Lisa HASE's erste Klage gegen die Zahnklinik der UMG Göttingen u.a. datiert aus dem Jahr 2004. Die Klage gegen Zahnarzt Dr. dent. Nr. 12 u.a aus 2008. Im Jahr 2016, also im 12. Jahr der ersten und im 8. Jahr der zweiten Schadensersatzklage sieht sich der Vorsitzende Richter der 9. Kammer am Landgericht Göttingen bemüßigt, tatsächlich einen Beweistermin anzuberaumen. Dabei soll nicht das streitige Behandlungsgeschehen geklärt werden und nicht die Echtheit der eingereichten Patientendokumentationen, sondern es soll ausschließlich darum gehen, ob die Praxis von Nr. 12 eine "Gemeinschaftspraxis" war, so wie es das angebrachte Praxisschild glauben lässt (siehe Foto weiter oben). Und so hatten es auch die Richter anfangs vermutet, weil
- eine Praxisbezeichnung wie Dr. dent. Nr. 12 mit dem Zusatz "und Kollegen"
- eine gemeinsame Emailadresse mehrerer Ärzte
- eine einheitliche Patientennummer
- ein gemeinsamer Praxisstempel
- u.a.m
für eine "Gemeinschaftspraxis" oder auch eine "Scheingemeinschaftspraxis" spricht, wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung festgelegt hat. Da muss dann jeder Arzt für den anderen haften und so beispielsweise Zahnarzt Nr. 12 für das, was seine Kolleginnen Nr. 13 oder 15 gemacht haben, an die er Lisa HASE oft verwiesen hat. Die Richter wollen - ganz offenbar - vor allem klären, ob Zahnarzt Nr. 12 überhaupt für seine Kolleg:innen haften muss. Also ob "Gemeinschaftspraxis" oder nicht.
Im Vorfeld hat Nr. 12 das Gericht wissen lassen, dass "alle Zahnärzte/innen in der Praxisgemeinschaft .... selbständig" waren bzw. sind und dass sie "eigene Mitarbeiterinnen, eigene Verwaltungshelferinnen" hatten.
Zahnärztin Nr. 13 sagt dieses aus: "Ich habe Personal nicht selbst angestellt. Wir haben uns das Personal ja geteilt."
Diesen Widerspruch lassen die Richter einfach stehen. Sie klären ihn nicht durch entsprechende Nachfragen auf. Ebensowenig den Umstand, warum an der Eingangstüre ein Schild mit der Aufschrift "Gemeinschaftspraxis" prangte, wo Zahnarzt Nr. 12 doch angibt, dass er nur vorübergehend eine solche geführt habe und das ausgerechnet mit einer ganz anderen Ärztin, die Lisa HASE nicht behandelt hat. Dass er aber mit Nr. 13 eine "Gemeinschaftspraxis" hatte, sagt er nicht. Nr. 13 hatte Lisa behandelt. Und er kann sich auch beim besten Willen nicht daran erinnern, dass seine leibliche Schwester seit langem in seiner Praxisverwaltung für ihn arbeitet.
Die Richter, allen voran David KÜTTLER, fragen einfach nicht nach.
Auch ein zweiter Zeugentermin Ende des 8. (bzw. 12.) Jahres seit Prozessbeginn bringt keine neuen Erkenntnisse. "Es ist ja auch schon lange her", wie Zahnärztin Nr. 21 aus der zeitweiligen "Gemeinschaftspraxis" betont.
Das ist nicht allzu verwunderlich, denn mit den Jahren geht der Erinnerung die Präzision verloren. Und/oder man kann glaubhaft darstellen, dass man sich einfach nicht mehr erinnern könne. Z.B. wenn oder weil man nichts sagen will.
Jeder Richter weiß das. Und jeder Richter weiß auch: Je länger man ein Verfahren in die Länge ziehen kann, umso unwahrscheinlicher wird es, dass man bestimmte Dinge aufklären kann.
Insbesondere wenn man das nicht möchte.
Auch das ist dokumentiert im dritten Teil der Chronologie.