Amtsgericht Dortmund 2006
Das entscheidende Urteil "Im Namen des Volkes" fällt das Amtsgericht Dortmund unter dem Richter T am 15. September 2006:
Landgericht Dortmund 2008
Im Urteil des Landgerichts (Berufung seitens RG) vom 24. April 2008 Im Namen des Volkes" werden die Sachverhalte des Amtsgerichts vollständig übernommen. Dafür wird aber wenigstens das Strafmaß für RG reduziert:
Verwaltungsgericht Muenster 2011
Das Verwaltungsgericht Münster war am 19. Januar 2011 ebenfalls nicht bereit, die umstrittenen Sachverhalte nochmals in einem neuerlichen Beweisverfahren aufzurollen - es stellte auf die Tatsachenfeststellungen des Amtsgerichts Dortmund ab.
Begründung: Man sei dazu nur verpflichtet, wenn man "ansonsten 'sehenden Auges' auf der Grundlage eines unrichtigen oder aus rechtsstaatlichen Gründen unverwertbaren Sachverhalts entscheiden müsste.". "Sehenden Auges" sehen die Verwaltungsrichter nichts.
RG wird aber wenigstens nicht aus dem Dienst entlassen, sondern nur in seinem Dienstrang zurückgestuft:
Online am: 04.11.2015
Inhalt:
- Die Geschichte eines potenziellen Justizirrtums im Überblick
- Justizirrtum? Eine Chronologie aller Ereignisse
- ABC der Akteure
- Besichtigung des Tatorts in Dortmund
- Die ungeklärten Widersprüche
- Was es mit dem Schockschlag auf sich hat
- Im Zweifel gegen den Angeklagten?
- Das Problem von "A"bschleppdiensten und "B"eziehungen
- Wo und wie bei der Polizei das Thema "Korruption" wahrgenommen wird
- Die Urteile
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