Die Hauptgeschädigten sind vorerst die Krankenkassen, die Millionenbeträge durch diesen, aber auch noch durch andere unentdeckte Abrechnungsbetrügereien verschmerzen mussten. Vorerst gibt es vermehrte Kontrollen der Laborrechnungen und Auslandsabrechnungen müssen vorgelegt werden.
Letzteres wird sich im Zuge der Gesundheitsreform 2005 durch die Einführung eines Festbetrags allerdings ändern. Künftig erhält jeder Patient von der Krankenkasse für seinen Zahnersatz einen bestimmten Festzuschuss, egal, für welche Variante des Zahnersatzes er sich entscheidet. Somit trägt jetzt der Patient das Hauptrisiko, nicht mehr die Krankenkassen. Damit wird den Zahnärzten die Grundlage für erhöhte Abrechnungen entzogen.
Laut Einschätzung eines Informanten allerdings, der dies in einer neuerlichen ZDF- Sendung "Frontal21" vom 13.04.2004 so dargestellt hatte, ist es den Zahnärzten jetzt erst recht möglich, zu betrügen. Hatte die Kasse vorher eine gewisse Kontrollfunktion ausgeübt, entfällt diese jetzt und der Patient ist auf sich allein gestellt. Der kann nämlich als Laie nicht wissen, ob in seinem Falle der empfohlene Zahnersatz sinnvoll oder notwendig ist oder nicht. Er sollte sich daher von mehreren Zahnärzten beraten bzw. einen Heil- und Kostenplan ausstellen lassen.
Damit die Krankenkassen eine Schadensregulierung betreiben können, muss die entstandene Schadenssumme konkret vorliegen. Die Höhe von 4,5 Millionen Euro wurde nur geschätzt. Der genau bezifferte Schaden ist jedoch aus den der Krankenkassen zu Verfügung stehenden Unterlagen nicht erkennbar, da z.B. verdeckte Rückvergütungen nicht aus den Abrechnungen hervorgehen. Zu diesem Zwecke haben die Spitzenverbände eine Vereinbarung mit den ehemaligen Globudent - Geschäftsführern geschlossen. Ein wesentlicher Punkt ist hierbei die Überantwortung der Geschäftsunterlagen an die Krankenkassen. Diese Geschäftsunterlagen werden zur Zeit noch mit den Rechnungen der Krankenkassen abgeglichen, um den korrekten Schaden zu ermitteln. Ein weiterer Punkt der Vereinbarung ist der Verzicht auf 30 Prozent der entstandenen Schadenssumme. Zu diesem Verzicht erklärten sich 167 Krankenkassen vertraglich bereit.
In dem Bereich billigere Auslandsanfertigung bieten die Krankenkassen in Bremen ein neues Modell (ohne die Betriebskrankenkassen)an. Sie haben mit einem Labor einen Vertrag abgeschlossen, das im billigeren Ausland den Zahnersatz produzieren lässt. Dieser Zahnersatz ist gegenüber dem in heimischen Laboren hergestellten bis zu 45% billiger. Eine Qualitätszusicherung beinhaltet, dass der Zahnersatz nach dem deutschen Medizinproduktegesetz angefertigt wurde. Eine fünfjährige Garantie statt der üblichen zwei Jahre gehören ebenfalls zu diesem Modell. Sollte sich dieses Modell bewähren, könnte sich daraus eine Konkurrenz mit den heimischen Laboren entwickeln, die dann ihre Preise senken müssten.