Kevin - eine ausführliche Rekonstruktion

von Anfang an

15.12.1964

Bernd Kk., der (angebliche) Vater und spätere Mörder von Kevins K., wird geboren. Durch einen DNA-Test nach Kevins Tod wird sich herausstellen, dass Bernd Kk. nicht der leibliche Vater ist. Wir bezeichnen ihn deshalb als „Ziehvater“


17.10.1969

Sandra K., die Mutter von Kevin wird geboren


1977

Der Vater von Bernd Kk. nimmt sich das Leben. Auch der Vater von Sandra K. hat sich 1977 das Leben genommen


10.05.1983

Bernd Kk. wird u.a. wegen Besitzes von Haschisch zu einer Jugendstrafe verurteilt


05.11.1991

Bernd Kk., 26Jahre, wird erneut wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes verurteilt


29.04.1999

1999 wird ein Jahr, in dem die Medien aufgrund mehrerer Vorfälle sich mit dem Thema Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern beschäftigen. Das Politmagazin Kontraste berichtet in seiner Sendung „Missbrauch und Tod von Kindern – Hat das Jugendamt Schuld?“ (ist beim rbb nicht mehr online erreichbar) von der 11 jährigen Anke, die beim Jugendamt in Premnitz bat, in ein Heim zu dürfen – ihre Mutter würde sie schlagen.
Auf dem Amt nahm man diese dringende Bitte nicht ernst. Nun ist ihr Bruder tot, erdrosselt vom Stiefvater, der Anke jahrelang missbraucht hat. Der kleine Bruder wollte sie beschützen, weil sonst kein anderer Erwachsener etwas unternommen hatte.

Dieser aus Rundfunkgebühren finanzierte TV-Beitrag ist seit 2010 nicht mehr online. Auch die Redaktion Kontraste des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) gehört inzwischen zu jenen Sendern, die ihre „öffentlich-rechtliche“ Aufgabe nur noch eingeschränkt wahrnehmen. Die Funktion, Bestandteil des „öffentlichen Gedächtnis“ zu sein, um ‚einen besonderen Blick auf den gesellschaftlichen Diskurs zu ermöglichen’ (Kontraste über Kontraste), hat die Redaktion seither auf einige Themenfelder begrenzt. Darüber entscheidet sie selbst – nicht mehr der User


08.07.1999

Kontraste berichtet erneut unter dem Titel „Allein gelassen und verdurstet. Zwei Kinder sterben und alle schauen tatenlos zu“ (ist beim rbb nicht mehr online erreichbar), Tatort: Frankfurt / Oder. Dort sterben zwei Kinder, obwohl das Jugendamt über die Problematik Bescheid wusste. Die Nachbarn weisen alle Schuld von sich - sie wollen nichts bemerkt haben.

Die Filmemacherin Aelrun GOETTE wird 2003 zu dem online nicht mehr zugänglichen Bericht einen Dokumentarfilm "Die Kinder sind tot" drehen, der große Beachtung findet


22.12.1999- 20.11.2002

Haftstrafe für die spätere Mutter von Kevin, Sandra K, u.a. wegen räuberischen Diebstahls. Sandra K. ist drogenabhängig. Sie nimmt seit ihrem 14. Geburtstag Heroin und fällt der Polizei des Öfteren wegen Beschaffungskriminalität auf. Insgesamt wird sie zeitlebens ca. sieben Jahre in Haft sein


20.12.2002

Bernd Kk., inzwischen 38 Jahre, wird aus der Haft entlassen. Insgesamt saß er seit seinem 14. Lebensjahr mit Unterbrechungen rund 12 Jahre in Haft


14.08.2003

Kontraste ist erneut auf Sendung mit dem Thema: „Ist ja nur ein blauer Fleck – Wie Gewalt gegen Kinder vertuscht wird“ (ist beim rbb nicht mehr online erreichbar)


05.2003- 10.10.2006

Bernd Kk. nimmt an einem Methadonprogramm teil


23.01.2004

Kevin K. wird geboren


05.02.2004

Besprechung im Klinikum Bremen-Nord wegen Kevin. Es nehmen teil: die Eltern von Kevin, ein Oberarzt, eine Krankenschwester, eine Mitarbeiterin des Sozialdienstes der Klinik, eine Familien-Hebamme des Gesundheitsamtes Horner Straße, ein Vertreter des Suchtvereins Ani Avati und eine Mitarbeiterin des AK Kommunale Drogenpolitik. In dem Gespräch wird darüber diskutiert, ob die Eltern das Kind versorgen können. Kevins Zustand nach der Geburt war sehr kritisch – er musste künstlich beatmet werden, insgesamt fünf Wochen lang


19.02.2004

Eine weitere Besprechung im Klinikum: Es geht um die Zukunft der Familie. Soll der Säugling zunächst zu der Schwester der Mutter oder soll die gesamte Familie zu einer Entgiftung?


09.03.2004

Kevin wird aus dem Klinikum Bremen – Nord entlassen. Seine Mutter, Sandra K. beginnt ihren Aufenthalt mit Kevin in Heiligenhafen. Bernd Kk. kommt wegen Erkrankung erst später


10.04.2004

Der Aufenthalt der Familie in der Klinik ist beendet. In den Akten des Amtes für Soziale Dienste ist hierüber nichts vermerkt. Auch nichts über zu treffende Maßnahmen, die unternommen werden müssen, wenn die Familie auf sich allein gestellt ist. Dies wird sich aber erst herausstellen, wenn nach Kevins Tod die Frage gestellt wird, was falsch gelaufen ist


03.05.2004

Der Arzt, der den Eltern Methadon gibt, teilt dem maßgeblichen Beamten des „Amtes für Soziale Dienste“, der zuständig für Kevin ist, mit, dass die Familie Hilfe benötigt. Dieser Beamte wird in der Chronologie von nun an als „Sachbearbeiter“ bezeichnet. Der Sacharbeiter ruft das Klinikum Bremen-Nord an und bittet um einen Bericht über die Familie. Das „Amt für Soziale Dienste“ gehört zum Geschäftsbereich des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales


04.05.2004

Der Sacharbeiter weist die Familie schriftlich darauf hin, dass sie sich bei eventuellen Fragen und Problemen an ihn wenden können. Bernd Kk. wiederum teilt dem Sacharbeiter mit, dass keine Hilfe benötigt werde. Eigentlich müsste der Sachbearbeiter die Familie unterstützen, weil aus den Gesprächen in der Klinik klar wird, dass die Familie dringend Hilfe benötigt. Der Sachbearbeiter belässt es trotzdem nur bei einem „Angebot“ zur Hilfe. Dies wird er auch in Zukunft tun – statt verpflichtenden Maßnahmen aufzuerlegen. Dass es sich hier um eine Problemfamilie handelt, müsste dem Sachbearbeiter klar sein. Schließlich wird Kevins Mutter bis zu ihrem Tode 7 Jahre im Gefängnis gesessen haben, Kevins Ziehvater 12 Jahre. Beide Eltern sind zudem drogenabhängig. Im Folgenden bietet er des Öfteren Hilfen an. Meist jedoch erst, wenn von Außen (z.B. Berichte von der Polizei, etc.) berichtet wird, dass Gefahr für das Kindeswohl bestehen könnte. Da ihm bekannt war, dass die Situation der Familie kritisch ist, hätte er verpflichtende Maßnahmen ergreifen müssen


28.05.2004

Der Bericht des Klinikums liegt dem Sachbearbeiter noch nicht vor. Die Mitarbeiterin des Sozialdienstes der Klinik rät jedoch, eine Familien-Hebamme einzusetzen. Daraufhin setzt sich der Sachbearbeiter mit dem methadonvergebenden Arzt in Verbindung, damit er der Familie nochmals das Angebot machen kann, die Hilfe einer Familien-Hebamme in Anspruch zu nehmen


28.05.2004

Bericht des Klinikums an den Sachbearbeiter. Darin werden Bedenken geäußert, ob die Versorgung von Kevin sichergestellt ist. Auf diesen Bericht reagiert der Sachbearbeiter ersteinmal nicht


03.08.2004

Polizeieinsatz wegen Gefährdung/Vernachlässigung/Misshandlung eines Kindes. Sandra K. läuft betrunken mit Kevin durch die Straßen. Sie wird von der Polizei aufgegriffen. Im Polizeibericht wird die Frage aufgeworfen, ob Frau K. die Versorgung des Kindes gewährleisten kann


04.08.2004

Wegen des Vorfalls am Vortage bietet der Sacharbeiter der Mutter nochmals Hilfe an. Der Sachbearbeiter hätte auf Maßnahmen bestehen müssen. Er bietet jedoch nur Hilfe an, ohne diese verpflichtend zu machen


17.08.2004

Die Eltern von Kevin suchen den Sachbearbeiter persönlich auf und teilen ihm mit, dass sie keine Hilfe benötigen. Es wird ein Hausbesuch des Sachbearbeiters vereinbart, dieser findet nie statt


21.09.2004

Bewährungsstrafe wegen Diebstahls für Sandra K.


27.09.2004- 14.10.2004

Kevin kommt, da der Kinderarzt der Familie die Mutter dazu drängt, in die Professor – Hess - Kinderklinik: Kevin hat diverse Knochenbrüche. Die Diagnose: „Multiple traumatische Frakturen, Kindesmisshandlung, Entwicklungsstörungen". Die Diagnose des Arztes lautet eindeutig: Kindesmisshandlung. 
Dieser Umstand bewegt den Sachbearbeiter nicht dazu, der Familie Maßnahmen aufzuerlegen. Im Folgenden bietet er Maßnahmen an, die die Eltern ablehnen. Er müsste diese Maßnahmen verpflichtend machen


08.10.2004

Hausbesuch des Sachbearbeiters. Nur Bernd Kk. ist zu Hause, da die Mutter und das Kind im Krankenhaus sind


11.10.2004

Der Sachbearbeiter will der Familie den Dienst der „Frühen Hilfen“ vermitteln. Die „Frühen Hilfen“ werden in Bremen von der Lebenshilfe Bremen e.V. angeboten. Es gibt ein bundesweites Netzwerk der „Frühen Hilfen“. Zur Umsetzung der „Frühen Hilfen“ wird mit verschiedenen Einrichtungen, wie zum Beispiel Jugendämtern zusammengearbeitet

Hier geht es zu der Homepage der Frühen Hilfen


19.10.2004

Bernd Kk. lehnt die „Frühen Hilfen“ ab, da er deren Hilfe für unnötig hält


28.10.2004

Der Sachbearbeiter kann Bernd K. doch noch überzeugen, dass die „Frühen Hilfen“ sinnvoll sind. Es wird ein Termin für den 1.11.2004 vereinbart


01.11.2004

Hausbesuch eines Mitarbeiters der „Frühen Hilfen“. Der Gesamtzustand der Familie wird als „zufriedenstellend“ eingeschätzt


12.11.2004

Sandra K. bekommt erneut Methadon zur Drogenentwöhnung


23.11.2004

Die Mutter von Kevin, Sandra K., wird wegen Verletzung der Fürsorgepflicht angezeigt. Sie liegt betrunken und unter Drogen stehend im Hausflur und Kevin neben ihr


24.11.2004- 29.11.2004

Kevin wird, da seine Mutter die Fürsorgepflicht verletzt hat, in das Hermann-Hildebrandt-Haus gebracht. Es handelt sich um ein Kinderheim, dass von dem gemeinnützigen Lions-Club (Trägerverein der Bremer Säuglingspflege) unterstützt wird


24.11.2004

Die Eltern wollen Kevin zurück. Sie sprechen mit ihrem methadongebenden Arzt und dieser wendet sich an das Amt für Soziale Dienste. Der Arzt sieht keinen Grund, das Kind nicht den Eltern zurückzugeben


25.11.2004

Zunächst wird von Mitarbeitern des Jugendamtes (nicht vom zuständigen Sachbearbeiter des Amtes für Soziale Dienste) und Mitarbeitern des Hermann-Hildebrandt-Hauses entschieden, das Kind der Mutter nicht auszuhändigen. Der methadongebende Arzt bescheinigt Bernd Kk. jedoch, dass er sich verantwortlich um sein Kind kümmern kann


29.11.2004

Kevin kommt daher zu seinen Eltern zurück. Sie werden durch eine FIM -Maßnahme (Familie im Mittelpunkt) betreut. Kevins Eltern sollen auf diese Weise unterstützt werden. FIM ist eine Stiftung, die Eltern hilft wenn sie nicht die Versorgung, etc. ihres Kindes gewährleisten können. Welche Maßnahmen konkret bei der Familie von Kevin unternommen werden, ist nicht aus den Unterlagen ersichtlich.
Hier geht es zu der Homepage der FIM


09.12.2004

Auch der Sacharbeiter befindet, dass Kevin zu den Eltern zurück kann – schon wegen des FIM Einsatzes


13.12.2004

Attest – diesmal vom Kinderarzt des Gesundheitsamtes –, dass Kevin in einem guten Allgemeinzustand ist. Der Amts-Kinderarzt hat einen Hausbesuch bei der Familie gemacht. Auch dies sehen die FIM- Maßnahmen vor, weshalb der Hausbesuch eines unabhängigen Kinderarztes zu Stande kam. Allerdings vermerkt er in den Unterlagen, dass er dem Sachbearbeiter geraten hat, es nicht nur bei der Frühförderung zu belassen. Es sei seiner Meinung nach nicht der einzige Weg, um eine Kontrolle über die Familie zu haben. In der Akte des Sachbearbeiters wird sich später keinerlei Hinweis auf ein solches Gespräch mit dem Arzt des Gesundheitsamtes finden


2005

In diesem Jahr werden Kindesmisshandlungen und Kindervernachlässigung erneut im Mittelpunkt der Öffentlichkeit stehen. In Frankreich beginnt der größte Kinderschänderprozess gegen 66 Angeklagte, in Hamburg verhungert die siebenjährige Jessica, die zuletzt ganze 9 Kilo gewogen hatte. Im Dossier der Wochenzeitung DIE ZEIT, Ausgabe Nr. 17, werden unglaublich grausame Details einer Kindesmisshandlung protokolliert, die in einem Prozess vor dem Landgericht Memmingen zur Sprache kommen: die letzten Tage der 3jährigen Karolina waren die Hölle


06.01.2005

Abschlußbericht der FIM (Familie im Mittelpunkt): die Eltern sind in der Lage Kevin zu versorgen


17.01.2005- 01.02.2005

Kevin nimmt 500 Gramm ab. Die Mutter ist zu dieser Zeit im Krankenhaus


21.01.2005

Bernd Kk. kommt zum Amt für Soziale Dienste. Er hat die Befürchtung, sein Kind werde ihm weggenommen, weil Sandra K. wieder trinke. Es gibt keine Reaktion des Amtes oder des Sachbearbeiters


04.02.2005

Der Kinderarzt der Familie, teilt dem Sachbearbeiter mit, dass das Kindswohl in Gefahr ist (500 Gramm Gewichtsverlust, Blutarmut). Außerdem haben die Eltern mehrere Kontrolltermine versäumt


11.02.2005

Das Amt für Soziale Dienste übernimmt die Kosten für eine Frühförderungsmaßnahme, die die Eltern am 28.10.2004 beantragt haben


16.02.2005

Die Eltern gehen mit Kevin zu ihrem Kinderarzt. Dieser vermerkt: Es besteht kein Grund mehr zur Sorge, die Eltern wirkten kompetent und Kevin hat zugenommen


22.02.2005

Anfrage an den Sacharbeiter seitens der Staatsanwaltschaft wegen des Vorfalls im Treppenhaus vom August des Vorjahres. Da der Sachbearbeiter und der FIM - Abschlussbericht die Lage der Familie positiv beurteilen, kommt es zu keinen strafrechtlichen Konsequenzen


11.03.2005

Der Sacharbeiter notiert sich, dass ein Mitarbeiter der Frühen Hilfe die Familie betreut und die Lage positiv einschätzt


07.04.2005

Der Mitarbeiter der Frühen Hilfe stellt seine Arbeit ein, da die Mutter nach Alfeld fährt, um dort ihr zweites Kind zur Welt zur bringen


20.04.2005

Bernd Kk. wird zu einer Geldstrafe wegen Diebstahls verurteilt


19.05.2005

In einem groß aufgemachten Bericht des Hamburger Abendblatt berichtet (anonym) eine Sozialpädagogin von „Kinderdramen hinter Wohnungstüren“ 
Hier geht es zu dem Bericht


29.05.2005

Sandra K. hat eine Fehlgeburt


14.06.2005

Bernd Kk. bekommt eine Bewährungsstrafe wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung


22.06.2005

Der Mitarbeiter der „Frühen Hilfe“ hat seit längerem keinen Kontakt mehr zu der Familie


15.07.2005

Vier Wochen später: erneut eine Geldstrafe gegen Bernd Kk. wegen gefährlicher Körperverletzung


01.08.2005- 31.12.2005

Verlängerung der Übernahme der Kosten der Frühfördermaßnahmen für Kevin


04.08.2005


05.11.2005

In Hamburg-Wilhelmsburg werden zwei Kinder, 4 und 2 Jahre, von der Polizei aus ihrer Wohnung geholt - , sie leben im Müll in einer abgedunkelten Dachgeschosswohnung: auf mit Exkrementen verschmierten Matratzen. Die Mutter selbst hatte die Polizei geholt – nicht wegen der Kinder, sondern wegen ihres drogenabhängigen Lebensgefährten, mit dem sie Streit hatte. 
Hier geht es zu dem Bericht des Hamburger Abendblatts


12.11.2005

Die Mutter von Kevin K., Sandra K, stirbt im Alter von 36 Jahren. Die Todesursache kann nicht geklärt, Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden. Kevin wird in das Hermann-Hildebrand-Haus gebracht. Der Ziehater von Kevin wird in die Klinik Dr. Heines zwangseingewiesen. Bei dem Notarzteinsatz behindert er die Rettungsversuche, in dem er die Helfer von Sandra K. fernzuhalten versucht


14.11.2005

Aufgrund eines Tipps des für Amtsvormundschaften zuständigen Mitarbeiters des Amtes für Soziale Dienste stellt der Sachbearbeiter jetzt beim Bremer Amtsgericht den Antrag auf Übertragung der elterlichen Fürsorge von Kevin auf einen Amtsvormund


17.11.2005

Die Familienrichterin des Amtsgerichts Bremen stimmt dem Antrag des Sachbearbeiters zu und überträgt die Vormundschaft auf das Jugendamt Bremen, Abteilung Amtsvormundschaft. Dies ist der Beginn der Amtsvormundschaft des Jugendamtes


18.11.2005

Aufnahmebericht des Hermann-Hildebrand-Hauses über den Zustand von Kevin: Er sei ausreichend ernährt, aber deutlich zu leicht. Seine Fähigkeiten sind nicht altersgerecht und er ist deutlich zurückgeblieben, zeigt kaum Emotionen. Als der Vater ihn besucht, steht er unter Drogen oder Medikamenten


21.11.2005

Der Ziehvater meldet sich bei der Dr. Heines-Klinik ab. Er teilt dem Amt für Soziale Dienste mit, dass er Kevin zurück haben möchte. Der methadongebende Arzt und der neu eingesetzte Amtsvormund befürworten die Rückführung von Kevin zu seinem Vater. 

Die Mitarbeiter des Hermann-Hildebrand-Hauses sprechen sich jedoch eindeutig gegen die Rückführung von Kevin an den Ziehvater aus. Ihnen ist nicht wohl bei dem Gedanken, Kevin mit seinem Ziehvater alleine zu lassen. Der Leiter des Hauses ist entsetzt, dass das Amt überhaupt solche Gedanken hegt. Ebenso gegen die Rückführung äußert sich der Kinderarzt der Familie gegenüber dem Sachbearbeiter. Er bemängelt das unregelmäßige Erscheinen der Eltern bei den Vorsorgeuntersuchungen. Außerdem macht er auf Kevins schlechten körperlichen Zustand aufmerksam sowie auf das grobe Verhalten des Ziehvaters gegenüber Kevin. 

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss wird dazu später feststellen, dass sich der Sachbearbeiter von solchen Äußerungen anscheinend persönlich angegriffen fühlt und sich daraufhin intensiver für die Rückführung Kevins einsetzt. Außerdem hätte er die seit Januar 2005 existierende Weisung beachten müssen, nach der Eltern, die Drogen substituieren, besonders beaufsichtigt werden müssen. Bernd Kk. wurden jedoch bisher vom Sachbearbeiter keine konkreten Auflagen gemacht.


22.11.2005

Der Sachbearbeiter telefoniert mit der Mutter von Kevins Ziehvater Bernd Kk. Sie bestätigt, dass Bernd Kk zu ihr ziehen wird


23.11.2005

Der Sachbearbeiter, der methadongebende Arzt und Bernd Kk. verabreden, dass Kevin am 28.11.2005 zurückgeführt wird und Bernd Kk. zu seinen Eltern ziehen soll. Bei dem Amtsvormund erkundigt sich der Sachbearbeiter, wie die Vormundschaft weiter geregelt bleiben soll. Er erhält als Antwort, dass die Vormundschaft erstmal beim Jugendamt bleibt, sie aber zu jeder Zeit aufgelöst werden kann


28.11.2005

Zwar wird Kevin von Bernd Kk. abgeholt, sie bleiben allerdings in Bremen


07.12.2005

Bernd Kk. ist nicht wie vereinbart zu seiner Mutter und ihrem neuen Lebensgefährten gefahren. Der Sachbearbeiter teilt ihm mit, dass er sich an die Vereinbarungen halten muss


08.12.2005

Bernd Kk. beantragt Hilfe für die Reisekosten und für Winterkleidung für Kevin


20.12.2005

Bernd Kk. wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Tatvorwurf: Beleidigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung.


22.12.2005

Die Familienrichterin des Amtsgerichts Bremen teilt dem Sachbearbeiter mit, dass ihre Entscheidung (die Übergabe der Vormundschaft von Kevin an das Jugendamt) vom 17.11.2005 voreilig war und sie der Meinung ist, der Ziehvater hätte das Recht auf die Vormundschaft, wenn dieser seinen Sohn gut behandelt. Sie möchte von dem Sachbearbeiter mehr Informationen über die „Vater – Sohn – Beziehung“ erhalten


23.12.2005

Bernd Kk. informiert den Sachbearbeiter über den Aufenthalt von ihm und Kevin in Grünenplan bei seiner Mutter


2006

Die Politik ist sich einig, dass es für Jugendämter leichter werden soll, Eltern das Sorgerecht zu entziehen - die Justizminister der Länder sind einstimmig für eine Familienrechtsänderung, um der Vernachlässigung von Kindern vorzubeugen


09.01.2006

Bernd Kk. meldet sich von seiner Mutter zurück und bittet beim Amt für Soziale Dienste um dringenden Rückruf


13.01.2006

Es kommt zu einem Treffen zwischen dem Bremer Bürgermeister Jens BÖHRNSEN, SPD, und dem Vorstand des Vereins Bremer Säuglingsheime e.V. BÖHRNSEN ist ehrenamtliches Mitglied in dem Verein. Dem Bürgermeister wird mitgeteilt, dass in Fällen von gefährdeten Kindern diese zu voreilig wieder in ihre Familien kommen. Er erhält anonymisierte Unterlagen zum Fall Kevin, die er an die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Karin RÖPKE, weiterleitet. Die wiederum wendet sich an den Amtsleiter des Amtes für Soziale Dienste, da dieser die Aufsicht über die einzelnen Sozialzentren und somit auch über den Sachbearbeiter hat. Sie verfolgt damit das Ziel, dass sich der Amtsleiter des Falles Kevin annimmt.

Nachdem der Amtsleiter seitens der Senatorin den Klarnamen erhält, stimmt er der Prüfung des Falles zu


19.01.2006

Die Anfrage der Familienrichterin des Amtsgerichts vom 22.12.2005 ist immer noch unbeantwortet. Dazu der Sachbearbeiter: Ziehvater und Sohn seien mehrere Wochen bei den ‚Eltern’ des Vaters gewesen. Erst nachdem die Richterin nochmals nachhakt, erzählt der Sachbearbeiter ihr, dass er dem Ziehvater nicht alles glaubt. Außerdem berichtet er ihr von einem Vorfall am Hannover Bahnhof: dort hatte sich Bernd K. mit anderen in aller Öffentlichkeit und im Beisein von Kevin geprügelt. Für eine endgültige Abgabe der Vormundschaft an den Ziehvater solle man sich erneut beraten


25.01.2006

Die Bewährungshelferin von Kevins Ziehvater, die Bernd Kk. seit ca. einem halben Jahr kennt, berichtet dem Sacharbeiter, dass der Ziehvater ein hohes Aggressionspotenzial habe und mit der Versorgung seines Kindes überfordert sei. Aus welchem Anlass das Gespräch stattfindet, geht aus der Akte nicht hervor


02.02.06

Der Amtsleiter des Amtes für Soziale Dienste stellt einen Antrag auf die Akte des Kevin Falls. Er liest sie sich aber nicht wirklich durch, wird er später vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zugeben. Die Akte wird dem Sozialzentrumsleiter von Gröpelingen / Walle überreicht. Der Sachbearbeiter informiert den Amtsvormund über die Weitergabe der Akte, die er am 27.02.2006 wieder zurückerhalten wird


06.02.2006

Nachdem Kevins Mutter tot ist und der Ziehater mal wieder verurteilt wurde, findet ein Gespräch zwischen ihm, dem methadonvergebenden Arzt, dem Amtsvormund und dem Sachbearbeiter statt. Es geht um die Frage, ob Bernd K. mit Kevin zu seiner Mutter ziehen wird. Der Sachbearbeiter berichtet der Familenrichterin, dass die Vormundschaft des Jugendamtes bestehen bleiben soll. Die Richterin merkt an, dass, obwohl der Arzt das Gegenteil behauptet, der Ziehvater mehrmals wöchentlich Heroin und Kokain konsumiert. Solange sie vom Sachbearbeiter keine anderen Informationen erhält, wird sie den Fall 6 Monate beiseite legen


07.02.2006

Unter anderem aufgrund des Gesprächs zwischen dem Bürgermeister mit der Bremer Säuglingshilfe e.V. beginnt ab diesem Tag die Berichterstattung des Sozialzentrums bzw. des Sachbearbeiters gegenüber dem Amtsleiter


08.02.2006

Der Amtsleiter wiederum beauftragt die Leiterin des Sachgebiets „Junge Menschen“ (künftig: Sachgebietsleiterin), ihm Bericht zu erstatten über die bisherigen Ereignisse im Fall Kevin. Sie ist jetzt – neben dem Sachbearbeiter - zusätzlich mit dem Fall Kevin befasst. Sie erhält Berichte vom Sachbearbeiter und vom Amtsvormund


15.02.2006

Der Amtsleiter bittet den Leiter des Referats „Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen, Familienrechtshilfen, SGB IX, Abteilung Junge Menschen und Familie“ um eine Stellungnahme zu dem Fall Kevin. Der Leiter des Referates war zuständig für die fachliche Weisung, wie der Umgang mit Eltern denen Drogen substituiert werden, zu gestalten ist. Er ist der Meinung, dass die Tagespflege ausreichend ist. Die Akten zum Fall Kevin sind ihm bekannt.


27.02.2006

Der Sachbearbeiter erhält die Akte des Kevin Falles wieder vom Amtsleiter zurück


06.03.2006

Bei einer internen Konferenz, die vom Amtsleiter aufgrund der besorgniserregenden Vorkommnisse im Falle Kevin ins Leben gerufen wird, beschließen er sowie der methadonvergebende Arzt, der Amtsvormund, der Leiter des Sozialzentrums sowie ein Mitarbeiter des Amtes für Soziale Dienste von der Fachabteilung Junge Menschen der Sachbearbeiter und Der Leiter des Referats „Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen, Familienrechtshilfen, SGB IX, Abteilung Junge Menschen und Familie“, dass Kevin im Kinderzentrum des Klinikum Bremen Mitte vorgestellt werden soll und dass Bernd Kk. in eine so genannte Trauer-AG gehöre. Dem Leiter des Referates gehen die Maßnahmen nicht weit genung, er überlässt die Verantwortung dennoch dem Sachbearbeiter und dem Amtsvormund und greift nicht weiter ein


08.03.2006

Der Ziehvater und der Amtsvormund gelten in diesem Hilfsplan als die beteiligten Personen. Kevin soll durch eine Tagesmutter Kontakt zu anderen Kindern bekommen. Nach einem halben Jahr soll eine Auswertung stattfinden. Der Ziehvater muss einen Antrag bei der Jugendhilfe stellen, damit die Kosten der Tagespflege übernommen werden


09.03.2006

panorama geht wieder auf Sendung, u.a. mit dem Beitrag „Abgeschoben vor die Glotze - wie Eltern ihre Kinder vernachlässigen"


14.03.2006

Kevin erscheint nicht bei der inzwischen eingesetzten Tagespflegemutter


17.03.2006

Die Tagespflegemutter teilt dem Sachbearbeiter mit, dass sie sich mit dem Ziehvater gestritten hat. Einen Verband um Kevins Fuß sowie blaue Flecken erklärt der Ziehvater mit Herumtoben. Er will Kevin nicht mehr zur Tagesmutter geben. Der Sachbearbeiter will sich nun um einen Platz für Kevin in einer Kindergruppe bemühen. 
Obwohl es die Pflicht des Sachbearbeiters gewesen wäre, Bernd Kk. Auflagen zu machen, tut er dies nicht - zum wiederholten Mal


12.04.2006

Auf Wunsch des Leiters des Sozialzentrums soll eine so genannte Fallkonferenz stattfinden. Hierbei soll Bernd Kk. Stellung nehmen zu den bisherigen Ereignissen sowie dazu, wie er sich seine Zukunft mit Kevin vorstellt. Der Ziehater erscheint nicht


20.04.2006

Stattdessen erscheinen Ziehvater und Sohn zu einem neuen Fallkonferenz – Termin. Der Ziehvater hat Kevin ab 18.04.06 dreimal wöchentlich im Sozialpädagogischen Spielkreis angemeldet. Der Methadon vergebende Arzt meldet Kevin im Kinderzentrum Klinikum Mitte an. Dort soll Kevin Krankengymnastik und Sprachförderung im Rahmen von Förderung durch die Frühen Hilfe erhalten. Einmal wöchentlich besucht der Vater eine Trauergruppe


25.04.2006

Der Kinderarzt vom Gesundheitsamt teilt dem Sacharbeiter mit, dass Ziehvater und Sohn nicht zu einem ausgemachten Termin zur Untersuchung wegen Frühförderung erschienen sind.  Der Sachbearbeiter reagiert nicht auf diese Information


26.04.2006

Die Sachgebietsleiterin, die vom Amtsleiter beauftragt wurde, verfasst einen Bericht an den Amtsleiter über die Maßnahmen zur Frühförderung für Kevin. In diesem wird jedoch nicht erwähnt, dass Kevin nicht zur Frühförderung erscheint. Vielmehr berichtet sie über eine positive Entwicklung sowohl des Ziehvaters als auch des Sohnes


26.04.2006 - 06.06.2006

Die Akte über den Fall Kevin beim Sachbearbeiter beinhaltet für diesen Zeitraum keine Dokumente und auch keine Notizen etc


11.05.2006

In der panorama-Sendung „Geschlagen, gequält, getötet” geht es um „Datenschutz statt Kinderleben“: Ein Duisburger Mordkommisar fordert eine Datenbank, in die Ärzte und Kliniken Informationen über Kindesmisshandlungen eingeben können. Dadurch könnte verhindert werden, dass die Kinder von Eltern, die nach jeder Misshandlung den Arzt wechseln, rechtzeitig entdeckt und gerettet werden. 2004 gab es bundesweit rund 3.400 Kindesmisshandlungen, die der Polizei bekannt wurden. Die Dunkelziffer liegt weit höher. Eine solche Datenbank wird es erst eineinhalb Jahre später geben (siehe 11.12.2007)


zwischen Ende April und Juni

Irgendwann innerhalb dieses Zeitraums stirbt Kevin infolge der Misshandlungen seines Ziehvaters, wie sich später aufgrund medizinischer Untersuchungen ergeben wird


07.06.2006

Der Amtsvormund erfährt, dass der Ziehvater zum dritten Male den Spielkreistermin für Kevin versäumt hat. 
Der Kinderarzt des Gesundheitsamtes vergibt jetzt keine Termine mehr. Außerdem weiß er, dass der Platz im Spielkreis an ein anderes Kind vergeben wurde - wegen der Abwesenheit von Kevin.
Der Amtsvormund setzt sich daraufhin mit dem Sacharbeiter in Verbindung, um die Lage zu besprechen.
Der Sacharbeiter hat durch den Umzug seiner Behörde kurzfristig keine Zeit, erst zum Ende der nächsten Woche


07.07.2006

Die Frühförderung von Kevin kann immer noch nicht beginnen, da der Bernd Kk. durch einen Unfall in der Familie anderweitig beschäftigt ist


11.07.2006

Der Sachbearbeiter teilt Kevins Ziehvater per Brief mit, dass Kevin im Spielkreis aufgenommen werden kann und dass er eine Kostenübernahme für die Frühförderung erhält


18.07.2006

Der Amtsleiter des Amtes für Soziale Dienste wird vom Sachbearbeiter darüber informiert, dass Bernd Kk. während einer Visite, die der Sachbearbeiter durchgeführt hat, einen stabilen Eindruck machte. Dass von Kevin nichts zu sehen war, fällt dem Sachbearbeiter nicht auf


31.07.2006

Die Leiterin der Frühen Hilfe teilt mit, dass Kevin nicht wie vorgesehen an der Frühförderung und dem Spielkreis teilnimmt: „Von uns wurde das Kind zuletzt am 24.03.2006 beim Erstgespräch gesehen.“ Daraufhin der Sachbearbeiter: „Allen sei klar, dass die Arbeit mit dem Ziehvater nicht immer einfach ist.“


04.08.2006

Laut Bericht der Sachgebietsleiterin ist Bernd Kk. wieder krankenversichert und für Kevin wäre ein Platz im Spielkreis Oslebshausen frei


07.08.2006

Bernd Kk’s Stiefvater ist gestorben. Seine Mutter versucht ihn nun zu überreden, mit Kevin zu ihr zu ziehen. Die Frühförderung erklärt ihre Aufgabe für Kevin für beendet. Das Amt zahle schon seit 5 Wochen für sein Nicht-Erscheinen. Es wird aber gewünscht, dass er ab 21. August beim Spielkreis erscheint


14.08.2006

In Hamburg – Jenfeld wird die „Arche“, eine Zufluchtsstelle speziell für Kinder ärmlicher Verhältnisse, regelrecht überrannt von neuen Mitgliedern. “Mehr Hilfe für vernachlässigte Kinder“ titelt das Hamburger Abendblatt
Hier geht es zu dem Bericht


21.08.2006

Kevin taucht nicht beim Spielkreis auf, Bernd Kk. hat auf die vorangegangenen Zahlungsaufforderungen nicht reagiert


23.08.2006

Korrespondenz zwischen dem Sachbearbeiter und einer Richterin des Familiengerichts Bremen. Er berichtet ihr vom bestehenden Kontakt mit dem Ziehvater: Sie warnt ihn vor dem Methadon vergebenden Arzt. Dieser soll – so die Richterin – bereits bei einem anderen Fall fahrlässig gehandelt haben


01.09.2006

Die Sachgebietsleiterin teilt dem Amtsvormund mit, dass laut Aussage des Vaters Kevin jeden Tag zur „Elternschule“ gebracht wird. Sie hat inzwischen selbst Kontakt mit dem Vater aufgenommen, weil sie dem Amtsleiter regelmäßig berichten muss. Kevins Ziehvater behauptet, dass Kevin täglich in der Elternschule betreut wird. Sie nimmt daraufhin Kontakt auf mit der Elternschule und erfährt, dass Kevin dort gar nicht erscheint. Sie informiert den Amtsvormund. Dieser plant jetzt einen Hausbesuch am 04.09.2006


04.09.2006 - 05.09.2006

Zwei Hausbesuche des Amtsvormunds bei dem Ziehvater scheitern an dessen Abwesenheit


08.09.2006

Der Ziehvater hat sich telefonisch gemeldet. Er versteht den ganzen Aufruhr um ihn und seinen Sohn nicht, eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde an die Sachgebietsleiterin geschickt) liege vor. Der Umzug zu seiner Mutter sei in Planung


11.09.2006

Telefonat zwischen Bernd Kk. und der Sachgebietsleiterin : Er sei noch in Grünenplan bei seiner Mutter und will bis Ende September umgezogen sein


13.09.2006

Die Sachgebietsleiterin nimmt Kontakt mit Kks. Mutter auf. Von ihr erfährt sie, dass die Mutter ihren Sohn zuletzt an Weihnachten 2005 gesehen habe, wo er seinen Halbbruder verprügelt hat. Sie habe Angst vor ihrem Sohn, um Kevin sowie um diejenigen, die Kevin seinem Ziehvater entziehen wollen


18.09.2006

Eine Übergangspflege soll für Kevin gesucht werden. Nun wollen auch jene, die bis dahin immer anderer Meinung waren oder gezögert haben, Kevin so schnell wie möglich der Obhut des Ziehvaters entziehen


26.09.2006

Der Ziehvater soll zur Anhörung beim Familiengericht seinen Sohn mitbringen, damit Kevin ihm bei dieser Gelegenheit entzogen werden kann. Bernd Kk. erscheint nicht


02.10.2006

Beim zweiten Termin glänzt Bernd Kk. erneut mit Abwesenheit. Vom Gericht wird daraufhin ein Herausgabebeschluss erlassen, den der Ziehvater zusammen mit dem Vollstreckungsversuch erhalten soll


10.10.2006

Die Mitarbeiter des Amtes für Soziale Dienste suchten die Wohnung auf, weil sie einen Beschluss des Amtsgerichtes haben, dass Kevin herausgegeben werden soll. Sie finden Kevin tot im Kühlschrank


12.10.2006

panorama geht auf Sendung: "Kevins Tod – Ein Behördenskandal“


31.10.2006

Staatsrat MÄURER legt eine erste Analyse der Geschehnisse vor:

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • das Handeln bzw. Nicht-handeln der unterschiedlichen Institutionen und Personen haben zum Tod Kevins geführt
  • das Jugendamt habe keine regelmäßigen Kontrollen durchgeführt und trotz Anzeichen auf Missbrauch (durch Arzt und Tagesmutter) nicht gehandelt
  • Vorschriften oder vorgegebene Verfahren seien nicht korrekt angewendet worden, sodass Gefährdungen falsch eingeschätzt worden seien
  • zahlreiche Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohl sowie Informationen über die Vorgeschichte der Elternlagen lagen vor, dennoch sei es zu massiven Fehlentscheidungen gekommen
  • das Fehlverhalten der Eltern habe nicht zu Sanktionen oder Maßnahmen geführt

02.11.2006

Die Bremer Bürgerschaft setzt einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein. Der trägt den Titel „Kindeswohl“ und wird bis zum 13. Mai 2007 tagen. Der Bremer Bürgermeister BÖHRNSEN, SPD, will sich nun dafür einsetzen, dass das Kindeswohl Vorrang vor dem Datenschutz hat


17.01.2007

SPIEGEL ONLINE meldet: Der für Kevin als Amtsvormund fungierende Sozialarbeiter erklärt, dass er im Schnitt 240 Fälle betreue. Zu Kevin verweigert er die Aussage


20.04.2007

Am 20. April 2007 wird der Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vorgestellt:

Der Bericht umfasst 330 Seiten und wurde am 2.11.2006 von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) in Auftrag gegeben. Vorsitzender des Gremiums ist Helmut Pflugradt. Der Untersuchungsausschuss macht in seinem Abschlussbericht individuelle Fehler und falsche Strukturen in den zuständigen Ämtern für Kevins Tod mitverantwortlich. Der Casemanager habe falsche Entscheidungen getroffen, die dazu geführt hätten, dass Kevin nicht ausreichend vor seinem Ziehvater geschützt werden konnte.

Es sei außerdem eine mangelhafte Aktenführung im Amt für Soziale Dienste Bremen und fehlende Kommunikation zwischen dem zuständigen Sozialarbeiter und seinen Vorgesetzten vorhanden gewesen. Diese Fehler hätten letztlich zum qualvollen Tod des zwei Jahre alten Jungen geführt. Ihm seien 25 Knochenbrüche an 19 verschiedenen Stellen zugefügt worden. Letztendlich kommt der Untersuchungsausschuss zu dem Fazit, dass Kevins qualvoller Tod hätte verhindert werden können, wenn anders gehandelt worden wäre


28.04.2007

Die Medien tischen eine andere Geschichte auf: „Rabenmutter ließ vier Kinder allein“ (Hamburger Abendblatt. Der zwölfjährige Sohn einer in Berlin-Prenzlauer Berg lebenden Familie wendet sich in völliger Verzweiflung an das Jugendamt. Er musste fast ein Jahr lang alleine auf seine 3 Geschwister aufpassen, weil die Mutter nicht zuhause, sondern bei ihrem Freund lebt. Dementsprechend findet die Polizei eine fast bis zur Unkenntlichkeit verwahrloste Wohnung vor. Hier können Sie die Berichte des Berliner Tagesspiegel dazu lesen (pdf, 13 S., 160 KB)


10.05.2007

Kontraste geht auf Sendung: „Kinder ohne Ärzte. Der Staat versagt bei der Fürsorge“. Die Redakteurin weist darauf hin, dass in Stadtteilen wie z.B. Berlin - Neukölln, nur ein einziger Kinderarzt vorhanden sei. Dadurch werden oft die so wichtigen ersten Untersuchungen der Säuglinge vernachlässigt, weil einfach die Zeit fehle


04.06.2007

Sechs Geschwister werden in Berlin Neukölln völlig verwahrlost in Anwesenheit der Mutter aus der Wohnung geholt. Sie sind dem Kindernotdienst übergeben worden


24.10.2007

Der Prozess um Bernd Kk. beginnt. Die Anklage lautet auf Totschlag und schwere Misshandlung eines Schutzbefohlenen. Mittlerweile ist der Sachbearbeiter versetzt worden


22.11.2007

In Schwerin wird die fünfjährige Lea-Sophie total verhungert und verdurstet aufgefunden, wo sie sofort von einem Notarzt ins Klinikum gebracht wird. Trotz aller Rettungsversuche stirbt das Kind. Mutter und Vater kommen in U-Haft


29.11.2007

Eine Mutter in Sachsen gesteht, vor fünf Jahren ihren toten Säugling in einem Koffer versteckt zu haben. Er wurde zwischenzeitlich aufgefunden


09.12.2007

In Darry (Schleswig-Holstein) tötet eine Mutter ihre fünf Söhne. Sie erhält zwar Hilfe von dem Jugendamt, aber keiner ahnt, dass sie ihre Kinder töten wird


11.12.2007

Der Kinderarzt Dr. Ralf Kownatzki aus Duisburg berichtet über die erfolgreiche Einführung der Risikokinder – Informationsdatenbank „Riskid“. Ins Leben gerufen wurde die erfolgreiche Initiative von engagierten Kriminalbeamten, Kinderärzten, Vertreter der Staatsanwaltschaft und Gerichtsmedizinern. Die Datei soll es allen Beteiligten ermöglichen, Vernachlässigungen und/oder Kindesmisshandlungen auszumachen. Der Umstand, dass Eltern, die ihre Kinder misshandeln, dies daurch vertuschen, dass sie ständig den Arzt wechseln, soll dadurch unmöglich werden


18.12.2007

Ein Knochenexperte, der von der Bremer Rechtsmedizin beauftragt wurde, sagt aus, dass Kevin auch nach seinem Tod noch Arm- und Beinbrüche zugefügt worden seien. Der Splitterbruch des Oberschenkels, den die Staatsanwaltschaft für die Ursache der tödlichen Fettembolie hält, sei dem Jungen etwas fünf Tage vor dem Tod oder früher zugefügt worden


20.12.2007

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Sachbearbeiter und den Amtsvormund Kevins wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Laut Staatsanwaltschaft habe der Sachbearbeiter seit 2004 gewusst, dass Kevins Mutter und deren Lebensgefährte drogensüchtig und überfordert wären. Der Amtsvormund hätte die vorhandenen Zeichen erkennen und handeln müssen. Die Beschuldigten hätten ihre Sorgfaltspflicht versäumt


26.12.2007

Am 2. Weihnachtstag stirbt in Sachsen ein zweijähriger Junge namens Robin. Seine Mutter ließ ihn fast drei Tage allein in seinem Bettchen, während sie eine Chat-Bekanntschaft in Mecklenburg-Vorpommern traf. Angeblich hatte sie erst Heiligabend festgestellt, dass es Robin nicht gut ging. Trotz dieses Wissens ließ sie keinen Arzt kommen. Sie hatte Angst, das Jugendamt könne ihr das Kind wegnehmen. Seit anderthalb Jahren betreute das Jugendamt die Familie und stellte eine „positive Prognose“. Offensichtlich eine Fehleinschätzung


08.01.2008

Der Toxikologe Walter MARTZ sagt als Gutachter vor Gericht aus. Kevin habe eine nicht geringe Konzentration der Drogen Methadon und Kokain im Blut gehabt. Diese kann sowohl durch eine direkte Verabreichung der Drogen, als auch durch das Einatmen von Staub in der Wohnung verursacht worden sein


15.02.2008

In Frankfurt/Oder wird der sechs Monate alte Florian verdurstet und verhungert aufgefunden. Die Eltern, 19 und 21 Jahre alt, die beide von Hartz IV leben, waren offenbar überfordert: ihren drei Katzen und ihrem Hund ging es besser als dem Baby


07.03.2008

Eine Staatsanwältin sagt als Zeugin vor Gericht aus. Es habe schon direkt nach Kevins Geburt Ärger gegeben. Bernd K. habe Hausverbot in der Geburtsklinik bekommen, weil er sich gegenüber dem Personal aggressiv verhalten habe. Die Hebamme habe Anzeichen der Misshandlung erkannt und den Sozialarbeiter gewarnt


18.03.2008

Die fünfjährige Talea stirbt in ihrer Pflegefamilie durch Ersticken. Außerdem hat sie zahlreiche Hämatome am ganzen Körper. Das Jugendamt nahm sie zuvor ihrer alleinerziehenden Mutter weg, da sich diese einem Alkoholentzug unterziehen sollte. Die 38-jähige Pflegemutter steht unter Tatverdacht. Mitarbeiter des Jugendamtes waren Hinweisen auf Verletzungen Taleas nicht nachgegangen


20.03.2008

Der Hamburger Rechtsmediziner Jan SPERHAKE sagt vor dem Bremer Landgericht aus und bestätigt die Aussage des zuvor befragten Knochenexperten. Durch die vielen Knochenbrüche, die Kevin zugefügt wurden, sei es zu einer Fettembolie gekommen, die das Versagen der rechten Herzkammer verursacht habe


09.05.2008

Da Bernd K. zum Zeitpunkt von Kevins Tod stark drogenabhängig war, sei seine Steuerungsfähigkeit, laut des psychiatrischen Gutachters Gunther KRUSE, gemindert gewesen. Allerdings sei keine schwere psychische Erkrankung zu erkennen. Es seien zwar eine Persönlichkeitsstörung, Psychosen und Wahnvorstellungen festgestellt worden, diese seien allerdings durch den Drogenkonsum und den anschließenden Entzug entstanden. 

Während der letzten Monate vor seiner Verhaftung habe sich die Abhängigkeit des Angeklagten verstärkt. Er habe sich alle zwei Stunden Kokain spritzen müssen und bekam von seinem Arzt hohe Dosen Polamidon (Methadon) verschrieben. Bei Terminen beim Jugendamt habe er den Alkohol weggelassen und somit eine Funktionsfähigkeit vortäuschen können. 

KRUSE halte die Unterbringung in einer Entzugsklinik nach einer Haftstraft für angebracht, kann allerdings nicht über den genauen psychischen Zustand Berns K.s zum Zeitpunkt von Kevins Tod aussagen. 
Trotz 19 Sachverständiger kann während des Prozesses nicht geklärt werden, durch welche Gewalteinwirkungen Kevin wann welche Verletzungen zugefügt wurden. Auch der Todeszeitpunkt ist ungeklärt. Laut Staatsanwaltschaft gibt es mehrere mögliche Todesursachen, die alle auf den Angeklagten Bernd K. zurückzuführen sind.


20.05.2008

Der Staatsanwalt Daniel HEINKE der Großen Strafkammer IV des Landgerichts Bremen beantragt einen Freiheitsentzug von 13 Jahren wegen Mordes und Misshandlung Schutzbefohlener sowie Körperverletzung als angemessene Strafe für Bernd K., den Ziehvater Kevins. Kevin sei „massiven Schmerzen“ ausgesetzt gewesen, weil die Tat mit „übergroßer Brutalität mit nicht nachvollziehbarer Gefühlsrohheit“ begannen worden sei. Eine „verminderte Schuldfähigkeit“ schließt der Staatsanwalt allerdings nicht aus


28.05.2008

Der Angeklagte Ziehvater Kevins Bernd K. bricht mit seinem Schlusswort vor dem Bremer Landgericht erstmals sein Schweigen. „Ich bin erschüttert über diese Katastrophe.“, sagt er.
Die Verteidigung Bernd K.s fordert eine Verurteilung wegen Körperverletzung (mit Todesfolge), nennt allerdings kein Strafmaß. Die Verteidiger weisen auf den starken Drogeneinfluss des Angeklagten hin. Ihrer Meinung nach sei er deshalb als „vermindert schuldfähig“ einzustufen


05.06.2008

Nach 29 Verhandlungstagen gibt es ein Urteil im Fall Kevin. Insgesamt wurden 85 Zeugen und 25 Sachverständige befragt. Der 44-jährige Ziehvater Kevins, Bernd K., wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer ordnet außerdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach dreijähriger Haft an


17.07.2008

Aus einer mit Müll und Kot verdreckten Wohnung in Bremen werden zwei verwahrloste Mädchen im Alter von fünf und acht Jahren von der Polizei gerettet. Sie wurden in ein Heim gebracht, nachdem sich der Soziale Dienst ihrer annahm.

Die Eltern der toten Lea-Sophie werden wegen Mordes zu elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Mädchen war am 20. November 2007 aufgrund von Entkräftung und Untergewicht verstorben – zuletzt wog sie nur 7,3 Kilo. Die recht milde Verurteilung der Eltern begründet sich damit, dass der Mord aus „niederen Beweggründen“ begangen worden sei. Die Eltern hätten vermutlich mit einem härteren Urteil rechnen müssen, wenn das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt gewesen wäre. Als „Grausamkeit“ gilt, wenn dem Opfer zur Tötung nicht notwendige seelische und körperliche Qualen zugefügt werden. Der Vorsatz zur Tötung sei jedoch nur schwach ausgebildet gewesen. Die Eltern verwehrten Lea-Sophie nicht das Essen, sondern sahen beim Streben ihres Kindes “nur“ zu


18.07.2008

Den Eltern der beiden verwahrlosten und von der Polizei geretteten Mädchen aus Bremen soll das Sorgerecht entzogen werden. Dazu stellt die Sozialbehörde einen Eilantrag beim Familiengericht. Bereits im Jahr zuvor wurde ein Antrag, die Kinder in die Obhut des Staates zu nehmen, vom Familiengericht abgelehnt.

Immer mehr Familien verlieren das Sorgerecht für ihre Kinder. Von 2006 auf 2007 stieg die Zahl der Sorgerechtsentzüge, laut Statistischem Bundesamt, um 12,5 Prozent. In 2007 haben Gerichte in 10.800 Fällen entschieden, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Jugendämter stellten 12.800 Anzeigen auf Sorgerechtsentzug. In Bremen hat sich die Zahl der Sorgerechtsentzüge von 2006 auf 2007 verdoppelt, 126 Kinder wurden hier ihren Eltern weggenommen. Außerdem stieg auch die Zahl der Inobhutnahmen um 8,4 Prozent. So waren es hier 2007 28.200 Minderjährige, die kurzfristig aus ihren Familien genommen wurden. Die Zahl der Herausnahmen, bei denen Kinder gegen den Willen der Sorgeberechtigten in Obhut genommen werden verdreifachte sich auf 435


15.08.2008

An diesem Tag fällt das Urteil im Fall Florian aus Frankfurt/Oder: Die jungen Eltern, die ihren sechs Monate alten Säugling verhungern ließen, werden wegen „gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen“ verurteilt. Die Mutter bekommt eine Jugendstrafe von sieben Jahren und der Vater von zehn Jahren Haft


20.07.2009

Bundesfamilienministerin Ursula VON DER LEYEN fordert einheitliche Regelungen für alle Ärzte. Etliche Bundesländer haben zwar neue Gesetze zum Schutz von Kindern erlassen, aber viele Ärzte wissen noch wenig von den Änderungen und der neuen Rechtslage


19.08.2009

Jedes Jahr werden in Deutschland ca. 100 Kinder getötet, die Dunkelziffer ist vermutlich höher


03.09.2009

CDU und SPD fordern einen besseren Schutz für Kinder in Problemfamilien. Die amtlichen Vormünder sollen verstärkt im persönlichen Kontakt zu den Kindern stehen


24.02.2010

Bremen will künftig alle toten Kleinkinder (unter 6 Jahren) obduzieren lassen


26.04.2010

Viele Ärzte sind sich noch unsicher, wann sie bei verletzten Kindern die Behörden alarmieren sollen bzw. wann sie sich über den Willen der Eltern hinwegsetzen sollen. Sie sind nicht dafür geschult, die Anzeichen zu erkennen. In Bayern ist es nun seit zwei Jahren Pflicht, dass Ärzte, die „gewichtige Anhaltspunkte“ für Misshandlungen, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigungen bei Kindern entdecken, diese sofort dem Jugendamt melden


09.06.2010

In Bremen steht Bert K., der frühere Sozialarbeiter Kevins, vor Gericht. Er soll eine Mitschuld am Misshandlungstod von Kevin tragen. Der Vorwurf lautet fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Laut Staatsanwaltschaft habe er Kevin seinem alleinerziehenden, drogensüchtigen, gewalttätigen Ziehvater rechtzeitig wegnehmen können, denn es gab viele Hinweise auf die Unfähigkeit seiner Eltern Sandra und Bernd K. Kevin hatte bereits seit seiner Geburt eine Akte beim Jugendamt, weil seine Eltern rauschmittelabhängig und verhaltensauffällig waren. Allerdings funktionierte die Zusammenarbeit zwischen Sachbearbeiter K. und Amtsvormund J. nicht. In Bremen sind im laufenden Haushalt für den Posten „Kindeswohl“ 20 Millionen Euro zu wenig eingestellt worden


14.06.2010

Laut Sabine LEUTHEUSER-SCHNARRENBERGER soll die Anzahl der Kinder, die ein gesetzlicher Vormund betreuen darf, bundesweit auf 50 begrenzt werden. Die Entscheidung zu der Gesetzesänderung fällt am 25.08.2010


10.08.2010

Die dreijährige Sarah stirbt in einer Nürnberger Klinik an Unterernährung. Die Eltern hatten 32 Stunden zuvor den Notarzt verständigt. Das Kleinkind wurde von der Mutter ohne Essen und Trinken eingesperrt. Der Vater resignierte und sah beim Sterben seiner Tochter zu. Die kleine Sarah wog am Ende nur noch acht Kilogramm; die Hälfte von dem, was ein gleichaltriges normalgewichtiges Kind im Durchschnitt wiegt. Nach Obduktionsberichten befanden sich im Magen des Mädchens Zellstoff aus Windeln, die das Mädchen zuletzt gegessen haben musste. Das Jugendamt griff nicht ein, obwohl der Mutter schon zwei Kinder aus erster Ehe weggenommen wurden. Sie wurden ebenfalls von der Mutter eingesperrt und nicht ausreichend ernährt


25.08.2010

Ein Tag, an dem sich mehrere Dinge gleichzeitig ereignen:

  • In Berlin entscheidet das Bundeskabinett über eine Änderung des Vormundschaftsrechts auf Basis eines Gesetzesentwurfs von Bundesjustizministerin Sabine LEUTHEUSER-SCHNARRENBERGER. Demnach darf ein Amtsvormund künftig nur noch maximal 50 Mündel betreuen. Außerdem sieht die Gesetzesänderung vor, dass der Vormund mindestens einmal monatlich persönlichen Kontakt zum Mündel hat, indem er es in „dessen üblicher Umgebung“ aufsucht. Der persönliche Kontakt soll in Zukunft in einem Bericht dokumentiert und die Einhaltung stärker kontrolliert werden. Das Gesetz soll ein Jahr nach der Verkündung in Kraft treten, damit die Jugendämter ausreichend Zeit haben, sich auf die Änderungen einzustellen
  • In Bremen wird das Verfahren gegen den Vormund Kevins Bert KAUFMANN wird eingestellt und der Prozess gegen eine Geldbuße beendet. Laut Gericht hatte der Angeklagte zu wenige Informationen über Kevin, als er den Fall im November 2005 übernahm. Er verließ sich hierbei auf die Informationen des „Case Manager“ des Sozialamts, weil er als Vormund bis zu 250 Mündel gleichzeitig betreute und überlastet war. Er trage trotzdem eine Mitverantwortung am Tod Kevins. Er muss 5000 € an eine Kinderschutzorganisation zahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen.
  • Auch das Verfahren gegen den ehemaligen Amtsvorstand und „Case Manager“ des Bremer Jugendamtes Günther J. wegen fahrlässiger Tötung wird eingestellt. Der Grund hierfür ist eine festgestellte Verhandlungsfähigkeit. Eine Arbeitsunfähigkeit wird hingegen nicht festgestellt. 
    Günther J. wird in die Sozialbehörde zurückkehren, jedoch keine Fälle mit Kindern mehr betreuen.
    Es wird also kein Urteil über das behördliche Versagen im Fall Kevin geben

14.10.2010

Fünf Kinder aus Bremen sind aus ihren Familien genommen wurden, weil ihre rauschgiftsüchtigen Eltern ihnen harte Drogen gegeben haben. Nun fordert die Opposition, dass Kinder von drogenabhängigen Eltern nicht in ihren Familien bleiben dürfen


15.10.2010

In Bremen können Kinder abhängiger Eltern auf Drogenrückstände getestet werden


19.11.2010

13 Jahre Haftstrafe lautet das Urteil für den Vater, der seine Tochter Sarah verhungern ließ. Der Vater legt weder ein Schuldeingeständnis ab, noch zeigt er Reue. Die Mutter muss sich zu dem Zeitpunkt nicht vor Gericht behaupten, da sie schwer an Krebs erkrankt ist und sich im Hospiz befindet. Ihr wird jedoch die Hauptschuld zugesprochen


April 2011

Die Bundesregierung bringt ein neues Kinderschutzgesetz auf den Weg. Hatte früher ein Amtsvormund im Durchschnitt rund 200 Mündel, um die er sich kümmern sollte, so waren es - seit Kevin - nur noch 120. Nach dem neuen Gesetz soll ein Vormund sogar nur noch 50 Kinder betreuen dürfen, damit er Gelegenheit hat, sich wirklich um seine Mündel zu kümmern, beispielsweise sie jeden Monat auch einmal besuchen zu können. Und einmal jährlich dem Familiengericht individuell berichten zu können. So gesehen hat sich durch den qualvollen Tod von Kevin nun doch einiges verändert


Kevin ist leider kein Einzelfall. Längst sind andere Namen bekannt geworden: Lea-Sophie, Florian, Yagmur. Mehr zu dieser Problematik gibt es unter www.ansTageslicht.de/Kinder

(as / RR/VR)