Main-Post, 10.01.2016

Landratsamt rügt Nagelstutz

MAIN-POST , 14.05.2004 
von Thomas FRITZ

Bürgermeister Franz Nagelstutz (CSU) hat Geheimnisse aus einer nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates öffentlich ausgeplaudert und dadurch die Geheimhaltungspflicht verletzt. Das stellte die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Würzburg fest. Damit geben die Juristen einer Dienstaufsichtsbeschwerde statt, die von der SPD-Fraktion eingereicht wurde.

Nagelstutz hat bei einer öffentlichen Veranstaltung der CSU Abstimmungsergebnisse einer geheimen Gemeinderatssitzung preisgegeben. In seiner Rede warf Nagelstutz der dritten Bürgermeisterin Malwine Kohl (SPD) vor, "dass sie keine Politikerin ist, die zusammenführt, sondern ihre Fraktion, ihre Partei und schließlich auch den Markt Zell spaltet". Dann ging Nagelstutz nochmals auf den Kauf des Gasthauses "Rose" ein: Der Bürgermeister wörtlich: "Es ist schon fast paradox, dass Frau Kohl dem Kauf der ,Rose' nicht zugestimmt hat . . ."

Was Nagelstutz bei dieser Aussage nicht beachtete, über den Kauf der "Rose" war in nichtöffentlicher Sitzung abgestimmt worden. Damit hat Nagelstutz nach Ansicht des Landratsamtes die Geheimhaltungspflicht gebrochen. Nur der Beschluss selbst, also die Tatsache, dass die Gemeinde das Gasthaus gekauft hat, hätte Nagelstutz bekannt geben dürfen. Für seinen Verstoß gegen die Bayerische Gemeindeordnung hätte der Marktgemeinderat nun die Möglichkeit, Nagelstutz ein Ordnungsgeld aufzubrummen.

Für SPD-Fraktionssprecher Ralf Mahlmeister ist die Rüge des Landratsamtes kein Anlass zur Freude. "Auch wenn sich gezeigt hat, dass unsere Dienstaufsichtsbeschwerde rechtens war, so ist es doch traurig, dass Bürgermeister Nagelstutz durch sein Handeln der Marktgemeinde immer wieder schadet."
Mahlmeister ist auch entsetzt darüber, dass Nagelstutz durch sein Verhalten alle Gemeinderäte "in ein schlechtes Licht rückt".