Das Transplantationsgesetz von 1997 sieht vor, dass die drei großen Träger der gesundheitlichen Selbstverwaltung, konkret die
die Auftraggeber für eine deutschlandweite Institution sein sollen, die sich um die Förderung als auch um die medizinische Logistik der Organtransplantationen kümmert.
Dies macht - seit langer Zeit - die DSO, die Deutsche Stiftung Organstransplantation mit Sitz in Frankfurt/M. mit ihren regionalen Unterorganisationen.
Die DSO ist eine privatrechtliche Stiftung und unterliegt - so gesehen - keinerlei öffentlichen Kontrolle; weder hat das Parlament irgendwelche Kontrollrechte (bisher) noch die Betroffenen oder die bundesweite Öffentlichkeit. Und dies, obwohl der Jahresetat der DSO, zuletzt rd. 40 Millionen €, von allen Versicherten über ihre Krankenkassenbeiträge finanziert wird.
Grundsätzlich lehrt die Managementlehre: Wenn Institutionen ein Eigenleben führen (können) und keinerlei Controlling von außen unterliegen, entwickeln sich die dort geltenden internen Spielregeln und Praktiken schnell nach sogenannten Eigenlogiken. Bedeutet: Eine Institution 'bastelt' sich ihre Institution selbst (zurecht).
Das muss - grundsätzlich - nichts Negatives bedeuten. Die Erfahrung indes belegt etwas anderes: In den allermeisten Fällen endet dies in
Letztlich sind es zwei Ebenen, auf denen sich das abpsielt:
Genau betrachtet ergänzen sich die beiden Erklärungsansätze. Und genau dies lässt sich bei der DSO nachvollziehen:Grundsätzlich ist die DSO - von außen betrachtet - sinnvoll konzeptioniert: Die drei Auftraggeber sind Mitglied im Stiftungsrat, der das Gebaren der DSO kontrollieren soll, und die StäKO hat beratende Funktion. Der Fachverband der Transplantationsmedizin, in dem die meisten Transplantationsmedizinier vertreten sind, kann ebenfalls beratenden Einfluss geltend machen, z.B. das fachliche Know-how einbringen. Soweit die systemtheoretische Betrachtung:
Schaut man sich die konkrete Konstellation an, die letztlich von realen Menschen geprägt ist, die unterschiedliche
Ergebnis: Die ursprüngliche Systemstruktur (zu Zeiten des medizinischen Alleinvorstands Günter KIRSTE) wird überlagert von individuellen Interessen, Verbindlichkeiten und gegenseitigen Abhängigkeiten. Wenn ein solches Einflussnahme- und Interessensgeflecht intransparent bleibt und keinerlei Aufsicht von Außen unterliegt, sind dies klassische Faktoren, die
eines solchen Systems versprechen. Soweit die Betrachtung aus organisatorischer und praxiserfahrener Management-Perspektive.
Überlegungen zur Legitimität und mangelnder Rechtskontrolle hat Wolfram HÖFLING angestellt: Um Leben und Tod.
(JL)