
Angesichts der sich häufenden Fälle von Kindesverwahrlosung und Kindestötung fragt man sich, was eigentlich die Aufgaben eines Jugendamtes sind und wie diese wahrgenommen werden. Eigentlich soll das Jugendamt das Kindeswohl schützen. Betrachtet man jedoch einzelne Fälle wie beispielsweise den des toten Kevin, kommt die Frage auf, ob sich die Jugendämter um das Kindeswohl oder um das Wohl der Eltern kümmern oder um weder noch.
Noch in den siebziger Jahren verstand sich das Jugendamt als Kontrollinstanz. Heutzutage versteht es sich als Dienstleister. Andererseits muss das Jugendamt seinen Pflichten als Wahrer des Kindeswohls nachkommen. Da nun auf den Dienstleistungsaspekt mehr Gewicht gelegt wird, scheint es, als würde die Sorge um das Kindeswohl in den Hintergrund treten.
Was genau die Probleme dabei sind und wie sich die derzeit allgemeine öffentliche Aufmerksamkeit auf diese Behörden auswirkt, das wollten wir in einem Interview erfahren. Wir hatten uns dazu an das Jugendamt des Kreises Steinburg in Schleswig Holstein und in der Nähe von Hamburg gewandt. Die Antworten kamen schnell.
Auch dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben wir ein paar Fragen zu dem Thema vernachlässigte Kinder gestellt. So können wir eine Stellungnahme zu dem Thema auf Bundesebene und auf regionaler Ebene bieten.
Fragen an das Jugendamt …
Antwort: Das ist richtig. Die Arbeit des Jugendamtes folgt den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Sozialgesetzbuches VIII, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, und den Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetzen, dem Jugendförderungsgesetz und dem Kindertagesstättengesetz. Letztlich geht alles zurück auf Artikel VI des Grundgesetzes, wonach u.a. Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht sind. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Antwort: Diese Zahl kann so mit einer sich ergebenden Aussagekraft nicht genannt werden. Allein die Definition „Fälle„ ist schwierig. Ist die erfolgreiche 15minütige telefonische Beratung einer werdenden jungen Mutter ein Fall? Wie wäre dieser Fall zu bewerten im Vergleich zu einem sehr schwierigen Sorgerechtsfall, der mehrere Stunden oder sogar Tage in Anspruch nimmt?
Antwort: Ja, die Zeit ist ausreichend. Die zuständige Fachkraft in der Bezirkssozialarbeit gestaltet ihren Arbeitstag frei und gliedert ihn in einen Innen- und einen Außendienst.
Antwort: Ja
Antwort: Immer mehr Familien wenden sich an das Jugendamt, um Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung der Kinder zu beantragen. Eine Zunahme der Fallzahlen ist erkennbar. Durch eine Vernetzung mit Hebammen, Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen, Polizei, Leistungszentren und anderen Institutionen kann frühzeitig und vielseitig auf Hilfebedarfe der Familien reagiert werden.
Antwort: Durch personalrechtliche und organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass der Arbeitsanfall bewältigt werden kann.
Antwort: Belastend
Antwort: Natürlich ist die Arbeit der Jugendämter in den Focus der öffentlichen Diskussion gerückt. Darin liegt aber auch der Vorteil, dass die Jugendämter nun früher informiert und eingeschaltet werden und somit die Maßnahmen der Jugendhilfe besser greifen können. Die publik gewordenen Fälle von Kindervernachlässigung und Kindstötung führen bei den Mitarbeiterinnen zu einer erhöhten Anspannung im Arbeitsalltag. Durch das Instrumentarium des Controllings und der fachlichen Begleitung mittels Supervision und kollegialer Beratung soll den Mitarbeiterinnen mehr Sicherheit im Umgang mit Fällen von Kindesvernachlässigung gegeben werden
Antwort: Den Eltern werden erzieherische Hilfen angeboten. Einschlägig sind die §§ 27 ff SGB VIII.
Antwort: Ja, einschlägig ist hier § 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen).
Fragen an das Bundesministerium:
Antwort:
Zu den vielfältigen Aufgaben des Ministeriums gehört insbesondere auch die Kinder- und Jugendpolitik, d.h. die Förderung der Entwicklung junger Menschen (außerhalb der Schule).
Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der Gesetzgebung. So wird gegenwärtig der Entwurf eines Kinderfördergesetzes vorbereitet, mit dem die Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren spürbar verbessert werden soll. Die Umsetzung (und damit auch die Finanzierung) der vom Bund erlassenen Gesetzes im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes hingegen Aufgabe der Länder und Kommunen. Der Bund fördert seinerseits aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans ein breites Spektrum freier Träger (Jugendverbände und Wohlfahrtsorganisationen auf Bundesebene) sowie Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.
Antwort:
Kinder- und Jugendhilfe leistet in Deutschland von einer Vielzahl von Trägern und Initiativen. Sie sollen Eltern und Kindern ein großes Angebot an Einrichtungen und Diensten bieten, das ihren Interessen, Wünschen und Erziehungsvorstellungen entspricht. Die Zusammenarbeit der freien Träger mit der öffentlichen Jugendhilfe findet dabei in erster Linie auf der Ebene der Kreise und Städte statt, die auch die Gesamtverantwortung für die jeweilige Angebotsstruktur in ihrem Einzugsbereich haben. Im Jugendhilfeausschuss, der jeweils in den Kreisen und Städten installiert ist, beraten und beschließen Vertreter der öffentlichen und der freien Jugendhilfe gemeinsam über die Entwicklung des Angebots und die künftige Planung. Die direkte Kooperation des Ministeriums mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe beschränkt sich – abgesehen von der unter 1. genannten Förderung – im wesentlichen auf die Mitarbeit in verschiedenen Fachgremien.
Antwort:
In den letzten Monaten und Jahren hat sich die öffentliche Aufmerksamkeit für die Themen Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung deutlich erhöht. Das ist eine sehr positive Entwicklung, weil sie auch die Chance erhöht, dass Verdachtsfälle seitens der Bevölkerung häufiger gemeldet und so rechtzeitig Schlimmeres verhindert werden kann. Zum Start des "Zentrums für Frühe Hilfen" im vergangenen Sommer beachten Sie bitte folgende Pressemitteilung
Zum aktuellen Stand: Mittlerweile sind in fast allen Bundesländern Modellprojekte gestartet. Vor zwei Wochen gab es die erste Fachkonferenz der Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet zum Erfahrungsaustausch. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, vorhandene Projekte zu verbessern und erfolgreiche Ansätze und Ideen weiter zu verbreiten.
Darüber hinaus haben sich Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 19. Dezember 2007 darauf verständigt, Ihre Anstrengungen zu verstärken, um Vernachlässigung, Verwahrlosung und Misshandlung von Kindern vorzubeugen und schnell und wirksam Hilfen für Kinder in Not und überforderte Eltern bereit zu stellen. Dazu ist ein konkreter Beschluss zu neun Punkten gefasst worden. Die Umsetzung dieses Beschlusses liegt zum großen Teil in der Federführung unseres Ministeriums.
Hier lesen Sie das Protokoll.
Antwort:
Im Hinblick auf die mit Bundesgesetzen für die Länder und Kommunen verbundene Kostenbelastung achten diese sehr stark auf die finanziellen Folgen neuer Bundesgesetze. In gemeinsamer politischer Verantwortung geht es deshalb darum, jeweils fachlich überzeugende Lösungen zu entwickeln, die auch von den Ländern realisiert werden können.
Antwort:
Die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen ist in erster Linie eine Aufgabe der kommunalen Ebene. Das Bundesfamilienministerium achtet im Rahmen der Gesetzgebung des Bundes darüber, ob die jeweiligen Gesetzesvorhaben Auswirkungen auf Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen haben. Schließlich arbeitet das Ministerium eng mit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zusammen.
Antwort:
Die mehrere hundert zählenden Jugendämter in Deutschland sind als Behörden der kommunalen Selbstverwaltung in Kreisen und Städten unterschiedlich organisiert und strukturiert. Eine allgemeingültige Einschätzung dazu, wie sie ihre Aufgabe, Kinder überforderter Eltern zu schützen nachkommen, ist daher aus Bundessicht nicht möglich.
Antwort:
Den Kreisen und Städten obliegt die Personal-, Organisations- und Finanzhoheit im Hinblick auf die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Der Bund kann ihnen deshalb diesbezüglich keinerlei Weisungen erteilen. Vor dem Hintergrund dramatischer Fälle von Kindesvernachlässigung hat er in den letzten Jahren aber verschiedene Projekte gefördert, um die Kompetenzen der Jugendämter im Umgang mit Kindeswohlgefährdung zu verbessern. Zentraler Baustein ist dabei die Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen, dass die Fachkompetenz von Jugendhilfe und Gesundheitswesen vernetzt. (Vgl.Ausführungen o.)
Weitere Informationen über Aktivitäten des Ministeriums im Bereich Kinderschutz sowie umfangreiches Zahlen-Material zum Thema finden Sie unter www.bmfsfj.de
Hier finden Sie die wichtigsten Paragrafen aus dem Sozialgesetzbuch dazu.
(RR/VR)