
Sie wollte die menschenunwürdigen Zustände beim "Gesundheitskonzern" Vivantes in Berlin nicht akzeptieren. Folge: Sie wurde gekündigt. Auch das sollte sie nicht akzeptieren. Und erreichte im Juli 2011 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein wegweisendes Urteil.
Wer ins Altersheim - bzw. Pflegeheim - muss, ist 'abgemeldet'. Das 'Outsourcing' von pflegebedürftigen Familienmitgliedern ist modern geworden. Die Folge: Die Pflegequalität leidet, Pflegeprotokolle werden manipuliert. Jedenfalls beim Berliner Unternehmen "Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH". Brigitte HEINISCH, die 2002 ins Wohnpflegeheim Teichstr. 44 arbeitete, wollte diese Missstände nicht hinnehmen. Und wurde gekündigt. Und gewann letztlich vor dem Menschengerichtshof.
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Und der lange Weg durch die vielen Gerichtsinstanzen: Arbeitsgerichte, Bundesverfassungsgericht und zum Schluß der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg. Die Richter setzten einen Meilenstein.
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Nach mehr als 7 Jahren muss HEINISCH erneut vors Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Der Europäische Menschengerichtshof hatte das vorangegangene Urteil wegen Verletzung demokratischer Grundrechte aufgehoben. Der Richter fühlt sich sichtlich unwohl - er muss das Urteil seiner Kollegen korrigieren. Aber ihm kommt zugute: Es kommt es zu einem Vergleich: finanziell. Die Arbeitsjustiz ist damit weitgehend aus dem Schneider.
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Sie berichtet vom Mobbing und Bossing. Und darüber, ob sie so etwas wieder machen würde, wenn es notwendig wäre. Und sie spricht über das Buch, das sie geschrieben hat.
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Was Brigitte HEINISCH in Berlin erlebte, hat ein Pendant in Bayern: Petra RICHERS. Ein Gastbeitrag aus der Zeitschrift "message".
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Eine Auflistung potenziell relevanter Adressen, wenn es um Altenpflege geht.
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