Nr. 10: Fume Event vor Gutachter Prof. DREXLER und Nürnberger Justiz

50.000 Fälle = ca. 100.000 Wählerstimmen, jedes Jahr: 10. Schreiben an die MdB’s

In den USA ist ein ein Straftatbestand: „Behinderung der Justiz“: Wenn jemand vor Gericht Beweise zurückhält. Zivilrechtlich hat es ebenfalls Folgen: Jener, der es macht, hat auf der Stelle den Prozess verloren. Dieses Prinzip nennt sich „discovery“ und wirkt als starker Sanktionsmechanismus.

Anders in Deutschland: Hier ist „Prozessbetrug“ (§§ 138 ZPO/263 StGB) an der Tagesordnung. Selbst einige Richter sprechen davon. Aber es wird im „Rechtsstaat Deutschland“ akzeptiert, u.a. von der Politik.

Auch in der Sozialgerichtsbarkeit ist dies zu beobachten. Wir hatten in Nr. 2 einen ehemaligen Piloten beschrieben, der (mindestens) in 2 „Fume Events“ geraten war und seither nicht mehr fliegen kann, sprich krank und arbeitsunfähig ist. Das war vor 10 (in Worten: zehn) Jahren. Und bis heute versucht er, die Beweise zu bekommen, die das bestätigen würden. Im „Rechtsstaat Deutschland“ ohne Erfolg.

Zum Beispiel der Cockpit Voice Recorder (CVR). Jeder kennt die Bedeutung dieses Instruments: Möglichkeit der nachträglichen Rekonstruktion. In seinem Fall wird die Aufnahme am 20. Oktober 2021 gelöscht. Das ist in 72 Tagen; dann ist die gesetzlich vorgeschriebene zehnjährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen. Und das Beweisstück endgültig verschwunden. Wollen Sie bei der BFU vielleicht mal anrufen deswegen?

Und so funktioniert es fast immer. Im Unternehmen sind die Präventionsmaßnahmen, um Arbeitsunfälle oder beruflich bedingte Krankheiten zu verhindern, ungenügend, und wenn etwas passiert, wird vertuscht, gemogelt, manipuliert, wie wir im Fall Volkswagen AG dokumentiert haben (siehe Nr. 3).

Auch die Berufsgenossenschaft (BG) hat (natürlich) kein Interesse an Aufklärung, obwohl ihr eine „amtliche Ermittlungspflicht“ aufgegeben ist. Auch sie kümmert sich nicht um die Beweise. Im Gegenteil. Sie übernimmt das, was der Arbeitgeber des Piloten behauptet  (TUIfly) und interessiert sich nicht, was der geschädigte Arbeitnehmer und die Zeugen sagen. Im konkreten Fall wird ein Ölfund durch die TUIfly-Techniker im Hilfstriebwerk APU zu „ohne Befund“. So steht es dann in er abschließenden Stellungnahme der BG Verkehr. Das wiederum übernimmt der Sachverständige in seinem Gutachten. Und an das hält sich dann der Richter. Der Gutachter heißt Prof. Dr. med. Hans DREXLER (siehe Nr. 4), der Richter (Sozialgericht  Nürnberg) Nenad BEYER.

Auch er hat – eigentlich – eine „amtliche Ermittlungspflicht“, nimmt sie aber nicht wahr. Er ist dafür bekannt, wiegelt solche Fälle ab, sagt sogar: „In der 1. Instanz wird nichts entschieden“ - außer eine Klage gegen eine BG mit dürren Worten abzuweisen. Soweit zur Thema Prozessökonomie. Geht mehr Ignoranz? Oder mehr Bequemlichkeit? Schon 3 Mal wurde er aufgefordert, die fehlenden Beweise für den Piloten anzufordern (CVR, TecLog, FlightLog). Macht es aber nicht. Er müsste sich sonst damit auseinandersetzen.

Gleiches gilt für den Gutachter Prof. DREXLER. Er schreibt in seinem Gutachten auf vielen Seiten lieber von der Stellungnahme der BG ab. Und fasst dann zusammen: „nicht hinreichend wahrscheinlich“. Insgesamt 7 Male zählen wir diese Einschätzung. Gegen ihn hat der ehemalige Captain jetzt Strafanzeige wegen des Verdachts auf „Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ gestellt. Die Staatsanwaltschaft stellt ein, obwohl ihr eine Synopse mit 18 fehlerhaften Punkten in dem Gutachten vorliegt. Auf die Beschwerde reagiert die StA mit § 154d StPO: Aussetzen der Ermittlung bis das Sozialgericht entschieden hat. Dass dessen Urteil dann eventuell auf einer Straftat basieren könnte, interessiert die Nürnberger StA offenbar nicht. Das bringt sie auch in ihrer Zurückweisung einer „sachlichen Dienstaufsichtsbeschwerde“ zum Ausdruck. Standard in der Nürnberger Justiz?

Den „Rechtsstaat“ testet der Captain auch mit seinen anderen 2 Anzeigen: wegen Prozessbetrugs.

Diesen Text können Sie auch online aufrufen unter www.anstageslicht.de/Nuernberg. Und hier auf 1 DIN A 4-Seite als PDF. Ausführlich unter www.anstageslicht.de/NuernbergerJustiz . Die ganze Serie findet sich unter www.anstageslicht.de/MdB .

Online am: 04.08.2021
Aktualisiert am: 19.09.2021


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Nr. 10: Fume Event vor Gutachter Prof. DREXLER und Nürnberger Justiz


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