Die Betreuungsvereine wurden mit Inkraft treten des neuen Betreuungsgesetztes im Jahre 1993 gegründet. Die Aufgabe: mit ehrenamtlichen Betreuern zu arbeiten. Das Gesetz schreibt vor, dass Betreuungen in erster Linie ehrenamtlich geführt werden sollen. Aufgabe des Vereines ist es, Menschen für diese Aufgabe zu gewinnen, zu beraten und auszubilden. Zudem soll der Verein als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Für die so genannten Querschnittsaufgaben erhält der „Verein für Betreuung und Selbstbestimmung“ Landes- und Kreismittel. Des weiteren finanziert sich der Verein durch bezahlte hauptamtlich geführte Betreuungen.
Daneben arbeiten amtliche Betreuungsbehörden, die ähnliche Aufgaben haben. Diese arbeiten aber eher den Gerichten zu – ihre Aufgaben bestehen in der Erstellung von Sozial-Gutachten für Betreuungen und in der Ermittlung des Betreuungsbedarfs im eigenen Umfeld.
Die Betreuungsvereine bilden ein großes Netzwerk und sind kreisweit tätig. In Schleswig–Holstein, dort wo auch Kummerfeld liegt, gibt es in jedem Kreis einen Betreuungsverein und einen Betreuungsverein in jeder kreisfreien Stadt.
