Gebissreformen - Historie und Beschreibung

Die Gebissreformen in Deutschland: Mal hier, mal da, immer ein bisschen nachgebessert oder mal etwas verändert - bzw. wie es im zahnmedizinischen Fachjargon heißt: verblendet.

Zu einem großen Entwurf, der das Zahn- bzw. Gebissproblem an der Wurzel packt, hat es nie gereicht. Zu groß sind die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligter. Die Gruppe jener, die davon vor allem betroffen ist, ist dabei am schlechtesten vertreten: die Patienten, die gleichzeitig die Krankenkassenbeitragszahler sind. Vielleicht wäre man weiter, würde man die Betroffenen mal selbst befragen oder entscheiden lassen.

Wir dokumentieren hier:

  • einen historischen Überblick über die verschiedenen Reformen und Reförmchen
  • sowie eine Beschreibung dessen, was noch heute gilt.

Kleine Historie

01.01.1975

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erhalten erstmalig Zuschuss zum Zahnersatz. Die Kosten werden zu 100% von den Krankenkassen übernommen.


1977

Kostendämpfungsgesetz: Das Zeitalter der Kostendämpfung im deutschen GKV-Bereich beginnt in diesem Jahr mit dem Krankenversicherungskostendämpfungs-gesetz, kurz: „Kostendämpfungsgesetz“ genannt Die Kostenübernahme für Zahnersatz wird von 100% auf 80% herabgesetzt.


1982

Kostendämpfungsgesetz 2: Die Kostenübernahme für Zahnersatz wird von 80% auf 60% herabgesetzt.


1988

Die „Gesellschaft für deutsche Sprache e.V.“ (GFDS) wählt das Wort „Gesundheitsreform“ zum Wort des Jahres. Anscheinend hat dieses Wort das Jahr 1988 sehr geprägt, denn die Gesellschaft für deutsche Sprache zeichnet Worte aus, die ein Jahr geprägt bzw. bestimmt haben . Die GFDS nimmt mit ihrer Auswahl keine Wertung oder Empfehlung vor.


01.01.1989

Gesundheitsreformgesetz (GRG) unter Norbert BLÜM (CDU): Zahnersatzzuschüsse sind von jährlichen Vorsorgeuntersuchungen abhängig (Bonusheft)


01.01.1993

Gesundheitsstrukturgesetz "GSG", auch bekannt als "Lahnstein-Kompromiss" unter Horst SEEHOFER (CSU): Für kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen und zahnmedizinisch umstrittene bzw. unnötig aufwendige prothetische Leistungen, gibt es keinen Zuschuss mehr.


01.01.1997

Beitragsentlastungsgesetz unter Horst SEEHOFER (CSU): Es gibt noch mehr Einschränkungen bei Zahnbehandlungen, z. B. keine Erstattung mehr für implantologischen Leistungen oder für Inlays. Für Kinder und Jugendliche, ab Jahrgang 1979 gibt es, außer bei Unfall oder schwerer Allgemeinerkrankung, gar keinen Zuschuss mehr zum Zahnersatz


01.07.1997

GKV-Neuordnungsgesetz unter Horst SEEHOFER (CSU): Einführung des Festzuschuss-Modells für die zur Kostenerstattung beim Zahnersatz.


 

Die Patienten der gesetzlichen Krankenkassen müssen nun, die zwischen ihnen und dem Zahnarzt vereinbarte Rechnung selbst bezahlen und bekommen erst im nachhinein einen Teil davon als Festzuschuss (Geldleistung) von ihren Krankenkassen erstattet . Abrechnungsgrundlage für die Dienstleistung des Zahnarztes ist nun die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die bis lang nur für Privatpatienten galt.

Bei den Abrechnungen kommt es zu Unregelmäßigkeiten. Denn nach Erhebungen der gesetzlichen Krankenkassen rechnet fast jeder dritte Zahnarzt den Zahnersatz überteuert ab. Zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, den Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium entsteht nicht zuletzt deswegen ein heftiger Streit, der auf dem Rücken der Zahntechniker ausgetragen wird.

SEEHOFER beispielsweise fordert die Patienten auf, nicht dringend benötigten Zahnersatz vorerst aufzuschieben. Das Umsatzniveau der gewerblichen Dentallabore geht 1998 um ca. 30% zurück. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage nimmt rund ein Drittel aller zahntechnischen Meisterbetriebe in den Monaten Oktober bis Dezember Entlassungen vor (Angabe des Verbands der Deutschen Zahntechniker Innungen - VDZI). Das Festzuschuss-Modell wird Ende 1998 von der neugewählten Rot-Grünen Koalition wieder abgeschafft, welche das Modell der prozentualen Bezuschussung wieder einführt. Deshalb gibt es ab ... 

 

01.01.1999

... das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (SPD-Grüne): Rückkehr zur prozentualen Bezuschussung (Sachleistungsprinzip) beim Zahnersatz. 50% der Kosten werden wieder erstattet. Auch die nach 1978 Geborenen haben wieder Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz.


Bis Ende 2004

besteht diese prozentuale Bezuschussung von den Krankenkassen, auf die vertraglich vereinbarten Kosten, bei einem Zahnersatz. Damit wird für jede Versorgung eine individuelle Berechnung angestellt, d.h. der Zuschuss durch die Krankenkasse ist fallbezogen und unter Umständen selbst bei gleichem Befund unterschiedlich hoch. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Patient für bestimmte Versorgungsformen, z.B. für Implantate (mit gewissen, sehr strengen Ausnahmen) überhaupt keinen Zuschuss erhält


Noch im Jahr 2003

wird ein Kompromiss zwischen Bundesregierung (Rot-Grün) und der Opposition ausgearbeitet, der den Zahnersatz ab 2005 gänzlich aus der gesetzlichen Versicherung ausgliedern sollt: Die Patienten sollen ihre Zähne in Zukunft privat versichern.
Viele Patienten sind verunsichert durch die Diskussionen und öffentlichen Kontroversen sowie durch die Werbung der Versicherungen und schließen private Zahnersatz-Versicherungen ab, um auch weiterhin eine Grundversicherung für ihre Zähne zu haben.
Doch wird mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004, also noch zu Rot-Grünen Zeiten, dieser Kompromiss wieder gekippt. Ein Argument dafür ist, die zu komplizierte Umsetzung dieser Lösung.


Und das gilt heute:

Seit 2005 gibt es nun wieder den befundorientierten Zuschuss.
Einem entsprechenden Befund – z.B. eine Zahnlücke über zwei Zähne – wird eine bestimmte Versorgung, die Regelversorgung zugeordnet. Für diese "Regelversorgung" erhält man jetzt von seiner Krankenkasse einen bestimmten Geldbetrag fester Größe als Zuschuss, also einen "befundorientierten Festzuschuss". Dabei spielt es keine Rolle mehr, wie diese Lücke über z. B. zwei Zähne versorgt wird, ob mit einer festen Brücke oder durch zwei Implantate.
Weitere Veränderung: Früher wurden Implantate erst gar nicht bezuschusst. Seit 2005 zahlt die Kasse 273 – 355 Euro bei einem Implantat für Einzelzahnersatz, was dem Festzuschuss einer Brücke bei einem fehlenden Zahn entspricht.

Wurden also bis 2004, teure Behandlungsformen, die sich eben nicht jeder leisten konnte, mit einem relativ hohen Anteil unterstützt, so ist jetzt der Zuschuss für eine preiswerte wie auch für eine aufwendige Versorgung gleich hoch.

Beispiel:

Wenn der Patient nun aber etwas Besseres möchte, also etwas, dass über die Regelversorgung hinausgeht, kommt seit 2005 erschwerend hinzu, dass die Zahnärzte für Zusatzleistungen jetzt wieder höhere Honorare nach der GOZ kassieren dürfen, die zuvor nur für Privatpatienten galten.

Um Kosten zu sparen, besteht heute jedoch auch die Möglichkeit, den Zahnersatz aus dem Ausland zu beziehen. Viele Ärzte in Deutschland bieten dies mittlerweile ganz offiziell und legal an, und geben so die Ersparnisse an die Patienten weiter. Dies ist dann auch der Unterschied zu den Betrügereien, bei denen sich das Dentallabor und Zahnarzt die Preisdifferenz zwischen tatsächlichen Kosten im Ausland und hohem Kostenniveau in Deutschland teilen.

Man kann die ganze Behandlung aber auch bei einem weitaus günstigeren Zahnarzt in Polen, Ungarn, Tschechien etc. vornehmen zu lassen. Von der Kasse wird immer das Gleiche – der sogenannte befundorientierte Festzuschuss – bezahlt, der eine Grundversorgung abdeckt.

Der große Vorteil ist in jedem Fall: Für welche Versorgungsform man sich auch entscheidet, der Festzuschuss ist einem sicher.

Versicherte, für die Zuzahlungen eine finanzielle Härte bedeuten würde, haben weiterhin einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in Höhe der für die Regelversorgung tatsächlich anfallenden Aufwendungen. Höchstens jedoch auf den doppelten Festzuschuss.

Der Geldkreislauf:
Der Festzuschuss wird von den Krankenkassen an die „Abrechnungsstellen“ der Zahnärzte (KZVen) überwiesen. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung wird der Betrag an den betreffenden Arzt weitergeleitet.
Den Restbetrag zahlt der Versicherte direkt an seinen Arzt, zzgl. der weiteren Kosten für z. B. eine gleichartige Versorgung. (Eine gleichartige Versorgung ist beispielsweise eine keramisch verblendete Inlaybrücke anstatt einer kunststoffverblendeten Metallbrücke)

Das Bonussystem bleibt weiterhin bestehen, wobei sich auch hier der Bonus auf die Regelversorgung bezieht. Der Zahnersatz wurde also nicht teurer, da der Zuschuss der Krankenkassen etwa gleich geblieben ist. Der Patient muss nur dann mehr selber bezahlen, wenn er sich für eine höherwertige, gleichartige Versorgung entscheidet.

Änderung der Beitragssätze:
Zum 01. Juli 2005 erhöhen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge für ihre Versicherten um 0,9 Prozentpunkte. Durch diese Erhöhung wird der Zahnersatz (0,4%), sowie die gestiegenen Kosten der gesetzlichen Krankenkassen (0,5%) abgegolten. Diese 0,9% tragen die Versicherten nun allein. Bis Ende 2004 trug der Arbeitgeber, bzw. der Rentenversicherungsträger die Hälfte.

Gleichzeitig aber werden die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Beiträge um 0,9% zu senken, so dass für die Versicherten Mehrkosten von 0,45% entstehen, also genau in Höhe des nunmehr ausfallenden der Arbeitgeberanteils. Die Arbeitgeber werden damit um rund 4,5 Mrd. Euro jährlich entlastet (und sollten so einen Anreiz für mehr Beschäftigung erhalten).

Mitte 2006 werden die Festzuschuss-Richtlinien überarbeitet, bereits Anfang des Jahres traten kleinere Änderungen in Kraft.

 

(tz)