Nürnberger Nachrichten, 29.10.2012

von Michael Kasperowitsch

Steuerfahnder haben die Spur aufgenommen. Wende im Psyciatrie-Fall Ferdl G.

Seit über sechs Jahren sitzt der Nürnberger Ferdl G. als kranker, allgemeingefährlicher Gewalttäter in der Psychiatrie. So sehen ihn Gerichte und amtlich bestellte Gutachter. Er lebe in dem Wahn, Opfer des Bankensystems zu sein, weil er 2003 umfangreiche Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz angezeigt hat — wir berichteten. Diese Angaben des 55-Jährigen wurden bisher nie auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Jetzt bestätigen ausgerechnet Steuerfahnder im Kern deren Richtigkeit.

Ein Fahndungsprüfer des Finanzamtes hat den Steuerberatern eines der zahlreichen Bankkunden, die Ferdl G. (Name geändert) damals auflistete, vergangenen Juli ein Schreiben zugesandt. Der Ton des Briefes, der den Nürnberger Nachrichten vorliegt, ist unmissverständlich. Nach Erkenntnissen der Behörde „hat bzw. hatte ihr Mandant Kapitalanlagen in der Schweiz“, heißt es dort. Dies betreffe auch weitere Personen. „Dabei hat sich gezeigt, dass die vorliegenden Erkenntnisse in mehreren Fällen zutreffend waren“, teilt der Beamte mit.

Es sei nun „leider nicht mehr möglich, die bloße Verneinung derartiger Kapitalanlagen“ zu akzeptieren. Der Fahnder verlangt Bescheinigungen von sieben namentlich genannten Schweizer Banken. Sie sollen „verbindlich erklären, dass dort in den Jahren 2000 bis 2010 keine Konten, Depots, Schließfächer oder Verwahrstücke vorhanden waren“.

Insbesondere sollen sie bestätigen, dass der Mann keine Nummernkonten mit Decknamen wie „Pythagoras“, „Klavier 2285“ oder „Seligenstadt 2986“ unterhalten habe. Das alles sind Details und Fakten, die Ferdl G. bereits vor fast zehn Jahren der Nürnberger Staatsanwaltschaft zukommen ließ. Damals erkannte diese nicht einmal einen „Prüfungsansatz“ für Ermittlungen.

Dass das Finanzamt heute tatsächlich aufgrund des früheren Materials von Ferdl G. aktiv wurde, bestätigt der Nürnberger Rechtsanwalt Heinrich Schnell, der den Mann im Visier der Steuerfahnder vertritt. Der Anwalt hat den seit Jahren im Bayreuther Bezirkskrankenhaus einsitzenden Ferdl G. schriftlich „klipp und klar“ aufgefordert zu erklären, „dass Sie keinen konkreten Anhaltspunkt haben, entsprechende Behauptungen aufzustellen“. Ein vorbereitetes Schriftstück ist zur Unterschrift gleich beigefügt.

Unterzeichnet hat es Ferdl G. nicht. Ob Schnell nun wirklich „gerichtliche Hilfe“ in Anspruch nimmt, wie er ankündigte, ist seinen Angaben zufolge noch offen. Die Ferdl G. für Ende August gesetzte Frist ist längst abgelaufen. Dabei bestätigte der Anwalt auf Anfrage, dass keine der vom Finanzamt aufgeführten Schweizer Banken bereit war, die verlangte Negativbescheinigung für seinen Mandanten auszustellen. „Das kann ich nicht nachvollziehen.“

Seit fast zehn Jahren bekannt


Steuerfahnder sind als sogenannte Hilfspersonen der Staatsanwaltschaft tätig. Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Nürnberger Justizbehörde, erklärte, man habe eine Stellungnahme der betroffenen Bank – es handelt sich um die HypoVereinsbank in Nürnberg – zur weiteren Prüfung an die Finanzbehörden weitergeleitet. Angeschrieben und um einen Bericht gebeten habe man die Bank nach „Medienberichten“. Die Staatsanwaltschaft selbst sieht bis heute weiter keinen Anhaltspunkt, ein Verfahren einzuleiten.

Gabriels-Gorsolke bezieht sich auf eine Anfrage der NN, die sich ausschließlich auf Unterlagen stützte, die auch der Justiz seit fast zehn Jahren vorliegen. Vor knapp einem Jahr hatte die HypoVereinsbank-UniCredit Group unserer Zeitung mitgeteilt, „Schreiben“ von Ferdl G. im Jahr 2003 „hatten damals zu internen Untersuchungen geführt“. Es sei festgestellt worden, dass sich Mitarbeiter „im Zusammenhang mit Schweizer Bankgeschäften... weisungswidrig verhalten haben“. Es seien aus diesem Grund seinerzeit auch Beschäftigte entlassen worden.

Zu den früheren HypoVereinsbank-Mitarbeitern gehörte auch die damalige Frau von Ferdl G. Das Paar ist längst geschieden. Wie Briefe aus den Jahren 2002 und 2003 belegen, hatte der Nürnberger Ingenieur von seiner Ehefrau eindringlich verlangt, die Finger von den seiner Meinung nach illegalen Millionen-Geschäften zu lassen. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung zeigte sie ihn wegen Körperverletzung an und brachte erstmals Zweifel am Geisteszustand von Ferdl G. ins Spiel.

Höchst umstritten


Gutachter bescheinigten ihm in der Folge tatsächlich eine schwere psychische Störung und als eine Gefahr für die Allgemeinheit. Diese Beurteilungen sind heute unter Experten höchst umstritten. Obwohl Ferdl G. die Tat abstritt, glaubten die Gerichte der Frau, bestraften den Mann aber nicht für die Attacken gegen sie und wegen anderer Vergehen, die ihm zur Last gelegt wurden, sondern ließen ihn in der forensischen Psychiatrie unterbringen. Dort sitzt er bis heute. Erst vor einem halben Jahr bestätigte ein Bayreuther Gericht diese Entscheidung erneut .

Nicht berücksichtigt wurde bisher unter anderem eine eidesstattliche Erklärung eines gemeinsamen Freundes des einstigen Paares. Auch ihm, einem wohlhabenden Zahnarzt, habe Frau G. angeboten, Geld an der Steuer vorbei in der Schweiz anzulegen. Sie habe sich dann während des zwischen den Eheleuten tobenden Streits gemeldet und, so versichert der Arzt, ihm gegenüber klargestellt: „Wenn Ferdl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen.“

Der Fall Ferdl G. beschäftigte im Frühjahr den Landtag. Beim Bundesverfassungsgericht liegt eine Beschwerde von G. gegen seine Unterbringung. Entschieden ist darüber noch nicht.

Auszeichnungen:

"Wächterpreis der Tagespresse" 2013

Die Menschen hinter dieser Geschichte: