Polizeibeamte repräsentieren das so genannte Gewaltmonopol des Staates. Aus unterschiedlichen Gründen. Einer davon: Weil Polizisten bei der Durchsetzung des legitimierten Gewaltmonopols selbst Objekt einer Gefährdung werden können, dürfen sie deswegen auch Gegenmaßnahmen anwenden. Zum Beispiel den Schockschlag, einen leichter Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht - nicht um jemanden zu verletzen, sondern um jemanden zu überraschen, um ihn z.B. besser überwältigen zu können.
