Lisa HASE's Odyssee erst durch die deutsche Zahnheilkunde, dann vorm Göttinger Landgericht: eine Kompaktversion ihrer Geschichte.

Vorbemerkung:

Was wir ausführlich dokumentiert haben, u.a. in 4 chronologischen Erzählungen, ist hier kompakt zusammengefasst für schnelle Leser, Lesezeit ca. 12 Minuten. 

Die Kurzfassung kann die detailliert geschilderten subtilen Vorgehensweisen z.B. durch die Richter am Göttinger Landgericht nicht ersetzen. Deswegen empfehlen wir auch dort einen Blick hineinzuwerfen. In Teil I ist die zahnmedizinische Leidensgeschichte beschrieben. In Teil II, wie die Richter versuchen, Lisa HASE's Verfahren zu beenden, indem sie sie zu psychiatrisieren versuchen, konkret ihre "Prozessfähigkeit" in Frage stellen. Das klappt nicht. Danach beauftragen die Richter einen weiteren Gutachter, den dritten, ohne dass sie ihm vorgeben, was genau er bewerten soll, und setzen darauf, dass alles möglichst lange dauert und dass Lisa HASE die Puste ausgeht: Die Göttinger Landrichter und ihr Gutachter. Oder: Wie man mit (überflüssigen) Gutachten die Beweisführung eines Klägers für immer unmöglich machen kann. Teil III der Chronologie. Im letzten Teil IV geht es um die vielen Ungereimtheiten und Widersprüche, die die Richter einfach nicht nur Kenntnis nehmen wollen. Bzw. nicht müssen, denn Richter gelten hierzulande als unantastbar: Fakten ignorieren, Tatsachen erfinden, Verfahren verschleppen: Fehlerkultur und richterliche Unabhängigkeit am Landgericht Göttingen.

Die einzelnen Texte ("Kapitel") finden Sie auf Ihrem PC oder Tablet in der linken Navi-Leiste, beim Smartphone ganz nach unten scrollen.

Sie können diese Kompaktversion direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/KurzformOdyssee sowie die gesamte Geschichte mit all ihren Kapiteln unter www.ansTageslicht.de/LandgerichtGoettingen.


Wie und wo alles begann: in der Zahnklinik des Göttinger Universitätsklinikums

Es kann schnell gehen, dass man bei Zahnschmerzen Pech hat und sich notgedrungen in die zahnmedizinische Notaufnahme begeben muss, z.B. in jene des Universitätsklinikums Göttingen (UMG). Je nachdem, wer gerade Dienst schiebt und abhängig davon, wie gut dann die Dokumentation ausfällt, also je nachdem, wie dann der nächste Behandler informiert ist, kann es zu weiteren Komplikationen kommen. Ein erster Fehler generiert einen zweiten und der dann einen weiteren. Letztlich potenziert sich alles recht schnell. So auch im Fall von Lisa HASE, bei dem einer der ersten Zahnärzte den falschen Zahn röntgen lässt, der zweite den ‚richtigen‘ dann zwangsläufig nicht richtig, konkret: nicht behandelt. Der dritte konstatiert dann beim ‚richtigen‘, dass die Karies bereits bis zum Nerv vorgedrungen ist, weshalb der Zahn nicht mehr zu retten ist. Die Zahnlücke wird vom 4. Behandler in der UMG mit einer Brücke versorgt.

Aber Behandler Nr. 4 liest die Dokumentation nicht, in der unmissverständlich steht, dass die Schmerzen auf Okklusionsstörungen hinweisen. Er entfernt daher die Brücke nicht, montiert stattdessen eine Aufbissschiene. Die aber zeichnet sich durch Fehlkontakte aus, die Schmerzen in jetzt insgesamt 7 Zähnen werden unerträglich. Bei einem neuerlichen Termin in der Göttinger Zahnklinik vergisst Behandler Nr. 5 den Wurzelkanal vor dem Versiegeln zu desinfizieren, die Folge: eine schwere Knochenentzündung.

Nach der Behandlung durch insgesamt 10 Zahnärzte, 4 frei praktizierende und 6 Zahnärzte der UMG innerhalb von 4 Jahren ist unsere Protagonistin physisch und psychisch am Ende. Die ausgebildete Diplom-Supervisorin und Psychotherapeutin begibt sich selbst zu einem anerkannten Psychotherapeuten und bittet um Krisenbegleitung. Dessen Rat: Zahnarzt Nr. 12. Der sei auch als zahnärztlicher Sachverständiger tätig, in der Schiedskommission der Zahnärztekammer und vor Gerichten. Kann also nur gut sein!

Etwas später hat Behandler Nr. 12 gerade keine Zeit, die Patientin geht zu einem der Oberärzte der UMG-Zahnklinik, um sich einen Weiterbehandlungsplan empfehlen zu lassen. Ihre dabei geäußerte Kritik an den Aktionen der bisherigen Behandler nimmt der Oberarzt zum Anlass, das Arztgeheimnis zu brechen und mit Nr. 12 zu telefonieren: um ihm zu signalisieren, dass die Protagonistin die UMG verklagen wolle. Sie sei wohl „psychisch krank“.

Als die Patientin wieder zu Nr. 12 muss, schiebt der sie an seine Kolleg*innen ab. Konkret an die Nummern 13 bis 15 in seiner „Gemeinschaftspraxis“. Dort kommt es zu weiteren Pannen und Fehlern etwa dergestalt, dass einer Helferin beim Säubern eines Wurzelkanals – eine Arbeit, die ihr eigentlich untersagt ist – offenbar die Spitze des Instruments abbricht ohne dass sie das merkt.

Der Zahn schmerzt weiter. Ein frei praktizierender Endontologe (sozusagen Nr. 18) zieht ihn und sieht, wie unter dem Zahn ein abgebrochenes Instrumententeil herausragt. Er holt es raus, reimplantiert den Zahn. Die Folge: eine schwere Knochenentzündung.

Soweit die Vorgeschichte in der denkbar knappesten Kurzform. Ausführlich beschrieben in Teil I der Chronologie Lisa HASE's zahnmedizinische Leidensgeschichte.

Die Patientenakte(n)

Lisa HASE ist inzwischen am Ende, will verstehen, was falsch gelaufen ist und warum. Sie möchte, dass anderen nicht gleiches passiert und liest sich deshalb in die Fachliteratur der deutschen Zahnheilkunde ein. Und beginnt zu begreifen, dass man dagegen etwas unternehmen müsse.

Dazu braucht sie ihre Patientendokumentation, in der steht, wer was wann in der Praxis des Zahnarztes Dr. dent. Nr. 12 gemacht hat. Sie wurde mal von Nr. 12, mal von Nr. 13 oder 15 behandelt und versteht die Praxis als "Gemeinschaftspraxis", die so funktioniert, dass es eine gemeinsame Patientendokumentation gibt, damit jeder der Behandler weiß, was der andere zuvor gemacht hat.

"Gemeinschaftspraxis" heißt es auch auf dem Schild, das an der Eingangstüre hängt.

Doch die Zahnärzte wollen die Patientenakte nicht vorzeigen - mit fadenscheinigen Begründungen. Lisa HASE muss klagen, gewinnt natürlich, denn jeder Patient hat das gesetzlich verbriefte Recht, Einblick in seine Akte nehmen zu dürfen.

Und sie staunt nicht schlecht, was sie zu Gesicht bekommt: 5 verschiedene handschriftliche Dokumentationen ihrer 5 Behandler. Alle jeweils in einer sozusagen identischen Schrift verfasst.

Lisa HASE hat nur eine einzige, nämlich eine gemeinsame Patientenakte in Erinnerung. Anderes kann sie aber nicht beweisen. Aber sich wundern. Und sie stellt sich diese Fragen:

  • Was kann das bedeuten?
  • Wurde(n) die Akte(n) etwa neu (ab)geschrieben?
  • Für einen bestimmten Zweck?
  • Und bei dieser Gelegenheit verändert?
  • Kommen deshalb mehrere Flüchtigkeitsfehler zustande?
  • Ist etwa das ein oder andere falsch dokumentiert?
  • Wurde deshalb an einer Stelle - nachträglich - sogar mit Tippex gearbeitet (auf Blatt 4, Datumseintrag 6.10.2004)?
  • Warum fehlt ein Behandlungstermin im Januar 2005?

Fragen über Fragen. Aber ersteinmal keine Antworten ...

Schadensersatzklage gegen Zahnarzt Dr. dent. Nr. 12 u.a.

Eine erste Klage auf Schadensersatz hat Lisa HASE bereits vier Jahre zuvor gegen die Zahnklinik der UMG Göttingen erhoben, da wo ihre Leidensgeschichte begonnen hatte. Klage Nr. 2 war die auf Einsichtnahme in ihre Patientenakte. Das hat nur kurz gedauert.

Jetzt, Ende des Jahres 2008, will sie Genugtuung von Zahnarzt Nr. 12 und seinen Kolleginnen, reicht eine Schadensersatzklage ein. Sie will "den Pfusch", wie sie sagt, die vielen Fehler nicht akzeptieren, insbesondere nicht, was sich im Oktober 2004 in der Praxis von Zahnarzt Nr. 12 ereignet hat. Das haben wir hier nochmals zusammengefasst: als zahnmedizinischen Katastrophenmonat.

Lisa HASE ist eine sogenannte Risikopatientin mit einem hohen Risiko der Chronifizierung ihrer Funktionsstörungen und Schmerzen. Ihre Zahnärzte wussten das, und hatten trotzdem kein Konzept entwickelt, sondern immer nur herumgewurschtelt: Einmal soll die Bisslage in Ordnung gewesen sein, so Nr. 12, einige Tage danach laut Zahnärztin Nr. 13 wieder doch nicht, dann wurde ein Zahn erst devitalisiert, obwohl es dazu keine Notwendigkeit gab, später dann gezogen und reimplantiert.

Professionelle Behandlung sieht anders aus, aber Zahnarzt Dr. dent. Nr. 12 ist im zahnärztlichen Gewerbe in Göttingen dennoch ein 'hohes Tier'. U.a. Vorsitzender der zahnärztlichen Schiedskommission. Und als zahnmedizinischer Gutachter vor Gerichten unterwegs.

Versuch der Psychiatrisierung von Lisa HASE

Genau das scheint auch das Problem der Richter am Göttinger Landgericht zu sein: über eine Art von 'Kollegen' Recht sprechen, sprich: einer Klägerin Genugtuung und Gerechtigkeit zukommen lassen zu müssen. Die Richter suchen nach Auswegen und der von Lisa HASE verklagte Zahnarzt Dr. dent. Nr. 12 gibt ihnen einen Wink mit dem Zaunpfahl.

In einem seiner Schriftsätze, die seine Anwältin für ihn schreibt, empfiehlt er den Quasi-Kollegen: "Einholung eines psychologischen Gutachtens." Denn:

"Das Vorliegen eines Schmerzbildes, welches sachverständigenseits kaum zugeordnet werden kann und die Eintragung in fast allen Karteikarten, dass bei der Klägerin psychische Probleme vorliegen müssen, legen die Vermutungen einer psychischen Erkrankung der Klägerin sehr nahe."

Was der Göttinger Zahnarzt Dr. dent. Nr. 12 da schreibt, ist (natürlich) barer Unsinn, denn in keiner der Karteikarten, die Lisa HASE vor Gericht erkämpft hat, steht so etwas drin. Aber die Richter sind offenbar dankbar für diesen Hinweis. Denn als ein Fachaufsatz in der "Monatszeitschrift für Deutsches Recht" erscheint, der den Titel trägt Die Prozessfähigkeit eines Querulanten im Verfahren" und in dem Hinweise gegeben werden, wie man einen solchen Prozess schnell beenden kann, finden die Richter am Göttinger Landgericht den so interessant, dass sie ihn zu den Akten nehmen. Das Wichtigste haben sie vorher rot markiert.

Und so kommt es, dass die Richter auf der Überprüfung der "Prozessfähigkeit" von Lisa HASE bestehen. Und sich einen speziellen Gutachter aussuchen: "Dr. U.-Christian RUTETZKI". Dem hatte die "Kreiszeitung" aus Buchholz bereits eine kleine Serie gewidmet: Der "Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychoanalyse" sei einer, der "in zweifelhaften ... Fällen", die Begutachteten entweder unter Zwangsbetreuung stellen oder sie 'in die Klapse' einweisen lässt. Auch wir haben diesem Sachverständigen zwei Kapitel gewidmet: Ein Gutachter namens RUTETZKI und Die Richter und ihr Gutachter RUTETZKI.

Lisa HASE wehrt sich. Erfolgreich. Sie kommt dem Ansinnen der Richter am Landgericht Göttingen zuvor. Sie stellt einen Antrag auf "Betreuung" wegen eingeschränkter Geschäftsfähigkeit für sich selbst beim Amtsgericht. Der wird abgelehnt. Zur Sicherheit legt sie Widerspruch ein: beim Göttinger Landgericht. Ebenfalls abgelehnt.

Das Besondere: Die Zurückweisung des Widerspruchs wird von zwei  Richtern entschieden, die zuvor daran mitgewirkt haben, dass Lisa HASE's Befangenheitsantrag wegen der vorgesehenen Überprüfung ihrer "Prozessfähigkeit" abgelehnt wurde. Detailliert beschrieben im Teil II der Chronologie: Versuch der Psychiatrisierung durch die Richter des Landgerichts Göttingen. Dort finden sich auch die Namen aller Richter.

Neue Strategie der Richter: ein dritter Gutachter

Weil der offensichtliche Plan der Richter, Lisa HASE's Verfahren als "Querulantin" beenden zu können, nicht aufgegangen ist, muss jetzt eine neue Strategie her. Zwei Gutachter sind mit den beiden Schadensersatzprozessen bereits zugange. Jetzt soll ein neuer für beide Verfahren eingesetzt werden.

Wenn das Geschehen streitig ist, das begutachtet werden soll, haben die Richter laut Gesetz, konkret gemäß der Zivilprozessordnung, § 404 a, Abs. 3, einem Gutachter vorzugeben, was genau er zu begutachten hat: die sogenannten Anschlusstatsachen, die er zur Grundlage seines Gutachtens machen muss. So hat es der Gesetzgeber in Gestalt des Deutschen Bundestags vorgesehen.

Die Richter am Landgericht Göttingen haben eine andere Meinung. Sie finden das als "unpraktikabel und kaum zielführend." Und machen es einfach anders.

Sie beauftragen in ihrem Hinweis- und Beweisbeschluss 2012 einen bekannten professoralen Zahnmediziner, der jetzt selbst aus den rund 1.800 Blatt Gerichtsakten und 2 Bänden Patientendokumentationen aussuchen soll, welche Tatsachen er bewerten will, wenn er nach Behandlungsfehlern Ausschau hält.

Ob die dem Gericht vorgelegten Patientendokumentationen die Originale oder Neuschriften sind und/oder ob daran 'gefingert' wurde, wie Lisa HASE es vermutet, das zu überprüfen ist nicht die Aufgabe des neuen Gutachters Nr. 3. Das Behandlungsgeschehen ist "streitig" , denn die Richter haben darüber noch keinen Beweis erhoben. Und werden es auch nicht so schnell tun.

Das würde dem verklagten Zahnarzt Dr. dent. Nr. 12 vermutlich missfallen.

Und so gehen die Jahre ins Land, Lisa HASE stellt aus Gründen der "Besorgnis" mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter, die regelmäßig wechseln und sich immer wieder neu in den Fall einlesen müssen (sofern sie es tun), weil sie beim besten Willen nicht sehen kann, dass ihre Richter am Landgericht Göttingen unvoreingenommen sind.

Befangenheitsanträge werden hierzulande mehr oder weniger regelmäßig abgelehnt und einer, der es wissen muss, warum, ein ehemaliger Vorsitzender Richter am OLG Köln, Dr. Egon SCHNEIDER, hat es in seinem Buch "Befangenheitsablehnung im Zivilprozess" unter der Randnummer 20 so auf den Punkt gebracht: "Kameraderie".

Wir haben den Richtern Fragen gestellt. Zum Beispiel, warum sie sich nicht an Recht und Gesetz halten. Und warum sie der Meinung sind, dass das gesetzlich vorgesehene Prozedere nach § 404 a Abs. 3 der ZPO "unpraktikabel und kaum zielführend" ist. Die Antworten haben wir in Teil III der Chronologie dokumentiert: Die Göttinger Landrichter und ihr Gutachter. Oder: Wie man mit (überflüssigen) Gutachten die Beweisführung eines Klägers für immer unmöglich machen kann.

Nach 2.700 Tagen ein erster Zeugentermin am Landgericht Göttingen

Lisa HASE's erste Klage gegen die Zahnklinik der UMG Göttingen u.a. datiert aus dem Jahr 2004. Die Klage gegen Zahnarzt Dr. dent. Nr. 12 u.a aus 2008. Im Jahr 2016, also im 12. Jahr der ersten und im 8. Jahr der zweiten Schadensersatzklage sieht sich der Vorsitzende Richter der 9. Kammer am Landgericht Göttingen bemüßigt, tatsächlich einen Beweistermin anzuberaumen. Dabei soll nicht das streitige Behandlungsgeschehen geklärt werden und nicht die Echtheit der eingereichten Patientendokumentationen, sondern es soll ausschließlich darum gehen, ob die Praxis von Nr. 12 eine "Gemeinschaftspraxis" war, so wie es das angebrachte Praxisschild glauben lässt (siehe Foto weiter oben). Und so hatten es auch die Richter anfangs vermutet, weil

  • eine Praxisbezeichnung wie Dr. dent. Nr. 12 mit dem Zusatz "und Kollegen"
  • eine gemeinsame Emailadresse mehrerer Ärzte
  • eine einheitliche Patientennummer
  • ein gemeinsamer Praxisstempel
  • u.a.m

für eine "Gemeinschaftspraxis" oder auch eine "Scheingemeinschaftspraxis" spricht, wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung festgelegt hat. Da muss dann jeder Arzt für den anderen haften und so beispielsweise Zahnarzt Nr. 12 für das, was seine Kolleginnen Nr. 13 oder 15 gemacht haben, an die er Lisa HASE oft verwiesen hat. Die Richter wollen - ganz offenbar - vor allem klären, ob Zahnarzt Nr. 12 überhaupt für seine Kolleg:innen haften muss. Also ob "Gemeinschaftspraxis" oder nicht.

Im Vorfeld hat Nr. 12 das Gericht wissen lassen, dass "alle Zahnärzte/innen in der Praxisgemeinschaft .... selbständig" waren bzw. sind und dass sie "eigene Mitarbeiterinnen, eigene Verwaltungshelferinnen" hatten.

Zahnärztin Nr. 13 sagt dieses aus: "Ich habe Personal nicht selbst angestellt. Wir haben uns das Personal ja geteilt."

Diesen Widerspruch lassen die Richter einfach stehen. Sie klären ihn nicht durch entsprechende Nachfragen auf. Ebensowenig den Umstand, warum an der Eingangstüre ein Schild mit der Aufschrift "Gemeinschaftspraxis" prangte, wo Zahnarzt Nr. 12 doch angibt, dass er nur vorübergehend eine solche geführt habe und das ausgerechnet mit einer ganz anderen Ärztin, die Lisa HASE nicht behandelt hat. Dass er aber mit Nr. 13 eine "Gemeinschaftspraxis" hatte, sagt er nicht. Nr. 13 hatte Lisa behandelt. Und er kann sich auch beim besten Willen nicht daran erinnern, dass seine leibliche Schwester seit langem in seiner Praxisverwaltung für ihn arbeitet.

Die Richter, allen voran David KÜTTLER, fragen einfach nicht nach.

Auch ein zweiter Zeugentermin Ende des 8. (bzw. 12.) Jahres seit Prozessbeginn bringt keine neuen Erkenntnisse. "Es ist ja auch schon lange her", wie Zahnärztin Nr. 21 aus der zeitweiligen "Gemeinschaftspraxis" betont.

Das ist nicht allzu verwunderlich, denn mit den Jahren geht der Erinnerung die Präzision verloren. Und/oder man kann glaubhaft darstellen, dass man sich einfach nicht mehr erinnern könne. Z.B. wenn oder weil man nichts sagen will.

Jeder Richter weiß das. Und jeder Richter weiß auch: Je länger man ein Verfahren in die Länge ziehen kann, umso unwahrscheinlicher wird es, dass man bestimmte Dinge aufklären kann.

Insbesondere wenn man das nicht möchte.

Auch das ist dokumentiert im dritten Teil der Chronologie.

2023: 19. Jahr des ersten bzw. 15. Jahr des zweiten Schadensersatzprozesses

Im Jahr 2021 hat der Gutachter angekündigt, dass er nicht vor 2024 dazu kommen werde, mit seinem Gutachten zu beginnen. Das wäre dann exakt das 20. Jahr des ersten bzw.16. Jahr des zweiten Verfahrens. Fertigstellungszeitpunkt: ungewiss.

Inzwischen beginnen auch die Kostenrisiken für Lisa HASE an die 100.000-Euro-Grenze zu stoßen. Ohne dass ein Ende absehbar wäre. Von einer Berufungsinstanz ganz zu schweigen.

Lisa HASE hat inzwischen 7 Befangenheitsanträge gestellt, die alle abgeschmettert wurden. Ebenso wurde eine - inzwischen dritte - Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ohne Begründung zurück gewiesen. Insgesamt waren bisher 39 Richter im Bundesland Niedersachsen mit Lisa HASE's Fall befasst. 

Keiner von ihnen nimmt Anstoß an den Ungereimtheiten und Widersprüchen. Im Gegenteil. Im Jahr 2017 haben die Richter in einem neuen Hinweisbeschluss den Gutachter Prof. Dr. dent. Ralph LUTHARDT angewiesen, dass er davon auszugehen habe, dass Zahnarzt Nr. 12 die Behandlung im August 2004 beendet hat. Damit darf der Gutachter nicht mehr darauf eingehen, was in Lisa HASE's "medizinischem Katastrophenmonat", konkret im Oktober 2004, geschehen ist.

Dass Zahnarzt Dr. dent. Nr. 12 im September 2004, also 1 Monat nach der angeblichen Beendigung der Behandlung, schriftlich attestiert hat, dass sie bei ihm "in Behandlung" ist, kümmert die Göttinger Landrichter ebenfalls nicht:

Sie nehmen es einfach nicht zur Kenntnis, denn sie können sich auf das verlassen, was der (ehemalige) Präsident des OLG Braunschweig Lisa HASE mitgeteilt hatte:

"Weder Verfahrensverstöße noch sonstige Rechtsfehler eines Richters sind für sich betrachtet ein Ablehnungsgrund" für einen Richter, wenn man ihn aus Gründen der "Besorgnis der Befangenheit" ablehnen möchte. Und so können Richter (fast) alles machen, denn niemand redet ihnen rein.

Lisa HASE's Richter am Landgericht Göttingen machen davon fleißig Gebrauch - wie wir im letzten Teil der chronologischen Erzählung (Teil IV) von Lisa HASE's Odyssee durch die deutsche Zahnheilkunde und ihre Odyssee vor Gericht ausführlich dokumentieren: Fakten ignorieren, Tatsachen erfinden, Verfahren verschleppen: Fehlerkultur und richterliche Unabhängigkeit am Landgericht Göttingen. Dort haben wir auch die neuesten Entwicklungen dokumentiert.

Was uns die Richter auf unsere gezielten Fragen geantwortet haben, lesen Sie im Kapitel ABC der (wichtigsten) Richter von LIsa HASE.

Und einen weiteren Text haben wir vorbereitet angesichts einer solchen juristischen Malaise: Was man tun kann, wenn man - eigentlich - nichts tun kann.

(JL)