Dossier des Hamburger Abendblatts, 22.10.2012
von Volker ter HASEBORG, H-L Mikuteit
Hamburg zahlt künftig 8,50 Euro Mindestlohn
Gesetzentwurf liegt vor. Senat erwartet Mehrkosten von nur 1,1 Millionen Euro im Jahr
Hamburg Der Senat macht Ernst mit dem Mindestlohn für alle städtischen Bediensteten. Nachdem Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) eine solche Regelung spätestens bis Jahresende angekündigt hatte, gibt es jetzt den Entwurf für ein Hamburger Mindestlohngesetz. Er liegt dem Abendblatt vor. Danach sollen Ämter, Behörden, öffentliche Unternehmen und Einrichtungen sowie Zuwendungsempfänger wie Theater, Museen und weitere Kulturprojekte verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen.
Damit auch Auftragnehmer der Stadt an den Mindestlohn gebunden sind, soll das Hamburgische Vergabegesetz geändert werden: Nach dem Senatsentwurf müssen Firmen, die Aufträge von der Stadt erhalten, sich schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten Tariflöhne zu zahlen - mindestens jedoch 8,50 Euro.
Nach Berechnungen des Senats wird die Neuregelung die Stadt 1,135 Millionen Euro pro Jahr kosten. Diese Summe ist deshalb vergleichsweise niedrig, weil die Beschäftigten der Stadt bereits jetzt nach geltendem Tarifvertrag mindestens 8,78 Euro pro Stunde verdienen. Auch für die öffentlichen Unternehmen liegt die Vergütung zumeist oberhalb der Mindestlohngrenze. Aus Senatsunterlagen geht jedoch auch hervor, welche Betriebe weniger als 8,50 Euro zahlen. Dazu gehören drei Töchter des städtischen Universitätsklinikums Eppendorf - die Klinik Gastronomie Eppendorf, die Klinik Logistik Eppendorf und die Klinik Textilien Eppendorf. Auch die Leiharbeitsfirma der Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft (HAB Service GmbH), die Vermittlungsagentur des Berufsförderungswerks Hamburg (BFW Vermittlungskontor GmbH) und die Flughafen-Tochter SecuServe Hamburg zahlen Stundenlöhne von unter 8,50 Euro.
Der Senat geht davon aus, dass die Stadt künftig für öffentliche Aufträge 600 000 Euro jährlich mehr zahlen muss. Betroffen sei insbesondere der Bereich der Sicherheitsdienstleistungen. Derzeit werden viele Beschäftigte in der Sicherheitsbranche nach dem tariflichen Mindestlohn in Höhe von 7,31 Euro bezahlt. Zusätzliche 535 000 Euro werden jährlich fällig für Beschäftigte von Zuwendungsempfängern und von öffentlichen Unternehmen.
Hamburg wäre nach Bremen das zweite Bundesland mit einem eigenen Landesmindestlohngesetz. Die SPD-geführten Stadtstaaten reagieren mit ihren Vorstößen darauf, dass ein flächendeckender Mindestlohn auf Bundesebene am Widerstand der schwarz-gelben Koalition gescheitert war. In 20 der 27 EU-Staaten existieren solche Regelungen. "Die vielfach vorgetragene Besorgnis, ein gesetzlicher Mindestlohn führe zum Verlust von Arbeitsplätzen, konnte in keinem dieser Länder beobachtet werden", heißt es in dem Entwurf. Das Gesetz solle dazu beitragen, "eine gesellschaftliche Ordnung zu erreichen, in der soziale Gerechtigkeit gepflegt wird und wirtschaftlich Schwache vor Ausbeutung geschützt werden".
Darüber hinaus verspricht sich der Senat jedoch auch Einnahmen für die Staatskasse: Höhere Löhne bringen mehr Geld in die Steuerkasse und die sozialen Sicherungssysteme. Auch die Zahl der sogenannten Aufstocker wird sich aus Sicht der Stadt verringern: Derzeit sind 35 500 Hamburger auf Hartz IV angewiesen, obwohl sie arbeiten.
Hamburg wäre das zweite Bundesland mit eigenem Landesmindestlohngesetz
Online am: 22.10.2012
Aktualisiert am: 09.05.2016
Inhalt:
- Die Lohnlüge und was wirklich hinter ihr steckt
- ABC der Tricksereien
- Klagen für den Mindestlohn?
- Hamburg und der Mindestlohn: Chronologie einer journalistischen Recherche
- Wächterpreis: Making-of des ZEIT-Dossiers "Die Lohnlüge"
- Interview mit Hanna-Lotte Mikuteit
Tags:
Arbeitsgericht | Arbeitsleben | DIE ZEIT | Hamburg | Hamburger Abendblatt | Mindestlohn
Auszeichnungen:
"Wächterpreis der Tagespresse" 2016