Die Eltern, die deutsch-irakische Familie KANTELBERG-ABDULLA, die eine der beiden Apotheken in dem kleinen Ort betreibt, wollten sich nicht mit der amtlichen Feststellung zufrieden geben, dass ihr sechsjähriger Sohn bereits vor über drei Jahren, im Juni 1997, infolge eines Badeunfalls gestorben, sprich ertrunken ist. Sie wollen es nicht glauben.
Die Eltern des kleinen Joseph, die sich in dem sächsischen Städtchen, in dem die (damals) NDP hohen Zuspruch erfährt, von feindlicher Stimmung umgeben sehen, hatten nicht locker gelassen, gaben sich mit der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung, die keine Straftatbestände erkennen konnte, nicht zufrieden, waren in den Widerspruch gegangen, der abgewiesen wurde, hatten den Bundesinnenminister Otto SCHILY (SPD) und das sächsische Justizministerium angeschrieben, lösten damit erneute Ermittlungen aus, die dann drei Jahre später, im August 2000, ein neuerliches offizielles Ermittlungsverfahren mündeten.
Zwischenzeitlich hatten die Eltern des toten Joseph Zeugen überredet, auszusagen - aufgenommen auf Video und Tonbändern. Die wurden dann der Staatsanwaltschaft als “eidesstattliche Versicherungen” übergeben. Auch solche vo Minderjährigen. Allerdings: Niemand hatte etwas konkretes zu sagen. Bzw. zu schreiben. Alles blieb nebulös. Das meiste: Hörensagen.
Trotzdem reichte dies der Staatsanwaltschaft, nicht zuletzt wegen des sanften Drucks ‘von oben’, eine richterliche Vernehmung von drei “Hauptbelastungszeugen” zu erreichen. Weil keiner der drei als “Zeugen” eingestuften Personen zur Vernehmung erschienen war, wurden Haftbefehle erlassen.
Jetzt gab es - ganz offiziell - drei Haftbefehle gegen die drei “Beschuldigten”, die zuvor nur als “Zeugen” geladen waren.
Am 23. November wurden die “Beschuldigten” verhaftet und dem Ermittlungsrichter vorgeführt: zwei in Braunschweig, einer in Dresden: just an dem Tag, an dem die BILD-Zeitung mit ihrer Sensationsnachricht die bundesdeutsche Öffentlichkeit und die Einwohner in Sebnitz erschreckte: eine klare Vorverurteilung.