2012 einzuleiten. Dieses Verfahren erhält das Aktenzeichen C-579/12 RX II und dient dazu die Vereinbarkeit jener Entscheidung mit der Rechtsprechung des EuGH zu überprüfen. STRACK erhält im Laufe des Verfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme zu dieser Frage.


13. Dezember 2012

Urteil in den Rechtsmittelverfahren T-197/11P und T-198/11P. Das Rechtsmittel von Herrn STRACK gegen das Urteil des Beamtengerichts F-121/07 wird zurückgewiesen, demjenigen der Kommission wird stattgegeben. STRACK wird - bislang einmalig in der Rechtsprechung des EuG - eine Kosten-Gebühr von 2.000 EUR auferlegt, die er, zusätzlich zur Tragung der Verfahrenskosten der Gegenseite, an das Gericht zahlen muss. Eine Verletzung der Grundrechte STRACKs aus den Artikel 6 und 8 EMRK kann das Gericht nicht erkennen. Bis zum 13.01.2013 könnte der 1. Generalanwalt des EuGH diesem das Urteil noch zur Überprüfung vorlegen. STRACK selbst hat kein Rechtsmittel.


13. Dezember 2012

Urteil im Rechtsmittelverfahren T-199/11P. Das Rechtsmittel von Herrn STRACK gegen das Urteil des Beamtengerichts F-132/07 wird zurückgewiesen. STRACK wird - bislang einmalig in der Rechtsprechung des EuG - eine Kosten-Gebühr von 2.000 EUR auferlegt, die er, zusätzlich zur Tragung der Verfahrenskosten der Gegenseite, an das Gericht zahlen muss. Eine Verletzung der Grundrechte STRACKs aus den Artikel 6 und 10 EMRK kann das Gericht nicht erkennen. Bis zum 13.01.2013 könnte der 1. Generalanwalt des EuGH diesem das Urteil noch zur Überprüfung vorlegen. STRACK selbst hat kein Rechtsmittel.


17. Dezember 2012

Herr Thomas HOLBACH beantragt über das Portal asktheEU.org bei der EU-Kommission Zugang zu "allen Dokumenten im Zusammenhang mit den Rechtssachen F-121/07, T-197/11P und T-198/11P". In der Folge bekommt er nur einen sehr geringen Teil der Dokumente, insbesondere keine die von Herrn Strack oder seinem Anwalt stammen. Besonders bemerkenswert ist dabei dass die an Herrn Holbach herausgegebenen Dokumente belegen, dass der Vertrag mit Rechtsanwalt Wägenbaur zur Vertretung im Verfahren T-198/11P (ARES(2011)883346) eine höhere ARES-Registernummer aufweist und damit wahrscheinlich später entstanden ist als die von diesem mitverfasste Rechtsmittelbeantwortung (ARES(2011)788681 vom 19.07.2011). Dies würde einen Verstoß gegen Artikel 149a der Verordnung 2342/2002 in der Fassung der Verordnung 478/2007 (nunmehr geregelt in  Artikel 162 der Verordnung 1268/2012) bedeuten wonach die Umsetzung eines Vertrages erst nach dessen Unterzeichnung erfolgen kann, womit sich am 13.03.2014 auch die Anfrage einer EU-Abgeordneten beschäftigte.


21. Dezember 2012

Frau Andrea FUCHS beantragt über das Portal asktheEU.org bei der EU-Kommission Zugang zu "zu allen Dokumenten im Zusammenhang mit den Rechtssachen F-132/07 und T-199/11P". In der Folge bekommt auch sie nur einen sehr geringen Teil der Dokumente, insbesondere keine die von Herrn Strack oder seinem Anwalt stammen. Obwohl das Verfahren laut Verordnung 1049/2001 eigentlich innerhalb von 60 Arbeitstagen abgeschlossen sein sollte erhält Frau Fuchs den endgültigen Bescheid der EU-Kommission erst am 29.01.2014, also nach mehr als einem Jahr Verfahrensdauer


22. Dezember 2012

Herr Günter STEINKE beantragt über das Portal asktheEU.org bei der EU-Kommission Zugang zu "zu allen Dokumenten im Zusammenhang mit den Rechtssachen F-44/05, F-44/05RENV, T-225/05, T-526/08P, T-670/11 und T-65/12P ". In der Folge bekommt auch er nur einen sehr geringen Teil der Dokumente, insbesondere keine die von Herrn Strack oder seinem Anwalt stammen. Das weitgehend erfolglose Verfahren zieht sich hin bis zum 26.11.2013.


10. Januar 2013

Whistleblower-Netzwerk e.V. fordert in einer Pressemitteilung die Überprüfung auch der Urteile vom 13.12.2012 durch den EuGH.Jurablogs und Nachdenkseiten greifen diese Pressemitteilung auf.


15. Januar 2013

Urteil im Verfahren T-392/07. Der Klage von Herrn STRACK gegen die Entscheidungen mit denen OLAF und die EU-Kommission seinen Antrag vom 20.06.2007(!) auf Zugang zu Dokumenten nach Verordnung 1049/2001 zurückgewiesen hatten, wird zu großen Teilen stattgegeben. Das EuG lehnt aber, trotz der Feststellung erheblicher Fehler der Beklagten, jegliche Schadensersatzforderung STRACKs - auch im Hinblick auf die überlange Dauer des Gerichtsverfahrens - ab. Er muss 1/3 seiner Kosten selbst tragen.


13. März 2013

Herr STRACK stellt einen Antrag das Verfahren T-199/11P wieder aufzunehmen.


15. März 2013

Herr STRACK legt ein Rechtsmittel gegen das Urteil T-392/07 ein, welches beim EuGH das Aktenzeichen C-127/13 P erhält.


30. Mai 2013

STRACK nimmt auf Einladung des Europarats als Experte an einer Tagung zum Thema "How to protect whistleblowers?" teil


6. September 2013

Mit Beschluss des Europäischen Gerichts wird der Wiederaufnahmeantrag STRACKs gegen das Urteil vom 13.12.2013 im Verfahren T-199/11 P als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht argumentiert STRACK hätte bereits gegen das erstinstanzliche Urteil und nicht erst gegen das Rechtsmittelurteil einen Wiederaufnahmeantrag stellen müssen. Allerdings gab es bisher bei über 50 Fällen noch keinen einzigen Wiederaufnahmeantrag vor den EU-Gerichten der erfolgreich war.


19. September 2013

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Überprüfungsverfahren C-579/12 RX II stellt fest dass das Urteil des Europäischen Gerichts vom 08.11.2012 im Rechtsmittelverfahren T-268/11 P rechtsfehlerhaft war und die Einheit des EU-Rechts verletzt hat. Jenes Urteil wird aufgehoben so dass Herrn STRACKs Klage (F-120/07) auf Übertragung des krankheitsbegingt nicht genommenen Jahresurlaubs aus 2004 letztlich für ihn erfolgreich abgeschlossen wurde. Bemerkenswert am Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist, dass hier erstmals die Geltung allgemeiner EU-Beschäftigungsstandards auch für EU-Beamte festgestellt wurde.


10. Oktober 2013

Guido STRACK beteiligt sich an der Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie u.a. gegen die - von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen im Hauruck-Verfahren eingeführte - 3% Hürde für die EU-Wahl 2014.


15. Oktober 2013

Herr STRACK fordert die neu ins Amt gekommene EU-Bürgerbeauftragte O'REILLY auf eine umfassende Untersuchung zum Verhalten ihres Amtsvorgängers in seinem Fall durchzuführen. In jenem Schreiben listet STRACK detailliert 10 konkrete Vorgänge auf, die er als Fehlverhalten des früheren Bürgerbeauftragten ihm gegenüber ansieht.


15. Oktober 2013

In einem umfangreichen Schreiben macht STRACK gegenüber der Bürgerbeauftragten nochmals deutlich warum er der Ansicht ist, dass diese auf seine Beschwerde 635/2012/BEH feststellen sollte dass der Europäische Gerichtshof unrechtmäßig einen Teil seiner Dokumente nicht in allen Amtssprachen, ja nicht einmal in Deutsch, veröffentlicht. Eine Entscheidung der Bürgerbeauftragten zu dieser Beschwerde aus 2012 steht auch Mitte 2014 noch aus.


24. Oktober 2013

Die EU-Kommission stellt einen Kostenfestsetzungsantrag im Verfahren T-198/11 P und fordert von STRACK die Kosten ihres Rechtsanwalts ein.


13. Dezember 2013

Mittels eines Dokumentenzugangsantrages über das Portal asktheEU.org begehrt und erhält STRACK einige Informationen über die Struktur der internen Kommissionsdatenbank ARES in welcher die Kommission allen wichtigen Postein- und Postausgang registriert.


6. Januar 2014

Ablehnende Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 2290/2012/VL von Prof. Dr. Johannes LUDWIG gegen die Europäische Kommission. Prof. LUDWIG hatte bereits am 03.08.2011 bei der EU-Kommission Zugang zu allen Dokumenten (jeweils mit allen Anhängen) der Kommission im Bezug auf alle Verfahren des Herrn Strack beantragt. Bekommen hat er mit großen Verzögerungen aber nur einen kleinen Teil der betreffenden Dokumente, jene die ohnehin bereits öffentlich waren. Hinsichtlich der restlichen Dokumente hatte sich die Kommission darauf berufen der Antrag LUDWIGs sei zu unbestimmt und hielt an dieser Auffassung auch dann noch fest als Prof. LUDWIGder Kommission eine umfangreiche Liste mit Aktenzeichen der betreffenden Verfahren zuleitete. Die Bürgerbeauftragte konnte in all dem keine Verstöße gegen die Verordnung 1049/2001 oder den Verhaltenskodex der Kommission entdecken.


10. Januar 2014

Die Bürgerbeauftragte weist das Ansinnen STRACKs vom 15.10.2013 Fehlverhalten ihres Amtsvorgängers festzustellen mit einer weitgehend sehr formalen und pauschalen Begründung zurück ohne auf die Argumente Stracks im Detail einzugehen.


4. Februar 2014

In Anknüpfung an seinen Antrag vom 13.12.2013 stellt STRACK über das Portal asktheEU.org einen weiteren Antrag auf Dokumentenzugang und will nun Zugang zu konkreten Datensätze aus der Kommissionsdatenbank ARES, darunter alle Datensätze eines bestimmten Tages. Diesmal verweigert die Kommission aber die Dokumente. Die Kommissoin lässt hinsichtlich des daraufhin gestellten Zweitantrags STRACKs, in dem dieser auf Rechtsprechung verweist, wonach auch Daten in Datenbanken Dokumente im Sinne der Dokumentenzugangsverordnung 1049/2001 sind, alle gesetzlichen Antwortfirsten verstreichen. Auch auf die Rüge Stracks, dass die Kommission jene Registerdaten nach Art. 11 der Verordnung 1049/2001 ohnehin von sich aus längst hätte öffentlich machen müssen, reagiert die EU-Kommission, trotz Erinnerung nicht.


5. Februar 2014

Die Europäische Bürgerbeauftragte weist die Beschwerde 2027/2013/VL vom 23.10.2013 zurück mit der sich Herr Thomas HOLBACH über die Behandlung seines Dokumentenzugangsantrages vom 17.12.2012 (s.o.) durch die Kommission beschwert hatte.


6. Februar 2014

Guido STRACK nimmt als Vertreter des Whistleblower-Netzwerk e.V. an einer Anhörung des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Thema Whistleblowing statt.


11. Februar 2014

Prof. LUDWIG schreibt an die Europäische Bürgerbeauftragte und beschwert sich über deren Entscheidung vom 06.01.2014. Er legt dabei im Detail dar warum er die Begründung der Bürgerbeauftragten zur Verfahrenseinstellung für fehlerhaft hält und bitte um Änderung. Außerdem lädt er Frau O'REILLY auch ein nach Hamburg zu kommen, um mit seinen Studierenden zu diskutieren.


26. Februar 2014

Das Bundesverfassungsgericht hebt auch die 3% Hürde bei der EU-Wahl als verfassungswidrig auf. Damit hat STRACK eines seiner Ziele erreicht: bei der EU-Wahl am 25.05.2014 gibt es in Deutschland erstmals keine Sperrklausel. Seine Beschwerde 28811/12 vom 09.05.2012 beim EGMR gegen die fehlende Rückwirkung des ersten BVerfG-Urteils ist allerdings immer noch anhängig.


13. März 2014

Die Abgeordnete Amelia ANDERSDOTTER, eine Piratin aus Schweden, stellt im Europäischen Parlament die Anfrage E-002960-14, die sich mit etwaigen Verstößen der Kommission gegen die Finanzordnungsreglungen der EU bei der Vergabe und Abwicklung von Verträgen mit Anwälten befasst (zur Relevanz im Fall Strack s.o. 17.12.2012). Die Antwort von Kommissionspräsident Barroso erfolgt am 14.05.2014.



5. April 2014

Guido STRACK stellt noch weitere Dokumentenzugangsanträge über das Portal asktheEU.org darunter auch solche an die Europäische Bürgerbeauftragte, um zu erfahren wie diese mit der Registerpflicht aus Art. 11 der Verordnung 1049/2001 oder mit Beschwerden gegen von ihr getroffene Entscheidungen umgeht. Die Anfragen werden sehr schleppend und zum Teil auch ausweichend beantwortet. All dies kann auf asktheEU.org von jedermann Tagesaktuell nachverfolgt werden.


10. April 2014

Das Verfahren F-118/07 mit dem STRACK Schadensersatz von der Kommission einklagte wird nach 6 1/2 Jahren, ohne dass hierzu jemals eine Verhandlung stattgefunden hätte, aufgrund eines  Vergleichs eingestellt.


10. April 2014

Auch das Verfahren F-61/09 mit dem STRACK Einsicht in seine ordnungsgemäß zu führende Personalakte begehrte, wird - nach fast 5 Jahren ohne Verhandlung - aufgrund des  Vergleichs eingestellt.


10. April 2014

Die Europäische Bürgerbeauftragte teilt Herrn Prof. LUDWIG auf dessen Schreiben vom 11.02.2014 hin mit, dass sie in allen Punkten ihre Entscheidung vom 06.01.2014 über die Einstellung der Beschwerde 2290/2012/(VL)PMC festhält. Auf die meisten Argumente LUDWIGs geht sie dabei bestenfalls oberflächlich ein und beruft sich am Ende darauf dass die Rechtsprechung der Bürgerbeauftragten ein weites Ermessen bei seinen Entscheidungen zubillige.


14. Mai 2014

Kommissionspräsident BARROSO beantwortet die Anfrage der Abgeordneten ANDERSDOTTER vom 13.03.2014 nur ausweichend und teilweise gar nicht. Er gibt dennoch letztlich zu, dass die Kommission "gelegentlich" Anwälte unter Verstoß gegen die Finanzordnungsregelungen für sich hat arbeiten lassen bevor ein entsprechender Vertrag unterzeichnet war. OLAF habe dies untersucht und keinen Grund für ein Tätigweren gesehen. Komissionspräsident  BARROSO gibt an diese "Abweichungen von den anwendbaren Regeln" würden vom internen Kontrollsystem der Kommission beobachtet und seien im Jahresbericht des juristischen Dienstes registriert. Unsere Recherchen konnten dort allerdings keine entsprechenden Hinweise finden.


20. Mai 2014

Der für diesen Tag vorgesehene Verhandlungstermin im Verfahren T-221/08 wird vom EuG kurzfristig aus dessen Kalender gestrichen obwohl es bereits seit dem 30.08.2008 anhängig ist, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Dieses Verfahren ist auch nicht durch Vergleich beendet worden, da es ansonsten einen Beschluss hierüber geben müsste.


22. Mai 2014

Die Generalanwältin des EuGH KOKOTT gibt ihre Schlussanträge im Verfahren C-127/13P bekannt. Diese dienem dem EuGH zur Vorbereitung des Urteils welches für Ende 2014 erwartet wird. KOKOTT schlägt vor dem Rechtsmittel STRACKs in einem einzelenen Punkt zu folgen dies aber ansonsten ebenso abzuweisen wie das Anschlussrechtsmittel der Europäischen Kommission. Problematisch an dem Vorschlag KOKOTTS erscheint insbesondere, dass sie den Antragssteller im Dokumentenzugangsverfahren mit hohen Hürden belastet, während die Institution z.B. Datenschutzrechte Dritter als Verweigerungsgrund geltend machen darf ohne hierzu jene Dritten überhaupt konsultieren zu müssen. Auch die Lösung zur Geltendmachung eines Schadensersatzes wegen überlanger Verfahrensdauer (hier datiert das Ausgangsverfahren aus 2007) wieder ein komplett neues Verfahren anstrengen zu müssen ist nicht überzeugend.


22. Mai 2014

Im Verfahren F-90/13 beschließt das EuGÖD die Weitergabe von Akten an nationale Behörden, um diesen ein Vorgehen gegen den Rechtsanwalt eines anderen klagenden EU-Beamten zu ermöglichen. Interessant hieran ist, dass im Fall STRACK in den Urteilen F-44/05 und T-526/08P noch festgestellt worden war, dass eine Weitergabe von Akten an nationale Strafverfolgungsbehörden - dort ging es um die Prüfung möglicher Straftaten durch die Prozessvertreter der EU-Kommission - den EU-Gerichten versagt sei.


25. Mai 2014

In Deutschland finden erstmals Wahlen zum Europäischen Parlament statt für die es keine Sperrklausel gibt. Über die Beschwerde STRACKs zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht verweigerten Konsequenzen aus der Rechtswidrigkeit der Europawahl 2009 ist unterdessen noch immer nicht entschieden worden.


12. Juni 2014

Ablehnende Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 755/2014/BEH von Guido STRACK gegen den Europäischen Datenschutzbeauftragen. STRACK hatte gerügt, dass der Datenschutzbeauftragte ihm Dokumente, die sich auf eine Beschwerde STRACKs gegen OLAF beim Datenschutzbeauftragten bezogen, nicht nach Verordnung 1049/2001 herausgeben wollte. Der Datenschutzbeauftragte verteidigte sich damit dass die Untersuchung noch andauere und die Datenschutzeinteressen gewahrt werden müssten. Er bot STRACK die Einsicht vor Ort an. STRACK machte geltend, dass es hier nur um den Schutz seiner persönlichen Daten gehe, er also auch dispositionsbefugt sein müsse. Auch sei es ihm nicht zumutbar deswegen extra nach Brüssel zu fahren und die Kosten dafür zu tragen. Dem folgte die Bürgerbeauftragte nicht.


18. Juni 2014

STRACK nimmt als Vertreter des Whistleblower-Netzwerk e.V. und als Referent an der International Whistleblowers Conference in Amsterdam teil.


29. September 2014

Ablehnende Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 635/2012/BEH von Guido STRACK gegen den Europäischen Gerichtshof. STRACK hatte gerügt, dass der Gerichtshof Veröffentlichungen nicht, wie rechtlich vorgeschrieben, in allen Amtssprachen vornimmt. Gerichtshof und ihm folgend Bürgerbeauftragten negieren hingegen, dass es sich bei dem nur in französisch veröffentlichten Sachverzeichnis der Rechtsprechung um eine Veröffentlichung im Rechtssinne handelt, sie sprechen lediglich von einem öffentlich gemachten internen Arbeitsdokument, für das jene Pflicht nicht einschlägig sei.


2. Oktober 2014

Urteil des EuGH im Verfahren C-127/13P. Das Rechtsmittel STRACKs gegen das Urteil T-392/07 des EuG wird vollumfänglich zurückgewiesen. Demmach war es zulässig dass in jenem Verfahren der Spruchkörper im laufenden Verfahren gewechselt wurde. Auch der Vortrag STRACKs die EU-Kommission müsse, bevor sie sich auf Persönlichkeitsrechte Dritter berufen könne, jene anhören, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Demnach muss nunmehr der Antragssteller beweisen, dass seinem Antrag auf Dokumentenzugang Persönlichkeitsrechte Dritter nicht entgegenstehen. Laut EuGH besteht diese Beweislast sogar dann, wenn eine Einwilligung des Dritten in die Weitergabe seiner persönlichen Daten vorliegt. Gleichzeitig entschied der EuGH auch über das Anschlussrechtsmittel der Kommission und gab diesem insoweit statt, als die Kommission sich darauf berufen hatte, sie brauche nicht-exisiterende Dokumente nicht herauszugeben. Laut EuGH gilt dies selbst dann, wenn es eigentlich eine Rechtspflicht gibt, derzufolge das Dokument bei der Kommission existieren müsste (hier Art. 11 der VO 1049/2001 demzufolge die Kommission eigentlich ein öffentliches Vollregister aller ihrer Dokumente führen müsste). Dies hatte das EuG noch anders beurteilt.


3. Oktober 2014

Die Europäische Kommission weist den Antrag STRACKs auf Dokumentenzugang im Verfahren GestDem 2014/670 weitgehend zurück. Mit diesem hatte STRACK versucht Zugang zu einer Vielzahl von Daten-Dokumenten aus der Registerdatenbank ARES der Kommission zu erlangen, so u.a. alle Dokumente eines bestimmten Arbeitstages. Die EU-Kommission sieht diesen Antrag als unzulässig an da STRACK nicht willkürlich derart viele Dokumente heraus verlangen könne.


21. Oktober 2014

Mündliche Verhandlung im Verfahren T-221/08 vor dem EuG. Dies ist die erste Verhandlung in erster Instanz, mehr als 6 Jahren nach Klageeinreichung!


26.April 2016

Nach der mündlichen Verhandlung dauert es nochmals über eineinhalb Jahre bis zum Urteil des EU-Gerichts im Verfahren T-221/08. Zwar obsiegt STRACK in Teilbereichen. Im Kern aber wird ihm zum Verhängnis, einen nach Klageanhängigkeit in gleicher Sache ergangenen neuen Ablehnungsbescheid der EU-Kommission nicht nochmals angefochten zu haben. Das letzte Verfahren vor den EU-Gerichten endet also quasi mit der Feststellung, STRACK habe leider nicht genug geklagt.

Eigentlich stünde STRACK jetzt noch ein Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer (mehr als 8 Jahre bis zum erstinstanzlichen Urteil) zu, aber dazu müsste STRACK erneut gegen den Bürokraten-Moloch EU-Kommission klagen.

STRACK gibt auf.


danach

Das ewige Hin & Her sowie die Aussicht, damit noch Jahre verbringen zu müssen, zwingt Guido STRACK in die Knie. Auch finanziell.

Was konkret geschehen ist, war bis 3.8. 2019 hier zu lesen, und insbesondere dabei auch die Rolle eines Rechtsanwalts aus Brüssel, der für die EU-Kommission in Sachen Guido STRACK tätig geworden war.

Wir haben diese beiden letzten Einträge aktuell und vermutlich vorübergehend abgeschaltet, um dem Anwalt, über den wir einige Tatsachen geschrieben haben, Gelegenheit zu geben, diese ggfs. zu korrigieren. Er droht uns mit einer zivilrechtlichen Klage und strafrechtlichen Anzeige "wegen übler Nachrede bzw. Verleumdung".

Er hat uns eine Frist über ein Wochenende gesetzt (Samstag + Sonntag), diese (aus seiner Sicht) "Schmähkritik" abzuschalten. Wir erwarten jetzt von ihm präszise Angaben zu dem, was an den von uns geschilderten Fakten unzutreffend sein soll. Seine (etwaigen) Korrekturen erwarten wir nicht innerhalb von 2 Tagen über ein Wochenende, sondern - anstandshalber - innerhalb von 2 Wochen.

Wir werden nach dem 16. August 2019 berichten, wie es weitergeht.



Hinweis:

Eine Kurzfassung dieser Geschichte gibt es in Form einen Portraits des Whistleblowers Guido STRACK unter www.ansTageslicht.de/Strack.

(JL)