Das System Bayern

"Mia san mia!" - die besondere Rolle Bayerns in Deutschland

Auf „deutsch“ heißt das: „Wir sind wir!“. Oder auch sinngemäß: „Wir sind wer!“. Diese Redensart sagt viel aus über Bayern. Das flächenmäßig größte deutsche Bundesland gilt als widerspenstig und eigenbrötlerisch und sieht sich selbst gern und mit gewissem Stolz in einer Sonderrolle. Tatsächlich hebt sich Bayern in einigen Punkten vom Rest Deutschlands ab.

Bayern ist Freistaat

Schon der seit 1919 offizielle Staatsname „Freistaat Bayern“ lässt Andersartigkeit vermuten. Rechtlich betrachtet trügt der Schein, denn „Freistaat“ ist lediglich ein Synonym für Republik. Man wollte damals die Eigenständigkeit in Abgrenzung zum Deutschen Reich betonen. Und im Gegensatz zur abgesetzten Monarchie verdeutlichen, dass nunmehr die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Die Revolution von 1918 wurde in Bayern besonders konsequent umgesetzt.

In den Zeiten der Weimarer Republik wurden alle Länder als Freistaaten bezeichnet, doch nur Bayern nennt sich bis heute so und hat dies auch gleich in Art. 1 der bayerischen Verfassung festgelegt.

Direkte Demokratie

Bayern war 1946 das erste Bundesland, das seinen Bürgern mit dem Volksbegehren und dem Volksentscheid eine direkte Mitsprache bei politischen Entscheidungen ermöglichte. Im allerersten Volksentscheid ging es gleich um die bayerische Verfassung von 1946, der 70,6% der Bürger zustimmten. Bis heute ist es in Bayern zwingend erforderlich, vor Verfassungsänderungen eine Volksabstimmung durchzuführen.

Durch einen Volksentscheid wurden 1995 auch das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid eingeführt. Diese Instrumente kommen seither in den Kommunen und Gemeinden rege zum Einsatz.

Durch die direkte Einflussnahme und aktive Mitgestaltung der Politik fühlen sich die Bürger ernst genommen. Dies führt zu einer hohen Akzeptanz gegenüber Staat und Regierung. In Bayern spiegelt sich das im äußerst loyalen Verhalten der Bürger bei Kommunal- und Landtagswahlen wider.

Seit 1957 regiert in Bayern ununterbrochen die CSU und erzielt Wahlergebnisse, die bundesweit bei keiner anderen Partei zu finden sind. Die CSU steht für Bayern und umgekehrt.

Und so wie Bayern in Deutschland seine ganz eigene Rolle spielt, tut dies auch die CSU in der deutschen Parteienlandschaft. Mehr dazu können Sie unter System CSU nachlesen.

Kein Misstrauensvotum gegen Ministerpräsidenten

Der Ministerpräsident steht der bayerischen Staatsregierung vor und wird für den Zeitraum von fünf Jahren vom Landtag gewählt. Abgesetzt werden kann er von diesem jedoch nicht. In Bayern ist ein Misstrauensvotum gegen den Ministerpräsidenten nicht vorgesehen!

Stattdessen heißt es in Art. 44, Absatz 3 der bayerischen Verfassung:
„Der Ministerpräsident kann jederzeit von seinem Amt zurücktreten. Er muss zurücktreten, wenn die politischen Verhältnisse ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen ihm und dem Landtag unmöglich machen. Der Rücktritt des Ministerpräsidenten hat den Rücktritt der Staatsregierung zur Folge. […].“

Lässt sich damit erklären, warum in Bayern so häufig zu „anderen“ Mitteln gegriffen wurde, um einen Ministerpräsidenten zum Rücktritt zu bewegen?

(BM)